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Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur

Sven Willen Rechtsanwalt Seeblick 13 24106 Kiel www.kanzlei-willen.de. In Kooperation mit : Mancke Anwalts- und Notarkanzlei Kieler Strasse 72 24119 Kronshagen www.kanzlei-mancke.de. Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur.

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Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur

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  1. Sven Willen Rechtsanwalt Seeblick 13 24106 Kiel www.kanzlei-willen.de In Kooperation mit: Mancke Anwalts- und Notarkanzlei Kieler Strasse 72 24119 Kronshagen www.kanzlei-mancke.de Rechtlicher Rahmenund Gestaltungsmöglichkeitenfür eine Pool-Struktur

  2. Die Geschäftsidee hat Form angenommen • Konkrete Aufträge sind in Aussicht (Indien, Iran, Sri Lanka) • Die rechtlichen u. organisatorischen Voraussetzungen zur Ausführung dieser und weiterer Aufträge sind zu schaffen

  3. Heterogene Teilnehmerstruktur (mit verschiedenen Rechtsformen): Ausgangssituation und Ziele Privat-Wirtschaft Öffentl. Sektor Forschung • in Form von: • Unternehmen • Vereinen und Verbänden • Bundes- und Landesbehörden • Forschungseinrichtungen • Teilnehmer sind selbstständig bzw. existent, und werden dies auch bleiben

  4. Kompetenzbündelung d.h. Einbindung der unterschiedlichen Teilnehmer in eine gemeinsame Struktur oder Organisationaber Trennung der Verantwortungs- und Haftungskreise Rechts- und Handlungsfähigkeit von GHyCoP nach innen und außen Gemeinsamer Markt- bzw. Außenauftritt („GHyCoP“ als Marke) Einfache Handhabbarkeit in einer konventionellen Gesellschaftsform kaum möglich, da nicht alle Poolteilnehmer immer an allen Projekten beteiligt sind verschiedene rechtliche Hindernisse bestehen Ausgangssituation und Ziele

  5. Lösung • Schaffung eines flexiblen Organisationsmodells  Kooperationder beteiligten Unternehmen und Einrichtungen • PPP - Public-Private-Partnership • (virtuelles) Unternehmensnetzwerk • Arbeitsgemeinschaft (Arge) • Konsortium • Pool • Entweder GmbH, AG etc. oder • GbR

  6. Haftungsrechtliche Bedeutung einer GbR • Entstehung (auch) durch tatsächliches gemeinschaftliches Handeln • Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter  d.h. volle (persönliche) Haftung aller für alle!Im Außenverhältnis haftet jeder Gesellschafter der GbR unbegrenzt mit seinem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen  Regreßansprüche bestehen nur im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern  Haftungsbegrenzung durch Errichtung einer „intelligenten“ Organisationsstruktur und Trennung in eine „Kernstruktur“ und rechtlich selbständige Projektgesellschaften unter der gemeinsamen Dachmarke „GHyCoP“

  7. „Kernstruktur“: - verwaltet und organisiert den Pool - akquiriert die Aufträge, unterstützt Akquise • Projektgesellschaften: arbeiten die über GHyCoP akquirierten Aufträge ab • Markt- und Außenauftritt jeweils rechtlich getrennt aber unter der Dachmarke „GHyCoP“

  8. Anforderungen an die Projektgesellschaften • Außenauftritt unter der Dachmarke „GHyCoP“ • (eigene) Rechtsfähigkeit um Vertragspartner sein zu können  Unterverträge schließen zu können • Verantwortungs- und Haftungsbegrenzung auf die beteiligten bzw. ausführenden Poolteilnehmer

  9. Organisation der Projektgesellschaften Konventionelle wirtschaftl. Betätigung (verschiedener rechtl. selbstständiger Unternehmen unter der Dachmarke GHyCoP) Grundsätzlich unproblematisch ! Verschiedene Gestaltungen möglich !

  10. Aufgaben der „Kernstruktur“ • Kommunikation nach innen und außengemeinsamer einheitlicher Außenauftritt • Koordination der Aktivitäten des Pools • Datensammlung, -bereitstellung und - pflege  Mitgliederpool  Leistungsbeschreibungen  Wissenspool • (Anmeldung und) Verwaltung der Marke „GHyCoP“ • Einwerben von Fördermitteln • Akquisitionstätigkeit • Entscheidungsfindung unterstützen

  11. Aufgaben der „Kernstruktur“ • Erstellung und Überwachung von „Spielregeln“ für den Pool(z.B. Erstellung Satzung oder Mitgliedskodex) • Koordination und Moderation innerhalb des Poolsggf. Schlichtung und Entscheidung • Verwaltung der Rahmen-, Netzwerks- und Projekt(gesellschafts)verträge • Beratung u. Betreuung der jeweiligen Projektgesellschaften(ggf. auch mittelbar durch andere Poolteilnehmer oder Dritte)

