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Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung der Situation im 2007

Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung der Situation im 2007. Diagnostik des bakteriellen Tomatenwelke. Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (CMM). Pflanzen ohne Symptome: Diagnostik ist nicht möglich Symptomatische Pflanzen: Diagnostik ist möglich:

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Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung der Situation im 2007

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  1. Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung der Situation im 2007

  2. Diagnostik des bakteriellen Tomatenwelke Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (CMM) • Pflanzen ohne Symptome: Diagnostik ist nicht möglich • Symptomatische Pflanzen: Diagnostik ist möglich: • Klassische Diagnostik: Zermalmen des infizierten Materials, Suspension, Verteilen, Isolation, Bestimmung aufgrund der typischen Eigenschaften der Kolonien, physiologische und serologische Tests

  3. Diagnostik des bakteriellen Tomatenwelke 2. Serologische Diagnostik:Das infizierte Material zerquetschen, suspendieren, Test-strip (spezifischer Kit "Linaris" für CMM) darin tränken: basiert auf ELISA mit monoklonalen Antikörpern 3. Molekulare Diagnostik: Das infizierten Material zermalmen, suspendieren, PCR-Test

  4. Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 • 2006/07 Revision der Clavibacter-Merkblatt • 01.03.07 PS-Tagung Gemüsebau ACW: Erste Informationen über das Aufkommen der Krankheit, die durch Saatgut bei Vermehrern in NL übertragen wurde, bestätigt durch PD in NL. Die Ausfuhren werden durch PD NL blockiert. Ausrottung der Foyers bevor die Ausfuhren wieder aufgenommenen werden, pflanzenschutzliche Kontrollen. • 15.03.07 1. positive Diagnostik in CH: Stichprobe aus dem Kt VD

  5. Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (2) • 25.04.07 2. positive Diagnostik: Treasury: Stichprobe aus dem Kt TG. Mehrere andere negative Stichproben der Pflanzen ohne Symptome werden analysiert. • Es gibt Gerüchte, die viel mehr Fälle von bakterienwelken erschienen sind, aber nicht ACW oder dem OFAG mitgeteilt worden sind, • 11.06.07 Merkblatt: Dringende Massnahmen beim Auftreten der bakteriellen Tomatenwelke verursacht durch Clavibacter michiganensis subsp. michiganensis:

  6. Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (3) • Obwohl der Krankheitserreger als Quarantäne-Organismus eingestuft und sein Auftreten den gesetzlichen Bestimmungen meldepflichtig ist, sind den zuständigen kantonalen Fachstellen insgesamt nur wenige Fälle gemeldet worden. Ein Grund dafür könnte eine - ungerechtfertige - Furcht der Produzenten vor Konsequenzen in Form von Zwangsräumungen der Gewächshäuser sein. Nur die jungen infizierten Pflanzen (und auch das Saatgut), die aus Vermehrungsbetrieben stammen, unterliegen dem Entfernungszwang.

  7. Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (4) • Bestände mit befallenen Pflanzen müssen NICHT von Amtes wegen vollständig gerodet werden. Hingegen ist es wichtig, dass die von Clavibacter befallenen Pflanzen – auch im Interesse der Produzenten – aus den Gewächshäusern entfernt und restlos entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der Krankheit in den Beständen möglichst einzudämmen.

  8. Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007(5) • Damit die Ausbreitung der bakteriellen Tomatenwelke in der Schweiz erfasst werden kann, müssen die Befallsherde den zuständigen kantonalen Fachstellen gemeldet werden. • Nur wenn diese dokumentiert sind, kann der Eidg. Pflanzenschutzdienst die zuständigen Amtstellen in den Herkunftsländern des Saatgutes und der Jungpflanzen benachrichtigen, damit diese die Umsetzung von Massnahmen zur zukünftigen Vermeidung solcher Probleme unterstützen.

  9. Schlussfolgerungen • Der Branche wird kein Dienst erwiesen, wenn die Fälle von bakteriellen Tomatenwelke in der Schweiz nicht gemeldet werden. • Die pflanzenschutzliche Qualität in der Produktion von Jungpflanzen wird sich nicht verbessern, wenn der Eidg. Pflanzenschutzdienst die wirkliche Situation nicht kennt und er nicht bei den ausländischen Amtstellen intervenieren kann.

  10. Dank an Jakob Vogelsanger

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