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Kompetenzorientierung im Unterricht - das neue Kerncurriculum f r Hessen

moke
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Kompetenzorientierung im Unterricht - das neue Kerncurriculum f r Hessen

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Presentation Transcript


    1. Kompetenzorientierung im Unterricht - das neue Kerncurriculum für Hessen!

    4. Ein klassischer Lehrplan zählt Lerngegenstände (Themen, Inhalte) auf, die Sie zu lehren haben - das Kerncurriculum aus Können und Wissen (Bildungsstandards und Inhaltsfeldern) beschreibt, was Kinder können und wissen sollen.

    5. Wie sieht nun der Vorschlag des IQ‘s aus? Didaktische Perspektive, sagt nichts über Wertigkeit oder über eine Vorgehensweise aus. Prozessbezogene Kompetenzen beschreiben die Handlungsfähigkeit der SuS in Situationen, in denen die Nutzung des Wissens unter Anwendung best. fachspezif. Arbeitsweisen und Methoden erfolgt (Performanzsituation) Im Zentrum steht die Kompetenz, diese setzt sich aus Wissen und Können zusammen, beides sind Komponenten einer Kompetenz Übergang vom Wissen zum Können Der Kompetenzerwerb erfolgt innerhalb eines Faches anhand eines konkreten Gegenstandes. Man kann nicht lernen ohne an etwas zu lernen! Es geht hier um inhalts- oder konzeptbezogene Kompetenzen. Verständnis, Anwendung best. Begriffe u Konzepte Im Prozess des Kompetenzerwerbs wird das Wissen in fachspezif. Kontexten zur Anwendung gebracht (Performanz) Es gibt kein Können ohne Wissen und Wissen ohne Können ist träges Wissen! Hinweis: NRW – Naturwiss.Wie sieht nun der Vorschlag des IQ‘s aus? Didaktische Perspektive, sagt nichts über Wertigkeit oder über eine Vorgehensweise aus. Prozessbezogene Kompetenzen beschreiben die Handlungsfähigkeit der SuS in Situationen, in denen die Nutzung des Wissens unter Anwendung best. fachspezif. Arbeitsweisen und Methoden erfolgt (Performanzsituation) Im Zentrum steht die Kompetenz, diese setzt sich aus Wissen und Können zusammen, beides sind Komponenten einer Kompetenz Übergang vom Wissen zum Können Der Kompetenzerwerb erfolgt innerhalb eines Faches anhand eines konkreten Gegenstandes. Man kann nicht lernen ohne an etwas zu lernen! Es geht hier um inhalts- oder konzeptbezogene Kompetenzen. Verständnis, Anwendung best. Begriffe u Konzepte Im Prozess des Kompetenzerwerbs wird das Wissen in fachspezif. Kontexten zur Anwendung gebracht (Performanz) Es gibt kein Können ohne Wissen und Wissen ohne Können ist träges Wissen! Hinweis: NRW – Naturwiss.

    6. Exkurs: Nationale Bildungsstandards

    7. Exkurs: Nationale Bildungsstandards – Planungen

    11. Der Aufbau des neuen Kerncurriculums in Hessen (I)

    12. Der Aufbau des neuen Kerncurriculums in Hessen (II)

    13. Der Aufbau des neuen Kerncurriculums in Hessen (III)

    14. Der Aufbau des neuen Kerncurriculums in Hessen (V)

    15. Der Aufbau des neuen Kerncurriculums in Hessen (VI)

    16. Die Aufbau des neuen Kerncurriculums in Hessen (VII)

    17. Rechtsgrundlagen (I) § 4 HSchG Kerncurricula und Bildungsstandards (1) Verbindliche Grundlage für den Unterricht sind Pläne (Kerncurricula), die übergangs- und abschlussbezogene Bildungsstandards nach Abs. 2 mit fachspezifischen Inhaltsfeldern (Kern von Lernbereichen) verknüpfen und lernzeitbezogene Kompetenzerwartungen einschließlich der zugrundeliegenden Wissensstände enthalten. (2) Bildungsstandards enthalten wesentliche Ziele der pädagogischen Arbeit, ausgedrückt als Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler für die einzelnen Fächer in Form konkreter Beschreibungen des Könnensstandes und des Ausprägungsgrades zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bildungsstandards bilden zugleich eine Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen interner und externer Evaluation. (3) […]

