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BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Baustellen

BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit: Vergießen einer Kabelmuffe. Gefahrstoffbezeichnung. 2 Komponenten-Gießharz (A und B) Komponente B: Aromatisches Polyisocyanat, 4,4‘-Diphenylmethandiisocyanat. Gefahren für Mensch und Umwelt.

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BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Baustellen

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  1. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit: Vergießen einer Kabelmuffe Gefahrstoffbezeichnung 2 Komponenten-Gießharz (A und B) Komponente B: Aromatisches Polyisocyanat, 4,4‘-Diphenylmethandiisocyanat Gefahren für Mensch und Umwelt Die Gefährdung geht von Komponente B (kleines Behältnis) aus — Gesundheitsschädlich beim Einatmen — Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut — Sensibilisierende und allergisierende Wirkung möglich — Bei besonders veranlagten Personen (Allergiker, Asthmatiker) sind asthmatische Anfälle, Atemnot möglich Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Arbeitsanzug tragen (Ärmel nicht hochkrempeln) Gummihandschuhe mit Stulpen tragen Korbbrille tragen Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) Pflege (nach der Arbeit) Gießharz vor Feuchtigkeit und Regen schützen Bei Arbeiten im Zelt: Bodenabsaugung einsetzen Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken Besonders veranlagte Personen (Allergiker, Asthmatiker) dürfen keine Anmisch- und Vergieß arbeiten ausführen Verhalten im Gefahrfall Beim Verschütten größerer Mengen Komponente B (mehr als 2 Liter): — Kabelgraben sofort verlassen und Vorgesetzten informieren. — Verschüttetes vom Grabenrand aus mit feuchtem Sand abdecken und mit Vernichterlösung übergießen; kontaminierten Sand nach 30 Minuten ausheben und in offenen Behältern aufbewahren. Bei unbeabsichtigtem Wassereintrag in Komponente B: Maßnahmen wie oben Erste Hilfe Spritzer im Auge: Auge sofort mit viel Wasser aus mitgeführter Augenspülflasche ausspülen; umgehend Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchen Verunreinigung mit Gießharz oder Komponente B: — Kleidung sofort wechseln; — Haut: mit Tuch oder Papier abwischen, dann mit Wasser und Seife reinigen. Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden sofort Kabelgraben verlassen; Vorgesetzten informieren; Notruf: 112 Sachgerechte Entsorgung Isocyanatreste im Behältnis Komponente B mit noch flüssigem Harzgemisch versetzen und aushärten lassen. Abfallgebinde unverschlossen zur betrieblichen Sammelstelle bringen.

  2. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz:: Baustellen Tätigkeit: Kontakt mit eingebauten Mineralwolle- Dämmstoffen Gefahrstoffbezeichnung Mineralwolle-Dämmstoffe in Decken- und Wandverkleidungen Einbaudatum und Hersteller sind unbekannt Gefahren für Mensch und Umwelt Mineralwolle-Dämmstoffe dieser Produktgruppe können künstliche Mineralfasern (KMF) freisetzen, die Reizungen (Juckreiz) der Haut, der Augen und der Atemwege verursachen. Gelangen dünne Fasern in die Atemluft, können diese in der Lunge zu Gesundheitsschädigungen führen. Diese Faserstäube wirken möglicherweise Krebs erzeugend. Zusatzstoffe (z.B. Formaldehyd-Harze) können allergische Reaktionen auslösen. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Oberstes Gebot: Staubentwicklung vermeiden! – Staubarme Arbeitsverfahren und -geräte verwenden, – Material, wenn überhaupt erforderlich, vorsichtig handhaben, nicht reißen – zu entfernendes Material unmittelbar an der Ausbaustelle in gekennzeichnete Säcke dicht verpacken, ggf. Zuschnitt von KMF nur auf fester Unterlage mit scharfem Messer, – Arbeitsplatz nach Beendigung und erforderlichenfalls während der Arbeit mit Staubsauger BTI Industriesauger reinigen oder feucht wischen, keinesfalls kehren! – nach Beendigung der Arbeit Kleidung, Haut und Werkzeug reinigen (abwaschen mit Wasser oder absaugen, niemals mit Druckluft abblasen), – am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen und hier keine Lebensmittel aufbewahren Augenschutz: Bei starker Staubentwicklung und Überkopfarbeiten Korbbrille tragen. Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Kunststoff (mit Gewebeeinlage) tragen Atemschutz: Atemschutzgerät mit Partikelfilter mind. Partikelfilterklasse P2 bzw. FFP2 verwenden Verhalten im Gefahrfall Werden Materialien vorgefunden, bei denen es sich um Asbest handeln könnte, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Vorgesetzte (Hr. Weinhold) ist zu verständigen. Störungen an Staubsaugeinrichtungen dem Vorgesetzten melden Erste Hilfe Augenkontakt: Bei Augenreizungen nicht reiben, sondern mit viel Wasser spülen, ggf. Augenarzt aufsuchen Hautkontakt: Gründlich mit Wasser und Seife reinigen Notruf : 112 Sachgerechte Entsorgung Mineralwolle-Dämmstoffe (entferntes Material, Verschnitt) direkt vor Ort in gekennzeichnete Säcke verpacken. Beim Verschließen der Säcke die enthaltene Luft möglichst nicht herausdrücken.

