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Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III. Ich-AG und andere Kleingründungen. Förderfälle im Agenturbezirk Flensburg. Angebote der Agentur für Arbeit. Existenzgründungsseminar Einzelberatung vor der Gründung Überbrückungsgeld

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Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

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Presentation Transcript


  1. Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III Ich-AG und andere Kleingründungen

  2. Förderfälle im Agenturbezirk Flensburg

  3. Angebote der Agentur für Arbeit • Existenzgründungsseminar • Einzelberatung vor der Gründung • Überbrückungsgeld • Existenzgründungszuschuss • Begleitende Hilfen im 1. Jahr - Coaching - • Einstellungszuschüsse bei Neugründungen

  4. Existenzgründungsseminare • spezielle Seminare für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, mit konkreten Gründungsabsichten • Dauer 2 Wochen • Durchführung: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Norderallee 14, Flensburg

  5. Hinweise zum ÜG und EXGZ • Arbeitslosengeld I • Fachkundige Stellungnahme • Betriebsübernahme • Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig EXGZ • Beitrag BfA / LVA mindestens 78 € mtl. • Bei Gründungen bis 31.12.2005

  6. Soziale Absicherung Arbeitslosenversicherung Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruches auf Arbeitslosengeld Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahrennach dessenEntstehen wieder geltend gemacht werden Ab 01.02.2006 Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

  7. ASH 2000 – E 1 • ESF Mittel – Ziel 2 Gebiet • Betriebsstätte • Bis zu 4.000 € • Auszahlung frühestens 12 Monate nach der Gründung • Nur in Verbindung mit Überbrückungsgeld • Anträge unter www.bsh.sh

  8. ESF - Coaching • Begleitung im 1.Jahr der Selbstständigkeit • Controlling • Bezieher von Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss • Antragstellung durch den Gründer • Höchstbetrag 2.000 €

  9. Hartz IV – Arbeitslosengeld II • Alg II statt Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe • Sozialzentren im Kreisgebiet • Arbeitsgemeinschaft in der Stadt • Fallmanager entscheidet über Förderung bei Vorlage eines Konzeptes • Alg II + Einstiegsgeld

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