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2530320 Rechnungslegung von Versicherungsunter- nehmen nach HGB und IFRS

2530320 Rechnungslegung von Versicherungsunter- nehmen nach HGB und IFRS. Verfasser: Dr. Edmund Schwake. Vorlesungszeiten für WS 2011/2012 Dienstags, Uhrzeit: 13.15 – 15.30 Uhr, Gebäude 20.13 Raum 111. 2530320 Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS. (WS 2011/2012).

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  1. 2530320 Rechnungslegung von Versicherungsunter- nehmen nach HGB und IFRS Verfasser: Dr. Edmund Schwake

  2. Vorlesungszeiten für WS 2011/2012Dienstags,Uhrzeit: 13.15 – 15.30 Uhr,Gebäude 20.13 Raum 111

  3. 2530320 Rechnungslegung von Versicherungsunternehmennach HGB und IFRS (WS 2011/2012) 3. Grundlagen der IAS/IFRS-Rechnungslegung 3.1. Anwendungsvoraussetzungen für IAS/IFRS 3.2. Unterschiede der IAS/IFRS- zur HGB-Bilanzierung 3.2.1. Unterschiede in der Darstellung 3.2.1.1. Unterschiede in der Darstellung der Aktiva 3.2.1.2. Unterschiede in der Darstellung der Passiva 3.2.2. Unterschiede in der Bewertung 3.2.3. Unterschiede bei Bilanzsumme und Eigenkapitalhöhe 3.2.4. Unterschiede in der Ergebnis- und Eigenkapitalvolatilität 3.2.5 Unterschiede i.d.H. von Verbindlichkeiten und Rückstellungen 3.2.6. Unterschiede in der Abbildung von Sicherungsbeziehungen 3.3. Der Einzelabschluss nach IAS/IFRS 3.3.1. Beispiele für Darstellungs- und Ansatzunterschiede 3.3.1.1. Unterschiede in der Bilanz 3.3.1.2. Unterschiede in der Gewinn- und Verlustrechnung 3.3.1.3. Die Überleitung vom HGB- zum IFRS-Ergebnis 3.3.2. Beispiele für Bewertungsunterschiede 3.3.2.1. Bewertungsunterschiede auf der Aktivseite 3.3.2.2. Bewertungsunterschiede auf der Passivseite 3.3.2.3. Die Eigenkapitalüberleitungsrechnung 3.4. Der Konzernabschluss nach IAS/IFRS 3.4.1. Die Eigenkapitalüberleitungsrechnung 3.4.2. Die „IAS-Notes“ 4. Rechnungswesen und Versicherungsaufsicht 4.1. HGB-Rechnungslegung als Basis f. d. Versicherungsaufsicht 4.1.1. Interne Rechnungslegung und Meldewesen 4.1.2. Aufsicht nach Solvency I 4.2. IAS/IFRS-Rechnungslegung als Basis für Solvency II 4.2.1. Bestandteile von Solvency II 4.2.2. Grundsätzliche Unterschiede von Solvency I zu Solvency II 4.2.3. IAS/IFRS als Grundlage für Säule (Pillar) I 4.3. Ausblick 1. Einleitung und Grundsätzliches 1.1. Definitionen 1.2. Bestandteile des Rechnungswesens 1.2.1. Bilanzarten, Bilanzstruktur, Bilanzänderungen 1.2.2. Gewinn- und Verlustrechnungen 1.2.3. Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchführung 1.3. Unterschiede zwischen Rechnungswesensystemen 1.3.1. Zielsetzungen von Rechnungswesensystemen 1.3.2. Statische vs. Dynamische Bilanztheorie 1.3.3. Code Law vs. Common/Case Law 1.3.4. Interne vs. externe Rechnungslegung 1.3.5. Internes vs. externes Rechnungswesen 1.4. Rechtliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens 1.4.1. Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland 1.4.2. Anwendungsvoraussetzungen der IAS/IFRS-Bilanzierung 1.4.3. Wichtige Gesetzgebungstendenzen der jüngeren Vergangenheit 1.4.4. Exkurs: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 2. Grundlagen der HGB-Rechnungslegung 2.1. Einzelabschluss und Konzernabschluss 2.2. Die Bilanz 2.2.1. Die Bilanzierung der wichtigsten Aktiva 2.2.2. Die Bilanzierung der wichtigsten Passiva 2.3. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2.3.1. Die versicherungstechnische Rechnung 2.3.2. Die nicht-versicherungstechnische Rechnung 2.3.3. Ausgewählte Kennzahlen 2.4. Anhang und Lagebericht Insurance III 3

