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Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft?

Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft?. Assessor Diplom-Volkswirt Thomas A.H. Schöck Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Dortmund, 10.11.2006. Erwartungen der Hochschulen an die Wirtschaft. Kompliment an den genius loci.

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Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft?

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Presentation Transcript


  1. Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft? Assessor Diplom-Volkswirt Thomas A.H. Schöck Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Dortmund, 10.11.2006

  2. Erwartungen der Hochschulen an die Wirtschaft Kompliment an den genius loci

  3. Gliederungsübersicht: Erwartungen der Hochschulen an die Wirtschaft • Überblick über die anspruchsbegründenden Leistungen der Hochschulen • Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme der F&E-Kooperationen • Erwartungen für die F&E-Kooperationen • Zusammenfassendes Beispiel einer gelungenen F&E-Kooperation

  4. Überblick:Erwartungsbegründende Leistungen der Hochschulen • in Lehre - Nachwuchs für die Wirtschaft durch Absolventen - Unterstützung durch Praktikanten, Diplomanden, Promovierende - duale Studiengänge, für die und mit der Wirtschaft • in Forschung, Weiterbildung und Wissens- und Technologie- transfer (WTT) - Beratungen, Vorträge, Gutachten - F&E-Leistungen, Lizenzen, Patente, spin-offs • Volkswirtschaftliche und kulturelle Leistungen - Arbeitgeberschaft (insbesondere auch Ausbildung in vielen nicht akademischen Bereichen)- Information und Vernetzung der örtlichen Wirtschaft - Internationalisierung - Soft skills-Vermittlung

  5. Erwartungsbegründende Leistung: Ausbildung Studierende der Universität 28003 25768 19663

  6. Erwartungsbegründende Leistung: Patente Patentanmeldungen der deutschen Hochschulen

  7. Erwartungsbegründende Leistung: spin-offs Herkunft von spin-offs 2004 19 % 5 % 76 %

  8. Quelle: Universität Erlangen-Nürnberg, Kontaktstelle wtt (FAU-Gründerbüro) Erwartungsbegründende Leistung: spin-offs Auf IPR-Verwertung beruhende spin-offs der FAU: , Wegfall von FLÜGGE in 2003/2004

  9. Ausgangslage: Bedeutung und Bestandaufnahme von F&E-Kooperationen F&E-Kooperationen sind mehr als die bloße Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Hochschulen, sie dienen • der Sicherung der volkswirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch- Produktinnovation- Ausbildung, Vermittlung und Weiterbildung von Forschenden- Impulse zur Forschungsorganisation • dem Leistungsvergleich der Hochschulen als ein transparentes Exzellenzkriterium

  10. Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme von F&E-Kooperationen Ist-Zustand (2005) bei der Vergabe von externen F&E- Aufträgen der Wirtschaft 10 % 5 % 62 % 23 % Quelle: http://www.bmbf.de/pub/sdi-02-06.pdf

  11. Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme von F&E-Kooperationen Erfindungsmeldungenan der FAU

  12. Erwartungen für F&E-Forschungskooperationen • Steigerung der Anzahl von F&E-Kooperationen durch - Reduzierung der Vorbehalte gegen externe Entwicklungen ("not invented here“-Syndrom) - Abbau der Schwellenangst gegenüber Hochschulen • Zahlung leistungsgerechter Gegenleistungen(inklusive zumindest kostendeckender Overheads, und von Nutzungsentgelten für Altschutzrechte) • Akzeptanz der Haftungsbeschränkung

  13. Erwartungen für F&E-Forschungskooperationen • Akzeptanz der Gesetzeslage, insbesondere der Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes

  14. Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage

  15. Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage Weiterer Auszug aus dem Rostocker Positionspapier

  16. Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage 07.02.2002: Novellierung § 42 Arbeitnehmererfindergesetz • Hochschullehrer als Beschäftigte • Verwertungsrecht bei Hochschulen • neues „Hochschullehrerprivileg“; • - Erfindervergütung - positive / negative Publikationsfreiheit - nichtausschließliches Benutzungsrecht • Hochschullehrerals freie Erfinder • Absehen von Schutzmöglichkeiten zugunsten von Publikationen • Überlassung der Schutz- rechte an Drittmittelgeber

  17. Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage 07.02.2002 • Erfindung als außerobligatorische und separat zu vergütende Forschungsleistung • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Sicherung der Erfindervergütung

  18. Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage 07.02.2002 • mehr unternehmerisches Denken und Handeln der Hochschulen • Neugestaltung des Kooperationsmanagements • Schaffung / Ausbau der Patentinfrastruktur und des Patentmanagements

  19. Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:Vermeidung von Maximalforderungen

  20. Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:partnerschaftliche Kompromisssuche • zur Vermeidung langwieriger Vertragsverhandlungen: Abschluss von Rahmen- und Modellverträgen unter Anwendung der Bausteine verschiedener „Vertragswerkstätten“ (z.B. Berliner Vertrag) Einbau von Kompromisselementen, z.B. Zusicherung des Right of First Refusal • Offenheit (und Geduld) gegenüber den Erfinderberatungen, Patentverwertungsagenturen und Wissenschafts- und Technologietransferstellen

  21. Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:partnerschaftliche Kompromisssuche Praktiziertes „Stufenmodell“ der FAU: 1. Pauschalzahlung bei Übertragung der Rechte 2. weitere Pauschalzahlung bei Schutzrechtserteilung 3. weitere Zusatzvergütung bei Aufnahme einer kommerziellen Nutzung der der Erstanmeldung zugrunde liegenden Erfindung (Umsatzbeteiligung oder später zu vereinbarende Vergütung)

  22. Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:partnerschaftliche Kompromisssuche Sonderproblem: Graduierungsarbeiten Erwartung eines Entgelts für prüfungsunabhängige Leistungen der Hochschulen Vorkehrung durch Merkblätter für Prüfer, Studierende und Graduierende

  23. Zusammenfassend eingelungenes Kooperationsbeispiel: • Dualer Betriebswirtschaftslehre-Studiengang der FAU (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultät) und der Siemens AG • Kooperationsvertrag mit Siemens Medical Solutions seit 1999IPR-Vereinbarung seit Juni 2004 über Erfindungen, schutzfähige Leistungen, Erfinderprämien und Rechte an Arbeitsergebnissen • Die Universität führt in allen Fakultäten ca. 140 FuE-Projekte mit der Siemens AG durch Kooperation von A (Afghanistankonferenz) bis Z (Zeiterfassungssysteme) • Leistungen der Siemens AG an die Universität 2005: 1,9 Mio. €

  24. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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