  3. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Explosionsschutzdokument gemäß § 6 BETRSICHV Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit: Reinigen von Kabelenden Gefahrstoffbezeichnung Kabelreiniger in Spraydosen (Druckgaspackungen) Gefahren für Mensch und Umwelt — Hautkontakt: Reizung und Entfettung der Haut — Inhalation der Dämpfe: Übelkeit, narkotische Wirkung, Atembeschwerden möglich — Dämpfe sind entzündlich — Gase des Treibmittels sind hochentzündlich (Propan/Butan-Gemisch) Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln — Schutzhandschuhe tragen. — Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) Pflege nach der Arbeit — Hände nicht mit Lösemittel reinigen. — Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. — Sonstige Zündquellen (z.B. elektrische Betriebsmittel, Verwendung von Flüssiggas und Feuerzeugen / Streichhölzern vermeiden. Verhalten im Gefahrfall In Brand geratene Putzlappen oder Lösemittel mit vorhandenem Feuerlöscher oder Sand löschen. Vorgesetzten informieren. Erste Hilfe Benetzte Haut mit Wasser und Seife reinigen. Bei Benommenheit oder Atembeschwerden sofort den Vorgesetzten informieren. Notruf:112 Sachgerechte Entsorgung Putzlappen und leere Gebinde getrennt, in verschließbaren Behältnissen sammeln und der betrieblichen Entsorgungsstelle zuführen.

  4. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit: Klebearbeiten Gefahrstoffbezeichnung Atomkleber / Sekundenkleber Gefahren für Mensch und Umwelt -- Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen -- Dämpfe können besonders bei niedriger Raumluftfeuchte die Augen und Schleimhäute reizen -- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -- Vor Arbeitsbeginn mit Hautcreme eincremen -- Vor jeder Anwendung Schutzbrille aufsetzen -- Beim Verkleben von Flächen Schutzhandschuhe tragen -- Einatmen von Dämpfen vermeiden, Absaugung einschalten -- Für Raumluftfeuchte über 55% sorgen -- Kühl lagern -- Hautschutz benutzen: Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) Pflege (nach der Arbeit) -- Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren Verhalten im Gefahrfall -- Gefahrenbereich im Brandfall sofort verlassen -- Entstehungsbrände mit Pulver oder CO2 löschen Erste Hilfe Augen: Mit viel Wasser spülen, Arzt unter Mitnahme des Sicherheitsdatenblattes sofort aufsuchen Haut: Benetzte Kleidung entfernen, gründlich mit Wasser und Seife waschen, rückfetten In jedem Falle Herrn Weinhold informieren Notruf: 112 Sachgerechte Entsorgung -- Ausgehärtete Reste sind Hausmüll -- Flüssige Klebstoffreste als Sondermüll Herrn Weinhold übergeben

