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Ausbildung auf dem Prüfstand So wird’s fair: Qualität verbessern durch Ausbildungsstandkontrolle. Seite 1. 1. Qualität der Ausbildung verbessern. 1. Qualität der Ausbildung verbessern. Seite 2. Ausbildung - Investition in die Zukunft
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Ausbildung auf dem Prüfstand So wird’s fair: Qualität verbessern durch Ausbildungsstandkontrolle Seite 1
1. Qualität der Ausbildung verbessern 1. Qualität der Ausbildung verbessern Seite 2
Ausbildung - Investition in die Zukunft Eine qualifizierte Ausbildung ist das Fundament für Beruf und Leben. Qualität der Ausbildung ist die Schlüsselfrage überhaupt. Diese bestimmt wesentlich unsere Zukunftsperspektiven, unsere Arbeits- und Einkommenssituation nach der Ausbildung. Seite 3
Ausbildung auf dem Prüfstand Anforderungen und Ansprüche an technische und soziale Kompetenz wachsen ständig. Diesen Herausforderungen muss sich berufliche Tätigkeit heute stellen. Die Qualität der Ausbildung ist die Grundlage dafür. Seite 4
Davon quatschen auch Arbeitgeber/innen Unternehmens-Ziele sind: Qualitäts-Offensive Soziale Kompetenz Teamfähigkeit Mitarbeitermotivation Zufriedenheit Bewusstseinsstärkung Ausbildung? Viele Betriebe halten sich da nicht an ihre Thesen in den Hochglanzbroschüren! Freiräume/Neue Ideen Innovationsvorsprung Ablaufverbesserung Technologie- und Innovationsvorsprung Förderung kreativer Prozesse ...usw! Seite 5
Schmalspur-Ausbildung? Nix da! Grundlage für eine gute Ausbildung sind Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO). Diese haben grundlegende Bedeutung für die qualifizierte Ausgestaltung der Berufsausbildung. Darin sind auch die Rechte der Azubis festgelegt. Seite 6
Recht der Azubis auf... eine breit angelegte berufliche Grundbildung; die Vermittlung fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine qualifizierte berufliche Tätigkeit ermöglichen; den Erwerb von Berufserfahrung; einen geordneten Ausbildungsgang; geeignetes Ausbildungspersonal; Eignung der Ausbildungsstätte. Seite 7
Ausbildungsgrundlagen Wer ausbildet, muss sich an die Ausbildungsordnung halten (§ 25 BBiG/HwO). Bestandteil jeder Ausbildungsordnung ist der Ausbildungsrahmenplan (je nach Berufsbild). Er ist der unumstößliche Rahmen für die betriebliche Ausbildung. Alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans müssen vollständig vermittelt werden. Seite 8
Klare Regelungen Der Ausbildungsrahmenplan beinhaltet auch die sachliche und zeitliche Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse. Für jeden Azubi ist auf Grundlage des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans ein betrieblicher Ausbildungsplan zu erstellen. Im Ausbildungsplan wird diese Gliederung auf die betrieblichen Gegebenheiten zugeschnitten (§ 6, Abs. 1, Nr.1 BBiG). Seite 9
Verbindlicher Ausbildungsplan Die Aufstellung des Ausbildungsplans muss dem tatsächlichen Ausbildungsablauf in der Ausbildungsstätte entsprechen. Es darf sich nicht um einen erfundenen oder geschönten Ablauf handeln. Der Ausbildungsplan ist dem Azubi mit dem Ausbildungsvertrag auszuhändigen (§ 4 Abs. 1, Nr. 1 BBiG). Seite 10
Versetzungsplan für Azubis In der Regel wird in mehreren Abteilungen oder Betriebs- bereichen ausgebildet. Selbst Ausbildungswerkstätten sind häufig in mehrere Fach- bereiche aufgegliedert. Ist das der Fall, muss für jeden Azubi ein individueller Versetzungsplan als Ergänzung des Ausbildungsplans erstellt werden. Seite 11
Die Realität? Einhaltung des Ausbildungsplans? Vermittlung aller Inhalte des Ausbildungsrahmenplans? Geordneter Ausbildungsgang? Fakt: Viele Betriebe und Unternehmen halten sich nicht daran! Seite 12
Echt krass! Ist-Stand der Ausbildung in vielen Betrieben: Viele Lernziele werden nicht vermittelt! Ausbildungs- und Versetzungsplan werden nicht eingehalten! Azubis ist oft nicht klar, was konkret vermittelt werden muss! Ausbilder/innen haben zuwenig Zeit! Der Azubi verkommt zur „Billigkraft“! Schlechte Ausstattung! Schlüsselqualifikationen spielen keine Rolle! Seite 13
2. Ausbildungsstandkontrolle Seite 14
Beurteilungsbögen Azubis werden oft „subjektiv“ beurteilt nach Kriterien wie Lern- und Denkfähigkeit, Führung, Betragen, Folgsamkeit, Arbeitsgüte, Arbeitstempo, Fleiß und Arbeitsbereitschaft, Ordnung und Sauberkeit, Äußeres Erscheinungsbild ...usw. Frei nach der Devise: „Ohne Noten nichts geboten“ Seite 15
So geht’s nicht! Das ist unsachlich, einseitig und parteiisch, also subjektiv. Nach welchen Kriterien sollen Azubis denn beurteilt werden? Jede/r stellt sich darunter etwas anderes vor. Eine sachliche, also „objektive“ Messbarkeit und Nachprüfbarkeit ist hier nicht gegeben. Seite 16
