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Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und den Fakultäten. Das Prinzip der „Rückgekoppelten Autonomie“ Der Prozess der Zielvereinbarungen 1. Runde Der Prozess der Zielvereinbarungen 2. Runde Zwei Beispiele. Rückgekoppelte Autonomie als Prinzip einer Universitätserneuerung.
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Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und den Fakultäten • Das Prinzip der „Rückgekoppelten Autonomie“ • Der Prozess der Zielvereinbarungen 1. Runde • Der Prozess der Zielvereinbarungen 2. Runde • Zwei Beispiele Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Rückgekoppelte Autonomieals Prinzip einerUniversitätserneuerung Die Ausgangslage Die Universität Göttingen • traditionell organisiert jedoch lose Disziplinenver- • forschungsstark koppelung mit nur • mit profilierten Disziplinen geringer Bindung an die • und starken Instituten Gesamtorganisation Die Zielsetzung • Synergiebildung(inneruniversitäre und standortübergreifende Fächervernetzung) • Schwerpunktbildung • effektiver Mitteleinsatz • Maßnahmen im Bereich der Verbesserung von Forschung und Lehre, die situationsspezifisch zu bestimmen sind Der Leitgedanke Durch Verträge (Zielvereinbarungen) zwischen Hochschulleitung und operativen Einheiten (Fakultäten) wird im Prozeß der rückgekoppelten Autonomie die erforderliche Balance zwischen der notwendigen Autonomie der Disziplinen einerseits und deren Rückbindung und Kontrolle andererseits hergestellt. Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Rückgekoppelte Autonomieals Prinzip einerUniversitätserneuerung Das Verfahren der rückgekoppelten Autonomie Zentrale (Hochschulleitung) und operative Einheit (Fakultät)verabreden Ziele und verständigen sich über Budget, Laufzeit sowie Evaluierungsverfahren Autonomie Operative Einheitagiert in eigener Verantwortung:konzipiert Lösungsansätze, klärt deren Potentiale, implementiert die beste Problemlösung Rückkopplung Zentrale und operative Einheitüberprüfen die Zielerfüllung nach demeingangs bestimmten Verfahren Zentrale und operative Einheitredefinieren das Problem Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Rückgekoppelte Autonomieals Prinzip einerUniversitätserneuerung FEP, Reformrat und Sachverständigenrat im Reformprozeß Zentraleformuliert Zielerwartungen,klärt den finanziellen/zeitlichen Rahmen;verhandelt Zielvereinbarungen Operative Einheitenerschließen kognitive Innovationen,überprüfen und entfaltenfachliche Potentiale,verhandeln Zielvereinbarungen balance of power FEP Projekt2001 RR + ExterneOrganisationsberatungfallweise + ExterneOrganisationsberatungfallweise Sachverständigenratberät und stützt die Fakultätsentwicklung Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Der Prozess der Zielvereinbarungen erste Runde • Umfang und zeitlicher Ablauf bis Vertragsabschluss • der Planungsauftrag der Hochschulleitung • die Vertragsverhandlungen • die Akteure in den Fakultäten • die Inhalte • die Rückkoppelung, Berichte und Qualitätskontrolle • Bewertungen des Prozesses der 1. Runde Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Umfang und zeitlicher Ablauf • Umfang: ca. 1,2 Mio. DM , 12 Fakultäten ( ohne Medizin) • zeitlicher Ablauf : • Nov. 1999 - Jan. 2000 : Beratergruppe des Präsidenten (ca.25 Pers.) erarbeitet ein Konzept und einen Planungsauftrag, • Feb.2000 - 11.Mai 2000: Fakultäten entwickeln Zielvereinbarungsangebote, • 22.-26. Mai 2000: Die Haushalts- und Planungskommission ( HPK) verhandeltdieAngebote mit den Fakultätenund macht ihrerseits Angebote, • Juli 2000: Nachverhandlungen und Abschluss der Zielvereinbarungen mit überwiegendem Teil der Fakultäten, • kleinere Nachverhandlungen mit einigen Fakultäten in den folgenden Monaten. Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Der Planungsauftrag der Hochschulleitung • Perspektive des Gesamtprozesses • Anlass: Notwendigkeit, die Effizienz des Mitteleinsatzes zu steigern, Vorbereitung der Zielvereinbarungen mit dem Land • Ziel:Mittel gezielt in Bereiche zu lenken, in denen sie besonders dringend benötigt oder besonders aussichtsreich eingesetzt werden. Umschichtung von Mitteln und Ressourcen durch Initiierung eines dynamischen Prozesses • Zielfelder für die Fakultäten • Konkrete Ziele in Forschung, Lehre oder Organisation zur Behebung eines beschriebenen Defizits oder zur Förderung eines innovativen Prozesses • Indikatoren für Qualitätssicherung • quantitative Kriterien oder überprüfbare, qualitative Merkmale • die Kriterien sollen Gegenstand der Verhandlung über die Zielvereinbarung sein • ebenso wie das Vorgehen bei Abweichungen von den vereinbarten Zielen oder bei nicht kontrollierbaren • Änderungen der Rahmenbedingungen • Sanktionen: explizit keine, jedoch Verweis auf „Kreditwürdigkeit“, die erhalten oder verspielt werden könne Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Vertragsverhandlungen • Verhandlungspartner • Dekane und 1 bis 3 Mitglieder der Fakultäten einerseits • Hochschulleitung, Haushalts-und Planungskommission und leitende Mitglieder der Verwaltung sowie ein „Fachexperte“ andererseits • Zeitraum : 2 - 5 Stunden im Rahmen einer Intensivverhandlungswoche • Vorbereitung durch die Verwaltung und zwei Referate von Kommissionsmitgliedern • Zielvereinbarungsvorschläge der Fakultäten wurden durch die Kommission teilweise modifiziert, abgelehnt oder ergänzt • Protokollierung durch die Verwaltung, woraus nach einer zusammenfassenden Diskussion den Fakultäten ein Angebot zur Unterschrift vorgelegt wurde • Nachverhandlungen in wenigen Fällen und über Detailprobleme Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Die Akteure in den Fakultäten • Kein einheitliches Verfahren zur Abstimmung der Zielvereinbarungsvorschläge in den Fakultäten, die grundsätzlich vom Fakultätsrat bestätigt werden sollten • Unterschiedliche Grade der Partizipation von Fakultätsangehörigen/ - gruppen wie: • Einzelpersonen • Institute • Studierende • Frauenbeauftragte • Fakultätsentwickler • Mitarbeiter • Reformrat • Dekan Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
ZV nach Bereichen (Mehrfachzuordnungen) I ZV im Bereich Studium und Lehre (insges. 25 ZV) • 11 x Neue Studiengänge / -schwerpunkte • 3 x Promotionsstudiengänge • 4 x Reform bestehender Studiengänge • 7 x sonstige (Bereiche: Neue Medien, Internationalisierung,Qualitätsmanagement) ZV im Bereich Forschung (insges. 12 ZV) • 9 x Aufbau bzw. Ausbau bestehender Zentren • 3 x sonstige ZV im Bereich Organisation (insges. 2 ZV) • Qualitätsmanagement für die Lehre • Baubegleitung Neubau Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
ZV nach Bereichen (Mehrfachzuordnungen) II ZV im Bereich Internationalisierung (insges. 12 ZV) • 4 x Ausbau bestehender Zentren • 4 x Neuer Studiengang • 3 x Ausbau bestehender Studiengänge • 1 x Infos über Studienaufenthalt im Ausland ZV im Bereich Interdisziplinarität (insges. 15 ZV) • 5 x Ausbau bestehender Zentren • 3 x Bildung neuer Zentren • 4 x neuer Studiengang • 3 x Ausbau bestehender Studiengänge ZV im Bereich Marketing (insges. 6 ZV) • 5 x Öffentlichkeitsarbeit / Studierendenmarketing Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