  5. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit: Betanken von Maschinen und KFZ Gefahrstoffbezeichnung Heizöl EL (Dieselkraftstoff) In Dieselkraftstoff können aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten sein, die möglicherweise krebserzeugend wirken Gefahren für Mensch und Umwelt -- Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. -- Ständiger Hautkontakt mit Dieselkraftstoff kann zu Hautkrebs führen. -- Kann die Atemwege, Augen reizen. Schwindel und Kopfschmerzen möglich. -- Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z. B. Kleidung, Putzlappen). -- Rutschgefahr bei verschüttetem Produkt, besonders in Verbindung mit Wasser. -- Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -- Von Zündquellen fernhalten! Keine offenen Flammen! Nicht auf heiße Flächen spritzen! -- Schlag und Reibung vermeiden! -- Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden! -- Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich! -- Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! -- Verunreinigte Kleidung wechseln! -- Gefäße nicht offen stehen lassen! Kraftstoffgetränkte Putzlappen nicht in den Hosentaschen mitführen! Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille! Handschutz: Bei länger anhaltendem Hautkontakt: Handschuhe aus Nitril Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden Verhalten im Gefahrfall Mit saugfähigem Material (z. B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl)! Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung! Erste Hilfe Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Nach Verschlucken: Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen. Krankenhaus! Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver. Notruf: 112 Sachgerechte Entsorgung -- Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!

  6. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008 Elektrische Handwerkzeuge Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit : Bohren, Fräsen, Stemmen. Pressen, Schleifen, Trennen usw. Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen von Elektrischen Handwerkzeugen Gefahren für Mensch und Umwelt • Gefahren durch das Benutzen von elektrischen Handwerkzeugen ergeben sich durch: • - Elektrischen Strom • -- Verletzungsgefahr durch scharfes und spitzes Bohrwerkzeug sowie weggeschleuderte Späne und Splitter. Nachlauf beachten! • -- Beim Benutzen von Handbohrmaschinen besteht Gefahr eines Stromschlags durch Anbohren strom- oder wasserführender Leitungen oder Beschädigung der Zuleitung • -- Bei Arbeiten in explosionsfähigen Dämpfen, Gasen und Stäuben und beim Anbohren von Gasleitungen besteht Explosionsgefahr. • - Bei starkem Lärm (ab 80 dB(A)) besteht die Gefahr von Gehörschädigungen. • - wegfliegenden Werkstücken, außer Kontrolle geratenes Werkzeug • - Schneiden, Quetschen, herabfallende Werkstücke, Aufwickeln durch drehende Werkstücke • - Lärm und Staub Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • - Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten! • - In elektrischen Handmaschinen nur die dafür zugelassenen Werkzeuge einspannen • (z.B. bei Schleif- und Trennscheiben). • - Es darf nur zweckentsprechendes und überprüftes Handgerät und Zubehör • verwendet werden. • - Vor der Benutzung eines neuen Gerätes die Gebrauchsanweisung lesen • und beachten • -- In elektrischen Handmaschinen nur die dafür zugelassenen Werkzeuge • einspannen (z. B. bei Schleif- und Trennscheiben) • -- Elektrische Betriebsmittel nur bei sicherem Stand und noch zu bewältigendem • Drehmoment mit beiden Händen führen • -- Schutzeinrichtungen nicht abmontieren oder blockieren • - In explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen nur EX-geschützte • Maschinen benutzen • -- Enganliegende Arbeitskleidung tragen • -- Je nach Arbeitsumgebung persönliche Schutzausrüstung benutzen: Schutzhelm, Schutzschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe (nicht bei drehenden Werkzeugen) etc. Verhalten bei Störungen • Schadhaftes Werkzeug und Zubehör sofort austauschen bzw. von einer Fachkraft instand setzen lassen. • Störungen nur im Stillstand beseitigen. Netzstecker ziehen. Erste Hilfe Ruhe bewahren Ersthelfer heranziehen Notruf: 112 Unfall melden Instandhaltung • Instandsetzung nur durch beauftragte Personen bzw. Fachfirmen • Nach Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen. • Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten. • - Es ist zu gewährleisten, dass nur geprüfte Werkzeuge und Geräte benutzt werden und diese spätestens alle sechs Monate überprüft werden.