  4. Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die AG keine Steuern bezahlen kann, werden in einer sogenannten Bilanz zusammengestellt. Kurt Tucholsky Insurance III 4

  5. Definitionenx • Rechnungslegungbezeichnet die Abbildung und Dokumentation der betrieblichen Vorgänge (Werterechnungen) für externe Zwecke, besonders für Handelsbilanz und Steuerbilanz, aber auch für interne Rechnungen wie die Kosten- und Leistungsrechnung zum Zwecke der Dokumentation und der Steuerung. • RechnungswesenDer Begriff Rechnungswesen wird teilweise synonym zu Rechnungs-legung verwandt, teilweise aber auch primär für die organisatorische Einheit (Abteilung, Ressort) benutzt in der die Rechnungslegung stattfindet, während Rechnungslegung häufig für den Vorgang und das Ergebnis des Vorgangs benutzt wird. Insurance III - 1 5

  6. Definitionenx Rechnungswesen betriebliches volkswirtschaftliches extern orientiert intern orientiert Finanz- buchhaltung Betriebs- buchführung Bestandsrechnung (Bilanz) Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) Kosten- und Leistungsrechnung Insurance III - 1 6

  7. Definitionenx • VersicherungsunternehmenInstitutionen, die im Bereich der Privatversicherung das Wirtschaftsgut Versicherungsschutz erstellen und mithin sogenannte Versicherungs-geschäfte betreiben. • Die wichtigsten Klassifikationen erfolgen: • nach der Rechtsform (Aktiengesellschaften, öffentlich rechtliche Versicherungsunternehmen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) • nach der Anzahl der betriebenen Versicherungssparten (Einsparten- und Mehrspartenunternehmen) • nach Versicherungssparten (z. B. Lebens-, Kranken-, Schaden- und Unfall Versicherer) • nach der Nachfragestruktur (Erstversicherer, Rückversicherer) Insurance III - 1 7

  8. Bestandteile des RechnungswesensBilanzarten, Bilanzstruktur, Bilanzänderungen Quelle: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse; Coenenberg, Adolf G.; Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2005, S. 4. Insurance III - 1 8

  9. Bestandteile des RechnungswesensBilanzarten, Bilanzstruktur, Bilanzänderungen Bilanzstruktur • Aktiva (Aktivseite) enthält die Vermögensgegenstände geordnet nach Vermögensklassen. • Passiva (Passivseite) enthält Eigenkapital und Verbindlichkeiten/Fremdkapital. • Die Summen von Aktiva und Passiva müssen jeweils identisch sein. Die Bilanz ist damit immer im Gleichgewicht (bilancio = italienisch: Waage, Gleichgewicht). Insurance III - 1 9

  10. Bestandteile des RechnungswesensBilanzarten, Bilanzstruktur, Bilanzänderungen Bilanzänderungen (1/4): Vermögensänderung ohne Fremdkapitaländerung Insurance III - 1 10

  11. Bestandteile des RechnungswesensBilanzarten, Bilanzstruktur, Bilanzänderungen Bilanzänderungen (2/4): Vermögensänderung mit Fremdkapitaländerung Insurance III - 1 11

  12. Bestandteile des RechnungswesensBilanzarten, Bilanzstruktur, Bilanzänderungen Bilanzänderungen (3/4): Vermögensänderung mit Einlage (Eigenkapitaländerung) Insurance III - 1 12

  13. Bestandteile des RechnungswesensBilanzarten, Bilanzstruktur, Bilanzänderungen Höhe der Überschuldung Bilanzänderungen (4/4): Vermögensänderung mit Überschuldung Insurance III - 1 13

  14. Bestandteile des RechnungswesensGewinn- und Verlustrechnungen • Die Finanzbuchführung (als Obersystem) erfasst die finanziellen Beziehungen eines Unternehmens zu seiner Umwelt sowohl in sich verändernden Bestandsgrößen als auch in Stromgrößen. • Bilanz: stichtagsbezogene Bestände (zum Bilanzstichtag) • Gewinn- und Verlustrechnung: zeitraumbezogene Stromgrößen (innerhalb einer Rechnungsperiode) • Bilanzen sind nach bestimmten Kriterien gegliederte Gegenüber-stellungen von Vermögens- und Kapitalpositionen (Ermittlung des Periodenerfolgs durch Reinvermögensvergleich zwischen Stichtagen). • Gewinn- und Verlustrechnungen sind Zusammenstellungen von Aufwendungen und Erträgen während einer Periode zum Zwecke der Periodenerfolgsermittlung und zur Einsicht in die Quellen und die Zusammensetzung des Periodenerfolgs (Ermittlung des Periodenerfolgs durch Saldierung von Ertrag und Aufwand). Insurance III - 1 14

