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Die Kontingentierung des Flächenverbrauchs

Die Kontingentierung des Flächenverbrauchs. Flächensparen als Aufgabe der Raumordnung. Übersicht. Das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung Warum wir Flächen sparsam und intelligent nutzen sollten Ursachen und Treiber der Zersiedelung Raumplanung und was sie leisten könnte

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Die Kontingentierung des Flächenverbrauchs

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  1. Die Kontingentierung des Flächenverbrauchs Flächensparen als Aufgabe der Raumordnung Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  2. Übersicht • Das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung • Warum wir Flächen sparsam und intelligent nutzen sollten • Ursachen und Treiber der Zersiedelung • Raumplanung und was sie leisten könnte • Verbindliche quantitative Ziele der Raumordnung (Kontingente) • Gegenstand der Zielvorgaben – Für welche Aktivitäten braucht man Ziele/Kontingente? • Strikte individuelle Ziele für Regionen / Kommunen vs. Flexibler Austausch unter einem Cap • Mögliche Maßstäbe für Zielvorgaben (Kontingente) • Kennzahlen für Wirtschaft, Bevölkerung, Flächennutzung • Implikationen, Vor- und Nachteile • Beispiele für Ansätze der Kontingentierung • Schlussfolgerungen Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  3. Das 30-Hektar-Ziel der Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  4. Warum wir Flächen sparsam und intelligent nutzen sollten • Umweltgründe • Ökonomische Gründe • Soziale Gründe • Aspekte der Stadtentwicklung Details, siehe Folie 34 und 35 im Anhang ! Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  5. Flächeninanspruchnahme in DeutschlandNutzungsarten Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  6. Ursachen und Treiber der Zersiedelung • Wirtschaftsweisen und Lebensstile (Flächennachfrage) • Wirtschaftlicher Strukturwandel (global, regional). • Standortoptimierung von produzierenden Unternehmen, Logistik-Unternehmen und Einzelhandelsunternehmen (regional, lokal). • Wunsch nach Wohnen mit hoher Qualität, für viele Konsumenten (noch) identisch mit Wohneigentum in der Form eines Einfamilienhauses im Grünen. • Regionales Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum, daraus entstehender Wohnraumbedarf. Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  7. Ursachen und Treiber der Zersiedelung • Die suboptimale Investitionsphilosophie der öffentlichen Hand (Flächenangebot) • Nur Ausgaben für Neu- oder Ausbau von Gebäuden und Infrastrukturen sowie die Anschaffung technischer Großgeräte gelten als Investition (und rechtfertigen Neuverschuldung). • Das „Gefangenendilemma“ der Kommunen (Flächenangebot) • Interkommunale Konkurrenz um Einwohner, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen. • Schwierigkeit, auf regionaler Ebene auf freiwilliger Basis zu einem bindenden Konsens zwischen allen Kommunen zu kommen => Rolle der Raumordnung !!!!! Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  8. Raumplanung - und was sie leisten könnte • Die Landes- und Regionalplanung kann den Kommunen auch heute schonverbindliche quantitative Ziele zur Außenentwicklung setzen • unter Beachtung des Gegenstromprinzips, • unter Berücksichtigung vorhersehbarer Entwicklungen, • unter Wahrung der Belange der Gesamtregion oder des Landes, • unter Respektierung regionaler oder örtlicher Besonderheiten. Frage: Wie groß können / sollen die Ziele (Kontingente) sein ???Beispiel: Eigenentwicklung LEP Berlin-Brandenburg Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  9. Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumbedarf bis 2050 LEP Berlin-Brandenburg

