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Startseite. Verhaltensmuster / Argumentationskette beim Thema. ‚ D r o g e n i n d e r S c h u l e ‘. Einfach zurücklehnen, zusehen und den Bildschirmhinweisen folgen. Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen !. für eine Themenbehandlung an der Schule.

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Presentation Transcript


  1. Startseite Verhaltensmuster / Argumentationskette beim Thema ‚ D r o g e n i n d e r S c h u l e ‘ Einfach zurücklehnen, zusehen und den Bildschirmhinweisen folgen. Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! für eine Themenbehandlung an der Schule von Andreas Wiest 21.01.2004 (aktualisiert) Diese Ausführungen sind gedacht als Diskussionsbeitrag für eine erste Problemdiskussion. Die rechtliche Umsetzbarkeit (Gesetzestreue) ist dabei ebenso noch keineswegs umfassend geprüft wie auch die ‚technische‘ Umsetzbarkeit (konkrete Infos über medizinische Kontaktstellen oder auch Nachhilfemöglichkeiten u.a.). Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  2. Grundgedanke Offenheit Drogen nehmen zunehmend ihren Einzug von der ‚Außenwelt‘in den schulischen Bereich. Der Handlungsbedarf für Lehrer ist unübersehbar ! Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Der Grundgedanke: Es gilt, den ‚Nährboden‘ zu zersetzen. Der ‚Nährboden‘ ist:die Verheimlichung aus Furcht vor Strafe*. Nur OFFENHEIT (!!) vergiftet den Nährboden ! Zur effektiven Problembehandlung müssen Lehrer, Eltern und Schüler gemeinsam wirken. Vor allem müssen die Schüler hinter der schulischen Themenbehandlung stehen und also von ihrem Nutzen daraus überzeugt sein. Dazu muss die Problematik offen thematisiert und darf nicht zu einem ‚Tabuthema‘ werden. * für Schüler ist es dasselbe: ‘Sanktion‘  ‘erzieherische Maßnahme‘ Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  3. Problemstufen 1 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Schüler können sich in verschiedenen "Problemstufen" befinden. Abhängig von ihrer Vorgeschichte ist für manche das erste 'Darauf-angesprochen-werden' ein ebensolches Problem wie für andere der erste Konsum oder für wieder andere ein regelmäßig sporadischer Konsum bis hin zum offenkundigen Suchtproblem. Es ist für die Hilfemöglichkeiten ein Unterschied, ob sich zum eigentlichen 'Drogenproblem' klassische 'Schulprobleme' (Leistungsschwächen) hinzukommen oder nicht. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  4. Problemstufen 2 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Schüler können sich in verschiedenen "Problemstufen" befinden.

  5. Hilfestufen 1 Je nach Problemstufe, zur Verfügung stehender Zeit und Themenvertrautheitkönnen Lehrer durch unterschiedliche "Hilfestufen" helfen. Eine kompetente Aufklärung, die Ermutigung zu einer selbstbewußten Anti-Drogenhaltung, evtl. die Vermittlung neuer Freundeskreise, die Schaffung einer ‘Ersatzdroge‘, die da heißt “sinnvolle Beschäftigung“, die Vermittlung der Fähigkeit objektiv-selbstkritischer Eigenreflektion oder die Schaffung von Widerstandsverstärkerndurch die Darstellung einer freiwillig gewählten Kontrollinstitution oder durch vertragsartige Abmachungen können ebenso Hilfen sein wie im Extremfall die Vermittlung kompetenter ärztlicher Hilfe oder gar eine zeitweise Freistellung vom Unterricht für klinische Entziehungsmaßnahmen.Begleitend kann je nachdem, ob klassische Schulprobleme im Spiel sind oder nicht, auch die Vermittlung von kompetenter Nachhilfe eine Hilfe auch für Drogenprobleme darstellen. Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  6. Hilfestufen 2 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Je nach Problemstufe, zur Verfügung stehender Zeit und Themenvertrautheit können Lehrer durch unterschiedliche "Hilfestufen" helfen. Schüler können sich in verschiedenen "Problemstufen" befinden.

  7. Strafstufen 1 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Zum Schutz anderer Schüler muss zwingend von allen Schülern zum einen das generelle Unterlassen von Drogenhandel und zum anderen das Unterlassen des Drogenkonsums an der Schule gefordert werden. Für das Überschreiten dieser Verbote müssen konsequent "Sanktions-Stufen" angekündigt und durchgehalten werden. Wichtig: Alleine das schülerseitige 'Anvertrauen' darf bei keiner Problemstufe eine sofortige Sanktionsstufe weder für den sich anvertrauenden Schüler noch für andere nach sich ziehen. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  8. Strafstufen 2 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Zum Schutz anderer Schüler muss zwingend von allen Schülern zum einen das generelle Unterlassen von Drogenhandel und zum anderen das Unterlassen des Drogenkonsums an der Schule gefordert werden.Für das Überschreiten dieser Verbote müssen "Sanktionsstufen" angekündigt und konsequent durchgehalten werden. Je nach Problemstufe, zur Verfügung stehender Zeit und Themenvertrautheit können Lehrer durch unterschiedliche "Hilfestufen" helfen. Schüler können sich in verschiedenen "Problemstufen" befinden. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  9. Gefahren für Schüler Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Gefahren für Schüler: Schülern drohen unzweifelhaft im schulischen Bereich im Zusammenhang mit Drogen folgende Gefahren, denen es zu begegnen gilt: a.)die unweigerlich mit Drogen verbundene Gefahr körperlicher Schädigung, sowie b.)die unweigerlich mit Drogen verbundene Suchtgefahr sowie c.)die unweigerlich mit Drogen verbundene Gefahr psychischer Schädigungen sowie d.) die Gefahr des erleichterten Erstkontakts mit Drogen in der Schule als kommunikativem Bildungsorgan sowie dem damit häufig verbundenen Gruppenzwang. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  10. Verhältnisse 1 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Betroffener  Helfer / Helfer  Helfer : Die Umgangssprache unter den Drogenhelfern bezeichnet Betroffene, denen geholfen werden soll, als „Klienten“. Eine aus meiner Sicht deshalb schlechte Wortwahl, weil damit vermittelt wird, dass es dem Helfer bei der Hilfeleistung weniger um den Menschen als vielmehr um den eigenen Gewinn geht.Denn diese und keine andere Bedeutung haben für einen Verkäufer und auch Dienstleister „Klienten“ in der Wirtschaft, Kunden also. Einige Drogenhelfer haben dies erkannt und bedienen sich eines anderen Begriffs: Für die sehr viel bessere sprachliche Bezeichnung betroffener Menschen halte ich den Begriff „User“ ( „Anwender“ (der Droge)) oder seitens Therapeuten den Begriff „Patient“. Wer meint, es handle sich dabei um Wortklauberei, der irrt !Denn die Wortwahl, mit der man seinem Gegenüber begegnet, signalisiert diesem eindeutig ebenso seine Gesinnung wie dies auch die Lautstärke des gesprochenen Wortes, die Gestik oder die Mimik tun.Zwischenmenschliche Sympathie und Antipathie ergeben sich eben aus dem Gesamteindruck dieser Elemente.Und solche Sympathie oder Antipathie ist nichts ‚Gottgegebenes‘, sondern kann sehr wohl aktiv produziert werden. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  11. Verhältnisse 2 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Betroffener  Helfer / Helfer  Helfer : • VERTRAUEN ist die Grundlage der Hilfeleistung: • Nur wer sich insbesondere mit seinen Fehlern und Schwächen anvertraut, nur dem kann geholfen werden (Vertrauen des Users zum Helfer). • Nur wer ein Interesse am Menschen hat, dem geholfen werden soll, nur der kann wirklich helfen.Dieses „Interesse am Menschen“ aber setzt ein grundlegendes Vertrauen in die guten Eigenschaften dieses Menschen voraus (Vertrauen des Helfers zum User). • Nur wer selbst einem anderen Menschen vertraut, der wird diesem auch andere Menschen anvertrauen (Vertrauen eines Helfers zum anderen). • Nur wer selbst anderen Menschen Vertrauen entgegenbringt kann erwarten, dass auch diese anderen Menschen ihm solches Vertrauen schenken (Vertrauen eines Helfers zum anderen). Vertrauen ist ein Geschenk, das die schönste und wichtigste ‚Gegenleistung‘ für eine Hilfestellung darstellt ! Hilfeleistung aller Art ist also immer Vertrauens-Sache ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  12. Verhältnisse 3 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Betroffener  Helfer / Helfer  Helfer : • VERTRAUEN hat mehrere Gesichter: Wer sich hilferufend anderen anvertraut, der vertraut dabei immer auf dreierlei: • Erstens auf die ‚Vertraulichkeit‘ dieses Hilferufs (also auf Diskretion Dritten gegenüber). • Zweitens darauf, dass der Angerufene wenigstens den Hauch einer Chance besitzt, um in der Sache zu helfen, um die es geht. • Drittens darauf, dass Eingeständnisse, die den Hilferuf erforderlich machen, nur zu wirklichen Hilfen und nicht etwa zu Sanktionen bzw. Strafen führen. Wer Drogenkonsumenten helfen will, der darf das erforderliche Vertrauen zum User nicht sofort mit dessen Ehrlichkeit oder gar Offenheit gleichsetzen: • Unempfindlichkeit gegenüber eigener Unwahrheit ist Drogenwirkung und häufig nicht etwa eine menschliche Charaktereigenschaft. Aussagen von Drogenkonsumenten müssen deshalb in der Regel skeptisch betrachtet werden und sollten von entsprechenden Kontrollen begleitet sein. Konsumenten, die an wirklicher Hilfe interessiert sind, werden sich solchen Kontrollen unterziehen ohne dabei das Vertrauen zum Helfer zu verlieren. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  13. Verhältnisse 4 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Betroffener  Helfer / Helfer  Helfer : • VERTRAUEN unter den Helfern: Wer anderen Mißtrauen entgegenbringt darf sich nicht wundern, wenn ihm selbst solches Mißtrauen entgegenschlägt: • Hilfeleistung bei Drogenproblemen ist umso effektiver, je mehr echte Helfer beteiligt sind, je besser sich diese verschiedenen Helfer akzeptieren und je besser sie ko-operieren. • Hilfeleistung bei Drogenproblemen ist Hilfeleistung zur Selbständigkeit und darf nicht in neue Abhängigkeiten z.B. von einzelnen helfenden Personen führen.  • „Helfer“, die sich selbst für die alleine Seligmachenden halten und die ihre Hilfe an das Lossagen von den Kontakten zu anderen Helfern binden sind immer unglaubwürdig. • Vorübergehende Kontaktsperren zur Selbstfindung ohne Außeneinfluß müssen mindestens anderen Helfern gegenüber erklärt werden und sollten immer von einer Kontakthaltung unter den Helfern begleitet sein*. * das erfordert selbstverständlich das Einverständnis des Users zum Infoaustausch unter den Helfern ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  14. Hilfe für Betroffene 1 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! HILFE für Betroffene: Die Hilfeleistung für Drogenkonsumenten kann nur dann wirksam sein, wenn eine solche Hilfeleistung seitens der Betroffenen gewollt ist und wenn mehrere verschiedene Elemente parallel darin enthalten sind. • Motivationen beeinflussen: • Es ist notwendig, die Motivationen für ein Ende des Drogenkonsums (die viele Konsumenten phasenweise durchaus besitzen) zu verstärken und gleichzeitig die Motivationen zum Drogenkonsum abzuschwächen. • Motivationen können ‘positiv‘ (durch Belohnungen) oder ‘negativ‘ (durch Strafandrohung) verstärkt werden. • Worauf auch immer sich ein Helfer mit einem Betroffenen einigt, müssen die ‘Motivationsverstärker‘ immer auch das Einverständnis des Betroffenen haben– andernfalls wird sich nie das Wichtigste einer effektiven Hilfeleistung einstellen: ein ehrliches Vertrauensverhältnis. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  15. Hilfe für Betroffene 2 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! HILFE für Betroffene: • Schaffung einer ‘Ersatzdroge‘, die da heißt: ‘sinnvolle• Beschäftigung‘: Viele Drogen, vor allem aber das weit verbreitete Cannabis haben als Wirkung, dass die Konsumenten jegliche Antriebskraft, etwas zu tun, verlieren. Nichts tun und stattdessen einfach nur den Gedanken ihren sehr freien Lauf zu lassen, das ist die Lieblingsbeschäftigung aller Kiffer und auch vieler anderer Drogenkonsumenten. Solange der Körper noch mit hohen Drogenwerten belastet ist, kann sich ein Konsument dieser Wirkung kaum aus eigener Kraft entziehen. Deshalb ist eine der benötigtsten Hilfen für Betroffene, einen ständigen Antrieb von außen verbunden mit einer ständigen als Hilfe erkenntlichen Kontrolle zu bekommen zur Erledigung unterschiedlicher sinnvoller Aufgaben. Dieser „Antrieb von außen“ muss nachlassen im Lauf der Zeit und übergehen in einen ‘Antrieb von innen‘, denn sonst wäre die Hilfe keine Hilfe zur Selbsthilfe, sondern eine erneute Abhängigkeit. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  16. Hilfe für Betroffene 3 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! HILFE für Betroffene: • Kontrollen der Drogen im Urin: Drogen sind sowohl im Blut als auch im Urin oder in den Haaren sowohl quantitativ als auch qualitativ nachweisbar. Leider hat es die analytische Industrie bislang noch nicht fertiggebracht, einen schnellen, kosten- und aufwandsminimalen wenigstens halbquantitativen Urintest beispielsweise auf THC allgemein zugänglich zu machen. Es gibt zur Selbstdurchführung leider nur qualitative Ja/Nein-Tests auf THC auf dem Markt. THC und auch andere Drogen haben u.a. die Wirkung, dass die Konsumenten unempfindlich gegenüber eigenen Unwahrheiten werden. Es wird nicht mehr als ‘schlecht‘ empfunden, die Unwahrheit zu sagen – auch nicht von ansonsten durchaus ehrlichen Charakteren und auch nicht als ‘Helfern‘ anerkannten Personen gegenüber.Das werden Betroffene, die wirklich aussteigen wollen, jederzeit bestätigen. Ein Helfer hat also nur über unangesagte quantitative bzw. halbquantitative Kontrollen die Möglichkeit, sich erstens selbst gegen Unwahrheiten abzusichern und zweitens die Betroffenen in die (selbstgewollte !) Pflicht zur Ehrlichkeit zu nehmen. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  17. Hilfe für Betroffene 4 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! HILFE für Betroffene: • Kontrollen der Drogen im Urin: Stellt man beispielsweise einen hohen Anfangswert an Cannabinoiden im Urin fest, so können kurz- und mittelfristige Kontrollen des Konsumverzichts nur durch mindestens halbquantitative Analysen erfolgen, da die Halbwertszeit von THC bzw. seiner Abbauprodukte im Körper ziemlich groß ist. Rein qualitative Analysentests werden auch über längere Zeit des Konsumverzichts positive Ergebnisse aufweisen. Quantitative und auch halbquantitative Analysen sind erstens zu teuer, um regelmäßig wiederholt zu werden, zweitens zu zeitaufwendig (nur im Labor machbar) und werden drittens von den Betroffenen oft abgelehnt, weil sie nur schwer anonym erhältlich sind. Hat ein Betroffener einen hohen Anfangswert, so muss das keineswegs bedeuten, dass er in der unmittelbaren letzten Zeit sehr intensiv konsumiert hat.Ein hoher Anfangswert kann durchaus auch von einem intensiven Konsum vor längerer Zeit herrühren, auf den dann anschließend ‘nur‘ immer die (geringe) Menge draufgesattelt wird, die der Körper nach und nach abbaut. Um einen hohen Anfangswert wirklich zu reduzieren, ist ein konsequenter Konsumverzicht über eine längere Zeit zwingend notwendig ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  18. Hilfe für Betroffene 5 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! HILFE für Betroffene: • Kontrollen der Drogen im Urin: Achtung bei selbst durchgeführten Tests bzw. Urinabnahmen:Für die Betroffenen sind vielerorts im Internet beispielsweise Tips und Tricks erhältlich, wie man die Analysen kaschieren und/oder verfälschen kann. Bei im Labor durchgeführten Analysen werden in der Regel weitere Parameter (z.B. Kreatinin) mitbestimmt, die z.B. eine Verdünnung oder Verfälschung der Proben durch Zusatzstoffe anzeigen.Selbst durchführbare Tests besitzen nur geringe Möglichkeiten dieser Verifizierung. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  19. Lehrerverhalten - Aufklärung Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! a.) Die gleichzeitig wichtigste und erfolgreichste Handlungsweise von Lehrern ist deshalb immer die Aufklärung ! „D r o g e n s i n d s c h ä d l i c h f ü r K ö r p e r, G e i s tu n d E n t w i c k l u n g !“ Verhalten der Lehrer: Schüler und Schülerinnen, die Konsumentenkontakt mit Drogen bekommen, sind den vorstehend genannten Gefahren immer ausgesetzt, völlig unabhängig davon, ob dieser Kontakt im schulischen oder außerschulischen Bereich erfolgt. Das einzige Mittel, das effektiv dazu beiträgt, einen Menschen – Jugendlichen oder Erwachsenen – vom Drogenkonsum fernzuhalten ist Überzeugung davon, dass dieser Konsum für ihn schädlich in welcher Weise auch immer ist. Auch das Überzeugen eines langjährigen und also einseitig (!) bestens informierten Konsumenten von der Notwendigkeit seines Ausstiegs ist‚Aufklärung‘ ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  20. Lehrerverhalten - Strafe Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! b.) Erzieherische Maßnahmen, Sanktionen oder Strafen bis hin zum Schulausschluß sind Handlungsweisen, die kaum etwas für die Betroffenen bewirken – es sei denn deren Überzeugung von der Ausstiegsnotwendigkeit. Der Kontakt mit der Drogenproblematik entspringt ebenso wie auch der Drogenkonsum an sich nicht etwa 'krimineller Energie' ! Strafe ist Schülern lehrerseitig nur für den zum Schülerschutz verbotenen Drogenhandel und den Drogenkonsum an der Schule vermittelbar und wird nur hierfür akzeptiert, respektiert und sogar gefordert. „S t r a f e u n d S t r a f d r o h u n g f ü h r t z u rV e r h e i m l i c h u n g ! H e l f e n k a n n n u r d e r W i s s e n d e.“ Verhalten der Lehrer: Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  21. Lehrerverhalten - Hilfe Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! c.) Hilfestellung, sowohl durch Aufklärung und Beratung als auch durch mit Regeln und Grundsätzen gepaartem Verständnis für die Betroffenen sowie durch sinnvolle Beschäftigungsinitiative und durch Kenntnis von Personen und Organisationen, die weiterführende Hilfeleistung geben können ist eine Handlungsweise, die sowohl den Betroffenen unmittelbar Wege aus dem Drogenkonsum aufzeigt als auch die bisher unbelasteten Schüler effektiv davor bewahrt, einen Erstkontakt zu bekommen oder mindestens den schulischen Gruppenzwängen zu unterliegen. Helfer haben als ‘Motivationsverstärker‘ zum Aufhören ebenso enorme Möglichkeiten wie als ‘Brecher‘ unmittelbarer Drogenwirkungen oder in der Rolle von Gesprächspartnern für die Dinge, die den Betroffenen neben den schulischen Lehrplanthemen sonst noch durch den Kopf gehen – und derer gibt es bei Schülern ebenso viele wie bei allen anderen Menschen ! „H i l f e u n d H i l f e a n g e b o t f ü h r t z u V e r t r a u e nu n d O f f e n h e i t ! O f f e n h e i t a n d e r S c h u l e f ü h r t z u r F e r n h a l t u n gv o n D r o g e n a u s d e m s c h u l i s c h e n B e r e i c h u n dz u r C h a n c e e f f e k t i v e r H i l f e l e i s t u n g.“ Verhalten der Lehrer: Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  22. Lehrerverhalten - Lehrersignale Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Notwendige Lehrersignale an die Schüler:  Lehrer können helfen !!!!!  Kooperative Schüler ohne kriminelle Energie erhalten immer zuerstHilfe, dann wieder und wieder Hilfe und keine Strafe !  Schüler, die Lehrer über Drogenkonsum an der Schule informieren, werden, wenn sie das wünschen, vollkommen anonym gehalten– im besonderen selbst betroffene Schüler ! • Drogen sind schädlich für Körper, Geist und Entwicklung– Drogen machen kaputt ! Deshalb ist jeder Schüler, der Lehrer über Drogenkonsum an der Schule informiert, ein Helfer für die Betroffenen und die anderen Mitschüler und kein „Verräter“.Ein positiver Klassenverband schützt die Mutigen und nicht diejenigen, die Drogen an der Schule einführen. Verhalten der Lehrer: Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  23. Lehrerverhalten – 6 Reaktionsstufen Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Sechs Reaktionsstufen des Lehrerverhaltens:  Erstes Schüler-Lehrer-Einzelgespräch (schüler- oder lehrerinitiiert). – Vertrauensschaffung –  Schüler-Lehrer-Einzel- oder Gruppengespräche.– Allgemeiner Info-Austausch, Aufklärung –  Schüler-Lehrer-Einzelgespräche.– Lehrerseitige Einschätzung der Problemstufe (Tabelle 'P') –  Lehrer erörtert Hilfemöglichkeiten (Tabelle 'H').  Lehrer und Schüler legen einvernehmlich (!) die erste Hilfestufe fest.  Lehrer und Schüler bleiben in regelmäßigem Kontakt zum Drogenthema wie auch zu anderen die Schüler beschäftigenden Themen. Verhalten der Lehrer: Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  24. Lehrerverhalten – Tabelle Problemstufen Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Tabelle 'P' „Problemstufen" - Die Stufen dieser Tabelle sind nicht mit den Stufen der folgenden Tabellen gekoppelt ! - Die einzelnen Problemstufen können mit eklatanten oder mäßigen klassischen Schulproblemen (Leistungsschwächen) kombiniert vorliegen ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  25. Lehrerverhalten - Tabelle Hilfestufen Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! a.) Der Lehrer motiviert den Schüler, sich in seinem Freundeskreis mit einer selbstsicheren und entschlossenen Anti-Drogenhaltung durchzusetzen.– Bestärkung in der Anti-Drogenhaltung / selbstkritische Eigenreflektion – b.) Der Lehrer hilft dem Schüler, u.U. neue Freundeskreise zu finden.– selbstkritische Eigenreflektion – c.) Der Lehrer vermittelt dem Schüler, dass der oft subjektiv als harmlos betrachtete Drogenkonsum objektiv gesehen durchaus bemerkbare Negativauswirkungen zeigt (Lethargie, fehlende Wahrheitsliebe). – selbstkritische Eigenreflektion – d.) Der Lehrer bietet dem Schüler einen ständigen Antrieb für dessen ureigenste Aufgaben – auch in anderen Fächern als dem vom Lehrer selbst unterrichteten. – Widerstandsverstärker – e.) Der Lehrer bietet sich dem Schüler als freiwillig selbstgewählte Kontrollinstitution an.– Widerstandsverstärker – f.) Der Lehrer bietet dem Schüler eine vertragsartige Abmachung (Drogenverzicht) an.Als 'Beweis' der Ernsthaftigkeit solcher Abmachungen können lehrerseitig z.B. vom Schüler Kontaktpersonen seines persönlichen Umfeldes namentlich sowie evtl. mit Tel.-Nr. erfragt werden.Darüberhinaus gibt es für kundige Helfer gute und aufwandsarme völlig objektive auch quantifizierende Kontrollmöglichkeiten für den Drogenkonsum.– Widerstandsverstärker – g.) Der Lehrer kann ‚drogenerfahrenen‘ Schülern anbieten, vor anderen Klassen ‚aufklärend‘ aufzutreten. – Widerstandsverstärker – h.) Empfehlung einer drogenerfahrenen ärztlichen Hilfe ! i.) Zeitlich begrenzte Schulfreistellung zum Drogenentzug ! Z.) Empfehlung einer kompetenten Nachhilfe ! Tabelle 'H' „Hilfestufen" - Die Stufen dieser Tabelle sind nicht mit den Stufen der folgenden oder der vorangehenden Tabelle gekoppelt ! - Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  26. Lehrerverhalten - Tabelle Strafstufen Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! 1Tabelle ‚S' „Sanktionsstufen" - Die Stufen dieser Tabelle sind nicht mit den Stufen der vorangehenden Tabellen gekoppelt ! - 1 Entsprechend der KSZ-BB-Schulinfo "Neufassung des Schulgesetzes § 90" 2Noch abzuklären, wann eine Anzeige zwingend vorgeschrieben bzw. rechtlich zulässig ist. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  27. Lehrerproblematik1 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Die Problematik der Lehrer: Voraussetzung für ein effektives lehrerseitiges Hilfeleisten ist allerdings zwingend dafür zur Verfügung stehende Zeit.Zeit, die den meisten Lehrern leider offensichtlich nicht zur Verfügung steht und die angesichts getroffener Maßnahmen der mindestens baden-württembergischen Politik auch immer weniger zur Verfügung stehen dürfte. Wo Lehrer diese notwendige Zeit nicht zur Verfügung haben, da bleiben ihnen eben eigentlich nur die zwei Möglichkeiten, die man leider viel zu häufig antrifft:Entweder sie sanktionieren Fehlverhalten konsequent und trennen sich über kurz oder lang von Problemschülern oder sie ignorieren dieses Fehlverhalten und müssen hinnehmen, dass es sich unkontrolliert ausbreitet.Für beides ist aber offensichtlich, dass wahre Hilfe so nicht geleistet werden kann. Man sollte sich in den politisch verantwortlichen Kreisen, aber auch in Wählerkreisen (!) endlich einmal darüber klar werden, dass sich der Lehrerberuf richtig verstanden aus weit mehr Elementen zusammensetzt als aus bloßen Wissensvermittlungselementen bereichert durch die Autorisierung, Sanktionen für unangepasstes Verhalten verhängen zu dürfen. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  28. Lehrerproblematik2 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Die Problematik der Lehrer: Da wirksame Pädagogik sehr viel mit Vertrauen zwischen Schülern und Pädagogen zu tun hat, sind die Lehrer aufgrund ihrer einerseits regelmäßigen Kontakte und ihrer andererseits gegebenen Distanz wohl die effektivsten Pädagogen vor allem für Schüler, denen aus dem Elternhaus keine wirksame Hilfe in ihrer Selbstfindung an die Seite gestellt ist. Vertraute Lehrer können in keinster Weise durch nur sehr punktuell ansetzen könnende, immer zunächst fremde und in der Drogenthematik ebenso oft nur autodidaktisch ausgebildete Sozial-pädagogen ersetzt werden.Die einzigen wirklichen ‘Profis‘ in Drogenthemen sind nuneinmal Ärzte ! Die Anwesenheit von Sozialpädagogen und auch deren Einbindung in Drogenhilfemaßnahmen an Schulen hat nichts destotrotz sicherlich ihre Berechtigung und Notwendigkeit.Alleine für die effektive Betreuung drogenbetroffener Schüler jedoch bedarf es wohl an jeder Schule mindestens parallel (!) und mindestens einiger (!) Lehrer, die sich mit diesem Thema auskennen, die für solche Betreuungen Zeit freigeschaufelt bekommen und die vor allem seitens der Schüler selbst als Helfer Anerkennung finden. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  29. Lehrerproblematik3 Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Die Problematik der Lehrer: Die Drogenproblematik ist da sicherlich nur eines von vielen Beispielen, wo Schüler ihre Lehrer zu weit mehr benötigen, als um Mathematik, Deutsch, Geschichte, Fremdsprachen, Naturwissenschaften oder andere Fächer zu lernen.Auch durch Depressionen oder Gewalttätigkeit verhaltensauffällige Schüler können ebenso ein sehr zeitaufwendiges Lehrerverhalten erfordern, wie selbstredend auch familiäre Probleme Gründe für engagierte Lehrer sein können, sich weit mehr als nur als Wissensvermittler und Leistungsprüfer in ihrem Beruf und damit für ihre Schüler einzusetzen. 'Bildung' kommt von 'bilden' und meint keineswegs alleine das Mehren von Wissen, sondern vielmehr das Ausbilden einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in all ihren Facetten. Vielleicht Themen für weiterführende Aufsätze ?! Einfach immer nur die Lehrer wenn nicht gar als Verursacher, so doch als 'nicht-Verhinderer' vieler Probleme bis hin zu Amokläufen anzusprechen und ihnen andererseits nicht endlich einmal die zeitlichen Möglichkeiten zu verschaffen, die sie für ihren eben auch pädagogischen Auftrag so dringend benötigten ist meiner Ansicht nach eine Art Verantwortungslosigkeit der Politik, die sich auf den meisten Feldern des täglichen Zusammenlebens rächt. Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  30. Allg. Aufklärung – 3 Wirkungsbereiche ‚ D r o g e n ‘, die niemand, der eigene Konsumerfahrungen hat, abstreiten wird. Allgemeine Aufklärung und Beratung zum Thema  Drei Wirkungsbereiche von ‚Drogen‘: Bitte klicken,wenn fertig mit Lesen ! 1.) Abhängigkeit / Sucht (körperlich/psychisch): Drogen sind schädlich durcha.) zusätzliche Wirkungen des Suchtstoffes oder/undb.) Vernachlässigung anderer wichtiger Dinge. Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! 2.) Körperliche Wirkungen (an vielen verschiedenen Organen): „Leber kaputt, Lunge kaputt, Herz kaputt, Gehirn kaputt, . . ., alles kaputt !“ Drogen sind schädlich durcha.) falsche Dosis oder/und b.) grundlose/falsche Anwendung. Paracelsus: „Alles ist Gift und nichts ist ohne Gift. Alleine die Dosis bestimmt über die Giftigkeit einer Substanz.“ Drogen schädigen v.a. durch ihre Überdosierung und ihren grundlosen Konsum ! 3.) Psychowirkung (im Gehirn/Nervensystem):„Allohol macht Birne hohl !“ kurzfristig:Rauschgefühl, Euphorie, Lustgefühl, Gleichgültigkeit, . . .Mittel-/Langfristig:allgemeine Lustlosigkeit + Motivationsverlust, Konzentrationsmangel, Ruhelosigkeit, Verlust des Erinnerungsvermögens, . . . Inhaltsverzeichnis

  31. Allg. Aufklärung – Motivation + Folgen ‚ D r o g e n ‘, die niemand, der eigene Konsumerfahrungen hat, abstreiten wird. Allgemeine Aufklärung und Beratung zum Thema  Motivation zum Drogenkonsum: Der Einstieg: – durch Gruppenzwänge („Freunde“, Clique, Umfeld)– durch Langeweile– durch Unterforderung der eigenen Talente Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Die Wiederholung: – durch Erinnerung an „Schönes“ und Vergessen von Negativem.– durch verharmlosende Informationen (Internet, Klatsch + Tratsch)– durch das Suchtpotential der Drogen  Folgen von Drogenkonsum: – Beschaffungskriminalität – gesellschaftliche „Ächtung“ – soziale Abhängigkeit – Verlust von echten Freundschaften – Werte-Verlust (Ehrlichkeit, Vertrauen, Fairness, . . . .) – Egozentrik-Zunahme Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  32. THC - Szenenbegriffe ‚ D r o g e n ‘: Info entspr. Lit.-/Internetrecherche Schüler outen sich hier + da durch dieses Bildchen. Detailaufklärung und -beratung zum Thema Die wahrscheinlich verbreitetste „Soft“-Droge !! Delta 9-Tetrahydrocannabinol (THC) – Cannabis sativa L. – ‚Szenen‘-Begriffe: Cannabis sativa: Hanfpflanze.Marihuana: (= „Gras“); Hanfpflanze, getrocknete und zerkleinerte Blätter mit Blüten- und Stengelanteilen.Haschisch, Dope: Abgesondertes Harz der Hanfpflanze. Tetrahydrocannabiol (THC): der in Marihuana und Haschisch enthaltene Wirkstoff.„Joint“ ("Tüte"): Zigarettenähnliche Konsumform: Marihuana, üblicherweise mit Tabak gemischt. Enthält zur maximalen Ausnutzung der Droge lediglich meist selbstgeschnittene Pappfilter (keine echten Zigarettenfilter).„Bong“: Konsummittel: Einfache Wasserpfeife, mittels derer THC u.a. Drogenwirkstoffe mit wenigen Atemzügen sehr konzentriert inhaliert werden können.„Töpfchen“ / “Kopf“: mit Tabak verriebenes Haschisch oder Marihuana, das mittels einer „Bong“ konsumiert wird.„Fuchs“: Eine Portion Marihuana mit bestimmtem Wert von z.B. 25,-€ (variierende ‘Qualität‘ !) Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  33. THC - Wirkungen Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! ‚ D r o g e n ‘: Info entspr. Lit.-/Internetrecherche Schüler outen sich hier + da durch dieses Bildchen. Detailaufklärung und -beratung zum Thema Delta 9-Tetrahydrocannabinol (THC) – Cannabis sativa L. – Suchtpotential (div. Lit.):THC ruft keine körperliche Abhängigkeit hervor.Aber: geringe psychische Abhängigkeit. THC ist ein Rauschmittel,Laut Literatur ist das Suchtpotential‚sehr gering‘ geringer als bei Alkohol + Nikotin ,in der Praxis bei nicht wenigen Betroffenen jedoch mehr als deutlich erkennbar ! Körperliche Wirkung:Vor allem der chronische Konsum der Droge ist nicht frei von Risiken. Beeinträchtigung der Bronchialfunktionen, kanzerogene (krebserregende) Effekte des Rauchens von Cannabisprodukten in Kombination mit Tabak. Psychische Wirkung:Motivations- und Antriebslosigkeit ! (hierdurch scheitern viele Schul- und Ausbildungskarrieren), Verhaltensstörungen,  Lethargie (Gleichgültigkeit),  Angstgefühle, Realitätsverlust und Depressionen,  gestörte Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen. Mögliche dauerhafte psychische Störungen (Verhaltensstörungen, Lethargie, Depressionen, ...) vor allem bei Jugendlichen.Unempfindlich-werden gegenüber eigener Unwahrheit !(hierdurch werden viele Freundschaften zerstört), Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  34. THC - Zusatzinfos ‚ D r o g e n ‘: Info entspr. Lit.-/Internetrecherche Schüler outen sich hier + da durch dieses Bildchen. Detailaufklärung und -beratung zum Thema Delta 9-Tetrahydrocannabinol (THC) – Cannabis sativa L. – Unmittelbare Erkennungssignale des THC-Konsums: Zum Teil durch geplatzte Äderchen stark gerötete Augen (nicht bei jedem). Deutlich verkleinerte Augen (Unterlid zieht sich unter THC-Einfluß erkennbar hoch).Lethargisches (gleichgültiges) Verhalten auch wichtigen Dingen gegenüber. Unmittelbare Wirkung: Innerhalb von Minuten (Maximum innerhalb von 15 Minuten); dauert bei einmaligem Konsum zwischen zwei und sechs Stunden anje nach inhalierter Menge (Joint oder Bong, Cannabisanteil). Unempfindlich-werden gegenüber eigener Unwahrheit ! Umsteigeeffekt auf 'härtere' Drogen durch gemeinsamen Drogenmarkt. Zusätzliches Anti-Drogen-Argument:Der Nachweis des THC im Blut führt mit größter Wahrscheinlichkeit zum längeren Verlust der Fahrerlaubnis (THC bzw. seine Abbauprodukte können im Urin je nach Konsum bis 12 Wochen nachgewiesen werden, im Blut bis zu 30 Tagen). Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen ! Inhaltsverzeichnis

  35. Rechtssicherheit 1 Eine rechtliche Sicherheit für Lehrer, die Suchthilfe leisten !(Hervorhebungen wie Unterstreichung, Fettschrift etc. sind nicht originär) Baden-württembergische Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 Az.: 64-6520.1-09/760) Suchtprävention in der Schule I. Erzieherischer Auftrag der Schule Der erhebliche Missbrauch von Rauschmitteln und seine weiter steigende Tendenz sind ein alarmierendes Signal. Die sich daraus ergebenden Gefahren liegen ebenso auf der Hand wie die Erkenntnis, dass die Schulen dieses Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht, nicht allein bewältigen können. Lebensprobleme sind für junge Menschen heute oft bedeutsamer als Lernprobleme, weshalb Erziehung im Sinne einer Lebenshilfe zunehmend an Bedeutung gewinnt. Während der Schulzeit durchlaufen Kinder und Jugendliche Entwicklungsphasen, die nicht selten auch mit Krisen verknüpft sind. Ein festes persönliches Wertgefüge ist bedeutsam für die Ausbildung der eigenen Identität und die seelische Stabilität. Die Schule hat daher neben der Wissensvermittlung eine wichtige erzieherische Aufgabe, die das Eingehen auf persönliche Sorgen und Nöte erforderlich macht. Suchtprävention muss deshalb mehr sein als eine Vermittlung bestimmter kognitiver Inhalte. Aufklärung, Information und Bewusstmachung können nur die Basis liefern für den Aufbau von lebensbejahenden Einstellungen und Verhaltensweisen. Diesen emotionalen Zugang zu allem Schönen und Erstrebenswerten dieser Welt Schülerinnen und Schülern zu vermitteln - ohne dabei die Realitäten zu leugnen -, dies ist der eigentliche Kern einer gelungenen suchtvorbeugenden Erziehung. Sinnvolle