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Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Mindestanforderungen)

Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Mindestanforderungen). Thorsten Ullrich Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik Fachdienst Gesundheitsdienste Kreis Rendsburg Eckernförde Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg Tel.: 04331-202210 thorsten.ullrich@kreis-rd.de.

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Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Mindestanforderungen)

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  1. Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)(Mindestanforderungen) Thorsten Ullrich Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik Fachdienst Gesundheitsdienste Kreis Rendsburg Eckernförde Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg Tel.: 04331-202210 thorsten.ullrich@kreis-rd.de

  2. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben sofern das Wasser gewerblich oder an Dritte abgegeben wird, (bis zum 01.April 2003) einen Maßnahmeplan zu erstellen. • Inhalt: • Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten • Aufrechterhaltung der Wasserversorgung bei mikrobiologischer / chemischer Verunreinigung • Umstellung und/oder Unterbrechung der Wasserversorgung bei mikrobiologischer / chemischer Verunreinigung • Welche Stellen und/oder welche Personen sind zu informieren? • Wer übermittelt wem welche Informationen? • Genehmigung durch das Gesundheitsamt • Regelmäßige Aktualisierung

  3. Mustermaßnahmeplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde 1. Wasserversorger Name: Wasserversorgungsgemeinschaft Musterdorf Anschrift: Hauptstraße 11 12345 Musterdorf Vorsitzender: 2 Vorstandsmitglieder Namen: Herr Hans Hansen Herr Peter Petersen Tel. (Dienstzeit) 04331-12345 04331-234567 Tel. (privat) 04331-5678 04331-6789 Mobil-Tel. 0171987654 01722367543 Fax 04331-1221 04331-2332 E-mail hansen@blau.de p.petersen@web.de

  4. 2. Name und Anschrift der verantwortlichen Person für die Entgegennahme und Übermittlung von Anzeigen betreffs mangelnder Einhaltung 3. Information der Bevölkerung durch Wasserversorger(in) Namen: Herr Hans Hansen Herr Peter Petersen Tel. (Dienstzeit) 04331-12345 04331-234567 Tel. (privat) 04331-5678 04331-6789 Mobil-Tel. 0171987654 01722367543 Fax 04331-1221 04331-2332 E-mail hansen@blau.depetersen@boot.de Art und Weise der Information nach Absprache mit dem Gesundheitsamt (Flugblätter, Telefon, Lautsprecherwagen, Medien)

  5. 4. Untersuchungslabor Name: Labor Bio&Chemie Anschrift: Robert-Koch-Str. 77 98765 Musterhausen Telefon: 04331-76854 Fax: 04331-44455 E.mail: labor@parasitum.de

  6. 5. Benachbarte Wasserversorger(innen) Name: Stadtwerke Musterstadt Anschrift: Mittelstraße 98 22344 Musterstadt Leiter Technische Abteilung Name: Herr Klaus Klausen Tel. (Dienstzeit) 04331-122222 Tel. (außerh. Dstzt) 04331-5678 Mobil-Tel. 01519666552 Fax 04331-98870 E-mail klausen@stadtwerke.de

  7. 6. Hilfsorganisationen 6.1. Feuerwehr Notruf: 112 Anschrift: Gemeindefeuerwehr Mustergemeinde Am Spritzenhaus 1, 12345 Musterdorf Telefon: 04331-112-2 6.2. Technisches Hilfswerk (THW) Anschrift: Alte Kieler Landstraße 49a 24768 Rendsburg Telefon: 04331-23100 Eventuell noch andere Hilfsorganisationen, z.B. Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, eventuell Polizei, Bundeswehr usw.

  8. 7. Gesundheitsamt Name: Fachdienst Gesundheitsdienste Kreis Rendsburg-Eckernförde Anschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg Leitung: Herr Dr. Belz, 04331-202161 Namen: Herr Wulschner Herr Ullrich Tel. (Dienstzeit) 04331-202241 04331-202210 Fax 04331-202604 04331-202640 E-mail wilfrid.wulschner@kreis-rd.de thorsten.ullrich@kreis-rd.de Mobil-Tel. (außerh Dstz) 01714992738

  9. 8. Versorgte Ortsteile 12345 Musterdorf -Hauptstraße 1-99, 2-100 -Alter und Neuer Markt 1-34 -Gewerbegebiet Draußenprodukt -Neubauviertel Glückliche Heimat 12346 Nebendorf -Gutsbetrieb Nebendorf -Hinterm Winkel 1,3,5 und 7 -Hof Alpenblick 9. Besondere betroffene Einrichtungen 12345 Musterdorf -Sport- und Schulzentrum, Markt 17-19 -Seniorenheim Letzte Station, Hauptstr. 22 12346 Nebendorf -Kindergarten Wichtel, Hinterm Winkel 5 -Rehaklinik Alpenblick

  10. 10. Karte des Versorgungsgebietes • Hinterlegt beim Vorstand • In Kopie beim Fachdienst Gesundheit 11. Umstellung der Wasserversorgung in Notfällen • Umschaltung Einspeisung Wasserversorger Stadtwerke Musterstadt. Übergabestelle Hauptstr. • Einschalten Notbrunnen Wasserwerk Musterdorf • Abgabe von Trinkwasser aus Tankwagen Molkerei-Nordmilch auf Sammelplatz Alter Markt • Befüllung der Hochbehälter 1 und 2, mittels Feuerwehrtankwagen der Feuerwehr Musterstadt 12. Anhänge • Blankovordrucke für Trinkwasserstörfallmeldungen • Vordruck Flugblätter zur Information der Bevölkerung • Landkarte oder Plan über das Versorgungsgebiet, bzw. Rohrleitungsplan. Plan über Betriebsanlagen, Wasserwerk • Telefonliste der zu benachrichtigenden Stellen