  15. Bestandteile des RechnungswesensGewinn- und Verlustrechnungen • Struktur: • Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand (sogenannte Erfolgsrechnung) innerhalb einer bestimmten Periode • Erfolg als positiver Saldo, Verlust als negativer Saldo von Ertrag und Aufwand • Diese Darstellung der Zahlungs- und Leistungsvorgänge auf Bestands- und Erfolgskonten mit getrennten, aus den Büchern zu entwickelndem Abschluss ist Teil der doppelten Buchführung (Doppik). • Die GuV (Erfolgsrechnung) ergänzt die Bilanz, sie erlaubt Einblick in die Zusammensetzung und Quellen des Erfolgs. Insurance III - 1 15

  16. Bestandteile des RechnungswesensFinanzbuchhaltung und Betriebsbuchführung • Die Buchführung hat sich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme zu richten (GoBS). • Die Aufgaben der Buchführung werden in der Buchhaltung auf zwei weitgehend verselbstständigte Unter-Organisationseinheiten aufgeteilt: • - Finanzbuchhaltung und- Betriebsbuchführung (internes Rechnungswesen) • Die Finanzbuchhaltung erfasst lückenlos sämtliche buchführungspflichtigen Geschäftsvorgänge, dokumentiert diese und erstellt den Jahresabschluss mit Lagebericht. • Die Betriebsbuchführung erfasst betriebliche Kosten und Leistungen für die Überprüfung ihrer Wirtschaftlichkeit und Rentabilität. • Kostenrechnungssystem: • Kostenartenrechnung, • Kostenstellenrechnung, • Kostenträgerrechnung und • Vollkosten- und Teilkostenrechnung Insurance III - 1 16

  17. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenZielsetzungen von Rechnungswesensystemen • Erfolgsermittlung (zusammengefasst, detailliert) • Liquiditätsermittlung • Informationsermöglichung • Rechenschafts- und Dokumentationserfüllung Insurance III - 1 17

  18. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenZielsetzungen von Rechnungswesensystemen Informationsasymmetrie • Regulator (z. B. BaFin) • Rating-Agenturen • Banken • Steuerbehörden • Kapitalmärkte, Anleger • Kunden • Mitarbeiter • Rückversicherer, Vermittler • Aufsichtsrat • Vorstand • Geschäftsführer • Geschäftsführende Gesellschafter • Leitende Mitarbeiter Insurance III - 1 18

  19. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenZielsetzungen von Rechnungswesensystemen Ursachen für unterschiedliche Zielsetzungen von Rechnungswesen-systemen: • Theorien der Rechnungslegung (Statische Bilanztheorie vs. Dynamische Bilanztheorie) • Geschichte • Rechtssystem (Code Law vs. Common Law/Case Law) • Unterschiedliche oder fehlende Zielsetzung der externen Rechungslegung • Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und umgekehrt • Kapitalmarkt und Finanzierung der Unternehmen • Berufsstand der Wirtschaftsprüfer • Gesetzgebung aufgrund des gesellschaftlichen Umfeldes und historischer Erfahrungen Insurance III - 1 19

  20. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenZielsetzungen von Rechnungswesensystemen Wesentliche Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung: • Berichterstattung • Vorsichtsprinzip und periodengerechte Erfolgsermittlung • Rückstellungen und Wertberichtigungen • Bewertung • Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtungsweise • Wahlrechte und Gestaltungsspielräume Insurance III - 1 20

  21. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenStatische vs. Dynamische Bilanztheorie Statische Bilanztheorie: • Zentraler Punkt: Gegenüberstellung von Vermögensbeständen und Schuldbeständen zum Stichtag • Bilanzzweck: Nachweis der Schuldendeckungsfähigkeit • 2 Ausprägungen: • (Fiktive) Zerschlagung (Gläubigerzugriffsvermögen; Bewertung zu Marktpreisen ergibt Zerschlagungswert) • Beispiel: Konkursbilanz • Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) • Beispiel: Handelsbilanz • Gewinn = Reinvermögenszuwachs (d. h. ohne Einlagen und Entnahmen) • Keine Bilanzierungshilfen, keine Aufwandsrückstellungen (keine Rechnungsabgrenzungsposten) Insurance III - 1 21

