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4. Geld- und Finanzmärkte.

4. Geld- und Finanzmärkte. Motivation: Die Lehrbuchdarstellung ist ausreichend für die Entwicklung eines makroökonomischen Modells, jedoch stark vereinfacht . Wir besprechen im IK die Institutionen und Instrumente der Geldpolitik im Eurosystem ein wenig detaillierter,

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4. Geld- und Finanzmärkte.

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  1. 4. Geld- und Finanzmärkte. • Motivation: • Die Lehrbuchdarstellung ist ausreichend für die Entwicklung eines makroökonomischen Modells, jedoch stark vereinfacht. • Wir besprechen im IK die Institutionen und Instrumente der Geldpolitik im Eurosystem ein wenig detaillierter, • um etwas mehr über ein wichtiges wirtschaftspolitisches Thema in Europa zu erfahren und um • den scheinbaren Widerspruch zwischen Wirtschaftsberichterstattung und Lehrbuchdarstellung (Zinsfestsetzung vs. Geldmengensteuerung) aufzulösen. SS 2002

  2. Inhalt • Institutionen und Regelungen im Eurosystem. • Aufgaben des Eurosystems. • Die konsolidierte Bilanz des Eurosystems. • Geldpolitische Instrumente der Europäischen Zentralbank. • Geldmengendefinitionen im Eurosystem. SS 2002

  3. 4.1 Institutionen und Regelungen im Eurosystem • Historisches • 1962: Erste Pläne zu einer europäischen Währungsunion. • 1991: Vertrag von Maastricht. • 1979 - 1998: Europäisches Währungssystem. • Seit 1999: Europäische Währungsunion (EWU). • Vollendung mit 1. Jänner 2002 (Euro-Bargeld). • Teilnehmerstaaten: Alle EU-Mitglieder bis auf Dänemark, Großbritannien und Schweden. (Griechenland seit Anfang 2001). • Beitritt zur EWU ist an die „Konvergenzkriterien“ geknüpft. SS 2002

  4. Konvergenzkriterien • Inflationskriterium. • Zinssatz-Kriterium. • Wechselkurskriterium. • Defizitquote. • Schuldenquote. • Stabilitäts- und Wachstumspakt • Nachhaltige Erfüllung der Konvergenzkriterien. • Regelmäßige „Stabilitätsprogramme“. • Sanktionen bei Nicht-Erfüllung. • Raum für „antizyklische“ Budgetpolitik“. SS 2002

  5. Institutionen der EWU • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB): • Nationale Notenbanken (z. B. OeNB) aller EU-Länder. • Europäische Zentralbank in Frankfurt (EZB). • Eurosystem: • Nationale Notenbanken der EWU + EZB. • „Zentrale Entscheidungsfindung – dezentrale Durchführung“. • EZB-Rat: • EZB-Direktorium. • EWU-Notenbankpräsidenten. • Sehr weitgehende Autonomie. SS 2002

  6. 4.2 Aufgaben des Eurosystems • Zentrale Aufgabe der EZB: • Durchführung der Geldpolitik. • Primäres Ziel: • Gewährleistung von Preisstabilität, d. h. Inflationsrate unter 2% („Inflation targeting“). • Geldmengen- und Zinssteuerung sind Zwischenziele. • Weitere Aufgaben: • Verwaltung und Veranlagung von Devisenreserven. • Europäischer Zahlungsverkehr (TARGET). • Bankenaufsicht. SS 2002

  7. 4.3 Die konsolidierte Bilanz des Eurosystems SS 2002

  8. 4.4 Geldpolitische Instrumente der EZB • Mindestreservepolitik • Verpflichtung der Geschäftsbanken zur Haltung von Mindestreserven bei der EZB. • Täglich fällige Einlagen u. Einlagen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren: θ=2%. • Andere Einlagen: Grundsätzlich reservepflichtig, derzeit jedoch θ=0%. • Die Mindestreservepolitik ist für die EZB kein Instrument der laufenden Geldmengensteuerung! SS 2002

  9. Offenmarktpolitik • Geschäftsarten: • Hauptrefinanzierungsgeschäfte („Haupttender“): • Wöchentlich. • Laufzeit: 2 Wochen. • Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte („Basistender“): • Monatlich. • Laufzeit: 3 Monate. • Sind kurz- und mittelfristige „liquiditätszuführende Maßnahmen“. • Geschäftspartner: „Monetäre Finanzinstitute“ (MFI). SS 2002

  10. Refinanzierungsgeschäfte sind befristete Kredittransaktionen. • Liquiditätszuführende Maßnahme: • Erhöhung von Bilanzposition A.2 • Erhöhung von Bilanzposition P.2 • EZB steuert über das Kreditvolumen die Geldmenge. • Expansive Offenmarktpolitik: Kreditvolumen wird erhöht. • Kontraktive Offenmarktpolitik: Kreditvolumen wird reduziert. SS 2002

  11. Verfahren: • „Tender“ = Ausschreibungen. • „Standardtender“ • für Hauptrefinanzierungsgeschäfte und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte. • Als „Mengentender“ oder • als „Zinstender“ möglich. • Mengentender: • EZB legt Zinssatz fest. • MFI geben an, welche Beträge sie in Anspruch nehmen wollen (Gebotsvolumen). • EZB kann tatsächliches Transaktionsvolumen unter dem Gebotsvolumen festsetzen („Repartierung“). SS 2002

  12. Beispiel: LiquiditätszuführenderMengentender. Von drei MFI (A, B, und C) langen folgende Gebote (in Mio. €) ein: Die EZB beschließt eine Geschäftsvolumen von 105 Mio. €. Der Repartierungssatz beträgt 75% (=105/140). SS 2002

  13. Zinstender: • MFI geben bekannt: • Beabsichtiges Transaktionsvolumen und den Zinssatz. • Bis zu zehn Gebote je nach Zinssatz. • Zuteilung nach • Marginalzinssatz („holländisches Verfahren“). • Nach individuellen Bietungssätzen („amerikanisches Verfahren“). • Zentralbank entscheidet über Transaktionsvolumen (ggf. Repartierung beim Marginalzinssatz). • Seit Juni 2000 führt die EZB Hauptrefinanzierungsgeschäfte • als Zinstender nach amerikanischem Verfahren durch. • Außerdem wird ein Mindestzinssatz vorgegeben. SS 2002

  14. Beispiel: Liquiditätszuführender Zinstender. EZB beschließt ein Geschäftsvolumen von 94 Mio. €.  Marginaler Zinssatz: 3,05%  Repartierung beim Marginalzinssatz. SS 2002

  15. „Leitzinsen“: Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte: Main refinancing operations minimum bid rate (dzt. 3,75%) SS 2002

  16. Der Transmissionsmechanismus: • Leitzinsen sind nicht unmittelbar relevant für die Güternachfrage! • „Transmission“ zwischen Leitzinsen und nachfragerelevanten Zinsen. • Leitzinsen haben Einfluß auf kurzfristige Zinssätze auf dem Interbankengeldmarkt (EONIA, EURIBOR). • Kurz- und langfristige Zinsen sind positiv korreliert. SS 2002

  17. SS 2002

  18. 4.5 Geldmengenaggregate im Eurosystem M1 = Bargeldumlauf + täglich fällige Einlagen. M2 = M1 + Einlagen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren + Einlagen mit einer Kündigungsfrist bis zu drei Monaten. M3 = M2 + „Repogeschäfte“ + Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren. SS 2002

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