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Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft . Geschichte Abfallpolitik Abfallentsorgung Instrumente der Fachplanung Instrumente der Raumplanung Zwischen- und Endlagerung nach Atomgesetz. 1. Geschichte. Muschelhalden Antike Müllschlucker Cloaca maxima Gassenmeister. Quelle . Quelle . Quelle . Geschichte.

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  1. Abfallwirtschaft • Geschichte • Abfallpolitik • Abfallentsorgung • Instrumente der Fachplanung • Instrumente der Raumplanung • Zwischen- und Endlagerung nach Atomgesetz 1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  2. 1. Geschichte • Muschelhalden • Antike Müllschlucker • Cloaca maxima • Gassenmeister Quelle Quelle Quelle 2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  3. Geschichte Quelle 3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007 Quelle

  4. Geschichte • Bis 1972: keine Regelung für Abfallbeseitigung (Ofenverbrennung, oder Mülltonnenverbrennung; Pfandsysteme: Milchflasche, kaum Verpackungen) • Hausmüllbeseitigung Aufgabe der Gemeinden: • Anfang der 1970er Jahre: Ca. 50. 000 Müllkippen (BRD) 4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  5. Jüngere Geschichte in 5 Schritten 1. Schritt 1972: geordnete Beseitigung • Grundgesetzänderung Bund-Befugnis zu konkurrierender Gesetzgebung bei Abfallbeseitigung Art. 74 Nr. 24 GG • Abfallbeseitigungsgesetz 7.6.1972, Übertragung der Aufgabe auf öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte bzw. deren Zweckverbände) 2. Schritt 1986: Einstieg in Verwertung Gesetz über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Recycling Glas, Papier, Metall (Kernforderung Umweltbewegung/BI) • 1991 Verpackungsverordnung: Duales Systems. Handel und Industrie zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen verpflichtet. Abfallvermeidung, -verminderung bzw. Rückführung der Verpackungswertstoffe in den Stoffkreislauf. 5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  6. Geschichte in 5 Schritten 3. Schritt 1994 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Verhaltensbeeinflussung von Produzenten und Konsumenten, abfallarmes, ressourcenschonendes Produzieren und Konsumieren (Vermeidung) 4. Schritt 2005 Restabfallbehandlung (AbfallablagerungsVO): keine Deponierung ohne Vorbehandlung. Stillegung der „Bioreaktoren“ bzw. „Reaktordeponien“, keine biolog. Umsetzungsprozesse mehr in Deponien; Ende des Vergrabens und Vergessens von Abfällen, Rückgang der Methanemissionen um 85 % 1990 – 2004; Methan 21-mal schädlicher als CO2,) Graphik: BMU, -30 Mio. t CO2 = 12 % Anteil am deutschen Reduktionsziel gem. Kyoto 5. Schritt 2020? Ende oberirdischer Deponierung – vollständige Verwertung von Siedlungsabfällen 6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  7. 5-stufige Abfallhierarchie • Vermeidung • Vorbereitung zur Wiederverwendung („2. Hand“) • Recycling - Verwertung (stofflich) • sonstige Verwertung (z. B. energetisch) • Beseitigung Art. 4 Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) EU 7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  8. Geschichte Müllnotstand ausgeblieben:Verwertung überwiegt Deponierung Wiederverwertungsanteil 1990: 15 %, 2003: 58 % http://www.destatis.de/basis/d/umw/umwtab20.php Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Abfallmenge rechts: BMU http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/abfallstatistik_diagramme.pdf 8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  9. „Geschichte“ mit Zukunft Biokunststoff aus Guben • Entsorgung verpackter Tomaten aus Supermärkten kein Problem: Verpackung verrottet in 40 Tagen, durchlässig für Luft und Wasserdampf, kein Schwitzen mehr, Faulgefahr geringer • Keine Verdrängungskonkurrenz: Korn für Brot, Stroh für Biokunststoff • Standortentscheidung, weil Randbedingungen stimmten: Bahnanschluss, ausgebaute Straßen, Versorgung mit Strom und Medien 9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  10. 