  22. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenStatische vs. Dynamische Bilanztheorie Dynamische Bilanztheorie: • Begründer: Eugen Schmalenbach • Zentraler Punkt: Ermittlung eines vergleichbaren Periodengewinns zur Messung der Wirtschaftlichkeit • Bilanzzweck: Periodenrichtige Gewinnermittlung • Gewinn = Ertrag ./. Aufwand Insurance III - 1 22

  23. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenCode Law vs. Common Law / Case Law Code Law: • auf römisches Recht zurückgehend • umfangreiche und detaillierte Gesetzesvorschriften • deckt möglichst alle Spezialfälle ab • hoher Abstraktionsgrad • z. B. in Deutschland, Frankreich, Italien, Japan Common Law / Case Law: • begrenzte Anzahl Gesetzesvorschriften • Rechtssprechung durch das Ableiten von Prinzipien aus bereits entschiedenen Einzelfällen (Case Law) • z. B. USA, Großbritannien, Kanada, Australien Insurance III - 1 23

  24. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenInterne vs. externe Rechnungslegung Insurance III - 1 24

  25. Unterschiede zwischen RechnungswesensystemenInternes vs. externes Rechnungswesen Intern orientiertes Rechnungswesen Schwerpunkt auf prognostizierte Zahlungsströme und deren Aggregation (z. B. Kapitalwert, ..) Controllinginstrument zur Unternehmenssteuerung fehlende gesetzliche Regelungen (daher interne Annahmen, z. B. bzgl. Zinssätze, Schadenabwicklung, ...) ex-ante-Perspektive (prospektiv) künftiger Gewinn Extern orientiertes Rechnungswesen Schwerpunkt auf vergangenheits-gerichtete nachprüfbare Größen und deren Aggregation (z. B. Vermögen, Gewinn) ex-post-Perspektive (retrospektiv) realisierter Gewinn Insurance III - 1 25

  26. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensRechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland § 242 HGB Aufstellungspflicht für Kaufleute: Kaufmann ist verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres eine • Darstellung des Verhältnis seines Vermögens zu seinen Schulden zum Stichtag (Bilanz) und eine • Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden Jahresabschluss Insurance III - 1 26

  27. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensRechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland § 264 HGB: Aufstellungspflicht für Vertreter einer Kapitalgesellschaft: • Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern. • Anhang, Bilanz und GuV bilden eine Einheit. • Außerdem ist ein Lagebericht aufzustellen. § 290 HGB: • Konzernabschluss und Konzernlagebericht § 341 ff. HGB: • Spezialvorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ergänzung der allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften Insurance III - 1 27

  28. Rechtliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens Anwendungsvoraussetzungen der IAS/IFRS- Bilanzierung • Gem. Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 sind alle „kapitalmarktorientierten“ Mutterunternehmen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS aufzustellen. • Kapitalmarktorientiert ist ein Unternehmen bereits dann, wenn es Wertpapiere ausgibt, die zum Handel in einem geregelten Markt der EU zugelassen sind. • Die EU-Verordnung ist für alle Mitgliedsländer auch ohne Transformation in nationales Recht bindend. • Die EU-Verordnung wurde bereits in nationales Recht transformiert. • Daneben schreibt auch der Deutsche Corporate Governance Kodex die konsolidierte Berichterstattung nach internationalen Grundsätzen vor. • HGB wird mittelfristig stark an IAS/IFRS angenähert Insurance III - 1 28

