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LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg. 2. Bürgerversammlung „Dorferneuerung Essen“ am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel „Zum Rathaus“ Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
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LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg 2. Bürgerversammlung „Dorferneuerung Essen“ am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel „Zum Rathaus“ Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Fördermöglichkeiten in der Dorferneuerung Warum gibt das Land Geld für die Dorferneuerung? Was wird gefördert? Zuwendungshöhe Antragsweg
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Warum gibt das Land Geld für Dorferneuerung? • Ziele: • Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sichern • Impulse für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes geben • Bewahrung der Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum • Bewahrung und Entwicklung des typischen Landschafts- und Ortsbildes/Kulturerbes • Sicherung der Grundversorgung • Förderung des Fremdenverkehrs
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen • Gestaltung • Rückbau • Verkehrsberuhigung • Wiederherstellung von Klinkerstraßen usw.
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Rückbau, Wiederherstellung, Umgestaltung und Sanierung von: • Gewässern • Wasserflächen und deren Randbereiche • Anlage, Gestaltung, Sanierung, Vernetzung und Sicherung vonAnlagen zum Abbau ökologischer Defizite: • Obstwiesen • Bauerngärten • Teiche • Mauern usw.
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert ? • Kleine Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters • z. B. Maßnahmen an ortsbildprägender, alter Bausubstanz und deren Außenanlagen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? vorher • Maßnahmen zur Erhaltung und • Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher • oder ehemals land- und forstwirtschaftlicher • Bausubstanz mit ortsbildprägendem • Charakter nachher
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz, • einschließlich Hofräume und Nebengebäude • an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen, • z. B. Stallentlüftungsmodernisierungen • vor Einwirkungen von außen zu schützen, • z. B.Eingrünungen • in das Ortsbild oder die Landschaft einzubinden, • z. B. durch Hecken, Zäune, etc.
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten • Umnutzung landwirtschaftlicher • Bausubstanz zu: • Wohn-, • Gewerbe-, • Kulturelle, • öffentliche oder • gemeinschaftliche Zwecke Umbau einer Scheune zu Bürozwecken Arbeitsplätze sichern Arbeitsplätze schaffen Zusatzeinkommen erschließen Zuwendungsempfänger: • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe!!!
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum Investive Maßnahmen Markt- und Standortanalysen Arbeitsplätze schaffen Zusatzeinkommen erschließen Zuwendungsempfänger: • Natürliche Personen und Personengesellschaften • Juristische Personen des privaten Rechts
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Umnutzungvon ganz oder teilweise leerstehender • orts- oder landschaftsbildprägender • Gebäude zu: • Wohn-, • Arbeits-, • Fremdenverkehrs-, • Freizeit-, • öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Neu-, Aus-, Umbau sowie Gestaltung ländlicher Dienstleistungsein-richtungen und Gemeinschaftsanlagen, die geeignet sind, das dörfliche Gemeinwesen, die Kultur, die Kunst oder die Wirtschaftsstruktur zu stärken • Ersatz nicht sanierungsfähiger Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügende Neubauten
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Weitere Fördermöglichkeiten (auch innerhalb der Dorferneuerung möglich) • Schaffung von Informations- und Vermittlungseinrichtungen • Entwicklung von Rad-, Reit- und Wanderroutenmit ergänzenden Einrichtungen, wie z. B. Parkplätze oder Aussichtsstellen • Infrastrukturmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung • Museen, Bootsanleger, Spielscheunen, Freilichtbühnen... Ländlicher Tourismus
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Dienstleistungseinrichtungen • Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von Dienstleistungseinrichtungen • Errichtung von Dorf- oder Nachbarschafts-läden • Einrichtungen für Informations- und Kommunikationstechnik • Prozesswärmeverwertung von Bioenergie-anlagen • Versorgung der örtlichen oder regionalen Märkte mit Dienstleistungen usw.
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Kulturerbe • Erhaltung, Gestaltung und Verbesserungvondenkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Anlagen: • Mühlen • Schleusen • Besondere landwirtschaftliche Gebäude, z. B. Gulfhäuser • Umnutzungvon denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Bausubstanz
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Fördersätze Planung: bis zu 50 % Betreuung: bis zu 50 % öffentliche Maßnahmen: bis zu 50 % Mindestzuschuss: 5.000 Euro Anteilsfinanzierung private Maßnahmen: bis zu 30% Mindestzuschuss: 2.500 Euro höchstens: 25.000 Euro je Objekt Anteilsfinanzierung
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Der Weg eines privaten Antrages Wer macht Was BürgerMaßnahme überlegen Planer/BetreuerGestaltungsvorschläge vor Ort BürgerKostenvoranschlag einholen Gemeinde/BürgerAntrag ausfüllen Amt für LandentwicklungFörderfähigkeit prüfen Oldenburgevtl. Zuwendungsbescheid Bürger Maßnahme durchführen Amt für LandentwicklungAuszahlung nach Prüfung Oldenburgder Abrechnung
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Beachte! • Mit der Durchführung einer Maßnahme • darf erst begonnen werden, wenn Sie den • Zuwendungsbescheid des Amtes für • Landentwicklung Oldenburg in Händen • haben! • Ausnahme: • Die Genehmigung zum vorzeitigen • Investitionsbeginn.
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Grundsatz der Dorferneuerung! Die Teilnahme am Förderprogramm und der Durchführung von Maßnahmen sind freiwillig!
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!