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Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III. Ich-AG und andere Kleingründungen. Förderfälle im Agenturbezirk Flensburg. Angebote der Agentur für Arbeit. Existenzgründungsseminar Einzelberatung vor der Gründung Überbrückungsgeld
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Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III Ich-AG und andere Kleingründungen
Angebote der Agentur für Arbeit • Existenzgründungsseminar • Einzelberatung vor der Gründung • Überbrückungsgeld • Existenzgründungszuschuss • Begleitende Hilfen im 1. Jahr - Coaching - • Einstellungszuschüsse bei Neugründungen
Existenzgründungsseminare • spezielle Seminare für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, mit konkreten Gründungsabsichten • Dauer 2 Wochen • Durchführung: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Norderallee 14, Flensburg
Hinweise zum ÜG und EXGZ • Arbeitslosengeld I • Fachkundige Stellungnahme • Betriebsübernahme • Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig EXGZ • Beitrag BfA / LVA mindestens 78 € mtl. • Bei Gründungen bis 31.12.2005
Soziale Absicherung Arbeitslosenversicherung Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruches auf Arbeitslosengeld Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahrennach dessenEntstehen wieder geltend gemacht werden Ab 01.02.2006 Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
ASH 2000 – E 1 • ESF Mittel – Ziel 2 Gebiet • Betriebsstätte • Bis zu 4.000 € • Auszahlung frühestens 12 Monate nach der Gründung • Nur in Verbindung mit Überbrückungsgeld • Anträge unter www.bsh.sh
ESF - Coaching • Begleitung im 1.Jahr der Selbstständigkeit • Controlling • Bezieher von Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss • Antragstellung durch den Gründer • Höchstbetrag 2.000 €
Hartz IV – Arbeitslosengeld II • Alg II statt Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe • Sozialzentren im Kreisgebiet • Arbeitsgemeinschaft in der Stadt • Fallmanager entscheidet über Förderung bei Vorlage eines Konzeptes • Alg II + Einstiegsgeld