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Erwerbseinknfte. Einknfte aus Land- und ForstwirtschaftEinknfte aus selbstndiger ArbeitEinknfte aus GewerbebetriebEinknfte aus nichtselbstndiger Arbeit. Keine Erwerbseinknfte. Einknfte aus KapitalvermgenEinknfte aus Vermietung und VerpachtungSonstige Einknfte gem. 29 EStG. Defini
E N D
1. Selbständige und Unselbständige Tätigkeit Ein Vergleich
2. Erwerbseinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
3. Keine Erwerbseinkünfte Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte gem. § 29 EStG
4. Definition der Tätigkeit persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber
Tätigkeit muss nicht persönlich erbracht werden
nicht weisungsgebunden
eigene Arbeitsmittel
geschuldet wird das fertige Werk persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber
Tätigkeit muss persönlich erbracht werden
weisungsgebunden
Arbeitsmittel vom Dienstgeber
geschuldet wird das Bemühen
Arbeitsort und Arbeitszeit sind vorgegeben
5. Sozialversicherung Sozialversicherung nach dem GSVG oder dem FSVG
bestimmte Berufs- gruppen haben bei der KV die Möglichkeit zum „Opting out“ Sozialversicherung nach dem ASVG oder nach dem BSVG
6. Einkommensabhängige Steuern Einkommensteuer
Erklärungen müssen selbst beim Finanzamt eingereicht werden
es können Betriebsausgaben bzw. das Betriebsausgaben- pauschale geltend gemacht werden
keine begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) Lohnsteuer
wird gleich bei der Berechnung vom Dienstgeber abgezogen und an das Finanzamt abgeführt
Werbungskosten gegenüber Betriebsausgaben eingeschränkt
begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes
7. Umsatzsteuer umsatzsteuerpflichtig
in einigen Fällen umsatzsteuerbefreit nicht umsatzsteuerbar
8. Art der Einkünfte betriebliche Einkünfte
Gewinnermittlung mittels Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht betriebliche Einkünfte (Dienstnehmer ist kein Unternehmer)
Gehaltsabrechnung
9. Vertrag Werkvertrag
manchmal an Voraussetzungen gebunden Dienstvertrag
keine fachlichen Voraussetzungen notwendig
10. Freier DienstvertragFreelancer Einkommensteuer
Umsatzsteuer Sozialversicherung nach dem ASVG
11. Echter Dienstvertrag Persönliche + wirtschaftliche Abhängigkeit
Komplett sozialversichert, auch arbeitslosenversichert
Kollektivvertrag gilt
Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
Lohnsteuer wird gleich von Arbeitgeber einbehalten
Arbeitnehmerveranlagung: Pendlerpauschale, Alleinverdienerabsetzbetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
12. Arbeitslosengeld Anspruch, wenn in den letzten 24 Monaten 52 Wochen lang arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen (=nur echtes Dienstverhältnis zählt)
Max. für 20 Wochen, dann Notstandshilfe
55 % des durchschnittlichen Nettogehalts des Vorjahres
13. Freier Dienstvertrag Geringe persönliche + wirtschaftliche Abhängigkeit
sozialversichert, nicht arbeitslosenversichert
Kollektivvertrag gilt nicht
Kein Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
Einkommensteuererklärung muss selbst gemacht werden
Über 22.000€ umsatzsteuerpflichtig
14. Geringfügige Beschäftigung Max. Verdienst /Monat: 316,19 €
Nur unfallversichert, gilt nur für Arbeitunfälle
Möglichkeit zur Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) um 44,61
15. Ferialpraktikant Schüler oder Student mit Pflicht zu Praktikum
Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund
Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld
Bis Geringfügigkeitsgrenze: nur unfallversichert,darüber auch kranken- und pensionsversichert
Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
16. Volontäre Freiwillige Praxis neben Ausbildung
Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund
Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld
Bis Geringfügigkeitsgrenze: nur unfallversichert,darüber auch kranken- und pensionsversichert
Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
17. Dienstleistungsscheck Erst ab 2005
Für personennahe Dienstleistungen im Haushalt (Reinigung, Einkauf, Gartenarbeit,…)
Dienstgeber kauft Scheck und gibt ihn Dienstnehmer, damit alle Pflichten erfüllt
Dienstnehmer löst Scheck bei AMS ein und bekommt je nach Summe/Monat vollen Betrag ? nur unfallversichert, oder mit Abzügen ? ist auch kranken- und pensionsversichert
18. Mehrere Dienstverhältnisse Während des Jahres jedes Dienstverhältnis so behandelt, als wäre es das einzige
Steuer: nach Jahresende Pflichtveranlagung beim Finanzamt : höheres Einkommen hat höheren Steuersatz ? Summe der Einkommen wird nach versteuert (Geld dafür zurücklegen!)