2. Abfallpolitik „Die Abfälle von heute sind die Bergwerke der Zukunft“ (BMU) • vermeiden • verwerten • umweltfreundlich beseitigen Quelle: BMU 10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  11. Abfallpolitik Leitgesetz KrW-/AbfG • Von öffentlicher Abfallentsorgung zur verursacherorientierten privaten Kreislaufwirtschaft • Kreislaufwirtschaft • Abfallbeseitigung Streitfragen: • Verwertung: stofflich oder energetisch? Vor- oder Gleichrangigkeit? • Produktverantwortung • Energetische Verwertung = Energieüberschuss (sonst Müllverbrennung „zur Beseitigung“) • Produktverantwortung: • Langlebig, für Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung geeignet • Einsatz von verwertbaren Abfälle u. sekundären Rohstoffen • Kennzeichnung von Schadstoffen • Kennzeichnung auf Rückgabe, Verwertung • Rücknahme, Verwertung, Beseitigung 11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  12. Abfallpolitik Verursacherprinzip, Produktverantwortung: Erzeuger oder Besitzer von Abfällen ist zur Verwertung und Beseitigung verpflichtet Ausnahme (§ 13 KrW-/AbfG): • Abfälle aus privaten Haushalten (Siedlungsabfälle), für die keine Rücknahmesysteme oder Sammlungen zur Verwertung bestehen (s. private Entsorger) • Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen Überlassungspflicht ggü Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Daseinsvorsorge) > Kreise und kreisfreie Städte • Private Entsorgungsträger • Gewerbeabfälle • Rücknahmesysteme • gem § 24 KrW-/AbfG • - Duales System • Einzelhandel (Einwegpfandflaschen) • Sammlungen zur Verwertung • (gemeinnützig o. gewerblich) • freiwillige Rücknahme • Beauftragung Dritter • Verbände • Einrichtungen der Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft (Kammern) 12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  13. Bsp. freiwillige Rücknahme Freiwillige Selbstverpflichtung der Bauindustrie (1996) zur Rücknahme erfolgreich: Verwertungsraten mehr als erfüllt (Statt Halbierung der Ablagerung > 70 % Recycling) Quelle: BMU Quelle 13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  14. 3. Abfallentsorgung Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Abfälle aus privaten Haushalten (Siedlungsabfälle) Pflichtaufgabe der Landkreise, Kreisfreien Städte Umfang der Abfallentsorgung (gem. kommunaler Abfallsatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang, Bsp. Rhein-Sieg-Kreis) 1. Bereitstellen von Abfallbehältern Sammlung und Entsorgung von 2. Restmüll 3. Papier und Pappe 4. Bioabfällen 5. Grünabfällen 6. Sperrmüll 7. Elektroaltgeräten 8. Sonderabfällen 9. Abfallberatung 10. Sammlung von wildem Müll 11. Aufstellen, unterhalten, entleeren: Straßenpapierkörbe Private Entsorgung gem. GewerbeabfallVO • Gewerbliche Siedlungsabfälle • Bau- und Abbruchabfälle Gem. VerpackungsVO • Verpackungen: Gelbe Tonne/Sack (örE = Verpackungen aus Papier und Pappe) • Glas Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) 14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  15. Abfallentsorgung - Bsp. Hanau • Bringsystem zur Verwertung (zentrale Sammelbehälter) a) Altglasb) Papier und Kartonagenc) kompostierbare Pflanzenabfälled) Sperrmülle) Bauschutt (bis maximal 1 m³).f) Gerätebatterien und Autobatterien g) Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren)h) Styropori) Korkj) Elektro- und Elektronikgeräte (priv. Haushalte)k) CD/DVD-Scheiben • Holsystem zur Verwertung • Papier und Kartonagen • Bioabfälle • Laubsäcke • Holsystem zur Beseitigung Restmüll http://www.hanau.de/lebeninhanau/pbw/bauen/ver_entsorg/artikel/01705/ 15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  16. Abfallentsorgung Gebühren für Grundstückseigentümer bei Holsystemen (lt. kommunaler Gebührensatzung bzw. Teil II der Abfallsatzung): • Restmüll • Papier? • Glas? • Biomüll? • Sperrmüll Keine Gebühren für gelbe Tonne: • Rücknahmesystem Grüner Punkt Geld sparen durch MülltrennungBsp. Mainz: „Die Leerung der Bio-, Papier- und Glastonnen ... ist in der o.g. Jahresgebühr enthalten.“ (Restmüll) 16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  17. 