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Vertragsforum Baden-Württemberg 2010

Vertragsforum Baden-Württemberg 2010. Joachim Müller Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Baden-Württemberg. Warum SAPV.

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Vertragsforum Baden-Württemberg 2010

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Presentation Transcript


  1. Vertragsforum Baden-Württemberg 2010 Joachim Müller Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Baden-Württemberg

  2. Warum SAPV Die spezialisierte ambulante palliative Versorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Das Sterben zu Hause stellt heute noch eine Ausnahme dar, obwohl 70 % der Betroffenen diesen Wunsch haben. Die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen Umgebung können durch zielgerichtetes Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten, Leistungserbringern der SAPV, ambulanten Pflege- und Hospizdiensten sowie psychoonkologischen Betreuungsdiensten durch die SAPV verbessert werden. Referat Pflege

  3. Von wie vielen Patienten ist auszugehen • Der Gesetzgeber ging davon aus, dass 10 % aller Sterbenden SAPV Fälle sind • In Baden-Württemberg sterben jährlich ca. 92.660 Menschen • ca. 9260 SAPV Fälle jährlich in Baden-Württemberg Referat Pflege

  4. Entwicklung der Verhandlungen in Ba-Wü • Die GKV Verbände erarbeiteten zusammen mit dem MDK einen gemeinsamen Vertragsentwurf – dieser basierte auf den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen • Die potenziellen Vertragspartner (Leistungserbringerseite) formierten sich in einer LAG • Die Kassen legten ihren Vertragsentwurf vor • Am Ende steht nun das Vertragswerk, das einheitlich in Ba-Wü umgesetzt werden soll Referat Pflege

  5. Vertragspartner • GKV Verbände • LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) • Die LAG vertritt 36 Dienste (PCT`s) • Bisher wurden mit 3 Diensten Einzelverträge abgeschlossen • Anlage von diesem ist auch die (einheitliche) Preisvereinbarung Referat Pflege

  6. Wer hat Anspruch auf SAPV Leistungen • Versicherte wenn • sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist • und • sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann Referat Pflege

  7. SAPV Leistungen werden nach Bedarf erbracht in Form von • Beratungsleistungen • Telefonat bzw. persönliches Gespräch mit Betroffenen oder einem/einer der Leistungserbringer der Primärversorgung • Koordination der Versorgung • Persönlicher oder telefonischer Kontakt mit den an der Versorgung Beteiligten • Ressourcenfokussierte Versorgungsplanung • Vernetzung mit ambulanten und/oder stationären Leistungserbringern Referat Pflege

  8. SAPV Leistungen werden nach Bedarf erbracht in Form von • Additiv unterstützende Teilversorgung/vollständige Versorgung • Beratungs- und Koordinationsleistung • Hausbesuche zu Tages- und Nachtzeit • Leistungen die in den SAPV Richtlinien aufgeführt sind • Art, umfang und Dauer der Leistungen hat der behandelnde Arzt oder ggf. der Krankenhausarzt zu verordnen. Referat Pflege

  9. Welche Personen erbringen SAPV Leistungen • Ärzte • mit einer anerkannten Zusatzweiterbildung Palliativmedizin • und • Erfahrung aus der ambulanten palliativen Behandlung von mindestens 75 Palliativpatienten, z. B. in der häuslichen Umgebung oder in einem stationären Hospiz, innerhalb der letzten drei Jahre oder aus einer mindestens einjährigen klinischen palliativmedizinischen Tätigkeit in einer Palliativabteilung in einem Krankenhaus innerhalb der letzten drei Jahre. Referat Pflege

  10. Welche Personen erbringen SAPV Leistungen • Pflegefachkräfte • mit einer Erlaubnis zur Führung einer der Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin/Altenpfleger, • Abschluss einer Palliativ-Weiterbildungsmaßnahme im Umfang von mindestens 160 Stunden und • eine nachweisbare mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit innerhalb der letzten drei Jahre in der Palliativversorgung, davon mindestens sechsmonatige Mitarbeit in einer spezialisierten Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung. Referat Pflege

  11. Sächliche Anforderungen • eine geeignete, aktuell geführte und für die an der Versorgung Beteiligten jederzeit zugängliche Patientendokumentation • eine ausreichende und geeignete Mobilität zur zeitnahen häuslichen Versorgung der Patienten • Arzneimittel (inkl. Betäubungsmittelgesetz – BtM –)für die Notfall/Krisenintervention • Arzt-/Pflegekoffer/Bereitschaftstasche (Berücksichtigung der Kompatibilität der Verbrauchsmaterialien zu Medizinprodukten unterschiedlicher Hersteller, z. B. bei Portsystemen oder Infusionspumpen) • eine geeignete administrative Infrastruktur, z. B. Büro, Kommunikationstechnik Referat Pflege

  12. Sächliche Anforderungen • eine eigenständige Adresse mit eigener Telefonnummer undgeeignete Räumlichkeiten für • Sofern eine Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt, die unter das BtM fallen, ist ein BtM-Schrank erforderlich. • Das PCT hat ein geeignetes, dem aktuellen Standard entsprechendes Pflegedokumentationssystem anzuwenden Referat Pflege

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