  10. Raumplanung - und was sie leisten könnte Beispiel für Ansätze bei der Neuausweisung von Wohnbauland: LEP Berlin-Brandenburg (Vorgaben zur „Eigenentwicklung“ für kleine Kommunen in dezentraler Lage) • Die zusätzliche Entwicklungsoption wird mit 0,5 ha pro 1000 Einwohner (Stand 2008) für 10 Jahre festgelegt= 1 Neubau (mit 500 m² Grundstück) für 1000 Einwohner pro Jahr in Neubaugebieten auf der grünen Wiese= 50 ha pro Jahr für 1 Mio. Einwohner, = 0,14 ha pro Tag für die nächsten 10 Jahre Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  11. Vom 30-Hektar-Ziel 2020 zur Zuteilung von Kontingenten für die nächsten 10 Jahre • Mögliches Prozedere: • Einen maßgeblichen Zeitpunkt / Zeitraum in der Vergangenheit (oder Gegenwart) definieren (Startpunkt) • Das 30-Hektar-Ziel für 2020 nach definierten Kriterien auf Bund, Länder, Regionen und Kommunen herunter brechen (Zielpunkt) • Vom Startpunkt zum Zielpunkt (z.B. linearen) Pfad festlegen • Zur Kontrolle Zwischenziele für 2010 und 2015 markieren • Die Summe der Flächen berechnen, die auf diesem Pfad noch • von 2010 bis 2015 • von 2015 bis 2020 verbraucht werden dürfen => Kontingente Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  12. Vom 30-Hektar-Ziel zu den Kontingenten: Beispiel Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  13. Vom 30-Hektar-Ziel zu den Kontingenten: Beispiel 123.272Hektar 77.616Hektar Bundesweitbis 2020 noch 200.000 Hektar !!!! Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  14. Schritte bei der Aufteilung der Ziele / Kontingente • Aufteilung der Kontingente vom Bund auf die Länder • Dabei ein Sonderkontingent für den Bund zurückbehalten (z.B. für die Bundesverkehrswegeplanung) und für Unvorhergesehenes • Der Schlüssel für die Aufteilung sollte möglichst im Konsens mit allen Ländern festgelegt werden • Bis es bundesweit Konsens gibt, könnten sich die Länder Ziele nach eigenen Maßstäben setzen, sollten ihre Maßstäbe aber offen legen • Aufteilung der Länderkontingente auf die Regionen • Dabei ein Sonderkontingent für das Land zurückbehalten (für Infrastrukturen im Landesinteresse) und für Unvorhergesehenes • Der Schlüssel für die weitere Aufteilung sollte möglichst im Konsens mit den Regionen festgelegt werden (Gegenstromprinzip); • Dieser Schlüssel muss nicht mit dem Bund-Länder-Schlüssel identisch sein, die Obergrenze (das „Cap“) muss aber eingehalten werden • Aufteilung der regionalen Kontingente auf Kommunen: dito Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  15. Gegenstand der quantitativen Zielsetzungen zur Außenentwicklung (= Kontingente) Für welche Aktivitäten braucht man Kontingente? Ein Kontingent wird (im Prinzip) immer fällig, wenn • durch Beschuss eines Bebauungsplans nach (§§ 10/12/13/13a BauGB), • durch Beschluss einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, • Durch Genehmigung eines Vorhabens nach § 35 BauGB, • durch Planfeststellungsbeschluss (Fachgesetze, VwVerfG) eine Fläche des Außenbereichs in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt wird. Wald, Landwirtschaftsfläche, Gewässer, Abbauland, „Unland“, Übungsgelände oder sonstiges Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche ohne Abbauland (z.B. Deponien), Straßen, Schienentrassen, Flugplätze, land- und forstwirtschaftliche Wege, Friedhöfe und innerorts-typische Erholungsflächen Grünflächen, Sportplätze, Campingplätze Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  16. Gegenstand der quantitativen Zielsetzungen zur Außenentwicklung (= Kontingente) Für welche Aktivitäten braucht man (im Prinzip) keine Kontingente? • Wenn durch Beschluss eines Flächennutzungsplans die Darstellung (§ 5 BauGB) von Baugebieten ausgeweitet wird (Vorbereitende Bauleitplanung). • Wenn durch Beschluss eines Bebauungsplans innerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen Nutzungsänderungen vorgenommen werden, z.B. von Industriebrachen in Wohngebiete. • Wenn durch Beschluss eines Bebauungsplans (§§ 10/12/13/13a BauGB) die Bebaubarkeit von Siedlungsgebieten intensiviert wird (Nachverdichtung, Innenentwicklung, Flächenrecycling). • Wenn innerhalb eines Gebietes mit rechtskräftigem Bebauungsplan eine Baugenehmigung erteilt wird oder wenn eine planfestgestellte Straße (oder andere Infrastruktur) tatsächlich gebaut wird. • Wenn innerhalb des planungsrechtlichen Innenbereichs nach § 34 BauGB eine Baugenehmigung erteilt wird (Einfügungsgebot, Nachbarschutz, Beachtung öffentlicher Belange). • Wenn auf einem Baugrundstück mit oder ohne Baugenehmigung weiterer Boden versiegelt wird (z.B. Pflasterung eines Gartenwegs). • Wenn Vermessungsämter bei rein technisch bedingten Umstellungen (ALK /ALB) Katasterflächen anderen Nutzungskategorien zuordnen (planungsrechtlich zulässige Nutzung bleibt unverändert) Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

  17. Quantitative Ziele der Außenentwicklung – Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit und zu anderen Zielvorgaben der Raumordnung Selbst wenn durch bindende Planungsvorgaben die Außenentwicklung eingeschränkt würde, bliebe den Kommunen zusätzlich immer noch • das große Potenzial der Innenentwicklung, • die Entscheidungsfreiheit, an welchem Ortsie das zulässige Maß an Außenentwicklung betreiben, allerdings vorbehaltlich • der Restriktionen aus Fachplanungen, z.B. Naturschutz, Gewässerschutz , Hochwasservorsorge • der Restriktionen aus der Landes- und Regionalplanung (z.B. Freihaltung von Trassen für Landesstraßen, Leitungen, Grünzüge), • die kommunale Planungshoheit bleibt im Kern gewahrt • die übrigen Ziele der Raumordnung werden durch Mengenziele nicht außer Kraft gesetzt. Fachgespräch am 04.02.2011 in Düsseldorf

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