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Umsetzung Pflegefinanzierung Kurzinformation für die Gemeinden

Umsetzung Pflegefinanzierung Kurzinformation für die Gemeinden. Othmar Mettler Ausgleichskasse Schwyz. Lebensphase – Risiko „Pflegebedürftigkeit“. Das Leben ist vielfältig – und selten wirklich planbar!. Neuordnung der Pflegefinanzierung: Idee .

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Umsetzung Pflegefinanzierung Kurzinformation für die Gemeinden

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Presentation Transcript


  1. Umsetzung PflegefinanzierungKurzinformation für die Gemeinden Othmar Mettler Ausgleichskasse Schwyz

  2. Lebensphase – Risiko „Pflegebedürftigkeit“ Das Leben ist vielfältig – und selten wirklich planbar!

  3. Neuordnung der Pflegefinanzierung:Idee Zwei Reformziele von Bundesrat und Bundesparlament: • Finanzielle Entlastung der pflegebedürftigen Personen • Keine zusätzliche Belastung der Krankenversicherung durch zunehmende altersbedingte Pflegeleistungen Die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist keine neuePflegeleistung. Es ist eine Finanzvorlage; es sollten keine neuen oder höheren Kosten entstehen, sondern es soll nur eine andere Finanzierung erfolgen (Fragezeichen? = systembedingte Anpassung der Heimtaxen aufgrund von 12 statt 4 BESA-Stufen)

  4. Revision von drei Bundesgesetzen Teilrevision von drei Bundes-Sozialversicherungsgesetzen • Bundesgesetz über die AHV (AHVG) • Bundesgesetz über die EL zur AHV / IV (ELG) • Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) • Zudem: Detailregelung in den entsprechenden Bundes-Verordnungsbestimmungen • Teilrevision von vier kantonalen Rechtserlassen • Neue kantonale Pflegefinanzierungsverordnung In Kraft: 1. Januar 2011

  5. Pflegefinanzierung: AHVG AHVG: HE leichten Grades • Im AHVG wird mit der HE leichten Grades eine neue Leistung geschaffen • Anspruch haben Altersrentnerinnen und -rentner, die zu Hause leben • Kein Anspruch haben AHV-Rentnerinnen und -rentner, die im Heim leben • Höhe des Anspruches: CHF 232.- / Monat = CHF 2‘784.- / Jahr (Stand 2011)

  6. Pflegefinanzierung: ELG (1) ELG: Höhere Vermögensfreibeträge • Bei der EL wird ein Anteil des Reinvermögens, nach Abzug eines Freibetrages, als so genannter Vermögensverzehr zu den Einnahmen hinzugezählt. • Der Freibetrag wird erhöht: • Alleinstehende: neu CHF 37‘500.- (bisher 25‘000.-) • Ehepaare: neu CHF 60‘000.- (bisher 40‘000.-) • Bereits per 2008 wurde der Freibetrag für selbstbewohntes Wohneigentum von CHF 75‘000.- auf CHF 112‘500.– erhöht. • neu: Freibetrag von CHF 300‘000.– wenn ein Ehepartner im Pflegeheim und der andere im selbstbewohnten Wohneigentum lebt oder wenn eine Person Bezügerin einer HE ist und im selbstbewohnten Wohneigentum lebt.

  7. Pflegefinanzierung: ELG (2) EL: Höhere maximale Heimtaxen • neu Art. 10 Abs. 2 Bst. a ELG: „Keine Fürsorgeabhängigkeit wegen Aufenthalt im Pflegeheim“ • Erhöhung der maximalen Heimtaxen per 1.1.2011: • Pflegeheim von Fr. 308.– auf neu Fr. 365.– • Schwerstpflegebedürftige max. Fr. 574.– (Soweit bekannt: Umrechnung von Amtes wegen)

  8. Pflegefinanzierung: Akut- und Übergangspflege • Die Kosten für eine im Spital angeordnete Akut- und Übergangspflege werden von der Krankenversicherung und vom Wohnkanton nach den Regeln der Spitalfinanzierung abgerechnet • Die Kostenübernahme erfolgt längstens während zwei Wochen • Der kantonale Anteil beträgt mindestens 55 Prozent • Die Kosten der Hotellerie (Kost / Logis) gehen zu Lasten der pflegebedürftigen Person