4. Instrumente der Fachplanung 1. Planfeststellung: Deponie (oberste Abfallwirtschaftsbehörde) 2. Genehmigung nach BimSchG: Abfallbeseitigungsanlage (Ämter für Immissionsschutz) 3. Planungsgebiete (max. 4 Jahre, Ablösung durch Veränderungssperre ab Planauslegung im Planfeststellungsverfahren, § 19 Abs. 3 BbgAbfG) 4. Abfallwirtschaftsplan (Land, oberste Abfallwirtschaftsbehörde) § 29 KrW/AfG Abfallwirtschaftsplanung (AbfallgesetzBB § 17) 5. Abfallbeseitigungskonzept (Kreis) 17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  18. Abfallwirtschaftspläne - Land § 29 KrW/AfG Abfallwirtschaftsplanung (BbgAbfallgesetz § 17) Planungsverantwortung des Landes Abfallwirtschaftsplan nach überörtl. Gesichtspunkten für 10 Jahre, Fortschreibung alle 5 Jahre: • Zugelassene und erforderliche A-Beseitigungsanlagen • Flächen für Deponien und A-Beseitigungsanlagen (nicht Voraussetzung für Planfeststellung oder Genehmigung) • Raumordnungsklausel Ziele • Vermeidung, Verwertung,Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle möglichst inNähe ihres Entstehungsortes (Festlegung von Einzugsbereichen nach § 21 AbfallGBB möglich, Entsorgungssicherheit) • Schonung natürl. Ressourcen, Förderung Produktverantwortung bei Entwicklung, Herstellung u. Vertrieb von Produkten • Aufstellung: • oberste Abfallwirtschaftsbehörde • Bekanntmachung Amtsblatt • sachliche oder regionale Teilpläne möglich • Sicherung • Planungsgebiete § 19 BbgAbfG (Dauer: max. 4 Jahre, Wirkung einer Veränderungssperre, Bekanntmachung) • Veränderungssperre anordnen schon bei Auslegung für ROV (betrifft lt. RoV nur Deponie-Flächen und Standortalternativen) 18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  19. Abfallwirtschaftspläne - Land Beteiligung: • Entsorgungsträger im Sinne der §§ 15, 17 und 18 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, • Gemeinden, Landkreise, kommunale Spitzenverbände, • Verbände der abfallerzeugenden und der abfallentsorgenden Wirtschaft, • Verbraucherschutzverbände, • nach § 29 des BNatSchG anerkannte Verbände, • benachbarte Länder (§ 29 Abs. 6 KrW/AbG) • Sonstige TÖB. Verbindlicherklärung möglich: Rechtsverordnung des Fachministers Gemeinsame Pläne benachbarter Bundesländer möglich (Bsp. Berlin) 19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  20. Abfallwirtschaftskonzept – Landkreis § 19 KrW/AbG Kreis = öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger mit Abfallbeseitigungspflicht, Beauftragung Dritter unter Vorbehalt ausreichender Überwachungs- und Weisungsbefugnisse möglich Brandenburgisches Abfallgesetz § 6 Abfallwirtschaftskonzepte : 1. Inhalt u.a.: Art, Menge, Herkunft der Abfälle gegenwärtig und in 10 Jahren, ihre Verwertung, Beseitigung sowie Ziele und Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung, Maßnahmen zur Behandlung nicht verwertbarer Abfälle, Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit; erforderliche Abfallentsorgungsanlagen; Nachweis zehnjähriger Entsorgungssicherheit für Abfallbeseitigung 2. Beteiligung: Berührte Behörden und Einrichtungen sowie Öffentlichkeit zu beteiligen. Entwurf einen Monat öffentlich auszulegen (eine Woche vorher öffentlich bekannt zu machen, dass Einwendungen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.) 3. Wirksamkeit durch Beschluss des Kreistages bzw. Vertretungsorgan des Entsorgungsträgers 4. Fortschreibung nach 5 Jahren 5. Einsichtnahme für jedermann möglich 20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  21. Deponien 1999: 510 Deponien (440 Kreise und kreisfr. Städte) • 376 Hausmülldeponien (Siedlungsabfall) • 5 ha - 200 ha (Mittelwert 50 ha entspricht insgesamt 180 km², Flächenanteil von 0,05 % Quelle: BMU 21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  22. Deponien Oberirdische Deponien a) Haldendeponie (gängigste Deponieform) b) Hangdeponie c) Grubendeponie Untertagedeponien d) Schacht- und Untertagedeponie (im Bereich inaktiven Grundwassers, für toxische und radioaktive Abfälle geeignet, Stoffaustrag in Biosphäre nur minimal möglich. http://www.biw.fh-deggendorf.de/alumni/2001/englmeier/deponiebau/arten.htm 22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  23. Deponien Juni 2005: Restabfallbehandlung (Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen - Abfallablagerungsverordnung AbfAblV) Ziel: • Halbierung Deponie-Abfallmenge • keine biologischen Prozesse in Deponien („Die Halde von heute lebt“: Methan, Deponiewasser, Grundwassergefahr, „Bioreaktoren“). Alles, was gären kann, wird aussortiert, 30-40 % in Rotte, erst wenn nicht mehr aktiv, Deponierung • Verheizen der „hochkalorischen“ Fraktionen: Holz, Plastik im Heizkraftwerk; weitere Abnehmer: Zementwerke (Bsp. Rüdersdorf), Kraftwerke (Bsp. Jänschwalde) Anforderung für Deponien: Bodenabdichtung, geologisch stabiles Gebiet Folge: • Höhere Müllgebühren wg. Mehraufwand bei Sortierung und Deponierung (Cottbus 2005: ca. + 25 %; LR 18.11.04) Bsp. Brandenburg: deponierte Siedlungsabfälle (Hausmüll): • 1992: 4 Mio. t • 2003: 1,2 Mio. t Deponieschließungen: von 36 schließen 31 (Quelle: Mopo 13.11.2004) http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2322/ltberi04.pdf 23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  24. http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2322/depokarte.pdfhttp://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2322/depokarte.pdf 24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  25. Brandenburg Entwurf Abfallwirtschaftsplan – Fortschreibung Teilplan Siedlungsabfälle Dezember 2006 http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2318/awpsied06.pdf 25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  26. Deponiestandorte – TA Siedlungsabfall Grundsatz: „Multibarrierenkonzept“ (TASi Nr. 10.1) Deponien sind so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass durch • geologisch und hydrogeologisch geeignete Standorte, • geeignete Deponieabdichtungssysteme, • geeignete Einbautechnik für die Abfälle, • Einhaltung der Zuordnungswerte nach Anhang B mehrere … unabhängig wirksame Barrieren geschaffen und die Freisetzung und Ausbreitung von Schadstoffen nach dem Stand der Technik verhindert werden. Außerdem: • kein Deponiegas • sehr geringe organische Sickerwasserbelastung • nur geringfügige Setzungen als Folge eines biologischen Abbaus von organischen Anteilen in abgelagerten Abfällen TA Siedlungsabfall, Abschnitt 10 Besondere Anforderungen an Deponien http://www.abfallberatung.de/gesetze/tasiedl1.htm http://www.abfallberatung.de/gesetze/tasiedl4.htm http://www.deponie-stief.de/deponie/dstandorttasi.htm#standortintasi 26 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  27. Deponiestandorte – TA Siedlungsabfall Keine Deponien der Klasse I und II in • Karstgebieten und bei stark klüftigem, wasserwegsamem Untergrund • Trinkwasser-, Heilquellenschutz-, Wasservorrang-, Überschwemmungsgebieten, • Gruben, aus denen Ableitung von Sickerwasser im freien Gefälle nicht möglich ist, • Naturschutz- oder in Vorranggebieten für Wald- und Naturschutz sowie in besonders geschützten Biotopflächen http://www.deponie-stief.de/deponie/dstandorttasi.htm#standortintasi 27 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  28. Deponiestandorte – TA Siedlungsabfall Bei Eignungsprüfung zu beachten: • geologische, hydrogeologische, bodenkundliche und geotechnische Verhältnisse am Deponiestandort und Grundwasserabstrombereich, • Schutzabstand zwischen Deponiekörper und Siedlungen von > 300 m(Ausnahme: Einzelbebauungen) • Lage in erdbebengefährdeten Gebieten und tektonisch aktiven Störungszonen, • Lage in Gebieten, wo Hangrutsche und Erdfälle noch nicht abgeklungen sind bzw. wo Bergsenkungen und Tagesbrüche noch stattfinden können (in Folge ehemaligen Bergbaus) • Setzungsverhalten verfüllter Tagebaue und sonstiger verfüllter Restlöcher. • Untergrund muss solche Steifigkeit besitzen, dass Belastungen aus Deponie keine Schäden am Deponiebasisabdichtungssystem verursachen und Stabilität des Deponiekörpers nicht gefährdet wird. Unterschiedliche Schüttphasen des Deponiekörpers zu berücksichtigen. http://www.deponie-stief.de/deponie/dstandorttasi.htm#standortintasi 28 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  29. Deponiestandorte – TA Siedlungsabfall Geologische Barriere: • unter und im weiteren Umfeld der Deponie anstehender natürlicher Untergrund, der aufgrund seiner Eigenschaften