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Herzlich Willkommen!

Einführungsveranstaltung für Studierende der Katholischen Religionslehre (Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule). Herzlich Willkommen!. Allgemeine Informationen. Modularisierter Lehramtsstudiengang ( Gymnasium ) Abschluss: Staatsexamen Regelstudienzeit: 9 Fachsemester

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Presentation Transcript


  1. Einführungsveranstaltung für Studierende der Katholischen Religionslehre(Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule) Herzlich Willkommen!

  2. Allgemeine Informationen • Modularisierter Lehramtsstudiengang (Gymnasium) • Abschluss: Staatsexamen • Regelstudienzeit: 9 Fachsemester • Das Studium umfasst insgesamt 270 ECTS-Punkte • Davon werden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre 105 ECTS-Punkte erworben • Es werden 14 Module studiert

  3. Allgemeine Informationen • Modularisierter Lehramtsstudiengang (Realschule) • Abschluss: Staatsexamen • Regelstudienzeit: 7 Fachsemester • Das Studium umfasst insgesamt 210 ECTS-Punkte • Davon werden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre 72 ECTS-Punkte erworben • Es werden 10 Module studiert

  4. Allgemeine Informationen • Was bedeutet „modularisiert“? • „Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen“. • → thematisch: • Jedes Modul trägt einen bestimmten Titel. Zu jedem Modul gehört eine festgelegte Anzahl an Veranstaltungen, die inhaltlich zu diesem Titel passen. • → zeitlich: • Ein Modul erstreckt sich über 1, maximal 2 Fachsemester.

  5. Allgemeine Informationen • Beispiel für ein zweisemestriges Modul: • Modul P3: „Fachdidaktik Katholische Religionslehre“ • Lehrveranstaltungen: • „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ P 3.1; WS • „Religionsdidaktik 2 für Sekundarstufe“ P 3.2; SoSe

  6. ECTS-Punkte • ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) • Ein quantitatives Maß für Arbeitsbelastung • Jeder ECTS-Punkt entspricht einem ungefähren Arbeitsaufwand von 30 Stunden. • Unter Arbeitsaufwand versteht man: • Präsenzzeit in der Lehrveranstaltung • Vor- und Nachbereitung der LV (Literaturarbeit) • Vorbereitung auf die Prüfung (Lernen)

  7. ECTS-Punkte • Wann bekommt man ECTS-Punkte gutgeschrieben? • Jeder Lehrveranstaltung ist eine bestimmte Summe an ECTS-Punkten zugeteilt. In der Regel: • einer Veranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden (SWS): 3 ECTS-Punkte und • einer Veranstaltung mit 1 SWS: 1,5 ECTS-Punkte. • Wird eine Prüfung zur Lehrveranstaltung bestanden (Note 1,0 – 4,0), werden dem Studierenden diese ECTS-Punkte dem persönlichen Konto am Prüfungsamt gutgeschrieben. • Mit Abschluss des Studiums sind im Fach Katholische Religionslehre exakt 105 (GY) bzw. 72 (RS) ECTS-Punkte erworben.

  8. Struktur des Studiums • Struktur des Studiums: • Das Studium folgt dem Prinzip des aufbauenden Lernens. • Zunächst werden Module studiert, die in die einzelnen Fächer der Katholischen Theologie einführen. • Aufbauend dazu sind Module vorgesehen, die Ihr Wissen ergänzen und vertiefen.

  9. Struktur des Studiums • Die Module richten sich an den einzelnen Fächergruppen der Theologie aus: • Biblische Theologie (AT und NT) • Historische Theologie (Kirchengeschichte des Altertums, Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, Bayerische Kirchengeschichte) • Systematische Theologie (Dogmatik, Fundamentaltheologie, Moraltheologie und Sozialethik) • Praktische Theologie (Liturgiewissenschaft, Religionspädagogik, Kirchenrecht, Pastoraltheologie) • Fachdidaktik/Religionsdidaktik

  10. Struktur des Studiums • Freier Bereich: • Der sogenannte „freie Bereich“ ist ein eigener „Punktepool“, der Studierenden die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung eröffnet. • Er umfasst für GY 6 ECTS-Punkte, für RS 12 ECTS-Punkte. Diese Punkte kommen zum Unterrichtsfach (105 bzw. 72 ECTS) hinzu. • Die Punkte können sowohl im Fach Katholische Religionslehre als auch im anderen Unterrichtsfach erworben werden. • Die ECTS-Punkte des freien Bereichs können auch auf beide Fächer verteilt werden. • Die ECTS-Punkte sind formell dem 9. (GY) bzw. 7. (RS) FS zugewiesen. Die ECTS-Punkte können/sollen aber bereits früher im Studium erworben werden.

