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Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan. Zentralstellenverfahren 1. DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt

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Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

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Presentation Transcript


  1. Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  2. Zentralstellenverfahren 1 • DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt • Festlegung der Gesamthöhe im DBJR - Verteilung zwischen den Gewerkschaften und DGB-Bezirken nach in Gremien festgelegtem Schlüssel • DGB-Jugend im Bundesvorstand ist Zentralstelle, das heißt: • Anträge und Abrechnungen werden nicht an das BMFSFJ gestellt, sondern an den DGB – BV • Der DGB BV prüft und bewilligt selbständig, reicht „Gesamtanträge“ und „Gesamtverwendungsnachweise“ beim BMFSFJ/ BVA ein DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  3. Zentralstellenverfahren 2 • Hochkomplexes Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Zentralstelle (DGB BV) mit dem Zuschussgeber (BVA/BMFSFJ) • aber: einfache Verfahren f. Gliederungen (DGB BV wirkt wie ein „Schutzschild“) • Träger/ Gliederung muss in Vorlage gehen • „Vertrauensvorschuss“ durch den Zuschussgeber • Hohe Anforderung an alle: Disziplin zur Einhaltung der Richtlinien • Risiko: Bewilligung nur vorläufig DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  4. Antragstellung und Abrechnung BMFSFJ und BVA DGB BV Abt. Jugend Zentralstelle Gewerkschaften DGB LBZ HDGJ DGB Regionen, LBZ der Gewerkschaften, Bildungsstätten etc. DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  5. Was darf gefördert werden? • Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätigen • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Benachteiligung • Integration/Gleichstellung von Behinderten • Partizipation von Jugendlichen • Soziale und berufliche Integration • Förderung demokratischen Wertebewusstseins • Medien- und Informationskompetenz • Integration von MigrantInnen Diese Themen müssen auch bei internationalen Maßnahmen mit einfließen. DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  6. Was darf nicht gefördert werden? • Touristik • Austausch von Erwachsenen-Organisationen • Maßnahmen der Berufsbildung • „Politische Agitation“ • Informationen für spezifische Berufe (Ausbildungsrahmenpläne etc.) • Reine Mitgliederwerbung DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  7. Wer darf gefördert werden? • Jugendbegegnungen: Förderbar sind ausschließlich junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es gilt also die Altersgrenze von 26 Jahren, Ausnahmen gibt es für LeiterInnen d.h.: in einem KJP-geförderten int. Jugendbegegung dürfen auch Menschen über 26 Jahre teilnehmen. Allerdings sollte das nicht ausarten, es muss eine JUGENDbegegnung bleiben! Allerdings werden TeilnehmerInnen über 26 Jahre nicht KJP-gefördert. • Fachkräfteaustausch: auch TeilnehmerInnen über 26 Jahre möglich • Ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere MultiplikatorInnen • Dazu gehören auch Personen ausländischer Herkunft, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  8. Aus den Richtlinien • Prinzip der Gegenseitigkeit: Rückbegegnungen im ausgewogenen Verhältnis • Versicherung für TeilnehmerInnen abschließen gegen Unfall, Krankheit und Schadenersatzansprüche • Zahlenverhältnis zwischen dt. und ausl. Jugendlichen soll ausgeglichen bzw. angemessen sein, LeiterInnen ebenfalls in angemessenem Verhältnis zur Teilnehmerzahl • Dauer: 5 bis 30 Tage DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  9. Förderhöhen • Förderung kann nicht höher sein, als ausgegebene Summe • FÖRDERHÖHE IN: (siehe „Überblick - Förderung int. Globalmittel“, 1. Im Inland) keine Reisekostenförderung, aber Tagessätze, Zuschlagspauschalen für TN aus D und dem Ausland aber nur mit Begründung, Maximalbeträge • FÖRDERHÖHE OUT: (siehe „Überblick - Förderung int. Globalmittel“, 2. Im Ausland) keine Tagessätze, aber Reisekosten lt. Fahrtkostentabelle, allerdings nur in Höhe von 75% der Fahrtkosten aber max. 358 Euro, Zuschlagspauschalen nur für TN aus D und mit Begründung, Maximalbeträge DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  10. Do´s & Dont´s 1 • Richtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen, BHO, VW-RL einhalten, Weiterleitungsvertrag beachten! • Fristen einhalten - Neue Fristen beachten! • Immer aktuelle Formulare verwenden (Intranet!): Neue Formulare (Excel-Listen) des DGB BV über das Intranet für 2005, 2 Nach- und Ummeldetermine NEU • Belege: auch Flugtickets (Originale), Sprachmittler und andere Honorare (Kopien) zu Ellen • Vollständigkeit der Unterlagen (TN Listen, Programme, Belegexemplare) bei der Abrechnung! • „Gefördert aus KJP-Mitteln des BMFSFJ“ zwingend in alle Veröffentlichungen (auch Seminarprogramme, Internet, Broschüren,...) DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  11. Do´s & Dont´s 2 • Unterlagen/Belege nicht Dritten überlassen, 5 Jahre Aufbewahrungspflicht! • Antrags- und Abrechungsverfahren nicht Dritten überlassen! • Keine Extrawürste! • Keine Manipulationen dulden! Keinen Kontakt mit BMFSFJ oder BVA aufnehmen! DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

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