  12. Phasen 0 - 1 - 2 • Projektgesellschaften schließen sich zur Abwicklung der jeweiligen Aufträge (aus dem Teilnehmerpool) zusammen  lösen sich anschließend wieder auf Es können mehrere Projektgesellschaften parallel aktiv sein • „Kernstruktur“ besteht dauerhaft um die laufende Akquisetätigkeit und Organisation des Pools zu gewährleisten das Zusammenspiel zwischen den Poolmitgliedern und den jeweiligen Projektgesellschaften zu organisieren

  13. Anforderungen an die „Kernstruktur“ • Rechtsfähigkeit eigenes Personal + Geschäftsausstattung rechtliche Kompetenzen (als „Vertragsanbahner“ u. Verhandlungspartner) • Handlungsfähigkeit nach innen und außen(klare Strukturen und Kompetenzverteilung) • Flexibilität und Erweiterbarkeit bzw. günstige Beendigungsmöglichkeit • Einfacher Wechsel bzw. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft bei Ein- und Austritten von Poolmitgliedern • Offenheit für alle Arten von Rechtsformen • Positive Außenwirkung • Fördermitteltauglichkeit

  14. Formal kommen alle zulässigen gesellschaftsrechtlichen Organisations-formen in Betracht. Wegen den besonderen Anforderungen und der Komplexität des GHyCoP-Projektes wird es eine 100% perfekte Lösung nicht geben können. Jede Rechtsform hat unmittelbare oder mittelbare, rechtliche und/oder steuerliche Vor- oder Nachteile. Es ist die augenblicklich geeignete Form zu wählen. Diese kann sich im Laufe der Zeit ändern und mit den Anforderungen wachsen. Während der Projektphasen 0 bis 1 soll diese Struktur möglichst einfach flexibel und kostengünstigsein. Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

  15. Wenig geeignet: Klassische Kapitalgesellschaften wieGmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)AG (Aktiengesellschaft)da Hoher Kapitalbedarf bei Gründung durch Bereitstellung des (haftenden) Stammkapitals GmbH (25.000/12.500 EUR) AG (50.000/25.000 EUR) Registerpflicht und strenge Formvorschriften Änderungen im Mitgliederbestand bedürfen notarieller Änderung der Satzung (einschl. Anpassung der Gesellschaftsanteile zur Wahrung der Beteiligungsverhältnisse) sowie notarieller Anmeldung der Änderungen beim Registergericht  hoher Aufwand u. lfd. Kosten Maximale Fördermittelquote 50 % Außenauftritt gewerblich (engl. „corporation“, „limited liability Company“ etc.) Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

  16. Bedingt geeignet sind Personen(handels)gesellschaften wieGbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) KG (Kommanditgesellschaft) oHG (offene Handelsgesellschaft)da Volle (gesamtschuldnerische) Haftung aller Gesellschafter Registerpflicht (allerdings Vertrags- und weitgehende Formfreiheit) Außenauftritt gewerblich geprägt (engl. „civil law association“) Sonderfall GmbH & Co. KG: Verbindet die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften - aber auch die Nachteile Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

  17. (eingetragene) Genossenschaft Definition: Gesellschaft (Verein) mit nicht geschlossener Mitgliederzahl Zweck: Förderung von Erwerb und Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinsamen Geschäftsbetriebs Rechtsfähigkeit und Haftungsbegrenzung Registerpflicht Außenauftritt (engl. „cooperative“, cooperative society“, „companionship“)  grds. geeignet; Zulässigkeit fraglich Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

  18. (eingetragener) Verein Als Idealverein (ohne wirtschaftliche Betätigung) Als Wirtschaftsverein (mit wirtschaftlicher Betätigung) Definition: Körperschaftlicher Zusammenschluß mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen als eigenständige juristische Person des Privatrechts mit einheitlichen Namen und unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder Rechtsfähigkeit Eigenes Vereinsvermögen (auf Außenhaftung beschränkt) Außenauftritt (engl. „association“, „society“, „union“) grds. geeignet, aber nur in Form eines wirtschaftlichen Vereins Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

  19. Wirtschaftsverein: Geschäftsbetrieb eines Vereins ist auf wirtschaftliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet Darüberhinaus keine inhaltlichen Unterschiede zur rechtlichen Struktur eines Idealvereins ABER: Es bedarf einer staatlichen Verleihung (Konzession) nach § 22 BGB Grundsatz der Subsidiarität: Konzession wird nur erteilt, wenn die Wahl einer konventionellen Rechtsform „unzumutbar“ ist.  Klärung mit Innenministerium S-H läuft ! Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

  20. Organisation der „Kernstruktur“ • Mitgliederversammlung / Gesellschafter • Vorstand / Geschäftsführung • Beirat / Aufsichtsrat jeweils unabhängig von der tatsächlich gewählten Rechtsform

  21. go !

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