  11. Spracherwerb • Spracherwerb für Lehramt Gymnasium: • Folgende Sprachen müssen bis zur Anmeldung zum Staatsexamen nachgewiesen werden: • Latein (Latinum oder universitäre Prüfung) • Altgriechisch (Graecum oder universitäre Prüfung) • Studierende des Lehramt Realschule müssen für Kath. Religionslehre keine Sprachkenntnisse nachweisen.

  12. Spracherwerb • Für den Erwerb des Latinums werden keine ECTS-Punkte vergeben. • Wer Griechisch nachholen muss, kann dafür ECTS-Punkte erwerben. •  Der freie Bereich sieht das Modul WP 1 „Sprachkurs Altgriechisch“ vor. Mit Belegen des gesamten Moduls können die erforderlichen Griechischkenntnisse nachgewiesen werden. Mit Bestehen der Prüfungen werden 6 ECTS-Punkte erworben und der freie Bereich abgedeckt.

  13. Spracherwerb • Fehlende Sprachkenntnisse können über Sprachkurse an der Fakultät nachgeholt werden. • Angebote können im online-Vorlesungsverzeichnis „LSF“ abgerufen werden. • Werden Sprachkurse im Priesterseminar besucht, muss eine persönliche Anmeldung erfolgen! Die Anmeldung ist nicht über LSF möglich.

  14. Spracherwerb • Wer einen außeruniversitären Sprachkurs belegt, z.B. am Priesterseminar, muss sich die Prüfung anerkennen lassen. •  Zuständig hierfür ist der Studiendekan.

  15. Studienplan • Studienplan: • Die Satzung bildet den gesamten Studienverlauf und einen Studienplan für jedes Fachsemester ab. • Jedem Fachsemester ist abhängig vom Lehramt eine bestimmte Anzahl an Lehrveranstaltungen im Umfang von exakt 12, 9 oder 6 ECTS-Punkten zugeordnet.

  16. Studienplan → gleichmäßige Verteilung des „Workload“. → Zusammen mit allen anderen Fächern können so jedes Semester Veranstaltungen im Umfang von exakt 30 ECTS-Punkten besucht werden. → die Lehrveranstaltungen der Kombinationsfächer werden pro Fachsemesterüberschneidungsfrei angeboten. → es wird dringend empfohlen, den Studienplan einzuhalten.

  17. Studienplan • Was passiert, wenn ich vom Studienplan abweiche? • Können in einem Fachsemester nicht die empfohlenen Lehrveranstaltungen besucht und die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden, bedeutet das nicht das „Aus“ für Ihr Studium. • Abweichungen sind möglich, haben aber Konsequenzen.

  18. Studienplan • Werden weniger Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt, als vorgesehen: • müssen diese auf ein späteres Semester (Folgejahr) geschoben werden; • bedeutet dies einen entsprechend höheren Workload zu einem späteren Fachsemester (12/9/6 Punkte + x); • kann dies zu einer Verzögerung/Verlängerung Ihres Studiums führen; • kann die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen nicht gewährleistet werden. Überschneidungsfreiheit nur für LV eines Fachsemesters!

  19. Studienplan • Kann ich den Besuch von Modulen/Veranstaltungen vorziehen? • Prinzipiell „ja“, jedoch nur bedingt zu empfehlen… • Das Studium ist in Grundlagen, Aufbau und Vertiefung strukturiert. Ziehen Sie Module/Veranstaltungen vor, kann es sein, dass Sie nicht den notwenigen Wissensstand haben. • Wenn Sie „schneller“ studieren wollen/müssen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienberatung auf. • Achten Sie auf Ihren Workload sowie Ihr Zeitmanagement und überfrachten Sie Ihren Stundenplan nicht.