  29. Rechtliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens Anwendungsvoraussetzungen der IAS/IFRS- Bilanzierung Unterschiede zwischen den Rechnungslegungswelten HGB und IFRS/US-GAAP HGB IFRS/US-GAAP Rechtssystem Code Law Common Law / Case Law Autor der Regelungen Gesetzgeber Private Standardsetzer Stellung des Beruf- Kleiner Berufsstand Hoher Organisationsgrad standes der Geringer Einfluss auf Gesetzgebung Starke Einflussnahme und Beteiligung Wirtschaftsprüfer am Normsetzungsprozess Steuersystem Maßgeblichkeit der Handels- für die Handels- und Steuerbilanz werden Steuerbilanz (bzw. umgekehrtes MGP) unabhängig voneinander erstellt Eigentums- und Banken/Staat/Familien als Eigentümer Kleinaktionäre und institutionelle Kapitalmarktstruktur Investoren als Eigentümer Geringfügig ausgeprägte Aktienkultur Ausgeprägte Aktienkultur Zielsetzung Schutz der Fremdkapitalgeber Schutz der Eigenkapitalgeber Gläubigerschutz durch Vorsichtsprinzip "Fair Presentation" zur Informations- versorgung des Kapitalmarktes Wahlrechte Zahlreiche Bilanzierungs- und Wenig Wahlrechte Bewertungswahlrechte Insurance III - 1 29

  30. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensWichtige Gesetzgebungstendenzen der jüngeren Vergangenheit • Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz vom 24.04.1998 • Anlass: Schwierigkeiten deutscher Unternehmen bei der Börsenzulassung in USA; mit deutschem Konzernabschluss keine Chance. • Auslöser: Daimler Benz Jahresabschluss 1993 • nach deutschen Konzernrechnungslegungsregeln: Gewinn 615 Mio. DM • nach US-GAAP: Verlust 1.839 Mio. DM • Vertrauensrisiko in die Richtigkeit der deutschen Bilanzierungsmethode. Letztlich ging es darum, großen deutschen Unternehmen den Anschluss an die internationale Rechnungslegung zu verschaffen. Seit Enron mehren sich aber auch die Zweifel an der amerikanischen Bilanzierungspraxis. Insurance III - 1 30

  31. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensWichtige Gesetzgebungstendenzen der jüngeren Vergangenheit Konsequenz: Setzung und Einhaltung von weltweiten Rechnungslegungsstandards zur besseren Vergleichbarkeit ist erforderlich. Dies sollte in Deutschland durch immerwährende Konvergenz von HGB und IFRS/US-GAAP begleitet werden. Insurance III - 1 31

  32. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensWichtige Gesetzgebungstendenzen der jüngeren Vergangenheit Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmungsbereich (KonTrag)... • Anlass: spektakuläre Unternehmenskrisen Anfang der 90iger Jahre(z. B. Metallgesellschaft, Barings Bank...) verbunden mit der Kritik an der Überwachungstätigkeit durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. • Gesetzesziel: Schließung von Überwachungslücken • wichtige Änderungen: • Vorstand muss Risiko – Überwachungssystem einführen § 91 Abs. 2 AktG (im Versicherungsbereich sehr ausgeprägt) • Angaben hierzu im Lagebericht § 289 Abs. 1, § 315 Abs. 1 HGB • Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung gehören obligatorisch zum Anhang des Konzernberichts börsennotierter Unternehmen § 297 HGB, also Erweiterung der Konzernrechnungslegung • Prüfung des Risikomanagementsystems durch Wirtschaftsprüfer § 317 Abs. 2 S.2 und Abs. 4 HGB • Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems durch Ratingagenturen (Enterprise Risk Management) Insurance III - 1 32

  33. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensWichtige Gesetzgebungstendenzen der jüngeren Vergangenheit Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) • Zielsetzung des Gesetzes • Allgemein: grundlegende Überarbeitung und „Modernisierung“ des HGB-Rechts durch: • Vereinfachung, Kostensenkung und Deregulierung • Erhöhung der Aussagekraft des HGB-Abschlusses • Umsetzung europäischer Vorgaben • Stärkung der HGB-Rechnungslegung gegenüber IFRS-Rechnungslegung • Stand des Gesetzgebungsverfahrens • Referentenentwurf des BM Justiz vom 16.10.2007 • Beschluss des Bundestages vom 21.05.2008 • Beschluss des Bundesrates vom 04.07.2008 • Beratung im Bundestag im Herbst 2008 • Inkrafttreten: 01.01.2010 • Verabschiedung im Bundestag am 26.03.2009 • Veröffentlichung Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27 am 25.05.2009 Insurance III - 1 33