    18. Rechtsgrundlagen (II) § 4 HSchG Kerncurricula und Bildungsstandards (4) Schulen können mit weiteren inhaltlichen Konkretisierungen aus den Kerncurricula einschließlich der zugrundeliegenden Wissensstände ein Schulcurriculum entwickeln, in dem der Aufbau überfachlicher Kompetenzen beschrieben wird und profilbezogene Ergänzungen aufgenommen werden. Das Schulcurriculum soll Orientierung für kompetenzorientiertes Unterrichten der einzelnen Lehrkräfte in bestimmten Fächern, Jahrgangsstufen und Lerngruppen geben. Dabei sind als zentrale Aspekte pädagogischen Handelns Individualisierung und Differenzierung, Diagnose und Förderung, Beurteilung und Bewertung, sowie die Konstruktion kompetenzorientierter Aufgaben zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Schulen, ihr eigenes pädagogisches Konzept sowie die besonderen Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit zu entwickeln, ist dabei zu beachten. (5) […] Mit Bedacht auf die Einheit des deutschen Schulwesens (§ 3 Abs. 15) können nationale Bildungsstandards, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen worden sind, unmittelbar für verbindlich erklärt werden.

    19. Rechtsgrundlagen (III) § 4a HSchG Lehrpläne (1) Sind für Unterrichtsfächer, Lernbereiche oder Aufgabengebiete Kerncurricula nicht bestimmt, wird der Unterricht auf der Grundlage von Lehrplänen erteilt. Die Lehrpläne müssen gewährleisten, dass daneben geltende nationale Bildungsstandards, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen worden sind, erfüllt werden können. […]

    20. Rechtsgrundlage (IV) Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (vom 31. Mai 2011) […] § 5 Schulcurricula, Fachcurricula (1) Beschließt eine Schule ein Schulcurriculum nach § 4 Abs. 4 des Schulgesetzes, bildet dieses den schulintern verbindlichen Rahmen für die Arbeit im Unterricht. Künftig erarbeitete Fachcurricula sind integrale Bestandteile des Schulcurriculums. (2) Liegt kein Beschluss zu einem Schulcurriculum vor, gelten […] Die Schule legt fest, wie die Inhalte der Pläne nach Satz 1 mit den Kompetenzfestlegungen der Kerncurricula verknüpft werden. […]

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    26. Die Entwicklung des Schulcurriculums geschieht in einem kontinuierlichen Entwicklungs- und Veränderungsprozess. Hierbei müssen die schulspezifischen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die Koordinierung stellt hohe Anforderungen an das Gesamtsystem Schule, vor allem aber an die Schulleitung. Die Gesamtverantwortung hat die Schulleiterin/der Schulleiter. Die Erarbeitung des Schulcurriculums ist jedoch die Aufgabe des Gesamtkollegiums. Es empfiehlt sich die Vorgehensweise im Team mit klarer Rollen- und Aufgabenteilung.

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    30. Das Inhaltsfeld Basisnarrative

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    32. Exkurs: Was wurde in Politik und Wirtschaft diskutiert?

    34. Exkurs: Was wurde in Biologie diskutiert?

    35. Unterstützungsmaßnahmen

    36. Lernstandserhebungen

    38. „Lernstand 6“ (in allen Schulformen der Sekundarstufe I) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (1. FS) Teilnehmende Länder: Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hessen (sowie Südtirol!). Erste Pilotierung im Frühjahr 2007 (67 Schulen in Hessen in allen Schulamtsbereichen). Erste Durchführung (Erste Erprobung) im Frühjahr 2008 in den Fächern Deutsch und Englisch. Basierend auf den nationalen Bildungsstandards. Teilnahme freiwillig. Termine Schuljahr 2011/12: Deutsch: Dienstag, 28. Februar 2012 Englisch (1. FS): Donnerstag, 1. März 2012 Mathematik: Freitag, 24. Februar 2012