Freizeitbeschäftigungen in Kunst und Musik, Sport und Spiel, unsere natürliche Umwelt, soziale und gesellschaftliche Aufgaben, um einige Beispiele zu nennen, bieten vielfältige Möglichkeiten, innere Festigkeit und persönliche Stabilität zu erlangen. Suchtvorbeugung geht also weit über die Wissensvermittlung in den einschlägigen Unterrichtsfächern hinaus. Suchtvorbeugend ist jede Erziehung, die darauf ausgerichtet ist, lebensbejahende, selbstbewusste, selbstständige und belastbare junge Menschen heranzubilden und ihnen über positive Grundeinstellungen den Weg in die Zukunft zu bahnen. Suchtvorbeugung ist somit eine Aufgabe für jeden Lehrer. Das Kultusministerium bemüht sich deshalb im Zusammenwirken mit anderen verantwortlichen Stellen, den Schulen für die dringend gebotenen Präventionsaufgaben und insbesondere ihre pädagogischen Möglichkeiten Hilfen zu geben. II. Lehrer für Informationen zur Suchtprävention Um schulische Vorbeugungsmaßnahmen zu koordinieren und deren Wirksamkeit zu verbessern, wird an jeder allgemeinbildenden und beruflichen Schule ein „Lehrer für Informationen zur Suchtprävention“ benannt. Diesem Lehrer sind folgende Aufgaben übertragen: 1.) Sammlung von Informationsmaterialien zur Suchtvorbeugung, wie z B. Bücher, Zeitschriften, audiovisuelle Medien, Erlasse, Anschriften von Beratungs- und Therapieeinrichtungen. 2.) Weitergabe von Informationen, die u a. bei entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen gesammelt werden, und Koordinierung von Maßnahmen der Suchtprävention im Rahmen der Schule. 3.) Bei Bedarf Herstellung von Verbindungen zu Einrichtungen, die gegebenenfalls beratend oder therapeutisch tätig werden, wie z. B. psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen, Gesundheitsamt, Jugend- und Sozialamt, Polizei. .................. Inhaltsverzeichnis Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen !

  36. Rechtssicherheit 2 Als Lehrerin oder Lehrer für Informationen zur Suchtprävention kommen vornehmlich Lehrkräfte in Betracht, die entweder bereits an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben oder die auf Grund ihrer besonderen Vertrauensstellung (Verbindungslehrerin oder Verbindungslehrer, Beratungslehrerin oder Beratungslehrer) oder Fachkompetenz (z B. Fachlehrkraft für Naturwissenschaften, Gemeinschaftskunde, Religionslehre) dafür geeignet erscheinen. Die Schulleitung benennt unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien eine Lehrkraft, weist sie in ihre Aufgaben ein und meldet sie unter Angabe von Name, Vorname und Dienstbezeichnung an das zuständige Staatliche Schulamt bzw. Oberschulamt. Die Schulaufsichtsbehörden stellen sicher, dass diese Lehrkräfte vorzugsweise an einschlägigen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. III. Rauchen in der Schule Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen gefährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule zu rauchen. Ausnahmsweise kann für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bzw. die entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen eine sogenannte Raucherecke auf dem Schulgelände, außerhalb des Schulgebäudes eingerichtet werden, wenn dies die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung beschließt. Die Entscheidung für die Einrichtung einer Raucherecke gilt jeweils nur für ein Schuljahr. Lehrerinnen und Lehrer sind Vorbilder für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb sollen sie das Rauchen auf dem Schulgelände unterlassen. In den Räumen, die für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bestimmt sind, ist das Rauchen nicht gestattet. Im übrigen gilt auch für Lehrkräfte die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien über den Nichtraucherschutz in den Behörden und Dienststellen des Landes in der jeweils geltenden Fassung, wobei die Lehrerzimmer während Konferenzen als Sitzungsräume, im übrigen als Diensträume im Sinne der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift anzusehen sind. IV. Verhalten bei Drogenfällen Ein Teilproblem im Zusammenhang mit dem Drogenmissbrauch ist, wie sich Schulleiter und Lehrer verhalten sollen, wenn ihnen Einzelfälle von Schülern bekannt werden, die Rauschmittel erwerben, zu sich nehmen oder damit handeln. Dazu werden folgende Hinweise gegeben: 1. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist der pädagogische Auftrag der Schule. Daraus folgt: 1.1. Jeder - auch der gefährdete - Schüler hat das Recht auf Förderung, Beratung und Hilfe durch die Schule, auch die gefährdeten. Sie muss deshalb aber auch dafür sorgen, dass nicht einzelne Schüler durch ihr Verhalten in der Schule ihre Mitschülerinnen und Mitschüler gefährden und diese dadurch in ihren Rechten gegenüber der Schule verletzen. Das Kultusministerium verkennt nicht, dass die Abwägung zwischen den Rechten des einzelnen mit denen aller der Schule anvertrauten Schülerinnen und Schüler gerade in Fällen des Rauschmittelmissbrauchs schwierig ist und in besonders hohem Maß Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsbereitschaft erfordert. Erbarmungslose Strenge gegenüber einem jungen Menschen, der Rat braucht und dem geholfen werden kann, wäre ebenso verfehlt wie alles verstehende Mitleid, das sich auf ein Einzelschicksal fixiert und den Schutz der Mitschüler außer Augen lässt. 1.2. Der gemeinsame Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrern undEltern. Deshalb informiert der Lehrer in geeigneter Weise die Eltern betroffener Schüler, wenn ihm bekannt wird, dass Schüler durch Rauschmittel gefährdet sind. 1.3. Aus dem pädagogischen Auftrag der Schule folgt, dass ihr andere Aufgaben als den Gerichten und den Strafverfolgungsbehördengestellt sind. .................. Inhaltsverzeichnis Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen !

  37. Rechtssicherheit 3 2. Aus diesen Grundsätzen ergeben sich nachfolgende Hinweise im einzelnen. 2.1 Jede Schülerin und jeder Schüler können sich an eine Lehrkraft ihres Vertrauens wenden. Es gehört in solchen Fällen zu deren wesentlichen erzieherischen Aufgaben, die Schülerin und den Schüler darin zu unterstützen, sich aus einer Abhängigkeit von Rauschmitteln zu befreien oder mit anderen Problemen, die sich im Zusammenhang mit dem Rauschmittelmissbrauch ergeben, fertig zu werden und im Rahmen des Möglichen der Gefahr entgegen zu wirken, dass sich Schülerinnen und Schüler wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar machen. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass eine solche pädagogische und menschliche Hilfe der Lehrerin oder des Lehrers keinen Verstoß gegen die Dienstpflichten bedeutet und dass insbesondere keine Meldepflicht gegenüber der Schulleitung, den Schulaufsichtsbehörden oder den Strafverfolgungsbehörden besteht, so lange nicht eine Gefährdung der anderen Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Besteht nach der verantwortlichen Entscheidung der Lehrkraft eine solche Gefahr, muss sie dafür sorgen, dass die Schule ihren Verpflichtungen den anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber nachkommen kann. 2.2 Muss die Lehrerin oder der Lehrer eine solche Gefährdung annehmen, ist die Schulleitung zu verständigen: Eine solche Gefahr ist immer anzunehmen, wenn die Schülerin oder der Schüler mit hoher Wahrscheinlichkeit andere zum Rauschmittelkonsum verleiten wird oder bereits mehrfach dazu verleitet hat. Die Schulleitung benachrichtigt die Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers, wenn eine Information nicht bereits vorher durch die Lehrkraft erfolgte. Sie berät zusammen mit der Lehrkraft, der sich die Schülerin bzw. der Schüler anvertraut hat, der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sowie der Lehrerin bzw. dem Lehrer für Informationen zur Suchtprävention, welche Maß nahmen erforderlich sind, vor allem, ob eine Beratung und Entscheidung durch die Klassenlehrerkonferenz geboten erscheinen. Entsteht der Eindruck, dass die Schülerin oder der Schüler rauschmittelabhängig ist oder dass in diesem Falle die Schule alleine aus anderen Gründen nicht mehr helfen kann, soll sie sich mit psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen in Verbindung setzen. Bei allen Maßnahmen der Schule ist auf die Intimsphäre der Schülerin und des Schülers soweit wie möglich Rücksicht zu nehmen. 2.3 Die Verständigung der Kriminalpolizei ist in der Regel nur dann geboten, wenn es sich um schwere oder mehrfache Verstöße handelt, die zum Schutz der anderen Jugendlichen eine Anzeige dringend gebieten. Ein solcher Fall ist jedenfalls anzunehmen, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler nach den Feststellungen der Schule als Rauschmittelhändler betätigt. 2.4 Welche Maßnahmen jeweils im Einzelfall notwendig sind, wenn im Zusammenhang mit Rauschmitteln die sich aus dem Schulverhältnis ergebenden Pflichten verletzt wurden, kann generell verbindlich - sozusagen in tabellarischer Form, wie dies gelegentlich gewünscht wird - nicht geregelt werden. Solche notwendigerweise schematisierenden Richtlinien könnten den Gesichtspunkten nicht gerecht werden, die in jedem Einzelfall bei der in der Schule verantwortlich zu treffenden Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören vor allem die Persönlichkeit der Schülerin bzw. des Schülers, die Intensität und Häufigkeit des Fehlverhaltens, das Maß der Gefährdung der anderen Schülerinnen und Schüler sowie die Verhältnisse an der Schule. Das Kultusministerium beschränkt sich deshalb auf folgende Hinweise: In erster Linie muss das Bemühen der Schule dem gefährdeten jungen Menschen gelten, soweit ihr dies möglich ist und solange sie dies den anderen, ihr anvertrauten Schülerinnen und Schülern gegenüber verantworten kann. Dafür kann die Schule im Interesse des Gefährdeten oder zum Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler auch zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen greifen. Hierbei kann auch auf das äußerste Ordnungsmittel, den Ausschluss aus der Schule, nicht verzichtet werden, wenn es nicht möglich ist, der Gefahr für die Schulgemeinschaft anders zu begegnen. Inhaltsverzeichnis Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen !

  38. Rechtssicherheit 4 3. Folgende Aspekte werden abschließend besonders herausgestellt: 3.1 Lehrkräften und Schulleitung wird empfohlen, sich im Zweifelsfalle der fachlichen und rechtlichen Beratung durch die Schulaufsichtsbehörden zu bedienen. Sie sollten schon im eigenen Interesse von dieser Beratung in allen Fällen Gebrauch machen, in denen sie sich über die Rechtslage (z.B. in schulrechtlicher, disziplinarrechtlicher, strafrechtlicher Hinsicht) einschließlich etwaiger Folgen für sie selbst im unklaren sind. 3.2 Im übrigen ergibt sich aus den vorstehenden Hinweisen, dass sich die Lehrkräfte und Schulleitungen, die sich mit solchen Fällen von Drogenmissbrauch befassen, nicht durch die Sorge gehemmt zu fühlen brauchen, ihren Dienstpflichten nicht gerecht zu werden. Das Kultusministerium weist deshalb darauf hin, dass keine Disziplinarmaßnahmen zu befürchten sind, falls trotz verantwortungsbewusstem Handeln in schwierigen Fällen Entscheidungen getroffen werden, die sich nachträglich als objektiv falsch herausstellen. V. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschriften „Suchtprävention in der Schule" vom 4. Dezember 1993 (K.u.U 1994 S. 1) und „Rauchen in der Schule" vom 19. November 1997 (K.u.U. S. 201) außer Kraft. --------------------------------------------------------------- aus: http://www.leu.bw.schule.de/bild/SuchtVwV.pdf, heruntergeladen am 18.03.2005 Inhaltsverzeichnis Bitte klicken, wenn fertig mit Lesen !

  39. Inhalt Inhaltsverzeichnis: Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Startseite Lehrerverhalten – Aufklärung Grundgedanke„Offenheit“ Lehrerverhalten – Strafen Lehrerverhalten – Hilfe Problemstufen Lehrerverhalten – Lehrersignale Tabelle (Lehrerverhalten) Lehrerverhalten – 6 Reaktionsstufen Hilfestufen Tabelle (Lehrerverhalten) THC - Szenenbegriffe Strafstufen Tabelle (Lehrerverhalten) THC - Wirkungen Gefahren für Schüler THC - Zusatzinfos Allgemeine Aufklärung – 3 Wirkungsbereiche Allgemeine Aufklärung – Motivation + Folgen Lehrerproblematik E N D E HILFE für Betroffene Eine rechtlicheSicherheit Betroffener  HelferHelfer  Helfer Einfach draufklicken !

  40. Ende Home (Wiest): Einfach dieses Fenster schließen ! Ende

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