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Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v. von der Regierung der Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung; Teilgebiet Bewertung von Nutzungsbeschränkungen in Wasser- und Naturschutzgebieten.
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Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v. von der Regierung der Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung; Teilgebiet Bewertung von Nutzungsbeschränkungen in Wasser- und Naturschutzgebieten Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Was bedeutet ein Wasserschutzgebiet für einen Landwirt ? • Nutzungsauflagen (org. Düngung, Zwischenfrucht, Umbruch), erhöhter Aufwand in der Flächenbewirtschaftung und im allgemeinen Betriebsablauf • u. U. Ausgleichsanspruch, der durchzusetzen ist (§ 4, Abs. 19 WHG; Beschränkung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken) • Minderung in der Bonität bei Kreditverhandlungen • i.d.R. keine Mindererträge und wenig zusätzliche bedeutende Aufwendungen = unterschiedliche Auswirkungen von „kaum von Belang“ bis „existenzbedrohend“ je nach Auflagen, Region, Betriebsindividualität bzw. Produktionsschwerpunkt auch unterschiedliche subjektive Wahrnehmung Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Schnittstellen Optimierung der mineralischen und organischen Düngung (Höhe, Art, Zeitpunkt) Optimierung des Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Höhe, Art, Zeitpunkt) Fruchtfolgegestaltung (Acker oder Grünland ? Mais oder Kleegras ? Weizen oder Roggen?) = unabhängig vom Wasserschutzgebiet wird der Landwirt in diesen Punkten ein Optimierung anstreben - ! DAS IST DIE CHANCE ! - Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Lösungsweg Kooperation des Wasserversorgungsunternehmen mit dem Landwirt im Schnittstellenbereich auf privatrechtlicher Basis Ziele • dauerhafte und faire Regelung der aus der WVO resultierenden Ausgleichsansprüche • + deutliche Minderung der Grundwasserbelastung • + dauerhafte Verankerung der Ziele des Grundwasserschutzes bei den Landwirten Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Wie komme ich zu einer Kooperation ? Verhandeln – Reden – Gespräche führen …. Gemeinsamer Besuch bei schon existierenden Kooperationen Vertrauen erarbeiten Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Mögliche Inhalte einer privatrechtlichen Vereinbarung • Beschränkungen der Düngung Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Bestimmungen zur Fruchtfolgegestaltung Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Bestimmungen zum Zwischenfruchtanbau Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Bestimmungen zur Produktionstechnik Sehr viele Maßnahmen mit Auswirkungen bekannt und teils überprüft; Landesanstalt für Landwirtschaft Freising TUM München Weihenstephan Landesamt für Umwelt Ausgsburg Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
2 Möglichkeiten Anspruchsvolle Kooperation mit harten fordernden Auflagen • Teilnahmequote nicht hoch • Hohe Zahlungen seitens des WVU • Zielerreichung kalkulierbarer • „Problemfälle“ werden nicht teilnehmen Einfache Kooperation mit wenig fordernden Auflagen, aber erfolgsorientiert • Hohe Teilnahmequote • Hoher Betreuungs- und Beratungsbedarf • Integrationsmöglichkeit für „Problemfälle“ Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008