    39. „Lernstand 8“ (in allen Schulformen der Sekundarstufe I) in den Fächern Mathematik, Deutsch sowie Englisch und Französisch (1. FS) Teilnehmende Länder: Alle Länder Deutschlands. Erste Pilotierung im Jahr 2006. Erste Durchführung (Erste Erprobung) im Frühjahr 2007 nur im Fach Mathematik (51 Schulen). Basierend auf den nationalen Bildungsstandards. Teilnahme in einem Fach verpflichtend. Termine Schuljahr 2011/12: Deutsch: Freitag, 24. Februar 2012 Englisch (1. FS): Dienstag, 28. Februar 2012 Französisch (1. FS): Dienstag, 28. Februar 2012 Mathematik: Donnerstag, 1. März 2012

    40. Lernstandserhebungen – Welche Besonderheiten sind zu beachten? Keine Benotung – Keine Klassenarbeit Zentrales Ziel der Lernstandserhebungen ist es, den Schulen und Fachlehrkräften auf Grundlage einer testbasierten Standortbestimmung kompetenzorientierte Impulse für die Schul- und Unterrichtsentwicklung zu geben. Keine individuelle Diagnostik Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen stellen z. Z. kein Instrument der individuellen Diagnostik dar. Sie können jedoch als Impuls für weitere diagnostische Maßnahmen herangezogen werden.

    41. Kein Ranking – Keine Veröffentlichung schulspezifischer Daten Da es sich bei den Lernstandserhebungen um ein Verfahren der interne Evaluation handelt, erfolgt kein Ranking. Die Daten werden passwortverschlüsselt und anonymisiert in das Lernstandsportal eingegeben (www.lernstand.hessen.de) und von der Universität Jena verarbeitet.

    42. Lernstandserhebungen – Sofortrückmeldung Sofortrückmeldung an die Schulen erfolgt direkt nach Eingabe der Daten (Abruf per Download). Diese ermöglicht eine erste Reflexion der Ergebnisse. Mögliche Fragestellungen: Inwiefern entsprechen die Ergebnisse deinen eigenen Erwartungen? Gibt es unerwartete Abweichungen? Erste Besprechung der Ergebnisse im Unterricht

    43. Beispiel:

    47. Lernstandserhebungen – Ergebnisbericht Ergebnisbericht an die Lehrkräfte (als Download) nach Abschluss der Ergebniseingabe durch alle Schulen und Aufbereitung der Daten Erstellung von lerngruppenbezogenenen Ergebnisberichten unter Einbezug von korrigierten Landesmittelwerten zum Gesamtergebnis zu den Ergebnissen einzelner Aufgaben zu den Ergebnissen inhaltlicher Bereiche Verteilung der erreichten Punktzahlen innerhalb von Lerngruppen Bereitstellung von Hinweisen zum Umgang mit den Ergebnissen als Ausgangspunkt für Schul- und Unterrichtentwicklung Informationen der Schüler und Eltern über Ergebnisse Besprechung der Ergebnisse in den schulischen Gremien

    48. Beispiel:

    52. Die Aufgaben der Lernstandserhebungen beziehen sich auf das Kerncurriculum. Es wird einen „Schulbericht“ geben, damit eine Diskussion in den Gremien der Schule erleichtert wird.

    53. Fortbildungsprojekt „Kompetenzorientiertes Unterrichten“

    54. Fortbildung „Kompetenzorientiertes Unterrichten“ vom Hessischen Kultusministerium von den Staatlichen Schulämtern vom Amt für Lehrerbildung für Mathematik und Naturwissenschaften (Sekundarstufe I) für Neue Sprachen (Sekundarstufe I) für Deutsch (Sekundarstufe I) für Grundschule für gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Sekundarstufe I) [befindet sich im Aufbau]

    56. Beratungsprojekt „Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum“

    57. Beratungsprojekt „Vom KC zum SC“ Beratungsangebot: Systemische Beratung in Abstimmung anderer Beratungsleistungen Beratung der Schulleitung u.a. bei der Entwicklung von Vorgehensweisen zur Erstellung des Schulcurriculums, bei der Planung und Steuerung der notwendigen Prozesse und Schwerpunktsetzungen, bei der Gewinnung / Mobilisierung / Aktivierung des Kollegiums, bei der Reflexion der Vorgehensweise.

    58. Beratungsprojekt „Vom KC zum SC“ Beratungsphasen:

    59. Beratungsprojekt „Vom KC zum SC“ Ansprechpartner: Projektleitung: Mathias Koepsell Mathias.Koepsell@hkm.hessen.de Die regionalen Schulämter

    60. Publikationen

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