Sozialversicherung: wenn Summe über Höchstbemessungsgrundlage (3.450 €/Monat) ? Rückerstattung von Sozialversicherung möglich
19. Dienstverhältnis und selbständige Arbeit
nicht beim gleichen Unternehmen
Steuer: Zuverdienst bis 730 €/Jahr steuerfrei, wenn darüber => Steuererklärung notwendig
Sozialversicherung: bis 3.794,28 €/Jahr keine Sozialversicherungspflicht, darüber Meldung bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG)
20. Mutterschutz Nur für echten Dienstvertrag, dem Dienstgeber Schwangerschaft melden
Keine Nachtarbeit, schweres Heben, Akkordarbeit, Rauch, Hitze, Kälte, ….
Kündigungs- und Entlassungsschutz: ab Eintritt Schwangerschaft bis 4 Wochen nach Ende Karenz
Schutzfrist: Arbeitsverbot 8 Wochen vor Geburtstermin (bei Gefahr für Mutter oder Kind auch schon früher) bis 8 Wochen nach Geburt
21. Wochengeld Während der Schutzfrist
echtes Dienstverhältnis: durchschnittl. Nettoverdienst der letzten 3 Monate
Freies Dienstverhältnis: 7,01 €/Tag
Geringfügig Beschäftigt: nur wenn freiwillig selbst versichert, 7,01 €/Tag
Selbständig: nur wenn Mutter in der dieser Zeit von anderer Arbeitkraft entlastet wird
23,05 €/Tag
22. Karenz Nur für echte Dienstnehmer
Recht auf Arbeitsfreistellung gegen Entfall des Entgelts, wenn Kind im gemeinsamen Haushalt
Bis zum 2. Geburtstag des Kindes
Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Karenz
Mindestdauer 3 Monate
23. Kinderbetreuungsgeld Steht allen zu
Durchführung Mutter-Kindpass-Untersuchung verpflichtend
Zuverdienstgrenze: 14.600 €/Jahr
Höhe: 14,53 €/Tag, also ca.463 €/Monat
Bis zum 30. Lebensmonat, bei Teilung der Betreuung bis zum 36. Lebensmonat
Bezieherin ist automatisch krankenversichert
Immer nur für das jüngste Kind
24. Elternteilzeit Eltern können einseitig bestimmen, dass sie nur noch Teilzeit arbeiten möchten
Nur in Bertreiben mit mehr als 20 Mitarbeitern, mind. 3 Jahre dort beschäfitgt
Von Ende der Schutzfirst bis längstens 7. Geburtstag
Danach Recht auf Rückkehr zu vorheriger Arbeitszeit
Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, aber längstens bis 4.Geburtstag
25. Familienbeihilfe Je nach Alter und Zahl der Kinder 105-170 €/Monat
Zuverdienstgrenze für Kind über 18J.: 8.725 €/Jahr, wenn darüber muss für das ganze Jahr zurückbezahlt werden
Für Kinder in Berufsausbildung (Erfolgsnachweis) bis 26J., sonst bis 18J.
