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Planung Arbeitsgelegenheiten 2013 Informationsveranstaltung 29.08.2012. Gliederung. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 2013 Arbeitsmarktkennzahlen allgemein EGT 2013 Planung 2013 – Rahmenbedingungen und Zielgruppe Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Zeitschiene / Hinweise.
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Planung Arbeitsgelegenheiten2013Informationsveranstaltung29.08.2012
Gliederung • Beschäftigung schaffende Maßnahmen 2013 • Arbeitsmarktkennzahlen allgemein • EGT 2013 • Planung 2013 – Rahmenbedingungen und Zielgruppe • Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement • Zeitschiene / Hinweise
Entwicklung Arbeitslosigkeit 2009 bis 2012 – unter 25 Jahren
Kundenstruktur - Arbeitslose (Stand 23.08.2012) Arbeitslose nach Profillagen Arbeitslose in komplexen Profilagen nach Lebensalter
AGH - öffentlicher Beschäftigungssektor Arbeitsgelegenheiten • Ausschließlich Mehraufwandsvariante • Fördervoraussetzungen – öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität – gesetzlich geregelt • Zuweisungshöchstdauer von 24 Monaten innerhalb von 5 Jahren (Zeitraum beginnt mit Eintritt in erste AGH)
Planung 2013 – Rahmenbedingungen • Haushalt 2013 – Wir rechnen nach den Ankündigungen in den Vorjahren mit einer weiteren Reduzierung der EGT - Mittel • Marktnahe Instrumente haben unverändert Vorrang • Der Anteil der für Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel ist vom haushalterischen Gesamtvolumen für Eingliederungsmaßnahmen abhängig; von einer Reduzierung mindestens im prozentualen Umfang der Kürzung des Gesamtvolumens ist auszugehen • Planung 2013 – ca. 1.100 Teilnehmerplätze
Erfahrungen/Erkenntnisse 2012 Erfahrungen 2012 • Überwiegend gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie • Respektvoller und partnerschaftlicher Umgang miteinander • und • Schnelle, unbürokratische Klärung von Problemen • aber • Nicht ausreichende Beachtung der vorgegebenen • Orientierungswerte für Maßnahmekostenpauschale • Wenig Transparenz und Nachvollziehbarkeit der in den • Anträgen dargestellten Kosten • Durchschnittliche Maßnahmekosten 2012: • AGH 162 EUR • AGH FM 272 EUR
Erwartungen 2013 • unter Beachtung der Ergebnisse der Internen Revision Stand 04/2012 • Vollständige Antragstellung und Erhöhung der Transparenz bei der • Darstellung der Maßnahmekosten • Umfassende Beschreibung der Tätigkeiten unter Beachtung der Positivliste • Eindeutige Darlegung von Einsatzort und Arbeitszeit • Aussagefähigere und individuellere Kurzkonzeptionen • Schnellstmögliche Umsetzung offener Punkte aus Trägergesprächen • NEU ! • Im Rahmen „Absolventenmanagement Arbeitsgelegenheit“ Vorlage einer • aussagefähigen und individuellen Teilnehmereinschätzung beim • Maßnahmebetreuer 4 Wochen vor Beendigung der Maßnahme
Erwartungen 2013- Darlegung des öffentlichen Interesses • Das konkrete Arbeitsergebnis muss der Allgemeinheit dienen • Maßnahmeträger haben nachvollziehbar und ausführlich darzulegen, • wodurch das konkrete Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient • Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten allein reicht • nicht aus, um das öffentliche Interesse zu begründen • Steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines • Maßnahmeträgers rechtfertigt nicht von vornherein die Annahme, • dass die von ihm durchgeführten Arbeiten im öffentlichen Interesse • liegen
Erwartungen 2013 - Darlegung Wettbewerbsneutralität • Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der • Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit • auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung • verhindert wird • im Einzelfall werden Maßnahmeträger aufgefordert, eine • Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der zuständigen Kammer zu beantragen
Erwartungen 2013 - Darlegung Zusätzlichkeit • Förderfähig sind Arbeiten, die durch einen Verein nicht, nicht in • diesem Umfang oder erst nach 2 Jahren durchgeführt würden • Nicht förderfähig sind Arbeiten, die zu den laufenden Aufgaben eines • Vereins gehören oder die ohnehin aus der Natur der Sache heraus • aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen durchgeführt werden • müssen • Zusätzlichkeit, Öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität • liegen nicht vor (Ergebnis der internen Revision 2012) bei : • Pflege- Reinigungsarbeiten von öffentlichen Wegen, Straßen u. • Plätzen (Pflichtaufgaben der Kommune) • Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten wie Hausmeistertätigkeiten • Hauswirtschaftlichen Arbeiten • Pflegetätigkeiten von älteren und bedürftigen Menschen
Zielgruppe von Beschäftigungsmaßnahmen - allgemein • Langzeitarbeitslose Kunden u. Kundinnen mit gravierenden • Vermittlungshemmnissen • Besondere Zielgruppen wie Jugendliche u. Ältere ab 58 Jahre, • erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Migrationshintergrund, • Alleinerziehende • Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit teils schwerwiegenden • gesundheitlichen Einschränkungen • Kundinnen und Kunden, denen es besonders schwer fällt, eine Arbeit • auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden !
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM) Zielgruppe/Personenkreis • Mit psychischen Auffälligkeiten, soziale Isolation • Suchtkranke (akut/stabilisiert; Drogen/Alkohol) • Personen mit nicht stoffgebundenen Süchten ( z. B. Spiel- und Internetsucht, Essstörungen) • Doppeldiagnosen (psychisch Kranke und Suchtabhängige) • Integrationsferne Kunden mit Überforderung der Alltagsbewältigung • schwerwiegende Biografiebrüche • Personen mit Haftstrafen und Bewährungshilfe • Personen mit Schulden und wiederholte Mittellosigkeit
Zielstellung für Kunden im bFM • Herstellung einer Tagesstruktur • Unterstützung bei Problemlagen und Aufzeigen von Lösungsansätzen • Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit • Training psychosozialer und sozialer Kompetenzen • Vorbereitung zur Schuldnerberatung • Motivation für ein Leben ohne Sucht • Förderung/Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen
Grundsätze für Fallmanagementmaßnahmen • Keine Betreuungs- oder anleitende Tätigkeiten • Beschäftigungsangebote von 3 bis 6 Stunden / Tag • Kleine Teilnehmergruppen mit bis zu 10 Teilnehmern • Engmaschige unterstützende Begleitung durch das Fachpersonal des Trägers • Intensive sofortige Nachhaltung bei Fehlzeiten • Enge Zusammenarbeit mit den Fallmanagern bei entstehenden oder wiederkehrenden Problemlagen (z.B. Sucht, Schulden, Kinderbetreuung, Fehlzeiten etc.) • Grundsätzlich kein Einsatz an Wochenenden oder im Schichtdienst • Fester Einsatz beim Träger mit festen Ansprechpartnern • Keine Regiemaßnahmen
Mögliche Tätigkeitsfelder • Bei Maßnahmen, die sich mit Arbeitsinhalten I – VI gemäß Positivliste Stand 11.08.2011 befassen, ist eine Gefährdung der gewerblichen Wirtschaft nicht zu erwarten. • Im Antragsverfahren sind die originären Aufgaben des Maßnahmeträgers eindeutig von den zusätzlichen Tätigkeitsfeldern der AGH-Teilnehmer abzugrenzen. • Hinweis: Eine Kombination von AGH mit Förderinstrumenten nach § 45 SGB III ist möglich. • Bitte beachten: In diesem Fall ist eine Zertifizierung des Maßnahmeträgers zur Sicherstellung der Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleister ab 01.01.2013 notwendig. Wir erwarten innovative und kreative Kurzkonzepte für das Jahr 2013 !!!
Fehlzeitenkonzept für Arbeitsgelegenheiten • Lt. Bewilligungsbescheid sind freiwerdende Teilnehmerplätze sowie Fehlzeiten in AGH dem Jobcenter Berlin M/H unverzüglich mitzuteilen • Für eine Vereinheitlichung in der Zusammenarbeit zwischen Maßnahme-Träger (MT) und Jobcenter Berlin M/H gilt folgendes Verfahren:
Planung Beschäftigungsmaßnahmen 2013 - Zeitschiene 29.08.2012 Trägerveranstaltung bis 28.09.2012 Einreichung Konzeptunterlagen virtuell im BezA (gudrun.gerhardt@ba-mh.verwalt-berlin.de) und direkte Weiterleitung an Jobcenter Berlin M/H zwecks erster Bewertung 05.11.2012 Votierung BezA 27.11.2012 Entscheidung Jobcenter Berlin M/H zur voraussichtlichen Planung 2013 unter Beachtung Förderbarkeit, Bedarf und zu erwartender HHM (Reserveplanung wird vorgehalten) Mitte Dezember Abschluss datentechnische Erfassung der Planungsdaten in coSach und Vergabe Maßnahmenummern – eindeutiges Ordnungskriterium Ende Dezember/ Ggf. Präzisierung Planung nach tatsächlicher Anfang Januar Mittelzuteilung und Information Träger
Beschäftigungsmaßnahmen 2013 – Standards der Umsetzung • Antragstellung grundsätzlich spätestens 10 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn beim zuständigen Vermittler (Info an 849/Sachbearbeitung Integrationsleistungen zu Status). Es sind vollständige Antragsunterlagen mit konkreter Maßnahmebeschreibung, Einsatzorten etc. einzureichen. • Stellungnahme der Vermittlung inklusive Klärung aller offenen Fragen und Übergabe an 849 spätestens 5 Wochen vor Maßnahmebeginn • Bescheiderteilung (durch 849) spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn • Bei Verschiebung ist 849 umgehend zu informieren – Pflege und Aktualisierung Datensätze in CoSach zwingend notwendig.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Alle relevanten Unterlagen sind eingestellt unter: http://www.berlin.de/jobcenter/marzahn-hellersdorf/beratung_und_vermittlung/fuer_traeger.html
Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II • Max. 5 % des EGT • Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig • Zuschusshöhe richtet sich nach Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsbeziehers (eLb) – bis zu 75 %
Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II • Zuweisung an Unternehmen möglich • eLb langzeitarbeitslos + mindestens 2 weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse • Mind. 6-monatige vorherige verstärkte vermittlerische Unterstützung (Aktivierungsphase) • Negative Prognose für Zuweisungsdauer • Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren max 24 Monate Förderung (Zeitraum beginnt mit erstem geförderten Arbeitsverhältnis)