ZV nach Bereichen (Mehrfachzuordnungen) III ZV im Bereich Neue Medien (insges. 4 ZV) • 3 x Medienanwendung in der Ausbildung • 1 x Internetangebot ZV im Bereich Frauenförderung (insges. 4 ZV) • Konzept für gender studies • Schnupperstudium für Frauen • Emmy-Noether-Professur • Erhöhung der Zahl der Habilitandinnen in Biologie ZV im Bereich Weiterbildung (insges. 3 ZV) • 2 x Fortbildungsveranstaltungen, Weiterbildungs- und Seminarangebote • 1 x Aufbaustudiengang Wirtschaftsrecht Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Rückkoppelung, Berichte und Qualitätskontrolle • Feb.-April 2001: • Zwischengespräche und Betrachtung der Teilergebnisse (Meilensteine) der vereinbarten Ziele in den Fakultäten durch Mitglieder der HPK und Fakultätsentwickler • 15. September 2001: Bericht der Fakultäten über den Stand des Erreichens der vereinbarten Ziele und Vorlage neuer Zielvereinbarungsvorschläge • September 2001: Auswertung der Berichte durch Verwaltung und Hochschulleitung • Oktober 2001: Diskussion derBerichte über den Erfolg der alten, Beginn einer neuen Zielvereinbarungsrunde Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Beobachtungen und Bewertungen • positiv: • vielgestaltige Ziele - und im Interesse unterschiedlicher Gruppen - wurden formuliert und konnten zum Zuge kommen • die „corporate identity“ auf Fakultätsebene wurde in einigen Fällen gestärkt • die Interaktion sowohl innerhalb der Fakultäten als auch zwischen Fakultäten und Zentrale wurde sehr intensiviert • das pragmatische und schnelle Voranschreiten zeitigte schnelle Ergebnisse, die als positives Feed-back auf die Reformbemühungen erlebt wurden • die Rolle der Dekane wurde gestärkt • eine bessere Transparenz der Leistungen wurde geschaffen • die noch „spielerische Ernsthaftigkeit“ und das vergleichsweise geringe finanzielle Volumen haben Konkurrenzschlachten nicht aufkommen lassen Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Beobachtungen und Bewertungen • kritisch: • aufgrund der Kurzfristigkeit und der geringen Formvorgaben war der Arbeitsdruck sowohl auf Seiten der Fakultäten als auch auf Seiten der Zentrale sehr (zu ) hoch • komplexe und tiefergehende Neuordnungen erfordernde Zielsetzungen konnten nur angeboten werden, wenn sie schon zuvor vorbereitet waren • die Beteiligung am Prozess war teilweise zu gering, die Bedeutung der Zielvereinbarungen wird verschiedentlich noch unterschätzt • Ziele, die nicht vereinbart wurden, drohen, ins Abseits zu geraten Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Der Prozess der Zielvereinbarungen zweite Runde • Im Grundsatz ähnliches Verfahren wie in der ersten Runde jedoch mit folgenden Modifikationen: • Verdoppelung des Finanzvolumens • stärkere Formalisierung des Planungsauftrags • kritischere Bewertung der eingereichten Vorschläge hinsichtlich ihres innovativen Charakters • professionellere Vor- und Nachbereitung und Begleitung der Vertragsverhandlungen Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten
Gliederungsformular für Zielvereinbarungs- vorschlag in der 2. Runde • 1. Gegenstand der Vereinbarung • Präzise Definition des Ziels • Einordnung des Ziels in Bereiche (gewichtet) • Anlass für die Zielfindung • Stellenwert des Ziels für das Fakultätsprofil • 2. Maßnahmen / Kosten • Geplante Maßnahmen • Kosten der Maßnahmen • Folgekostenabschätzung • 3. Eigenbeitrag der Fakultät • Finanzielle Leistungen • Andere Leistungen • 4. Leistungen der Hochschulleitung • Finanzielle Leistungen • Andere Leistungen • 5. Qualitätssicherung • Festlegung des Zeitplans ( Meilensteine) • Vorschlag für ein Verfahren der Zielüberprüfung Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten