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Schenken, Stiften und Vererben als Finanzierungsmöglichkeit für Projekte

Schenken, Stiften und Vererben als Finanzierungsmöglichkeit für Projekte. Vorstellung Person und Institution Schenkung Stiftung Vererbung. Wer ist, was macht die Stiftung trias?. trias – griechisch, die „Dreiheit“ Steht für die drei Ziele der Stiftung. Boden. Ökologie. Wohnen.

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Schenken, Stiften und Vererben als Finanzierungsmöglichkeit für Projekte

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Presentation Transcript


  1. Schenken, Stiften und Vererben als Finanzierungsmöglichkeit für Projekte • VorstellungPerson und Institution • Schenkung • Stiftung • Vererbung Gelsenkirchen, 6.6.2008

  2. Wer ist, was macht die Stiftung trias? trias – griechisch, die „Dreiheit“Steht für die drei Ziele der Stiftung Boden Ökologie Wohnen Oder: Defizite abbauen, Bodenträger sein, Schenken, Stiften und Vererben nutzbar machen Gelsenkirchen, 6.6.2008

  3. Beispiele aus unserer Arbeit Gelsenkirchen, 6.6.2008

  4. Schenken • § 516 Begriff der Schenkung • (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Beispiele • Schenkung von € 100.000 für einkommensschwache Projektteilnehmer • Schenkung für Frauenprojekte • Schenkung eines Grundstücks Gelsenkirchen, 6.6.2008

  5. Schenken: Gar nicht so einfach • Schenkung an eine Genossenschaft?  Schenkungssteuer ! Eine Lösung könnte sein:Schenkung an die Stiftung trias   mit der Auflage....zu fördern.  Erfüllungsgehilfe ist die Genossenschaft • Kauf des Grundstücks  Vergabe als Erbbaurecht zu ca. 4 % (Statt Bankdarlehen zu 5,25 + 1,5 %. • trias legt das Geld als Vermögensanlage bei der Genossenschaft an. Gelsenkirchen, 6.6.2008

  6. Zwei Ebenen der Finanzierung im Modell der Stiftung trias • BeteiligungenDarlehenSondermittel • SchenkungenSpendenErbschaften Haus im Eigentum des Projektes Grundstück im Eigentum der Stiftung trias Gelsenkirchen, 6.6.2008

  7. Stiften • Zitat: Wenn 30 Leute je € 10.000 stiften, kann die trias das Grundstück erwerben und wir können ganz in Ruhe unser Projekt entwickeln. • Von der Steuer erhalten wir, je nach Steuersatz, einen Teil des Geldes zurück. (Allerdings darf die trias das Projekt dann nicht bevorteilen – es sei denn, es handelt sich um einen gemeinnützigen Träger. • Ein gestaffelter Erbbauzins ist aber möglich • „Zitat: Ich finde es toll, dass ich den Staat an „meinen“ Projekten beteiligen kann.“ Gelsenkirchen, 6.6.2008

  8. Stiften : Spenden • Spende: muss zeitnah für die gemeinnützigen Zwecke ausgegeben werden (im Jahr der Zuwendung spätestens im Folgejahr) • Stiften: Ist das Einbringen in den Vermögensstock einer Stiftung. Das Vermögen muss erhalten bleiben. Die gemeinnützige Zielsetzung wird aus den Erträgen des Vermögens verfolgt.  Vielleicht will man gar nicht an den „eigenen“ Verein spendenoder will nicht namentlich bekannt sein? Gelsenkirchen, 6.6.2008

  9. Vererben: • „Ich habe mich viele, viele Jahre für Wohnprojekte eingesetzt und möchte deshalb, dass mein Vermögen für diesen Zweck eingesetzt wird. • „Ich möchte nicht, dass meine Erben zum Störfaktor im Projekt werden. Deshalb treffe ich dafür in meinem Testament Vorsorge.“ • „Meine Mitbewohner sollen weiter in Ruhe im Haus wohnen bleiben, auch wenn ich sterbe“. Vorsicht Falle: Nicht-Verwandte bezahlen erhebliche Erbschaftssteuer. Gelsenkirchen, 6.6.2008

  10. Es gibt mehr als man/frau denkt: • Schenkung auf Widerruf • Bildung eines Sondervermögens (statt einer eigenen Stiftung)- mit Namensgebung- mit Auflagen für Zweck und Vergabe- mit Einflussmöglichkeit • Darlehen, das sukzessive in eine Schenkung umgewandelt wird, oder erst im Todesfall • ...... Gelsenkirchen, 6.6.2008

  11. Spenden / Stiften / Vererben • Es gilt: Erst gestalten, dann schenken Gelsenkirchen, 6.6.2008

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