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Interne Revision/ Datenschutz

Interne Revision/ Datenschutz. Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken . Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute. Interne Revision/ Datenschutz.

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  1. Interne Revision/Datenschutz Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  2. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz • „Uns erreichten mehrere Beschwerden über größere und nam-hafte Gewerkschaften. Beschwerdeführer waren sowohl Be-schäftigte als auch Mitglieder. Alle Eingaben zeigten, dass die jeweilige Gewerkschaft überraschend unsensibel bis nachlässig mit Daten der Beschäftigten und Mitglieder umgegangen war ….“ (aus dem veröffentlichten Jahresbericht 2011 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit). • Grundsätzlich kann sich jeder nach den datenschutzrechtlichen Strafnormen strafbar machen, der einen der in § 43 Abs. 2 BDSG aufgeführten Tatbestände verwirklicht.“ Besondere Verantwor-tung tragen hierbei die Geschäftsführer, denn es sind deren Verwaltungsstelle, deren Beschäftigte und deren Mitglieder!! • Dabei bleibt es nicht der IG Metall überlassen, wie sie mit ihren Geschäftsführern umgeht, sondern bei entsprechend nach-haltigen Verstößen kann die Behörde personelle Einzelmaß-nahmen fordern. Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  3. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz • Der aktuellste Fall bei der IG Metall stammt aus dem Bezirk Mitte im Kontext des Rückholmanagements. Eine BR-Vorsitzende hat sich über ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde beschwert, die wiederum am 20.02.1014 die Datenschutzbeauftrage der IG Metall einschaltete. • Anlass war die Übermittlung des Kündigungsschreibens eines IG Metall-Mitgliedes aus diesem Betrieb, sowie das entsprechende Schreiben der zuständigen Verwaltungsstelle samt eines Formulars „Rücknahme der Kündigung / Streichung“ und des „Datenauszug Mitglied nach BDSG“. Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  4. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz • Das MDB-Datenblatt (vgl. Anhang 1) enthält eine Vielzahl von uns allen zu schützende Daten. Bereits bei der Information, dass ein Beschäftigter Gewerkschaftsmitglied ist, handelt es sich um ein besonders sensitives und zu schützendes Datum gem. § 3, Abs. 9 BDSG. • Die Weitergabe dieses MDB-Datenblattes an unsere Vertrauens-leute verstößt immer (!) gegen den Grundsatz der Datensparsam-keit gem. § 3a BDSG. Weitergegeben werden dürfen nur die Daten, die für den konkreten Zweck erforderlich sind und auch nur an solche Funktionäre, die auf den Datenschutz verpflichtet wurden. Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  5. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  6. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz • Am Beispiel des Rückholmanagements lässt sich aber auch verdeutlichen, dass uns die Datenschutzvorschriften nicht an einer erfolgreichen Mitgliederarbeit hindern, wenn folgendes berücksichtigt wird: • Wem? Mitgliederdaten dürfen nur an Hauptamtliche und IGM-Vertrauens-leute weitergegeben werden, die eine entsprechende Daten-schutzerklärungunterschrieben haben (vgl. Anhang 2), d.h. nicht an Rentner, Studenten oder Externe. Für Einzelfallregelungen bitte die Stabsstelle Interne Revision/Datenschutz kontaktieren. Dabei sind Hauptamtliche am unproblematischsten und können die Mitgliederdaten sogar online sehen und teilweise bearbeiten. Darüber hinaus sind Hauptamtliche beim Rückholmanagement nachweislich erfolgreicher als Ehrenamtliche. Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  7. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz Geschäftsführerkonferenz Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, 31.03.2014

  8. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz • Was? Es dürfen nur die Daten weitergegeben werden, die zu diesem Zweck (Rückholmanagement) unbedingt erforderlich sind („Datensparsamkeit“). Dies sind Vorname/Name und Telefon-Nummer. • Wie? Unsere Vertrauensleute dürfen keinen direkten MDB-Zugang (online) haben. Es genügt der Ausdruck des Berichts „Leistungs-übersicht“ in der noch überarbeitenden Fassung (vgl. Anhang 3). • Wann? Die Rückholaktivitäten müssen vor Ende der Kündigungsfrist (§ 8 der Satzung: „… sechs Wochen zum Ende eines Quartals …“) abgeschlossen sein. Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  9. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz Geschäftsführerkonferenz Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, 31.03.2014

  10. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz • Datenschutz wird immer stärker zum gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Thema. Die IG Metall darf dabei die Schutzfunktion für ihre Mitglieder nicht nur gegenüber den Arbeitgebern und dem Staat wahrnehmen, sondern muss auch innerorganisatorisch deren Daten „hüten“. Glaubwürdigkeit ist auch beim Schutz der uns anvertrauten Mitgliederdaten ein hohes Gut. Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

  11. Weitergabe von Mitgliederdaten an IGM-Vertrauensleute Interne Revision/Datenschutz Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit Geschäftsführerkonferenz Bezirk Mitte, 08.05.2014, Saarbrücken

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