  11. Schläuche für Trinkwasserzwecke, wie z.B. zur Befüllung und Verteilung von Trinkwasser

  12. Anforderungen an Schläuche im Kontakt mit TrinkwasserBonn, 04. Mai 2006 So dürfen für Anlagenteile einschließlich flexibler Leitungen (Schläuche), die im Bereich von Verteilungs- und Befüllungsanlagen mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Berührung kommen, nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die • höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar, • den nach der Trinkwasserverordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern, oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern. • Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei Planung, Bau, Umbau und Betrieb der Anlagen zumindest die a.a.R.d.T. eingehalten werden.

  13. Nach der aktuellen Fassung der DIN 2001 – Teil 2 müssen die für diese Wasserversorgungsanlagen verwendeten Kunststoffe und andere nichtmetallene Werkstoffe den Anforderungen nach den KTW-Empfehlungen und der Technischen Regel W 270 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) für Trinkwasserzwecke entsprechen. • Für Trinkwasserschläuche ist die KTW-Kategorie A einzuhalten.

  14. Desinfektion von TanklöschfahrzeugenVersorgung von Hochbehältern und Haushalten mit Trinkwasser

  15. Die entsprechende Maßnahmen dürfen nur auf Anforderung und in Absprache mit den zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsamt, Untere Wasserbehörde) durchgeführt werden! Für die Durchführung der Desinfektion werden folgende Arbeitsmittel benötigt: • Natriumhypochlorit in wässriger Lösung. NaOCl (Handelsüblich ca. 25% Hypochlorit oder „Aktivchlor“ in Wasser gelöst) • Chlormess-Photometer • Natriumhypochlorithaltige Desinfektionslösungen sind in allen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sowie in öffentlichen Schwimmbädern und Wasserversorgern (Wasserwerk) erhältlich. Auch die Nachweismethode wird in der Regel vorgehalten.

  16. Vor der Desinfektion muss das Wasser aus dem Tanklöschfahrzeug entleert werden, da die Standzeit des Wassers u.U. sehr lang ist. • Nach dem Entleeren des Tanks muss dieser wieder mit Trinkwasser aufgefüllt werden, bis das Wasser aus dem Überlauf des Tanks kommt. • Für die Desinfektion muss das Trinkwasser im Kreislauf gefahren werden. Hierzu werden drei B-Druckschläuche zusammen gekuppelt und am Abgang sowie an dem Füllstutzen des Tanks angeschlossen. • Das Wasser wird dann über den Abgang zurück in den Tank gepumpt und somit ein Kreislauf hergestellt. • Die desinfizierten B-Druckschläuche werden dann zum Befüllen und Entleeren des Tanklöschfahrzeuges mit Trinkwasser benutzt. • Bevor die B-Druckschläuche an das Tanklöschfahrzeug angeschlossen werden, wird die Desinfektionslösung in die B-Leitung eingefüllt. (Es werden 0,01 % Desinfektionsmittel auf die Wassermenge benötigt (0,01 % Desinfektionslösung sind 100ml in 1000 l Wasser; d.h. In einem TLF 24/50 werden 500 ml Desinfektionsmittel benötigt.))

  17. Das Wasser wird für mindestens 30 min. im Kreislauf gefahren. Dadurch wird eine optimale Verteilung und Wirkung des Desinfektionsmittels erreicht. • Nach Ablauf der 30 min. kann die Pumpe abgestellt und der Tank über die B-Leitungen entleert werden. Durch den geringen Chlorgehalt (< 0,6 mg/l) kann das Desinfektionswasser direkt in die Kanalisation geleitet werden. • Die Desinfektion ist abgeschlossen und der Tank muss jetzt mit Trinkwasser gespült werden. Hierzu muss der Tank mindestens 2 mal aufgefüllt und entleert werden, bis der Chlorgehalt unter 0,2 mg/l gesunken ist. • Die desinfizierten B-Leitungen sollten nur zum Befüllen und Entleeren des Tankes verwendet werden, damit eine Rekontamination des Trinkwassers durch nicht desinfizierte B- Leitungen verhindert wird. • Eine erneute Desinfektion ist während des Einsatzes nicht erforderlich. Wird der Trinkwassertransport aber mehr als 24 Stunden unterbrochen, ist eine erneute Desinfektion des Tanks notwendig.

  18. Wird das Tanklöschfahrzeug während des Trinkwassereinsatzes zu einem anderen Einsatz eingesetzt (z.B. Brandbekämpfung) muss der Tank und die Schläuche erneut für den Trinkwassertransport desinfiziert werden. • Während des gesamten Trinkwassertransportes muss die Pumpe am Tanklöschfahrzeug immer auf Tankbetrieb stehen bleiben, damit durch die Entlüftungseinrichtung an der Pumpe keine Rekontamination stattfinden kann

  19. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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