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ZIELE. Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen Förderung der Eigenverantwortlichkeit Vorrangige Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten Verstärkte Verantwortung der Erwachsenen allgemein (Unternehmer, Veranstalter und Liegenschaftseigentümer). BEGRIFFE.
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ZIELE • Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen • Förderung der Eigenverantwortlichkeit • Vorrangige Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten • Verstärkte Verantwortung der Erwachsenen allgemein (Unternehmer, Veranstalter und Liegenschaftseigentümer)
BEGRIFFE • Jugendliche: Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres • Erwachsene: Personen über 18 Jahre, verheiratete Jugendliche sowie Präsenz- und Zivildiener • Erziehungsberechtigte: Eltern(teile) oder sonstige Personen, denen ein Erziehungsrecht zusteht • Aufsichtsperson: Erziehungsberechtigte sowie Erwachsene, denen die Aufsicht übertragen wurde
PFLICHTEN DER ERWACHSENEN • Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden • Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretung des Gesetzes nicht ermöglichen oder erleichtern • Unternehmer, Veranstalter und Liegenschafts-eigentümer müssen das Alter überprüfen und einen Hinweis auf das Oö. JSchG aushängen
AUSGEHZEITEN OHNE AUFSICHTSPERSON mit Zustimmung der Eltern Die Aufsichtsperson muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können!" • Unter 14 Jahre: 5 - 22 Uhr • 14 und 15 Jahre: 5 - 24 Uhr • Ab 16 Jahre: unbegrenzt MIT AUFSICHTSPERSON ohne zeitliche Begrenzung
ALKOHOL UND NIKOTIN • BIS 16 JAHRE: Konsum und Erwerb von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten • AB 16 JAHRE: Verbot von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken ACHTUNG ABGABEVERBOT Es dürfen dir keine Zigaretten und alkoholischen Getränkeverkauft werden, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist.
GLÜCKSSPIELE Die Teilnahme an behördlich bewilligten Glücksspielen wie Zahlenlotto, Klassenlotterie, Lotto, Toto ist erst ab 14 Jahren erlaubt. VERBOTEN IST • Teilnahme an Glücksspielen, an Ausspielung mit Glücksspielautomaten, Aufenthalt in Räumen in denen Glücksspiele durchgeführt werden (Pokersalon) oder Glücksspielautomaten aufgestellt sind. • der Abschluss, Vermittlung von Wetten oder Wettkunden • der Aufenthalt in Räumen oder sonstigen öffentlichen Orten, wo überwiegend diese Tätigkeiten durchgeführt werden (Wettlokale).
JUGENDGEFÄHRDENDE MEDIEN Für Jugendliche ist der Erwerb, Besitz und Gebrauch folgender Medien, Datenträger, Gegenstände (z.B. Softguns) und Dienstleistungen verboten: • Wenn sie kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen • Wenn sie Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechtes diskriminieren • Wenn sie pornographische Darstellungen beinhalten
ALTERSNACHWEIS Nimm immer einen Ausweis mit, damit du dein Alter nachweisen kannst. Als solcher Altersnachweis gilt z.B. • ein Personalausweis, • Pass, • Führerschein, • ein Lichtbildausweis der Verkehrsbetriebe, • die 4youCard (auch digital).
STRAFEN FÜR ERWACHSENE • Geldstrafen bis 7.000 Euro (im Fall der Uneinbringlichkeit: Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen) • Meldung an Gewerbe- oder Veranstaltungsbehörde
FOLGEN FÜR JUGENDLICHE • Absehen von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach Aussprache mit Jugendberater/in • Erbringung sozialer Leistungen und Einstellung des Strafverfahrens • Geldstrafe bis 200 Euro (bei erschwerenden Umständen bis zu 300 Euro)
NÄHERE INFOS • JugendService des Landes Oö.4021 Linz, Bahnhofplatz 1Tel: 0732/665544www.jugendservice.at13 Regionalstellen für alle BezirkeOberösterreichs • JugendReferat des Landes Oö.4020 Linz, Bahnhofplatz 1Tel: 0732/7720-15186www.jugendschutz-ooe.at • KiJa - Kinder-& Jugendanwaltschaft4021 Linz, Kärntnerstraße 10Tel: 0732/779777www.kija.at