  9. Pflegefinanzierung: Ambulante Pflege (Spitex) • Die spitalexterne Pflege (Spitex) ist Aufgabe der Gemeinden (GesV § 15) • Sofern die Kosten nicht durch Dritte und die versicherte Person gedeckt sind, übernimmt die Gemeinde die Finanzierung • Die Kostenbeteiligung der versicherten Person ist begrenzt (Festlegung durch den Regierungsrat, jedoch max. 10 % von CHF 79.80 = CHF 8.– gemäss KR-Beschluss vom 20.5.2010) • Versorgung: • Verträge der Gemeinden mit zehn Spitex-Organisationen • Fünf private Spitex-Organisationen und zehn Pflegefachfrauen erbringen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (Restfinanzierung durch die Gemeinden)

  10. Pflegefinanzierung: Stationäre Pflege Restfinanzierung der nicht gedeckten Pflegekosten Beispiel: Pflegetaxe des Heimes / Tag CHF 250.00 Beitrag der Krankenkasse (OKP) / Tag CHF 108.00 Restbetrag (nicht durch KK gedeckt) CHF 142.00 Anteil pflegebedürftige Person (max. 20% von CHF 108.-) CHF 21.60 Restfinanzierung durch die öffentliche Hand (Gemeinden) CHF 120.40 (nicht berücksichtigt sind die Kosten für Kost + Logis) Die Abwicklung erfolgt via die Ausgleichskasse Schwyz Die Finanzierung der Heimkosten via die Gemeinden

  11. Pflegefinanzierung: Verfahren Heimaufenthalt Ablauf Rechnungsstellung 1. Schritt • nächste Schritte

  12. Pflegefinanzierung: Anmeldung/Auszahlung • Der Anspruch für die Rückvergütung der Pflegekosten (Restfinanzierung) erfolgt mit einer einmaligen Anmeldung (Grunddaten). • Die Ausgleichskasse Schwyz bestätigt den Anspruch. • vP macht monatlich oder periodisch die Rückerstattung geltend: • Einreichen der Heimrechnung sowie der KK-Abrechnung (inkl. Zusatzversicherungen) • Die Ausgleichskasse Schwyz berechnet und zahlt aus (in der Regel innerhalb von 30 Tagen)

  13. Anmeldeformular (Muster)

  14. Zuständigkeit • Pflegefinanzierung (Heim): § 19 Abs. 1 SEG: • Wohnsitz und Heimaufenthalt im Kanton Schwyz = Anspruch im Kanton Schwyz • Wohnsitz in Schwyz und Heimaufenthalt in St. Gallen = Anspruch im Kanton Schwyz • Wohnsitz in Zürich und Heimaufenthalt in Kanton Schwyz = Anspruch im Kanton Zürich Achtung: Bei EL-Anspruch spezielle Regeln

  15. Detailabrechnung (Muster)

  16. Relevanz für Kanton und Gemeinden

  17. Pflegefinanzierung – Neue Aufgabe Neuordnung der Pflegefinanzierung Stationäre Pflege (Pflegeheim) • 1. Januar 2011 • Aufgabe der Gemeinden • § 19a SEG (Finanzierung durch die Gemeinden • Durchführung durch Ausgleichskasse Schwyz • Kanton trägt die Durchführungskosten • Budget: Nur ganz grobe Schätzungen möglich!

  18. Abrechnung mit den Gemeinden • § 11 Pflegefinanzierungsverordnung: • Anteile der Gemeinden werden nach Einwohnerzahl bemessen • Halbjährlich als Vorschuss und Schlussabrechnung Ende Jahr (analog EL und IPV)

  19. Pflegefinanzierung – Roadshow 2011 Informationstour „Wie finanziere ich die Pflegekosten“? Wir sind auch in Ihrer Nähe: • 18. Januar 2011 Küssnacht, Monséjour • 19. Januar 2011 Einsiedeln, Dorfzentrum • 25. Januar 2011 Schwyz, MythenForum • 26. Januar 2011 Freienbach, Gemeinschaftszentrum • 2. Februar 2011 Wangen, Mehrzweckhalle Buchberg

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