Also: Schluss damit! Keine Disziplinierung! Nicht Fertigkeiten und Kenntnisse stehen hier im Vordergrund, sondern Noten und unsachliche, subjektive Parteinahme. Noten bedeuten Konkurrenzkampf und ändern Missstände nicht. Die Qualität der Ausbildung wird dadurch nicht besser. Seite 17
So wird’s fair: Ausbildungsstandkontrolle Damit sichergestellt wird, dass die Ausbildungsziele auch erreicht werden. Um die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Damit sachlich überprüft werden kann, ob alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Seite 18
Ablauf der Ausbildungsstandkontrolle Nach jedem Ausbildungsabschnitt wird der Ausbildungsstand zwischen Azubi und Ausbilder/in besprochen. Ein Ausbildungsstandkontrollbogen ist hierfür die Grundlage, in dem bereits alle zu vermittelnden Qualifikationen aufgeführt sind. Seite 19
Lernzielkontrollbogen Bereits vor Beginn eines Ausbildungsabschnitts wird an den Azubi ein Lernzielkontrollbogen ausgehändigt. Zwischen Azubi und Ausbilder/in erfolgt dann die Durchsprache der zu vermittelnden Lernziele. Jetzt kann es losgehen und während der Ausbildung finden „Feedback-Gespräche“ statt. Seite 20
Check nach dem Ausbildungsabschnitt Jetzt wird mit dem Azubi kontrolliert: In welchen Punkten wurde das Lernziel erreicht bzw.nicht erreicht? Erreichte Qualifikationen aus dem Lernzielkontrollbogen werden in den Ausbildungsstandkontrollbogen übertragen. Lernziele alle vermittelt und erreicht, alles paletti! Seite 21
Lernziel nicht erreicht? Ursachen klar bestimmen und korrekt im Ausbildungsstandkontrollbogen benennen. Z.B. Urlaub, Ausbildungsabschnitt versäumt, Produktion ohne Ende, Zeit hat nicht gereicht, Krankheit usw. Konsequenzen in Form gezielter Fördermaßnahmen und Ergänzungen ziehen. Seite 22
Ausbildungsleiter muss ran! Für die Planung und Durchführung abgestimmter Fördermaßnahmen. Im Ausbildungsstandkontrollbogen müssen diese ersichtlich sein. Hat den Ursachen nicht vermittelter Inhalte nachzugehen und muss Missstände in den betroffenen Ausbildungsbereichen abstellen. Seite 23
Azubis sind einzubeziehen! Sie müssen Inhalt und alle Schritte der Ausbildungsstandkontrolle verstehen können. Da es um ihre Ausbildung und Zukunft geht, müssen Azubis die Möglichkeit haben, unbeeinflusst schriftlich Stellung zu beziehen. Seite 24
Ausbildungsstandkontrolle bedeutet also... ...für die Auszubildenden: Es findet eine regelmäßige Erfolgskontrolle statt. Eventuelle Schwächen werden schnell erkannt und ausgeglichen. Sie ist rein fachbezogen und kein Disziplinierungsinstrument. Seite 25
Ausbildungsstandkontrolle bedeutet also... ...für die Ausbilder/innen: Es ist immer ein aktueller Überblick über den Ausbildungsstand der Azubis vorhanden. Ein gleichmäßiger Ausbildungsfortschritt wird sichergestellt. Seite 26
Ausbildungsstandkontrolle bedeutet also... ...für die Ausbildungsleitung: Der Ablauf der Ausbildung wird nachvollziehbar (ganzheitliche Betrachtung). Ein ständiger Informationsfluss zwischen allen Beteiligten an der Ausbildung ist gewährleistet. Die Verteilung der Zuständigkeiten ist klarer geregelt. Seite 27
Mitbestimmung von BR und JAV Bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen (§94 BetrVG). (Ausbildungsstandkontrolle erfordert den Abschluss einer Betriebsvereinbarung!) Bei der Durchführung betrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (§ 98, Abs. 1 BetrVG, Stichwort „regelmäßige Beurteilungen“!) Seite 28
Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung 1 Beurteilt werden die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse. Lernziele werden auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans festgelegt. Methodenkompetenz wird im Zusammenhang mit den Fertigkeiten und Kenntnissen festgestellt (kein eigenes Bewertungskriterium!). Seite 29
Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung 2 Sozialkompetenz wird entwickelt und gefördert, aber nicht beurteilt. Keine Verhaltensbeurteilungen! Beurteilungskriterium entweder „Lernziel erreicht“ oder „Lernziel nicht erreicht“. Überprüfung des Ausbildungsstandes nach jedem Ausbildungsabschnitt. Seite 30
Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung 3 Wer die Ausbildungsinhalte tatsächlich vermittelt, nimmt auch die Überprüfung vor. Ist ein Lernziel nicht erreicht, Ursachen festhalten und Maßnahmen zur Förderung einleiten. Unterschrift Azubi, Ausbilder/in, BR/JAV. Ergebnisse der Ausbildungsstandkontrolle sind kein Kriterium zur Übernahme. Seite 31