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Schutzauftrag Kindeswohl KICK

Schutzauftrag Kindeswohl KICK. Ki nder- und Jugendhilfe-weiterentwi ck lungsgesetz. „Kindeswohl“. Kinder brauchen Liebe und noch ein bisschen mehr... Befriedigung körperlicher Bedürfnisse (Schlaf, Ruhe, Essen, Trinken, Hygiene, ...)

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Schutzauftrag Kindeswohl KICK

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Presentation Transcript


  1. Schutzauftrag KindeswohlKICK Kinder- und Jugendhilfe-weiterentwicklungsgesetz

  2. „Kindeswohl“ Kinder brauchen Liebe und noch ein bisschen mehr... • Befriedigung körperlicher Bedürfnisse(Schlaf, Ruhe, Essen, Trinken, Hygiene, ...) • Sicherheit(Schutz vor körperlichen und seelischen Verletzungen, Natureinwirkungen, materiellen Unsicherheiten, ...) • soziale Bindungen(Bezugspersonen, einfühlendes Verständnis, Gemeinschaft, Dialog, ...) • Wertschätzung und Bestätigung (Zuspruch, Lob, ...) • Selbstverwirklichung(Begleitung, Anregung und Motivation, Spiel- und Leistungsförderung, ....) • ...

  3. „Kindeswohlgefährdung“ • körperliche und seelische Vernachlässigung • Erziehungsgewalt und körperliche/seelische Misshandlung • Sexualisierte Gewalt

  4. Ausmaß • 21.193 Kinder und Jugendliche wurden 2010 in Deutschland Opfer von sexuellem Missbrauch • 5.006 Kinder und Jugendliche wurden Opfer von Misshandlung Schutzbefohlener, davon 3.738 Kinder und 1.268 Schutzbefohlene ab 14 Jahren • Bei etwas mehr als 10% der Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Stalking, Nötigung, …) waren Kinder und Jugendliche betroffen • 90 Kinder und Jugendliche wurden ermordet oder fahrlässig getötet

  5. Ausmaß • etwa 50% der Kinder erleiden in der Erziehung leichte oder schwere Züchtigung • 12,5% der Eltern geben an, gewaltbelastete Familie zu sein – eine Befragung von Kindern und Jugendlichen ergibt 21,3%

  6. Sexualstraftäter... • sind zu 96 % den Opfern bekannt aus dem sozialen Nahraum • sind zu 1/3 Jugendliche unter 18 Jahre • beginnen ihre TäterInnenkarriere im Jugendalter • begehen Wiederholungstaten und Mehrfachtaten • suchen die Nähe von Kinder und Jugendlichen • zeigen sich engagiert, locker, kreativ • nisten sich in Institutionen ein, wo es diffus, unfachlich oder autoritär zugeht

  7. Das betrifft die KjG! Die Förderung und der Schutz des Kindeswohls sind Leitnorm und Selbstverständnis aller Bereiche der Jugendhilfe, also auch der kirchlichen Jugendarbeit! In der KjG wie in allen kirchlichen Kinder- und Jugendgruppen sollen Kinder und Jugendliche • sicher und vor Gefahren geschützt sein • positiv in ihrer Entwicklung gefördert werden • zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen können

  8. Und nun – was tun? Woran erkennst Du Kindeswohlgefährdungen? Was kannst Du tun?

  9. Achtsam sein... bei der äußeren Erscheinung des Kindes oder des/der Jugendlichen: • massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen • starke Unterernährung • Fehlen jeder Körperhygiene • mehrfach völlig unangemessene/verschmutzte Kleidung

  10. Achtsam sein... beim Verhalten des Kindes oder des/der Jugendlichen: • gewalttätige/sexuelle Übergriffe gegen andere • apathisches oder stark verängstigtes Verhalten • deutliche Äußerungen und Hinweise durch Kind/JugendlicheR • Schulschwänzen oder –verweigerung • ...

  11. Achtsam sein... beim Verhalten der Erziehungspersonen: • Wiederholte oder schwere Gewalt • Stark verwirrtes Erscheinungsbild • Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornographischen Medien • Isolierung des Kindes bzw. Jugendlichen • ...

  12. Achtsam sein... bei der familiären Situation: • Obdachlosigkeit • Kind/JugendlicheR wird zur Begehung von Straftaten oder Bettelei eingesetzt • Kind/JugendlicheR fühlt sich stark verantwortlich für die Eltern

  13. Was tun...? Präventive Maßnahmen • Absprachen im Team treffen • Kinder und Jugendliche stark machen • überlegen, wie Situationen vermieden werden können, selber in Verdacht zu geraten

  14. Was tun...? bei Grenzverletzungen zwischen TeilnehmerInnen • dazwischen gehen und die Situation klären • gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung beziehen • Vorfall im Leitungsteam besprechen und Konsequenzen abwägen • Umgangsregeln mit der Gruppe entwickeln • Präventionsmethoden einsetzen

  15. Was tun...? Was tun im Verdachts- oder Notfall? • Ruhe bewahren! Überstürzte Aktionen können die Situation noch verschlimmern. Unternimm nichts auf eigene Faust! • Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Nimm Kontakt auf mit Fachleuten! • Falls sich nach der Beratung ein Gefährdungsrisiko abzeichnet, informiere die Fachkraft im BDKJ/BJA. • In aktuell bedrohlicher Situation: sofort den Kindernotdienst /das Jugendamt anrufen!

  16. Was tun...? weitere Informationen und Handlungsempfehlungen findest du in der Broschüre „Was tun...?“ des BDKJ/BJA

  17. Wer hilft weiter...? • Beratungsstellen in der Region • Pastorale MitarbeiterInnen in der Gemeinde • JugendreferentIn • die AnsprechpartnerInnen im BDKJ/BJA: Dorothee Köhl und Andreas Bühler Tel.: 0151-53781414 oder kinderschutz@bdkj.info

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