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Das Gewerberecht

Das Gewerberecht. ….eine kurze Einführung. Was versteht man unter „Gewerbe“? Das ist eine Tätigkeit, die …..selbständig (auf eigene Gefahr und eigene Rechnung), …..regelmäßig , …..mit Ziel auf Ertrag ausgeführt wird.

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Das Gewerberecht

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Presentation Transcript


  1. Das Gewerberecht ….eine kurze Einführung

  2. Was versteht man unter „Gewerbe“? Das ist eine Tätigkeit, die …..selbständig (auf eigene Gefahr und eigene Rechnung), …..regelmäßig, …..mit Ziel auf Ertrag ausgeführt wird. Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, benötigt eine „Gewerbeberechtigung“ Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind „Freiberufler“ (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, …) und Landwirte.

  3. Gewerbearten Freie Gewerbe: benötigen keinen Befähigungsnachweis, müssen nur bei der BH „angemeldet“ werden (= 90% der Gewerbe). Werbeagentur, Handel, EDV-Dienstleister,… Reglementierte Gewerbe:benötigen Befähigungsnachweis (= 5% der Gewerbe). Hotellerie, Gastronomie, Fleischhauerei, Versicherungsagenten,… Reglementierte Gewerbe mit besonderer Bewilligungspflicht z. B. Chemische Labors, Pyrotechnische Unternehmen, Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln und Giften,… Teilgewerbe: benötigen nur reduzierten Befähigungsnachweis. Fahrradtechniker, Änderungsschneiderei,…..

  4. Welche Voraussetzungen sind nötig? Allgemeine Voraussetzungen: • österr. Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich • Eigenberechtigung (18. LJ. vollendet), • keine Ausschließungsgründe (keine gerichtlichen Verurteilungen, keine Finanzdelikte, bisher kein Konkurs mangels Masse abgewiesen) Befähigungsnachweis durch… • Besuch einer berufsbildenden Schule, Befähigungsprüfung (Konzessionsprüfung) oder Meisterprüfung, Studium • Meist sind zusätzlich Praxiszeiten erforderlich (Hotel-/ Gastronomie HLT od. Kolleg + 12 Wochen Praktikum) • ODER Supplierung (Gewerberechtlicher Geschäftsführer mit mind. ½ der wöchentlichen NAZ im Betrieb)

  5. Gewerbeanmeldung und U-Gründung Gewerbeanmeldung – was ist mitzubringen? • Geburtsurkunde • Staatsbürgerschaftsurkunde • Meldezettel • Leumundszeugnis (=Strafregisterauszug) • Nachweis der Befähigung (Zeugnisse) Geschäftliche Informationen zur U-Gründung: • Rechtsform • Geschäftsführer • Ev. persönliche Angaben über gewerberechtlichen Geschäftsführer, wenn einer nötig • Firmenmäßige Fertigung • Eigenhändige Unterschrift

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