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www.WIR-MACHEN-ARBEITEN-SICHER.de. Alkohol im Betrieb. Drei Ansatzpunkte zur Prävention und Vermeidung von Alkohol am Arbeitsplatz. Drei Ansatzpunkte. Thematisierung Aufklärung Betriebliche Hilfsmaßnahmen. Thematisierung.
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Alkohol im Betrieb Drei Ansatzpunkte zur Prävention und Vermeidung von Alkohol am Arbeitsplatz Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Drei Ansatzpunkte • Thematisierung • Aufklärung • Betriebliche Hilfsmaßnahmen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Thematisierung • Thematisierung kann z.B. bedeuten, im Rahmen der nach BGV A1 jährl. Unterweisungen in UVV auf das Problem „Alkohol im Betrieb“ hinzuweisen (§15 Abs. 2). • Referenten einer Suchtberatungsstelle / Gesundheitsamt für Vortrag bestellen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
2. Aufklärung • Kampagnen zur Thematisierung von Alkoholkonsum im Betrieb tragen dazu bei, über Auswirkungen und Abhängigkeiten aufzuklären. • Plakatserien, Vorträge, Suchtberatungen etc. lassen sich hierzu entwickeln. • Bekanntgabe außerbetrieblicher Beratungsstellen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit Alkoholabbau ‰ BAK 1,5 ‰ 1,5 1,0 BAK 0,6 ‰ 0,5 0,0 20:00 21:00 22:00 23:00 24:00 1:00 2:00 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00 Uhr Trink-Beginn Trink-Ende Weg zur Arbeit Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller 5
3. Betriebliche Hilfsmaßnahmen • Informationen zu außerbetrieblichen Beratungsstellen geben • Betrieblichen Beauftragten „Sucht“ bestellen • Betriebsvereinbarung zur Suchtbekämpfung • Das Ziel betrieblicher Maßnahmen besteht darin, die suchtkranken Beschäftigten zu einer Therapie zu bewegen! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Betriebliche Hilfsmaßnahmen Der Stufenplan Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Stufenplan Um für eine wirkungsvolle Hilfe Sorge zu tragen, ist nach einer abgestuften Vorgehensweise mit dem Ziel zu verfahren, den Alkoholgefährdeten/-abhängigen schrittweise zur Annahme therapeutischer Hilfe zu bewegen, um somit seine Gesundheit zu erhalten bzw. zu verbessern und zugleich seinen Arbeitsplatz zu sichern. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
3 Ansatzpunkte / 3 Zielgruppen • Thematisierung • Problematisierung des Problems • Aufklärung • Bewusstmachung von Wirkzusammenhängen • Betriebliche Hilfsmaßnahmen • Konkrete Hilfen anbieten Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Alkohol im Betrieb arbeitsrechtlich gesehen Fragen und Antworten Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
… arbeitsrechtlich gesehen Darf der Arbeitgeber fragen? Grundsätzlich ja! Der Arbeitnehmer ist nicht in jedem Fall verpflichtet, sich zu offenbaren. Wann besteht die Pflicht zur Offenbarung? Dann, wenn gefährliche Tätigkeiten wie das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr verrichtet werden! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
… arbeitsrechtlich gesehen Sind Alkoholtests vor Einstellung möglich? Nur mit Zustimmung des Stellenbewerbers Anfechtbarkeit eines Arbeitsvertrags Nur wenn wahrheitswidrige Angaben zu zulässigen Fragen gegeben wurden! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
… arbeitsrechtlich gesehen Gibt es ein generelles Alkoholverbot? Ein gesetzliches Verbot existiert nicht! Aber es gilt! Der Arbeitnehmer darf sich nicht durch Genuss alkoholischer Getränke in einen Zustand versetzen, der eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung nicht mehr zulässt (BGV A 1 § 15 Abs. 2). Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
… arbeitsrechtlich gesehen Beschäftigungsverbot Wer alkoholbedingt nicht in der Lage ist, ohne Gefahr für sich und andere zu arbeiten, darf nicht beschäftigt werden! Ihm muss der Zutritt zum Arbeitsplatz verweigert werden! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
… arbeitsrechtlich gesehen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Der AG muss dafür Sorge tragen, dass der Betrunkene sicher nach Hause kommt! Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet in diesem Fall erst hinter der Eingangstür der Wohnung des Arbeitnehmers. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
… arbeitsrechtlich gesehen Alkoholismus ist eine Krankheit Eine Kündigung wegen Pflichtverletzung, die auf Alkoholabhängigkeit beruht, ist in der Regel sozialwidrig! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
… arbeitsrechtlich gesehen Eine krankheitsbedingte Kündigung bedarf best. Voraussetzungen! • Negative Gesundheitsprognose • Erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus! • Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen • Gegen ein absolutes Alkoholverbot Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
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