26. Studienbeihilfe Voraussetzungen: Soziale Bedürftigkeit, günstiger Studienerfolg, Beginn des Studiums vor Ende des 30.Lebensjahres, noch kein abgeschlossenes Studium, max. 2 Studienwechsel, gesetzliche Studienzeit + 1 Semester/Abschnitt
Zuverdienstgrenze 5.814 €/Jahr, bei ausschließlich unselbständiger Arbeit 7.195 €/Jahr, auch Pensionen, Renten, Karenzgeld, Krankengeld zählen zum Verdienst
Wenn darüber, muss Studienbeihilfe im Ausmaß der Überschreitung zurückgezahlt werden
27. Mitversicherung bzw. Selbstversicherung während des Studiums Ist nur Krankenversicherung
Mitversicherung bei Eltern bis 27J. möglich, Leistungsnachweis wie bei Familienbeihilfe
Studentische Selbstversicherung zum begünstigten Tarif von 20,38 €/Monat
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit unter 5.814 €/Jahr
Mindeststudiendauer + 1 Semester/Abschnitt
Höchstens 2 Studienwechsel
Kein abgeschlossenes Studium
28. Der Weg in die Selbständigkeit Schritt 1: Gründungsberatung in der Wirtschaftskammer
Schritt 2: Anmeldung des Gewerbes beim Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft
Schritt 3: Antrag auf eine Steuernummer beim Finanzamt, oder einfach zu uns
29. Kammerumlage KU 1
KU 2
Grund-umlage 3 %o von der VorsteuerUmsatzfreigrenze 150.000,- €
0,05 % von der LohnsummeFreigrenze
abhängig von der Art des Gewerbes
30. Sozialversicherung Als Selbständiger unterliegt man im Normalfall dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz
Die Versicherungsanstalt ist die SVA
Die Internet-Adresse lautetwww.sva.or.at
31. Sozialversicherung GSVG Krankenversicherung 9 %
Pensionsversicherung 15 %
Unfallversicherung 83,16 €
32. Sozialversicherung GSVG Mindestbeitrag in 1.776,- € jährlich 3 Anfangsjahren 148,- € monatlich
„normaler“ 3.240,85 € jährlichMindestbeitrag 270,07 € monatlich
Höchstbeitrag 11.675,16 € jährlich 972,93 € monatlich
33. Ausnahmen von der GSVG-Versicherungspflicht Ruhendmeldung des Gewerbes
Verpachtung
bedingte Rücklegung
Kleinstunternehmerregelung
34. Neuer Selbständiger …selbständig erwerbstätige Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte haben, die nicht bereits nach einem Bundesgesetz der Pflichtversicherung unterliegen.
35. Neue Selbständige „Pfuscher“ (gewerbliche Tätigkeit, ohne Gewerbeschein ausgeübt)
manche Freiberufler
Kommanditisten einer KG oder KEG, außer sie sind reine Kapitalgeber oder angestellt (dann ASVG-versichert)
36. Neue Selbständige „kleine“ Versicherungsgrenze: 3.794,16 € pro Jahr
„große“ Versicherungsgrenze: 6.453,36 € pro Jahr
37. Neue Selbständige keine automatische Anmeldung über Magistrat durch Gewerbeschein
Meldung bei der SVA (bei gewünschter Vollversicherung)
unter der Versicherungsgrenze
durch die Weiterleitung der Einkünfte durch das Finanzamt an die SVA
38. Freiwillige (Kranken-)Versicherung (Opting In) freiwillige Vollversicherung gem. § 19a ASVG
freiwillige Krankenversicherung gem. § 16 ASVG
KV-Opting In gem. § 3 Abs. 1 Z 2 GSVG
Vollversicherungsoption gem. § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
39. Mehrfachversicherung Bei Tätigkeit als Neuer Selbständiger und Gewerbetreibender gilt man als Gewerbetreibender
Bei selbständiger und unselbständiger Tätigkeit kann Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.
40. Grenzen Einkommensteuer WK-Mitglied, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag:
12.095,16 €
WK-Mitglied, mit Alleinverdienerabsetzbetrag:
13.414,16 €
41. Grenzen Lohnsteuer unselbständig,
ohne Alleinverdienerabsetzbetrag 14.490,- €
unselbständig, ohne Kind
mit Alleinverdienerabsetzbetrag 15.834,- €
unselbständig, mit Kind
mit Alleinverdienerabsetzbetrag 16.310,- €
alle Gehälter inkl. Sonderzahlungen
42. Umsatzsteuer Normalsteuersatz 20 %
begünstigter Steuersatz 10 %
echte Steuerbefreiung
unechte Steuerbefreiung
Kleinunternehmergrenze: 22.000,- €
43. Regelbesteuerung Vorteile
wenn man an Unternehmer verrechnet ist USt nur Durchläufer
man kann die Vorsteuer geltend machen
evtl. Vorsteuerpauschale
kein Problem, wenn während des Jahres Grenze überschritten wird.
44. Regelbesteuerung Nachteile
bei Verrechnung an Private wird man teurer
monatliche oder quartalsmäßige Abgabe von Voranmeldungen