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Lärmaktionsplan 2013 / 2014 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Dipl. Geogr. Jürgen Roth

Lärmaktionsplan 2013 / 2014 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Dipl. Geogr. Jürgen Roth. EU Umgebungslärmrichtlinie 2002 - Verabschiedung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch das Europäische Parlament

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Lärmaktionsplan 2013 / 2014 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Dipl. Geogr. Jürgen Roth

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  1. Lärmaktionsplan 2013 / 2014 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Dipl. Geogr. Jürgen Roth

  2. EU Umgebungslärmrichtlinie • 2002 - Verabschiedung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch das Europäische Parlament • Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht über das BImSchG (§§ 47 a-f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV) • Aktuelle Phase (ab 2012) Straßen > 8.200 Kfz/24h , Schienen- Strecken > 30.000 Züge pro Jahr … • Zunächst erfolgte eine Erfassung und Bewertung der Lärmsituation (Lärmkarten, Analysen) und nachfolgend die Formulierung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien unter Beteiligung der Öffentlichkeit (Lärmaktionsplan)

  3. Untersuchungsbereich Straße • Städte und Gemeinden sind verpflichtet Straßen > 8.200 Kfz/ 24 h zu untersuchen. • Gemeinde Nordheim: L1106 (von West nach Ost: Zabergäustraße, Waldenserstraße, Oststraße, Brackenheimer Straße, Großgartacher Straße, L 1106 bis Ortsende) • Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) empfiehlt, die Lärmaktionsplanung vergleichbar einem Bebauungsplanverfahren durchzuführen

  4. Grundlage Untersuchungsbereich: Digitales Geländemodell, Kataster, Straße, Einwohnerzahlen

  5. Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel)

  6. Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel)

  7. Auslösewerte • EU-Umgebungslärmrichtlinie kennt zunächst keine Grenzwerte • Definierte Auslösewerte vomMinisterium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)

  8. Auslösewerte

  9. Auslösewerte

  10. Rahmenbedingungen (MVI) • Aktuelle Schallpegel in Nordheim (Ausschnitt)

  11. Rahmenbedingungen (MVI) • Aktuelle Schallpegel in Nordhausen (Ausschnitt)

  12. Einteilung der Maßnahmen zur Lärmminderung : • Kurzfristig  schnell umsetzbar (z.B. Aufstellung eines Verkehrsschildes) • Mittelfristig  in den nächsten 2-3 Jahren umzusetzen (z.B. neuer Straßenbelag) • Langfristig  sehr zeit- und kostenintensive Maßnahmen (z.B. Planung einer Umfahrung)

  13. Was bewirken einzelne Maßnahmen (Beispiele) • Lärmschutzwand / Lärmschutzwall (je nach Lage zur Straße) ca.3- 8 dB(A) • Temporeduzierung 50 km/h auf 30 km/h: ca. 2 - 3 dB(A). • Temporeduzierung 50 km/h auf 40 km/h: ca. 1,5 dB(A). • Auswechseln eines defekten Fahrbahnbelags durch einen neuen Standardbelag: mindestens 2 dB(A). • Einsatz eines lärmarmen Asphalts innerorts: 2-3 dB(A) • Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) außerorts: ca. 5 dB(A) • Sperrung für Lastkraftwagen (je nach %-Anteil am Gesamtverkehr) bis zu 5-6 dB(A).

  14. Empfohlene Maßnahmen für Nordheim: • Als kurzfristige Maßnahme: Tempo 30 km/h auf der Brackenheimer- / Großgartacher Straße. Dauerhafte Überprüfung durch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. • Prüfung auf Realisierbarkeit einer Umfahrung Nordheim

  15. Empfohlene Maßnahmen für Nordhausen: • Als kurzfristige Maßnahme: Tempo 30 km/h auf der Zabergäu- / Waldenserstraße und der Oststraße von / bis zum Siedlungsrand. Ggf. Überprüfung durch stationäre Geschwindigkeits-messanlagen. • Schnellstmögliche Realisierung der planfestgestellten Ortsumfahrung Nordhausen. Danach werden die Straßen in der Ortsmitte Nordhausens in die Trägerschaft der Gemeinde übergeben und fallen automatisch in für Gemeindestraßen flächendeckend geltende Tempo 30-Regelung.

  16. Ablauf Lärmaktionsplanung Gemeinde Nordheim • Informationsveranstaltung - Bürgerbeteiligung (Vorstellung von ersten Maßnahmen, Sammeln von Anregungen und Vorschlägen) • Öffentliche Auslegung Sammeln der eingehenden Anregungen und Bedenken von Privaten (und evtl. Träger öffentlicher Belange) • Erstellung des Lärmaktionsplans im Entwurf (Ausarbeitung der Maßnahmenvorschläge) • Vorstellung des Entwurfs Lärmaktionsplan vor dem Verwaltungsausschuss • Gemeinderatsbeschluss Lärmaktionsplan • Verhandlungen mit dem Baulastträger

  17. Vielen Dank für Ihr Interesse!

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