  7. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 Lärm Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit : Bohren, Fräsen, Stemmen. Schleifen, Trennen, Fremdlärm usw. Anwendungsbereich Benutzung von Gehörschutz im Lärmbereich über 80dB(A) Gefahren für Mensch und Umwelt • Gefahren durch das Benutzen von elektrischen Handwerkzeugen ergeben sich durch: • - Elektrischen Strom • -- Verletzungsgefahr durch scharfes und spitzes Bohrwerkzeug sowie weggeschleuderte Späne und Splitter. Nachlauf beachten! • -- Beim Benutzen von Handbohrmaschinen besteht Gefahr eines Stromschlags durch Anbohren strom- oder wasserführender Leitungen oder Beschädigung der Zuleitung • -- Bei Arbeiten in explosionsfähigen Dämpfen, Gasen und Stäuben und beim Anbohren von Gasleitungen besteht Explosionsgefahr. • - Bei starkem Lärm (ab 80 dB(A)) besteht die Gefahr von Gehörschädigungen. • - wegfliegenden Werkstücken, außer Kontrolle geratenes Werkzeug • - Schneiden, Quetschen, herabfallende Werkstücke, Aufwickeln durch drehende Werkstücke • - Lärm und Staub Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -- Gehörschutz muss im gekennzeichneten Lärmbereich von allen Personen getragen werden. -- Gehörschutz muss über die gesamte Arbeitsschicht bzw. über alle Lärmphasen getragen werden. -- Gehörschutz muss richtig benutzt werden (siehe Herstellerangaben). -- Am Gehörschutz dürfen keine Manipulationen vorgenommen werden. -- Gehörschutz muss so ausgewählt werden, dass die Schalldämmung ausreichend hoch ist. -- Sprachverständlichkeit sollte möglich sein. -- Bei Gefahr muss die Hörbarkeit von Warnsignalen garantiert werden.  Verhalten bei Störungen Defekte oder verschmutzte Gehörschützer sind schnellstmöglich auszutauschen. Erste Hilfe Nach Knallereignissen mit plötzlichem Hörverlust oder Ohrgeräuschen schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen. Instandhaltung / Entsorgung Gehörschützer sind in geeigneten Behältern aufzubewahren. Sie sind nach den Herstellerangaben regelmäßig zu reinigen. Bei spröden Dichtungskissen an Kapseln sind die Kissen auszuwechseln.

  8. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 Schneidwerkzeuge Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit : Absetzen von Kabeln und Leitungen Anwendungsbereich Umgang mit Schneidwerkzeugen Diese Betriebsanweisung gilt für alle Arbeiten mit handgeführten Schneidwerkzeugenz. B. Scheren, Hakenmesser, Riedmesser und Klingenmesser. Gefahren für Mensch und Umwelt Schnitt- und Stichverletzungen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -- Die freie Hand aus dem Gefahrenbereich des Schneidwerkzeuges heraushalten. -- Nur geeignete, vorgeschriebene Schneidwerkzeuge verwenden. -- Richtige Grifftechnik anwenden - Schneide nie in Richtung des Körpers bewegen. -- Aufbewahrung und Transport von Schneidwerkzeugen nur in geeignetem Futteral oder mit versenkter Klinge. -- Schneidwerkzeuge dürfen beim Hinabsteigen von Leitern und beim Hinaus- bzw. Hinuntergehen von Treppen nicht in der Hand gehalten werden. -- Sicheres Ablegen auf rutschhemmenden Ablagen mit Bordkanten oder auf Magnete. (Unsachgemäß abgelegte Schneidwerkzeuge können durch Maschinenvibrationen oder Anstoßen herabfallen und durch das Herabfallen oder durch reflexionsartiges Nachfassen zu Verletzungen führen.) Verhalten bei Störungen -- Stumpfe Werkzeuge erfordern beim Schneiden einen hohen Kraftaufwand und vergrößern die Gefahr des Abrutschens. Deshalb müssen Schneidwerkzeuge rechtzeitig nachgeschliffen oder ausgewechselt werden. -- Ausgemustert werden müssen a) schadhafte Schneidwerkzeuge mit beispielsweise rauhen, losen oder gesplitterten Griffheften oder mit beschädigten Befestigungselementen der Klinge. b) schartige, verbogene oder abgenutzte Klingen. Erste Hilfe Ruhe bewahren Ersthelfer heranziehen Notruf: 112 Unfall melden Instandhaltung / Entsorgung -- Stumpfe schartige Klingen in Behältern sammeln. -- Klingen zum Wechsel niemals in den Mund nehmen oder achtlos auf den Boden werfen. -- Reparaturen an Schneidwerkzeugen sind nur von sachkundigem Personal durchzuführen.

  9. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 Heben und Tragen von Lasten Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit : Transport schwerer Güter wie Verteilungen, Kabeltrassen usw. Anwendungsbereich Arbeiten mit manueller Lastenhandhabung (Heben und Tragen). Gefahren für Mensch und Umwelt -- Verletzung bzw. Erkrankung am Muskel-Skelett-System -- Stolper-, Rutsch-, Sturz- und Anstoß- bzw. Quetschgefahr -- Schnittverletzungen aufgrund scharfer Kanten oder Graten an der Last -- Herabfallen von Gegenständen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • -- Grundsätzlich, wenn möglich: Hebe-, Trage- oder Transporthilfen benutzen • -- Schwere und sperrige Lasten immer mit mehreren Personen heben und tragen • -- Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe verwenden • -- Anheben und Absetzen von Lasten: • Auf einen sicheren Stand und ausreichenden Bewegungsraum achten • In die Knie gehen und die Last nach Möglichkeit mit beiden Händen greifen • Einseitige Belastung vermeiden • Den Körper durch Einsatz der Beinmuskulatur gleichmäßig und langsam aufrichten, den Rücken dabei möglichst gerade halten • Die Last möglichst körpernah heben • Die Last niemals ruckartig bewegen • Beim Heben und Absetzen einer Last das Verdrehen der Wirbelsäule vermeiden. Eine Änderung der Bewegungsrichtung erfolgt über ein Drehen des ganzen Körpers mit den Füßen • Beim Absetzen der Last ebenfalls auf eine möglichst gerade Haltung des Rückens achten • Beim Absetzen der Last auf die Finger achten! g Quetschgefahr • -- Tragen von Lasten: • - Den Rücken beim Tragen möglichst gerade halten • - Die Last möglichst nah am Körper tragen (beidhändig vor dem Körper, auf beide Arme verteilt neben dem Körper, auf dem Rücken oder den Schultern) • Auf freie Sicht achten • Auf freie, ebene und sichere Verkehrswege achten Verhalten bei Störungen Beschädigte Hebe-, Trage- und Transporthilfen dürfen nicht benutzt werden. Sie sind sofort aus dem Verkehr zu nehmen. Die Mängel sind dem Vorgesetzten zu melden. Erste Hilfe Ruhe bewahren Ersthelfer heranziehen Notruf: 112 Unfall melden Instandhaltung / Entsorgung Instandhaltungsarbeiten an Hebe-, Trage- und Transporthilfen nur durch beauftragte und fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.

  10. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 Fahrbare Arbeitsbühnen Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit : Installation von fahrbaren Arbeitsbühnen aus Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für das Verwenden von fahrbaren Hubarbeitsbühnen. Gefahren für Mensch und Umwelt -- Absturz von Personen. -- Umkippen der Arbeitsbühne -- Verletzung von Personen durch herab fallende Gegenstände -- Einklemmen von Personen zwischen der verfahrbaren Arbeitsbühne und feststehenden Teilen der Umgebung -- Gefährdungen durch elektrischen Strom durch Annäherung an unter Spannung stehende Freileitungen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -- Bedienung der Arbeitsbühne nur durch hierzu beauftrage Personen -- Selbständige Bedienung nur, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist,unterweisen und ihre Befähigung nachgewiesen hat -- Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen feststellen -- Aufstell- und Bedienungsanleitung des Herstellers beachten -- Arbeitsbühne so aufstellen, dass sie sicher steht und gegen ungewollte Lageveränderung sichern (Feststelleinrichtungen benutzen) -- Hubarbeitsbühne nicht überlasten, Max. Belastung entsprechend Bedienungsanleitung beachten! -- Bereich unter der Arbeitsplattform und den Bereich um die Arbeitsbühne gegen Anfahren und unbefugten Zutritt sichern -- Sicherungen gegen Verkehrsgefahren treffen (z.B. Absperrungen, Sicherungsposten) -- Beim Verfahren keine Personen auf der Arbeitsplattform -- Standplatz auf der Arbeitsbühne nicht durch Kisten oder Tritte erhöhen -- Nicht über die Arbeitsbühne hinausbeugen -- Abstand zu Freileitungen bei unbekannter Spannung mind. 5 m Verhalten bei Störungen Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln Arbeitsbühne nicht benutzen Festgestellte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Erste Hilfe Ruhe bewahren Ersthelfer heranziehen Notruf: 112 Unfall melden Instandhaltung Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nur durch beauftragte und fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.