und Abmessungen die Schadstoffausbreitung maßgeblich behindert. • natürlich anstehende, schwach durchlässige Locker- bzw. Festgesteine (DIN 18130) von mehreren Metern Mächtigkeit und hohem Schadstoffrückhaltepotential, die über den Ablagerungsbereich hinausgehen. Unter dem Ablagerungsbereich soll geologische Barriere homogen ausgebildet sein. Sollte die Anforderung bis zu einer Tiefe von drei Metern unter dem Deponieplanum nicht erfüllt sein, ist sie in diesem Bereich durch den Einbau einer homogenen Ausgleichsschicht von kf <=1 x 10-7 m/s zu gewährleisten. http://www.deponie-stief.de/deponie/dstandorttasi.htm#standortintasi 29 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  30. Deponiestandorte – TA Siedlungsabfall 1 m Abstand zum Grundwasser • Deponieplanum muss nach Abklingen der Untergrundsetzungen unter Auflast der Deponie mindestens einen Meterüber der höchsten zu erwartenden Grundwasseroberfläche bzw. Grundwasserdruckfläche bei freiem oder gespanntem Grundwasser nach DIN 4049, Teil 1 (Ausgabe September 1979) liegen. TA Siedlungsabfall http://www.deponie-stief.de/deponie/dstandorttasi.htm#standortintasi http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/depverwv_entwurf.pdf 30 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  31. 5. Instrumente in der Raumplanung Raumordnungsgesetz (ROG) § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne (2) Die Raumordnungspläne sollen Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere zu: ... 3. den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur, hierzu können gehören ... b) Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. (3) Raumordnungspläne sollen auch Festlegungen ...enthalten, die ... zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich sind und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Neben den Darstellungen in Fachplänen des Verkehrsrechts sowie des Wasser- und Immissionsschutzrechts gehören hierzu insbesondere: 3. die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen der Abfallwirtschaftsplanung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, 31 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  32. Instrumente in der Raumplanung Kreislaufwirtschaftsgesetz (Bund) wie auch Landesabfallgesetze enthalten Raumordnungsklausel für Abfallbeseitigung (ZdRO zu beachten, GdRO zu berücksichtigen) Beispiele für die raumordnerische Festlegung von Vorrangstandorten: 32 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  33. Instrumente in der Raumplanung Raumordnungsverfahren Raumordnungsverordnung: 1. §-4-BImSch-Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB), die unter 1 bis 10 Anlage 1 UVPG aufgeführt ist (Nr. 8: Abfallverwertungs- und Beseitigungsanlagen) 3. Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, die einer Planfeststellung nach § 9 b AtomG bedarf 4. Deponie, die der Planfeststellung gem. § 31 Abs. 2 KrW/AG bedarf 33 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  34. Instrumente in der Raumplanung Bauleitplanung BauGB § 5 FNP, dargestellt werden können... 4. die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, 34 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  35. Rechtsgrundlagen • Europa: Abfallrahmenrichtlinie, AbfallverbringungsVO, div. RL • Bund: Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz, div. VO • "Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung". • Länder: Abfallgesetze • Kreise, Zweckverbände: • Abfallsatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang Bsp. Rhein-Sieg-Kreis • Gebührensatzung 35 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  36. 