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Arbeitstagung „Prekäre Arbeit“ Ursachen – Folgen – Handlungsmöglichkeiten Berlin, 18. und 19. September 2008. Prekäre Arbeit: Probleme und Herausforderungen der Tarifpolitik. Dr. Reinhard Bispinck. Inhalt. Prekäre Arbeit – worum geht es? Risiken und Nebenwirkungen
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Arbeitstagung „Prekäre Arbeit“Ursachen – Folgen – HandlungsmöglichkeitenBerlin, 18. und 19. September 2008 Prekäre Arbeit:Probleme und Herausforderungen derTarifpolitik Dr. Reinhard Bispinck
Inhalt Prekäre Arbeit – worum geht es? Risiken und Nebenwirkungen Bestandsaufnahme des tariflichen Regelungsbestandes Perspektiven
Prekäre Arbeit – worum geht es? Minijobs Teilzeitarbeit mit geringer Stundenzahl befristete Arbeitsverträge Leiharbeit Freelancer/Selbständige/Werkverträge PraktikantInnen Armuts- und Niedriglöhner Gering Qualifizierte
Risiken und Nebenwirkungen Unmittelbare Risiken: Beschäftigungsverhältnis Dauer, Sicherheit Einkommen Höhe, Stetigkeit Diskriminierung Arbeitszeit Dauer und Lage Flexibilität, Planbarkeit Berufsverlauf, Aufstiegsmöglichkeit Nebenwirkungen: Erosion von Tarifstandards Spaltung von Belegschaften
Tarifvertragliche Regelungsdimensionen Generelle Begrenzung prekärer Arbeitsverhältnisse Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse Spezielle Tarifverträge für bestimmte Problembereiche/-gruppen Tarifpolitik im Niedriglohnbereich
Geltungsbereich der Tarifverträge In der Regel nicht eingeschlossen: Leiharbeiter Freelancer Werkauftragnehmer
Geltungsbereich II Ausschluss einzelner AN-Gruppen: Privates Bankgewerbe persönlich: für alle überwiegend im Bankgeschäft tätigen Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden. Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf: das Reinigungspersonal Aushilfskräfte ohne einschlägige Berufserfahrung mit einer Beschäftigungsdauer bis zu 2 Monaten.
Begrenzung prekärer Arbeitsverhältnisse weitgehend Fehlanzeige Regelungen zu befristeter Beschäftigung (betriebliche) Regelungen zur Begrenzung des Leiharbeiteranteils
Befristete Beschäftigung TV-L „Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag … sind bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“
Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse Vergütung in der Regel analog/anteilig wie regulär Beschäftigte spezielle Vergütung (z.B. Praktikanten)
Vergütung Land- und Forstwirtschaft Bayern § 3 Vergütung für Praktikanten Die Praktikantenvergütungen sind Bruttovergütungen und betragen monatlich für Praktikanten ohne einschlägige fachpraktische Vorkenntnisse 471,-- € für Praktikanten mit einschlägigen fachpraktischen Vorkenntnissen 607,-- € Persönliche Steuern und die gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung trägt der Praktikant.
Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse Arbeitszeit i.d.R. keine spezielle Regelungen besondere Regelungen zur Teilzeitarbeit
Teilzeit I MTV Einzelhandel NRW „Die Arbeitszeit soll wöchentlich mindestens 20 Stunden und am Tag mindestens vier Stunden betragen und auf höchstens fünf Tage pro Woche verteilt werden.“ „Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht oder betriebliche Belange (…) dies erfordern.“
Teilzeit II MTV Einzelhandel NRW „Der Arbeitgeber soll bei der Besetzung von Vollzeitarbeitsplätzen entsprechend im Betrieb beschäftigte Teilzeitarbeitnehmer, die den Wunsch haben, in Vollzeit zu arbeiten, mit Vorrang berücksichtigen, soweit betriebliche Belange nicht entgegen stehen.“
Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse Qualifizierung weitgehend Fehlanzeige Druckindustrie: Berücksichtigung gering Qualifizierter
Qualifizierung Fortbildungstarifvertrag Druckindustrie § 8 Erwachsenengerechte Erstausbildung, Umschulung „Arbeitgeber und Betriebsrat haben jährlich die betrieblichen Möglichkeiten zu beraten, Arbeitnehmer/innen ohne Berufsausbildung oder ohne einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druckindustrie auszubilden.“
Spezielle Tarifverträge für bestimmte Problembereiche/-gruppen Zeitungszusteller Studentische Beschäftigte Leiharbeiter
Leiharbeit/Zeitarbeit DGB-Tarifgemeinschaft BZA, iGZ, Firmen-TVe Tarifgemeinschaft CGZP AMP, Haustarifverträge Spezielle TVe zur brancheninternen Arbeitnehmerüberlassung z.B. Metallindustrie, Metallhandwerk, Verkehr, Dienstleistungssektor
Unterste Tarifgruppe: Euro/Stunde Leiharbeit und andere Bereiche 1) Abgesenkter Tariflohn in den ersten 6 Monaten gem. TarifvertragQuelle: WSI-Tarifarchiv - Stand: August 2008
Leiharbeit/Zeitarbeit „Equal Pay“ durch Zusatztarifverträge: Audi – TVe mit Adecco u.a. BMW: TVe mit 16 Leiharbeitsfirmen
Wie weit reichen Tarifverträge überhaupt ? Rückläufige Tarifbindung Differenzierung Dezentralisierung
Tarifbindung Beschäftigte 2007 Ost West
Tarifbindung Betriebe 2007 Ost West
Allgemeinverbindlicherklärung Geringe Nutzung des Instruments Nur wenige Bereiche in einzelnen Regionen mit allgemeinverbindlichen Löhnen: Bewachung Friseure Hotel und Gaststätten Blockadehaltung der Arbeitgeber
Bislang: Bauhauptgewerbe Maler und Lackierer Abbruchgewerbe Dachdecker Gebäudereinigung Elektrohandwerk Briefdienste Arbeitnehmer-Entsendegesetz Beantragt: • Leih-/Zeitarbeit • Industrielle textile Dienste • Entsorgungswirtschaft • Bewachungsgewerbe • Pflegedienste (Altenpflege) • Weiterbildung • Private Forstwirtschaft • Bergbauspezialarbeiten
Probleme beim Entsendegesetz • Tarifbindung von 50 % nicht überall gegeben • fehlende bundesweit flächendeckende Tarifvereinbarungen • Verallgemeinerung niedriger Tariflöhne keine Problemlösung
Niedrige Tariflöhne in Euro/Stunde(jeweils unterste Tarifgruppe)
Bilanz Prekäre Arbeit kein zentraler Bereich der gewerkschaftlichen Tarifpolitik Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen mit großen Löchern Aktuelle Schwerpunkte „Niedriglöhne“ und „Leiharbeit“
Anforderungen und Perspektivender Tarifpolitik Systematische Bestandsaufnahme tariflicher Regelungen Branchenspezifische Entwicklung konkreter Tarifforderungen Begrenzung (Konditionierung, Quotierung?) Mindestanforderungen an das Beschäftigungsverhältnis Vergütung, Equal pay Arbeitszeit Qualifizierung Beteiligungsrechte der prekär Beschäftigten Informations- u. Mitbestimmungsrechte des BR Stabilisierung des Tarifsystems Gewerkschaftsübergreifende Kampagne gegen prekäre Arbeit Grenzen der Tarifpolitik – Forderungen an den Gesetzgeber
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! www.tarifvertrag.de