1 / 12

Zuger Treuhändervereinigung

Zuger Treuhändervereinigung. Präzisierung der Dumont-Praxis Philipp Moos, Leiter Abteilung nat. Personen. Themenübersicht. Rechtliche Grundlagen Grundidee der Dumont-Praxis Rechtssprechung Ordentlich unterhaltene Liegenschaft Vernachlässigte Liegenschaft Praxis Kanton Zug

eshe
Download Presentation

Zuger Treuhändervereinigung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Zuger Treuhändervereinigung Präzisierung der Dumont-Praxis Philipp Moos, Leiter Abteilung nat. Personen

  2. Themenübersicht • Rechtliche Grundlagen • Grundidee der Dumont-Praxis • Rechtssprechung • Ordentlich unterhaltene Liegenschaft • Vernachlässigte Liegenschaft • Praxis Kanton Zug • Arten von Liegenschaftskosten • Tipps für die Deklaration

  3. Rechtliche Grundlagen • Art. 32 DBG Unterhaltskostenabzug • Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer (Einschränkung Unterhaltskostenabzug) • § 29 Abs. 2 StG ZG, Unterhaltskostenabzug • § 13 Abs. 3 Bst. a der Verordnung zum Steuer-gesetz (Einschränkung Unterhaltskostenabzug)

  4. Grundidee der Dumont-Praxis • Kosten von "anschaffungsnahen" Unterhaltsarbeiten innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstückserwerb können grundsätzlich nicht abgezogen werden • Ausnahme für Umweltschutz: Förderung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen durch steuerliche Anreize • bis 5 Jahre nach Anschaffung 50 % abziehbar • nachher 100 % abziehbar

  5. Grundidee der Dumont-Praxis Der Erwerber kann nicht als Unterhaltskosten abziehen, was er im Normalfall in Form eines höheren Kaufpreises hätte entrichten müssen. Erwerber B Kauf einer schlecht unterhaltenen Liegenschaft Fr. 600'000 Kaufpreis Fr. 200'000 nachzuholender _________ Unterhalt Fr. 800'000 Wert des Hauses Erwerber A Kauf einer gutunterhaltenen Liegenschaft Fr. 800'000 Kaufpreis Fr. 0 nachzuholender _________ Unterhalt Fr. 800'000 Wert des Hauses Der Erwerber B hätte ein bis zu Fr. 200'000 tieferes Einkommen, was eine Rechtsungleichheit zwischen beiden Erwerbern ergeben würde.

  6. Rechtsprechung • Präzisierung (nicht Aufhebung) der Dumont-Praxis gemäss BGE vom 24. April 1997, ASA 66, S. 306 • Kosten für Unterhalt neu erworbener nicht vernach-lässigter Liegenschaften sind auch innerhalb von 5 Jahren seit dem Kauf abziehbar • Periodischer Unterhalt (nicht Nachholung von früher unterbliebenem Unterhalt) • Abzugsfähiger Unterhalt:Unterhalt zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines früheren Zustandes, genauer des Erwerbszeit-punktes

  7. Ordentlich unterhaltende Liegenschaft • Von einer ordentlich unterhaltenen Liegenschaft kann ausgegangen werden, wenn • die einzelnen Bauteile und Materialien innerhalb ihrer vorhersehbaren Nutzungsdauer ersetzt wurden

  8. Vernachlässigte Liegenschaft • Indizien für eine vernachlässigte Liegenschaft sind: • Erwerbspreis liegt deutlich unter demjenigen von gut erhaltenen Vergleichsobjekten • Kosten der Instandstellung sind im Vergleich zum Erwerbspreis hoch • Grosser Umfang der Bauarbeiten • Mieterträge bzw. Eigenmietwert oder Versicherungs-wert werden nach Abschluss der Bauarbeiten deutlich erhöht

  9. Praxis Kanton Zug • Grundsätzliche Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtes • Aufteilung werterhaltende und wertvermehrende Unterhaltskosten gemäss interner Wegleitung • Oftmals pauschale Anerkennung der geltend gemachten Kosten

  10. Arten von Liegenschaftskosten

  11. Tipps für die Deklaration • Beilage einer Aufstellung der geltend gemachten Kosten zur Deklaration, woraus folgendes ersichtlich ist • Datum Rechnungsstellung und Rechnungsbezahlung • Leistungserbringer • Leistungsart (z.B. gleichwertiger Ersatz - Alter der ersetzten Bauteile, Erneuerung, Umgestaltung) • Kosten Total • Aufsplittung Anteil der Kosten "wertvermehrend" • Aufsplittung Anteil der Kosten "werterhaltend"

  12. Herzlichen Dank........... .............für Ihre Aufmerksamkeit!

More Related