  20. Studienplan • Besonderheit Begleitseminar: • Wer sein studienbegleitendes Praktikum im Fach Religion absolviert, muss dazu verpflichtend ein Begleitseminar besuchen. Dieses ist im sogenannten freien Bereich (GY = Modul WP 2; RS = Modul WP 3) wählbar. • Das Begleitseminar kann nur parallel zum Praktikum absolviert werden! Es wird sowohl im WS als im SoSe angeboten. • Das Begleitseminar ist zwar im freien Bereich (GY= 9. FS; RS= 7. FS) verankert, gewählt werden muss es aber dann, wenn das Praktikum absolviert wird. Hier muss ggf. eine Abweichung vom Studienplan vorgenommen werden!

  21. Studienplan • Woher weiß ich, was ich nächstes Semester studieren soll? • Auf der Homepage der Fakultät www.kaththeol.uni-muenchen.de finden Sie unter dem Punkt „Studium“ – „modularisierte Studiengänge“ zu jedem Studiengang einen eigenen Unterpunkt „Studienpläne und Prüfungsübersichten“. Hier werden die Module und Lehrveranstaltungen aufgeführt, die Sie in den jeweiligen Fachsemestern studieren sollen. • Der Unterpunkt „Übersichtsdokumente“ bildet in Modultabelle und Modulhandbuch den kompletten Studienverlauf ab.

  22. Studienplan • Mit dem Studienplan können Sie dann im Vorlesungsverzeichnis jedes Semester Ihren Stundenplan erstellen. • Vorlesungsverzeichnisse - 2 Varianten: • 1.Online Vorlesungsverzeichnis „LSF“ (www.lsf.lmu.de) der LMU. Dies ist immer die aktuellste Version, der Sie alle wichtigen Informationen zu einer Lehrveranstaltung entnehmen können. Über LSF erfolgt auch das online-Belegen von Veranstaltungen und die Anmeldung zu Prüfungen!

  23. Studienplan • 2. Vorlesungsverzeichnis der Fakultät: • Es enthält: • – Personenverzeichnis (Auskunft zu Lehrstühlen, Mailadressen, Sprechstunden). • – Veranstaltungsteil mit gekürzten Inhalten, gegliedert nach Studiengängen. • Zum Download auf der Homepage der Fakultät unter „Beliebte Links“.

  24. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Pflicht- und Wahlpflichtanteile im Studium • Auf Modulebene: • Das Unterrichtsfach (GY und RS) beinhaltet ausschließlich Pflichtmodule. • Diese Module müssen alle absolviert werden. • Insgesamt werden 14 (GY) bzw. 10 (RS) Pflichtmodule studiert.

  25. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Auf Veranstaltungsebene: • 1. Pflichtlehrveranstaltungen: • Alle Veranstaltungen eines Moduls müssen besucht werden. • Achtung: Auch zu einer Pflichtlehrveranstaltung kann es ein Mehrfachangebot geben. • z.B.: P 1.2 „Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten“ WS; 1. FS • Die Veranstaltung P 1.2 muss abgelegt werden, es gibt dazu aber viele gleichwertige Kurse, von denen nur einer besucht werden muss.

  26. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • 2. Wahlpflichtlehrveranstaltungen: • Es sind Module vorgesehen, die sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtlehrveranstaltungen beinhalten. • Am Beispiel fürLehramt GY: Modul P 7: • Die Lehrveranstaltungen P 7.1 und P 7.2 sind verpflichtend zu belegen. • P 7.1: „Aspekte des Antiken Christentums“ • P 7.2: „Spezielle Themen der mittelalterlichen und neuzeitlichen Christentumsgeschichte“ • Zum Modul gehören drei weitere Veranstaltungen, aus denen eine vorgegebene Anzahl gewählt wird:

  27. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Aus den nachstehenden Veranstaltungen P 7.3.1 – P 7.3.3 ist eine Lehrveranstaltung zu wählen: • P 7.3.1: „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 1“ • P 7.3.2: „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 1“ • P 7.3.3: „Seminar Bayerische Kirchengeschichte 1“

  28. Pflicht- und Wahlpflichtanteile

  29. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Woher weiß ich, wann ich eine Auswahlmöglichkeit habe? • Achten Sie dazu bitte auf Ihren jeweiligen Studienplan, den Sie auf der Homepage abrufen können. • Der Studienplan gibt Ihnen für jedes Semester an, aus welchen Veranstaltungen Sie wählen können!

  30. Pflicht- und Wahlpflichtanteile • Prinzipiell können Sie immer mehr Veranstaltungen besuchen, als Sie müssen, aber: • Bei Wahlpflichtlehrveranstaltungen ist immer angegeben, wie viele Veranstaltungen auszuwählen sind. • z.B.: eine Veranstaltung aus P 7.3.1 – P 7.3.3 • Bitte halten Sie diese Auswahlvorgabe im Hinblick auf die Prüfungen ein. • Es können nicht mehr Prüfungen abgelegt und ECTS-Punkte angerechnet werden, als für das Modul vorgesehen sind! • Zu viel erbrachte Prüfungen werden nicht gewertet.

  31. Abstrakte und konkrete Titel • Abstrakte und konkrete Veranstaltungstitel: • Die Satzung bzw. die Studienpläne und Übersichtsdokumente auf der Homepage führen alle Module und Veranstaltungen mit festgelegten Titeln auf, die von Ihnen im Rahmen des Studiums besucht werden müssen. •  Diese Veranstaltungstitel sind „abstrakt“. • In der Praxis können die angebotenen Veranstaltungen andere, von der Satzung abweichende „konkrete“ Titel haben.

  32. Studienplan • Beispiel aus dem aktuell 3. FS für RS: • P 4.2: abstrakter Titel im Studienplan/in der Satzung: • „Planungsseminar Katholische Religionslehre“ • P 4.2 konkreter Titel in diesem Semester: • „Einführung in den Religionsunterricht“

  33. Abstrakte und konkrete Titel • Woher weiß ich, welche abstrakte Lehrveranstaltung zu welchem • konkreten Titel gehört? • Dazu nehmen Sie den passenden Studienplan der Homepage (www.kaththeol.uni-muenchen.de) zur Hand, der immer die abstrakten Titel trägt. • Im Vorlesungsverzeichnis werden 1. die abstrakten Modul- und Veranstaltungstitel aufgeführt. • Diesen werden 2. die stattfindenden Veranstaltungen mit den konkreten Titeln 1:1 zugeordnet! • Auf diese Weise können Sie auch jedes Semester Ihren Stundenplan erstellen.

  34. Abstrakte und konkrete Titel

  35. Belegen von Lehrveranstaltungen • Alle von der Fakultät angebotenen Veranstaltungen müssen vorab im online-Vorlesungsverzeichnis LSF über den sogenannten Modulbaum belegt werden! • = Anmeldung zu Lehrveranstaltung (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Lektürekurse). • Dazu rufen Sie folgende Seite auf: www.lsf.lmu.de • Weitere Erklärungen zum Belegen finden Sie unter dem Punkt: Vorlesungsverzeichnis, Katholisch-Theologische Fakultät, modularisierte Studiengänge.

  36. Belegen von Lehrveranstaltungen • Was passiert, wenn ich mich zu einer Veranstaltung nicht rechtzeitig (Belegfrist) angemeldet habe? • Nach Ablauf der Belegfrist (für WS: 15.09. – 29.09.2014) • ist keine online-Anmeldung mehr möglich! • In Ausnahmefällen können Sie nacherfasst werden: • Wenden Sie sich dazu an die Studienberatung und: • Geben Sie vollständigen Namen und Studiengang an. • Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer an!

  37. Prüfungen • Zu allen Lehrveranstaltungen werden Prüfungen abgelegt • Dazu gibt es zwei Varianten: • Modulteilprüfungen • Modulprüfungen

  38. Prüfungen • 1. Modulteilprüfungen (MTP): • Zu jeder Lehrveranstaltung eines Moduls gibt es eine eigene Prüfung. • Die Prüfung findet meist nach Abschluss der Lehrveranstaltung am Ende des Semesters statt.

  39. Prüfungen • Beispiel: • Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie I und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“: • P 1.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“ •  Dazu wird am Ende des WS eine MTP abgehalten. • P 1.2 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Grundlagen der Theologie“ •  Dazu wird am Ende des WS eine MTP abgehalten.

  40. Prüfungen • 2. Modulprüfungen (MP): • Ein Modul (und damit alle Lehrveranstaltungen eines Moduls) wird mit einer Prüfung abgeprüft. • Die Modulprüfung findet am Ende des Moduls statt. Bei zweisemestrigen Modulen am Ende des 2. Semesters.

  41. Prüfungen • Beispiel P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“ • P 3.1 „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ – die Veranstaltung wird im WS gehört. • P 3.2 „Religionsdidaktik 2 für Sekundarstufe“ – die Veranstaltung wird im SoSe gehört. •  Beide Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft. Die Modulprüfung findet am Ende des SoSe statt.

  42. Prüfungen • Woher weiß ich, wann ich welche Prüfungen habe? • Auch dazu finden Sie Angaben im Dokument „Studienplan und Prüfungsübersicht“ zu Ihrem Studiengang auf der Homepage. • Außerdem werden Sie darüber in der jeweiligen Veranstaltung durch den Dozenten informiert.

  43. Prüfungen Bitte achten Sie auf Folgendes: • • Eine Lehrveranstaltung wird oft für verschiedene Studiengänge der Katholischen Theologie angeboten. • • Eine LV wird nicht für jeden Studiengang auf dieselbe Weise abgeprüft! • • Was für Sie in dieser Lehrveranstaltung gilt, gilt nicht unbedingt für Ihren Kommilitonen/ Ihre Kommilitonin! • • Wenn Sie Informationen austauschen oder einem anderen weiterhelfen wollen: fragen Sie nach dem Studiengang und schicken Sie „Ratsuchende“ in die Studienberatung.

  44. Prüfungen • Zu allen Prüfungen müssen Sie sich vorab anmelden! • Das Prüfungsamt gibt auf der Homepage die Frist zur Prüfungsanmeldung bekannt: www.uni.muenchen.de/pa/pags • Anmeldefrist für das WS 2014-15 für Prüfungen: 01.12.-23.12.2014 • Innerhalb dieser Frist melden Sie sich online über LSF zu Prüfungen an! www.lsf.lmu.de • Dazu gehen Sie auf der Startseite unter „Meine Funktionen“ auf den Link „Prüfungen an- und abmelden“. • Die Prüfungsanmeldung funktioniert ganz ähnlich der Anmeldung zur Lehrveranstaltung!

  45. Prüfungen • Kann ich von Prüfungen zurücktreten? • Rücktritt: Sie gelten beim Prüfungsamt als nicht angemeldet. • Innerhalb der Rücktrittsfrist können Sie problemlos wieder von Prüfungen zurücktreten – sich abmelden. • Dies funktioniert ebenfalls online (analog zur Anmeldung zur Prüfung). • Nach Ablauf der Rücktrittsfrist (01.12. – 09.01.2015) ist kein Rücktritt mehr möglich.

  46. Prüfungen • Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich zu einer Prüfung anzumelden? • Eine Nacherfassung von Prüfungskandidaten ist nicht möglich! • Wer die Frist versäumt, kann sich erst zum nächsten Prüfungstermin wieder anmelden! • Halten Sie deswegen die Frist unbedingt ein!

  47. Prüfungen • Bewertung von Prüfungen: • • Die meisten Prüfungsleistungen werden benotet. • • Einige Prüfungen werden mit bestanden/nicht bestanden bewertet. • • Eine Prüfung ist bestanden, wenn Sie mit 4,0 oder besser bewertet wurde.

  48. Prüfungen • Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung nicht antrete? • Wenn Sie unentschuldigt fernbleiben, gilt die Prüfung als nicht bestanden. • Wenn Sie am Tag der Prüfung erkrankt sind, benötigen Sie auf jeden Fall ein ärztliches Attest! Eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung reicht nicht aus! • Schicken Sie dieses Attest unverzüglich (in den nächsten drei Tagen nach Prüfungstermin) an das Prüfungsamt:

  49. Prüfungen PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften) Geschwister-Scholl-Platz 1 Frau Andrea Pinker 80539 München Dem Attest ist ein ausgefülltes Formular (Beiblatt zum Attest) beizufügen, das Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes www.uni-muenchen.de/pa/pags herunterladen können.

  50. Prüfungen • Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe? • • Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie diese wiederholen. • • Um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen, müssen alle vorgesehenen Prüfungen bestanden sein. • → Sie können alle Prüfungen im Rahmen der Maximalstudienzeit beliebig oft wiederholen.

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