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Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten?

Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten?. OR 663e. OR 663e nennt die Voraussetzungen, unter welchen eine Konzernrechnung zu erstellen ist.

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Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten?

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  1. Welche Normen sind bei der Konsolidierung zu beachten? Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  2. OR 663e OR 663e nennt die Voraussetzungen, unter welchen eine Konzernrechnung zu erstellen ist. a) Eine Gesellschaft, die durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammenfasst, erstellt eine konsolidierte Jahresrechnung. Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  3. OR 663e b) Diese Pflicht entfällt, wenn alle Konzerngesellschaften zusammen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der nachstehenden Grössen nicht überschreiten: • Bilanzsumme von 10 Mio. Franken • Umsatzerlös von 20 Mio. Franken • 200 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  4. OR 663e • Eine Konzernrechnung ist gleichwohl zu erstellen, wenn: • Die Gesellschaft Anleihenobligationen ausstehend hat • Die Aktien an der Börse kotiert sind • Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, es verlangen • Dies für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft notwendig ist. Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  5. Konzernrechnung nach OR Die Konzernrechnung untersteht den Grundsätzen der ordnungsmässiger Rechnungslegung. Genaue Angaben über Vorgehen, z.B. ob konzerninterne Zwischengewinne zu stornieren sind, fehlen. Im Anhang zur Konzernrechnung sind aber die Konsolidierungs- und Bewertungsregeln zu nennen (OR 663g) Gemäss OR 731a ist zudem durch einen besonders befähigten Revisor zu prüfen, ob die Konzernrechnung mit dem Gesetz und den Konsolidierungsregeln übereinstimmt. Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  6. Anhang zur Konzernrechnung • Umschreibung des Konsolidierungskreises • Behandlung nicht konsolidierter Beteiligungen • Behendlung von Gemeinschaftsunternehmen • Bewertungsgrundsätze • Fremdwährungsumrechnung • Behandlung konzerninterner Zwischengewinne • Veränderung des Eigenkapitals • Konzernstichtag Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  7. Anhang zur Konzernrechnung • Angewandte Methode der Kapitalkonsolidierung • Behandlung der Kapitalaufrechnungsdifferenz (Goodwill) • Behandlung der Anteile der Minderheitsaktionäre • Anlagespiegel • Steuerabgrenzungen im Konzern, d.h. die Handhabung latenter Steuern aus Umbewer-tungen (z.B. Eliminierung von Zwischengewinnen) bei der Konzernabschlusserstellung • Segmentsinformationen Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  8. FER Swiss GAAP FER Die Swiss GAAP FER enthalten eine Fachempfehlung, die sich zur gemeinsamen Konzernrechnung äussert (FER 2: Konzernrechnung), sowie mehrere Fachempfehlungen, die sich zu Teilgebiete der Konsolidierung äussern: FER 4: Fremdwährungsumrechnung bei der Konsolidierung von Jahresrechnungen in fremder Währung Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  9. FER Swiss GAAP FER FER 5: Bewertungsrichtlinien für die Konzernrechnung FER 7: Darstellung und Gliederung der Konzernbilanz und -erfolgsrechnung FER 8: Anhang der Konzernrechnung FER 11: Steuern im Konzernabschluss FER 17: Vorräte im Konzernabschluss Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

  10. IAS IAS 14: Segmentsberichterstattung IAS 21: Fremdwährungsumrechnung IAS 22: Unternehmungszusammenschlüsse IAS 27: Konzernrechnung und Erwerb von Tochtergesellschaften IAS 28: Beteiligungsgesellschaften IAS 31: Rechnungslegung von Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess

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