  11. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008 Verfahrbare Gerüste (Rollrüstungen) Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit : Installation von verfahrbaren Gerüsten aus Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung von verfahrbaren Gerüsten (Rollrüstungen) Gefahren für Mensch und Umwelt -- Absturz von Personen. -- Umkippen der Gerüstes -- Verletzung von Personen durch herab fallende Gegenstände -- Einklemmen von Personen zwischen dem verfahrbaren Gerüst und feststehenden Teilen der Umgebung -- Gefährdungen durch elektrischen Strom durch Annäherung an unter Spannung stehende Freileitungen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -- Aufbau und Benutzung nach Anweisung des Herstellers -- Bedienung der Arbeitsbühne nur durch hierzu beauftrage Personen -- arbeitstäglich vor Benutzung Kontrolle auf augenscheinliche Mängel -- Gerüst gegen Anfahren sichern -- Gerüst so aufstellen, dass es sicher steht und gegen ungewollte Lageveränderung sichern (Feststelleinrichtungen benutzen) -- Arbeitsplätze auf Gerüsten nur über dafür vorgesehene Zugänge betreten -- Bereich unter Gerüst gegen unbefugten Zutritt sichern -- Sicherungen gegen Verkehrsgefahren treffen (z.B. Absperrungen, Sicherungsposten) -- Beim Verfahren keine Personen auf dem Gerüst -- Standplatz auf dem Gerüst nicht durch Kisten oder Tritte erhöhen -- Material nur so auf den Belägen ablegen, dass genügen Bewegungsfläche verbleibt. -- Abstand zu Freileitungen bei unbekannter Spannung mind. 5 m Verhalten bei Störungen -- Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln Gerüst nicht benutzen, arbeiten sind sofort einzustellen -- Festgestellte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. -- Nach außergewöhnlichen Einwirkungen Gerüst überprüfen Erste Hilfe Ruhe bewahren Ersthelfer heranziehen Notruf: 112 Unfall melden Instandhaltung Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nur durch beauftragte und fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen. Schadhafte Bauteile austauschen

  12. BETRIEBSANWEISUNG Stand: 07/2009 elektrische Kabelwinde Arbeitsplatz: Baustellen Tätigkeit : Kabelzug mit elektrischer Winde. Anwendungsbereich Arbeiten mit Seilwinden Gefahren für Mensch und Umwelt • Gefahren bestehen auf Grund von: • - Seilriss • -- Überlastung • -- Quetsch- und Schergefahr zwischen Seil bzw. Last und Umgebung • - Quetsch- und Einzugsgefahr an bewegten Teilen der Winde Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -- Beim Betrieb die Betriebsanleitung des Herstellers beachten. -- Die zulässige Zugkraft der Winde nicht überschreiten -- Aufstellung und Bedienung nur durch qualifizierte und beauftragte Personen. -- Winde und Umlenkrollen so befestigen, dass sie ihre Lage nicht verändern können, die zu erwartende Kraft sicher aufgenommen werden kann und nicht über die Kanten gezogen wird.  -- Gefahrenbereiche sind abzusichern (keine Personen vor der Winde) -- Kabelstrumpf und Seil sorgfältig befestigen -- Während des Zugvorganges auf die Windenbefestigung und auf das Seil achten -- Seil niemals um die Hand wickeln -- Seil ordentlich ablegen, kein „Seilsalat“ unter den Füßen -- bei Gefahr Zugvorgang sofort abbrechen Verhalten bei Störungen Bei Störungen Winde sofort stillsetzen. Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Reparaturarbeiten nur durch beauftragte Personen. Erste Hilfe Ruhe bewahren Ersthelfer heranziehen Notruf: 112 Unfall melden Instandhaltung Instandhaltung (Wartung und Reparatur) nur von qualifizierten und beauftragten Presonen . Nach Instandsetzung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen Bei der Instandhaltung ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten.

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