6. Zwischen- und Endlagerung nach AtG Länder mit Atomkraftwerken 14 Atomkraftwerke in Deutschland • 19 Anlagen (je Block eine Anlage) in Betrieb (22.500 MW elektrische Leistung) • 15 Anlagen außer Betrieb Quelle: Wikipedia 36 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  37. AKW 37 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  38. Geschichte Atomenergie Atomminister 1955: Franz-Josef-Strauß; Atomgesetz 1959 militärisch oder zivil? „Göttinger Achtzehn“ 1957 • Atomreaktoren und Wiederaufarbeitungsanlagen zur Plutoniumherstellung für Atombomben; Stromerzeugung nur Nebenprodukt. • Staaten mit komplettem Atomtechnikinventar einschließlich Wiederaufbereitung sind Atomwaffenmächte: Großbritannien, Frankreich • Parteien in ihrer Einstellung zur Atomkraft • Atomwaffensperrvertrag • Ausbau nach der Ölkrise • Anzahl, Anteil an Stromproduktion 30 % • Tschernobyl 1986: SPD-Parteitag Nürnberg 1986: Ausstiegsbeschluss • Atomkompromiss von Rot-Grün 1999: geordneter Ausstieg mit Restlaufzeiten 38 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  39. Geschichte Atomenergie 39 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  40. Zwischen- und Endlagerung • Problem: sichere Endlagerung (nicht wasserleitend: Salz und Ton) • Halbwertzeit: 6 Stunden bis 15,7 Mio.Jahre: Plu: 24.000, Jod-129: 16 Mio. Jahre • Abfall deutscher Atomkraftwerke pro Jahr: 450 Tonnen hochradioaktive abgebrannte Brennelemente. Gesamtabfall 16.000 Tonnen 40 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  41. Zwischen- und Endlagerung Entsorgung? Werner Heisenberg 1955: "Was schließlich den Atommüll betrifft, so genügt es durchaus, ihn in einer Tiefe von drei Metern zu vergraben, um ihn vollkommen unschädlich zu machen." Carl Friedrich v. Weizsäcker 1969: "Dieses ist, soweit ich sehen kann, wenn man es ernstlich behandeln will, überhaupt kein Problem... Ich habe mir in Karlsruhe sagen lassen, dass der gesamte Atommüll, der in der Bundesrepublik im Jahr 2000 vorhanden sein wird, in einen Kasten hineinginge, der ein Kubus von 20 m Seitenlänge ist. Wenn man das gut versiegelt und verschließt und in ein Bergwerk steckt, dann wird man hoffen können, dass man damit dieses Problem gelöst hat." Quelle: BMU, Wolfram König, Bundesamt für Strahlenschutz in ENERGIEWENDE: ATOMAUSSTIEG UND KLIMASCHUTZ, DOKUMENTATION DER FACHTAGUNG VOM 15. UND 16. FEBRUAR 2002, BERLIN, http://www.bmu.de/files/fachtagung_020215.pdf 41 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  42. Zwischen- und Endlagerung Problem: Widerstand gegen Atommülltransporte • 7/2005: Schluss mit Transporten in Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien • Zwischenlagerung für max. 40 Jahre: "Standort-Zwischenlager" bei dreizehn Atomkraftwerken geplant. Verzicht auf Transporte von abgebrannten Brennelementen zu zentralen Zwischenlagern 42 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  43. Zwischen- und Endlagerung • Genehmigung für dezentrale wie auch zentrale Zwischenlager gem. § 6 AtG (1) • atomrechtliches Genehmigungsverfahren (oft mit Teilerrichtungsgenehmigungen); Merkmale wie bei Planfeststellung: UVP, öffentliche Auslegung, Erörterung (event. sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung)  • Planfeststellung: Landessammelstellen und Endlager Zwischen- und Endlagerung, § 9a Abs. 3 und § 9b Abs. 1 AtomG (Ausstieg und Mengenregelung, § 7 Atomgesetz) http://www.endlagerung.de/extern/gnsendlager/resource.nsf/common/attach/$file/index3.html http://www.dbe.de/morsleben_1.0.htm 43 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  44. Endlagerung geologisch stabile Lagerstätten, die kein Wasser führen (Salz und Ton) • schlechte Wasserleiter verhindern Ausbreitung von Radioaktivität in Grundwasser • kein betriebsbereites Endlager für radioaktive Abfälle in Deutschland: • Konzept der Endlagerung im tiefen geologischen Untergrund • Bund für Errichtung und Betrieb des Endlagers zuständig (AtmG) Standorte: • Morsleben (Sachsen-Anhalt, Stilllegungsverfahren) • Schacht Konrad (Salzgitter, Niedersachsen, soll in Betrieb gehen) • Gorleben (Niedersachsen, Moratorium bis min. 2003) 44 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  45. Morsleben (Sachsen-Anhalt) Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) • Bergwerk der ehemaligen Burbach-Kali AG (Orte Morsleben und Beendorf, Nähe der Stadt Helmstedt in Sachsen-Anhalt). • Salzlagerstätte von 40 - 50 km Länge und durchschnittlich 2 km Breite, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts erschlossen wurde. 70 Jahre lang Kali- und Steinsalzförderung.  