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Düsseldorf, 23. Oktober 2009

Düsseldorf, 23. Oktober 2009. Mit innovativen Sicherungsinstrumenten in der Wirtschaftskrise wettbewerbsfähiger aufgestellt sein. Baugewährleistungs-Versicherung Ein Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau. Neue Versicherungslösungen und deren Auswirkungen auf die Bauqualität.

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Presentation Transcript


  1. Düsseldorf, 23. Oktober 2009 Mit innovativen Sicherungsinstrumenten in der Wirtschaftskrise wettbewerbsfähiger aufgestellt sein

  2. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Neue Versicherungslösungen und deren Auswirkungen • auf die Bauqualität

  3. Ansatz für eine Versicherungslösung

  4. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau Bauschäden in Höhe von 1,4 Mrd. Euro bei der Errichtung von Wohngebäuden in Deutschland Durchschnittliche Schadenhöhe je Gebäude 10.287,-- Euro* *Quelle: DEKRA Bauschadenbericht

  5. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau Baufertigstellungs-Versicherung Baugewährleistungs-Versicherung (materieller VS ) Baubeginn Ablauf Verjährungsfrist Bauabnahme Baugewährleistungs-Versicherung (technischer VS ) gutachterliche Baubegleitung

  6. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Deckung der bestehenden Risiken des Bauunternehmers über bestehende Versicherungen: • Bauleistungs-Versicherung Sachschäden an Bauleistungen Betriebshaftpflicht-Versicherung Schäden, die Dritten zugefügt werden können Bürgschaften Ansprüche auf Vertragserfüllung

  7. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Baufertigstellungs-Versicherung • Gegenstand der Versicherung • Ist die nicht vertragsgerechte Erfüllung von Leistungspflichten des versicherten Unternehmers aus dem Bauvertrag aufgrund von Insolvenz • Abgesichert ist also der Auftraggeber (Bauherr) für den Insolvenzfall des bauausführenden Unternehmens bzw. seines Vertragspartners.

  8. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Baugewährleistungs-Versicherung • Gegenstand der Versicherung • sind Mängel, die erstmalig nach Abnahme der Bauleistung auftreten. • Zahlung durch den Versicherer nur im Fall der tatsächlichen Durchführung der Nachbesserung

  9. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • In welcher Weise können die neuen • Sicherungsinstrumente die bisherigen • Sicherungsmittel ersetzen? • Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen • vertragliche Ansprüche entsprechend §§ 232 ff. BGB und § 17 VOB Teil B

  10. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Sicherheit muss hoch genug sein, um das zu sichernde Recht wertmäßig zu decken • Sicherung durch Stellung eines tauglichen Bürgen zulässig • § 232 BGB: … sofern im Bauvertrag BGV/BFV festgelegt, steht Verwendung nichts im Wege.

  11. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • § 17 Nr. 2 VOB Teil B schränkt Möglichkeit der Vertragsfreiheit nicht ein, will nicht auf die dort drei aufgezeigten Möglichkeiten beschränken, sondern beruht lediglich auf den Erfahrungen der täglichen Baupraxis

  12. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Gewährleistungsbürgschaft (i. d. R. 5 %) • dient der Absicherung • für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen • im Einzelfall auch von entfernten Mangelfolgeschäden (Bilanzbetrachtung steht im Vordergrund) Baugewährleistungs-Versicherung (i. d. R. bis 100 %) • enge Mangelfolgeschäden (entfernte Mangelfolgeschäden oft über Betriebs-Haftpflichtversicherung erstattungsfähig) • Ausschluss von Mängeln durch Baustoffe oder Bauteile, die nicht anerkannten Regeln der Technik entsprechen -- Sicherheit bietet hier die Baubegleitung – (Bauausführung steht im Vordergrund - Empfehlung BAM)

  13. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Wesentliche Inhalte der Baugewährleistungs-Versicherung: • Erstattung der Nachbesserungskosten für Mängel an der Bauleistung, die erstmals nach der Abnahme auftreten (einschl. Mangelbeseitigungsnebenkosten) • Erstattung des angemessenen Minderungsbeitrages, soweit die Mängelbeseitigung unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist • vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeiten bis zu maximal 5 Jahren

  14. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Vorteil „Liquidität“ • Ersetzt Bürgschaften, wodurch die Belastung der Kreditlinie durch Avalzinsen und ggf. Sicherheiten entfällt. • Der zu leistende Einmalbeitrag ist voll von der Steuer absetzbar. • Positive Bewertung beim Rating des Bauunternehmens seitens der Kreditgeber unter Betrachtung der Basel II-Richtlinien.

  15. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Vorteil „Qualität“ • Verbesserung der Bauqualität durch gutachterliche Baubegleitung • Bauablauf wird positiv unterstützt • Reduzierung der Nachbesserungsansprüche • Lebensdauerverlängerung des Bauwerks • Erhöhung der Werthaltigkeit des Bauwerks

  16. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Baufertigstellungs-Versicherung • Umfang und Dauer des Versicherungsschutzes Ersatz der Kosten für vertragsgerechte Erfüllung abzüglich der Kosten, die Bauherr gemäß Bauvertrag noch hätte zahlen müssen. Insgesamt Fertigstellungsmehrkosten in Höhe von bis zu 20 % der Nettobaukosten. Ausstellung eines Zertifikats für den Bauherren. Versicherungszeitraum: Erstmalige Aufnahme der vertraglich vereinbarten Bautätigkeit bis zur Abnahme der Bauleistung.

  17. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Vorteil „Verbraucherschutz“ • Absicherung des Bauherren im Insolvenzfall des Bauunternehmers • Dokumentation in einem Zertifikat für den Bauherren („Direktanspruch“) • Präqualifizierte Unternehmen können ohne weitere Prüfung die alternativen Sicherheiten nutzen. Wirtschaftlichkeitsprüfung ist Voraussetzung und damit ein zusätzlicher Schutz für den Auftraggeber.

  18. Baugewährleistungs-VersicherungEin Instrument zur Steigerung der Qualität am Bau • Finanzierende Bank wird im Hinblick auf ihre notwendige Kontrolle (DueDiligence) durch die erhöhten Sicherheiten in die Lage versetzt, für den mittelständischen Bauausführenden ein verbessertes Rating zu erzielen und bei Projektfinanzierungen Risikoabschläge vorzunehmen. • Erhöhte Werthaltigkeit des Bauwerks gibt der Bank größere Sicherheit bei der Finanzierung.

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