  34. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensWichtige Gesetzgebungstendenzen der jüngeren Vergangenheit • Wichtige Änderungen • Befreiung von der Buchführungspflicht für Kaufleute mit „kleinem Geschäftsbetrieb“ • Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie R 2006/43/EG und R 2008/30/EG) und der Abänderungsrichtlinie (R 2006/46/EG) • Änderungen von Ansatz- und Bewertungsvorschriften: • immaterielle selbst erstellte Vermögensgegenstände • Zeitwertbewertung für zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente • Sonderposten mit Rücklageanteil • Aufwandsrückstellungen • Latente Steuern • „realistischere Bewertung“ von Rückstellungen • Förderung von Information über sog. Zweckgesellschaften Insurance III - 1 34

  35. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensExkurs: Die DPR – Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist als privatrechtlicher Verein am 14. Mai 2004 von 15 Berufs- und Interessenvertretungen aus dem Bereich der Rechnungslegung unter Federführung des Bundes-justizministeriums gegründet worden. • Zwecke des Vereins sind • die Trägerschaft einer weisungsunabhängigen Prüfstelle zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften(§§ 342b bis 342e HGB-E)und • die fachliche Zusammenarbeit der Prüfstelle mit nationalen Enforcement-Einrichtungen im Ausland und entsprechenden internationalen Organisationen. Insurance III - 1 35

  36. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensExkurs: Die DPR – Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Aufgaben und Ziele der DPR • Durchsetzung der Rechnungslegungsnormen Die DPR prüft, ob • der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht oder • der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und Konzernlagebericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entsprechen. Eine Prüfung durch die Prüfstelle wird eingeleitet • wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungs-vorschriften vorliegen (Anlassprüfung) • auf Verlangen der BaFin, wenn ihr Anhaltspunkte der genannten Art vorliegen,oder • ohne besonderen Anlass im Wege einer stichprobenartigen Prüfung (Stichprobenprüfung) Insurance III - 1 36

  37. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensExkurs: Die DPR – Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung • Aufgaben und Ziele der DPR • (Auszug aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2006) Insurance III - 1 37

  38. Rechtliche Rahmenbedingungen des RechnungswesensExkurs: Die DPR – Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung • Zusammenarbeit mit nationalen Einrichtungen • Kontakte mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) • Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) • Zusammenarbeit mit der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) • Beziehungen zum Deutschen Rechnungslegungs-Standard-Committee (DRSC) Insurance III - 1 38

  39. Einzelabschluss und Konzernabschlussx Rechtliche Vorschriften für Einzel- und Konzernabschluss: • § 91 Aktiengesetz • für den Einzelabschluss für Versicherungsunternehmen sind § 264 HGBi. V. m. § 341 HGB, • für den Konzernabschluss § 290 HGB i. V. m. § 341 HGB relevant sowie • Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 • § 289 HGB Lagebericht • § 297 HGB Inhalt des Konzernabschlusses • § 315 a HGB (Absätze I bis III) Konzernlagebericht • Deutscher Corporate Governance Kodex fordert zudem „konsolidierte Berichterstattung“ nach internationalen Grundsätzen Insurance III - 2 39

  40. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Aktiva (1) Die Unterscheidung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen: • keine Gliederung des Bilanzschemas nach dieser Kategorie(§ 247 Abs. 1 HGB, § 341a Abs. 2 HGB) • Zuordnung zum Anlagevermögen abhängig von Zweckbestimmung • Gegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, sind als Anlagevermögen anzusehen • Gegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, sind Umlaufvermögen • Zuordnung bei Kapitalanlagen schwierig(Verweildauer, Umschlagshäufigkeit) Insurance III - 2 40

  41. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Aktiva (2) • § 341b HGB nimmt gesetzliche Zuordnung vor in die beiden Kategorien Anlagevermögen und Umlaufvermögen(Abs. 1, S. 1 und S. 2 Anlagevermögen, Abs. 2 S. 1 Umlaufvermögen) • ist relevant für die Berücksichtigung von Wertänderungen, die nach dem Erwerb des Vermögensgegenstands entstanden sind: • § 253 Abs. 2 HGB für Anlagevermögen (gemildertes Niederstwertprinzip) • § 253 Abs. 3 HGB für Umlaufvermögen (strenges Niederstwertprinzip) • Achtung: § 253 Abs. 5 „Wertaufholungsgebot“ nach BilMoG für Anlage- und Umlaufvermögen Insurance III - 2 41

  42. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Aktiva (3) – Bilanz zum 31.12.2005 Insurance III - 2 42

  43. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Aktiva (4) Insurance III - 2 43