1969: Auswahl der Doppelschachtanlage Marie/Bartensleben zur Entsorgung schwach- und mittelaktiver Abfälle (bis 1998) 1971 bis 1981: Einlagerungsversuchsphase. 1981 Betriebsaufnahme Endlager 1986 unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) der DDR. 1990: Einigungsvertrag befristet Betriebsgenehmigung auf den 30. Juni 2000 1997: Antrag des BfS auf Stilllegung (Planfeststellungsverfahren) http://www.bfs.de/bfs/druck/broschueren/morsleben.html 45 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  46. Morsleben (Sachsen-Anhalt) Planfeststellungsverfahren Stilllegung Problem: „Lösungszutritt im Einlagerungsbereich“ http://www.bfs.de/bfs/druck/broschueren/morsleben.html/br_morsleben_10.pdf • endgültige Stilllegung bedarf Planfeststellungsbeschluss • Planfeststellungsunterlagen werden erstellt (Verfüll- und Verschließkonzept, belastbarer Nachweis der Langzeitsicherheit) • Zeitplan: • Antrag auf Planfeststellung 13. Okt. 1992, • Beschränkung des Antrags auf Stilllegung am 9. Mai 1997 • Prüfung der Vorhabensbeschreibung für die Stilllegung im 3. Quartal 1997 • Einreichung der Planunterlagen gem. § 6 AtVfV in 2002 • Auslegung der Planunterlagen nicht vor 2004 und • Abschluss des Verfahrens frühestens im Jahr 2006 http://www.bmu.de/download/dateien/morsleben.pdf 46 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  47. Schacht Konrad ehemaliges Eisenerz-Bergwerk bei Salzgitter (Niedersachsen) • Zwischen 1965-1976 Förderung von 6,6 Millionen Tonnen Eisenerz. • mächtige wasserundurchlässige Tonschichten über Erzhorizont 1982: Antrag Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Endlagerung 1991: Auslegung der Unterlagen, 290.000 Einwendungen 2001: neue Strahlenschutzverordnung 2002: Planfeststellungsbeschluss durch Niedersächsisches Umweltministerium (atomrechtliche Planfeststellungsbehörde), vier Klagen anhängig 2013: nach Entscheidung für Inbetriebnahme 6 bis 8 Jahre Planungs- und Bauarbeiten, Einlagerung ab 2010 bis 2013 http://www.mu1.niedersachsen.de/master/0,,C743277_N11475_L20_D0_I598,00.html http://www.mu1.niedersachsen.de/master/0,,C743277_N11475_L20_D0_I598,00.html http://www.bfs.de/endlager/konrad.html 47 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  48. Gorleben Salzstock in Lüchow-Dannenberg, Untersuchung seit 1979: • übertägige Erkundung (Bohrungen von der Oberfläche aus) von 1979-1983: • geologisches und hydrogeologisches Untersuchungsprogramm, Aufbau des Salzstocks, Einbettung in geologische Formationen, hydrogeologische Verhältnisse des Deckgebirges. • Ergebnis: potenzielle Eignung des Salzstockes • Erkundung untertägig ab 1986: zwei (840 bzw. 930 m tief) Schächte, horizontale Verbindung (Moratorium: Erkundungsarbeiten des Salzstocks Gorleben seit 2000 für max. 10 Jahre unterbrochen: „sicherheitstechnische und konzeptionelle Fragen der Endlagerung klären.“ http://www.bmu.de/files/atomenergie/downloads/application/pdf/2nationaler_bericht_atomenergie.pdf http://www.bfs.de/endlager/gorleben 48 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  49. Bundesrat Beschluss und Entschließung vom 14.05.2004: • Entsorgung auf der Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten Entsorgungsplans nationale Aufgabe • Ablehnung eines Ein-Endlager-Konzeptes: Trennung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen (geringe Wärmeentwicklung) von abgebrannten Brennelementen und hochradioaktiven Abfällen (Wärme entwickelnd) • Schacht Konrad als Endlager für Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung in Betrieb nehmen • Entwicklungsarbeiten für Endlagerbereitstellung zügig durchführen • Moratorium zur Erkundung des Salzstockes als Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle aufheben • Erkundungsbergwerk Gorleben als Forschungs- und Kompetenzzentrum für Fachwelt und Öffentlichkeit öffnen – Akzeptanz und Vertrauen bilden • Bund-Länder-Vereinbarung zum Lastenausgleich beim Endlager http://www3.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0279_2D04B,property=Dokument.pdf 49 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

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