  44. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Passiva (1) Eigenkapital und Kapitalausstattung (Solvency I) • Eigenkapital • gezeichnetes Kapital (Gründungsstock) = Grundkapital • Kapitalrücklage (inkl. Orgafonds; (Agio, Zuzahlung)) • Gewinnrücklage • gesetzliche Gewinnrücklage (§ 150 AktG, § 37 VAG) • satzungsmäßige Gewinnrücklagen • andere Gewinnrücklagen • Gewinnvortrag / Verlustvortrag • Jahresergebnis • Solvency I (Kapitalausstattungsverordnung in der Fassung vom 16.04.1996) • Beitragsindex und Schadenindex in der Schaden-/Unfallversicherung • in % des Deckungskapitals bzw. Risikokapitals in der Lebensversicherung Insurance III - 2 44

  45. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Passiva (2) Versicherungstechnische „Rückstellungen“ • Vorsichtsprinzip und Einzelreservierung • sind Verbindlichkeiten und passive Rechnungsbegrenzungsposten: • Beitragsüberträge (§ 341e Abs. 2 HGB) • Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (§ 341e Abs. 2 HGB) • Rückstellungen für drohende Verluste (§ 341e Abs. 2 HGB) • Deckungsrückstellungen (§ 341f HGB) • Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, inkl. Spätschadenrückstellungen und Rückstellungen für Schadenregulierungs-aufwendungen (§ 341g HGB) • Schwankungsrückstellungen und Großschadenrückstellungen (§ 341h HGB) • Depotverbindlichkeiten (§ 341e Abs. 1 HGB) Insurance III - 2 45

  46. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Passiva (3) – Bilanz zum 31.12.2005 Insurance III - 2 46

  47. Die BilanzDie Bilanzierung der wichtigsten Passiva (4) Insurance III - 2 47

  48. Die Gewinn- und VerlustrechnungDie versicherungstechnische Rechnung / nicht-versicherungstechnische Rechnung (1) Die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung von Versicherungs- unternehmen • ist im Unterschied zur Bilanz, für die es nur ein Formblatt (Formblatt 1 RechVersV) gibt, gegliedert nach der Schaden- und Unfallversicherung (Formblatt 2 RechVersV) und der Lebens- und Krankenversicherung (Formblatt 3 RechVersV) • ist nach Funktionsbereichen gegliedert, als da sind: • Regulierung von Versicherungsfällen, evtl. Rückkäufen und Rückgewährbeiträgen • Abschluss von Versicherungsverträgen • Verwaltung von Versicherungsverträgen • Verwaltung von Kapitalanlagen Insurance III - 2 48

  49. Die Gewinn- und VerlustrechnungDie versicherungstechnische Rechnung / nicht-versicherungstechnische Rechnung (2) • erfolgt nach der sogenannten Staffelform, aufgeteilt in zwei Teilrechnungen: • versicherungstechnische Rechnung: modifizierter sog. „Nettoausweis“ (nach Rückversicherung = für eigene Rechnung) und Bruttozahlen und RV-Anteil in Vorspalten. Enthält die Erträge und Aufwendungen, die mit dem Versicherungs-geschäft unmittelbar zusammenhängen • nicht-versicherungstechnische Rechnung: enthält alle übrigen Erträge und Aufwendungen • unterschiedlich zwischen Personenversicherung (Lebens- und Krankenversiche-rung) sowie der Schaden- und Unfallversicherung nebst Rückversicherung, da bei ersterer das Kapitalanlagegeschäft zur Versicherungstechnik zugeordnet ist, während bei letzteren es sich in der „Nicht-Technik“ findet Insurance III - 2 49

  50. Die Gewinn- und VerlustrechnungDie versicherungstechnische Rechnung / nicht-versicherungstechnische Rechnung (3) • Veränderung der BeitragsüberträgeSaldo aus eingehenden und ausgehenden Beitragsüberträgen • technischer Zinsertrag f.e.R.Umbuchung von Kapitalerträgen aus der nicht-versicherungstechnischen Rechnung in die technische Rechnung. Dient der Aufwandsneutralisierung gemäß § 38 RechVersV für Renten-Deckungsrückstellungen (Unfall- und Haftpflichtversicherung) und u. U. des vorhandenen Deckungsstocks (Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr) • Aufwendungen für Versicherungsfälle f.e.R. • Zahlungen des Geschäftsjahres • Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Insurance III - 2 50

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