200 likes | 364 Views
Die Zukunft öffentlicher Banken. Folgen der Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung. Ausgangslage. Kreditgewerbe in Deutschland (2001). Der Markt gliedert sich im wesentlichen in 3 Arten von Banken: 314 Kreditbanken 1798 Genossenschaftsbanken
E N D
Die Zukunft öffentlicher Banken Folgen der Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung
Ausgangslage Kreditgewerbe in Deutschland (2001) Der Markt gliedert sich im wesentlichen in 3 Artenvon Banken: • 314 Kreditbanken • 1798 Genossenschaftsbanken • 548 Sparkassen u 13 Landesbanken
Ausgangslage Verteilung der Marktanteile
Ausgangslage Wegfall GTH Anstaltslast • Gewährträgerhaftung wird abgeschafft • Anstaltslast wie bei Gmbh u. AG geregelt • Übergangsfrist bis 2005 • Anpassung Landesgesetze/Satzungen bis Ende 2002
Ausgangslage • Die Folgen • Kosten steigen • Refinanzierung • Sicherungsfonds • Basel II EK-Nachteile bleiben Rechtsformdiskussionbleibt bzw. wird stärker Beschleunigung von • Fusionen • Outsourcing • Spk-Strategien Wegfall GTH Anstaltslast
Ausgangslage • Die Gegenstrategien • öffentlichen Auftragbewußter machen • Das „S“ unddie Kernkompetenzen • Regelungsdichtefür MA verbessern: • Sicherheit • Tariftreue • Bezahlung/Eingrp • Arbeitszeit • AP- Profile • Beschäft.Fähigkeit Wegfall GTH Anstaltslast
Ver.di Position zur Brüsseler Entscheidung • Die Entscheidung ist gefallen. • Aus ver.di Sicht war die Klage der europäischen Bankenvereinigung unbegründet • ver.di akzeptiert die politische Entscheidung zu Stabilisierung der Rechtssicherheit der Institute
ver.di - Positionen zum Erhalt öffentlicher Banken (1) • Erhalt der Sparkassen als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts • mit regionaler Orientierung (Regionalprinzip) • in der Spk-Organisation (Verbundprinzip) • Streichung Gewährträgerhaftung reicht aus • Anstaltslast „europafest“ regeln • einheitliche Definition des öffentlichen Auftrages in allen Landesgesetzen
Weitergehende ver.di – Positionen (2) • Die Versorgung mit Bankdienstleistungen ist von der EU-Kommission als Daseinsvorsorge anzuerkennen • Die Mitbestimmung der Personalräte und Verwaltungsräte ist zu verbessern, • Eine Legitimationskette bei der Besetzung der VR-Mandate ist zu streichen • Eine Drittelparität in Verwaltungsräten ist auf volle Parität zu erweitern • Erhalt des Flächentarifvertrages
Der öffentliche Auftragvon Sparkasse und LB • Anstalt öffentlichen Rechts - dem Gemeinwohl verpflichtet • Regionalprinzip • Öff. Auftrag in Landesgesetzen festgeschrieben
Beispiel öffentlicher Auftrag NRW • Geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung sicherstellen • Sparsinn und Vermögensbildung fördern • Kreditversorgung des Mittelstandes und wirtschaftlich schwächerer Bevölkerung • Stärkung des Wettbewerbes • Finanzierung der Schuldnerberatung
Öffentlicher Auftrag:Bestandsaufnahme in Zahlen(1) Filialdeckung
Öffentlicher Auftrag:Bestandsaufnahme in Zahlen(2) • Beratungsdienste „ Geld und Haushalt“, Schuldnerberatung, Spk-Schul-Service • Finanzierung jeder 2. Existenzgründung • 80% aller Sozialhilfeempfänger haben ein Konto bei einer Sparkasse
Öffentlicher Auftrag:Bestandsaufnahme in Zahlen(2) • KFW-Förderdarlehen • 2/3 Handwerkerkredite ü/Spk (Bk: 8%) • 67 Kapitalbeteiligungsges.Spk, beteiligt an 550 UN in Region • Agrarkredite 37 %, Kommunalkredite 60 % • kommunales Sponsoring und fast 500 Stiftungen
ver.di: Aktiv gegen Privatisierungs- tendenzen einsetzen (1) • Zielsetzung der Kläger (europ.Bk-verein) war und ist die Privatisierung des öff. Bankensektors durch Infragestellung des öffentlichen Auftrages. • Die Ziele: • - die Handelbarkeit von Spk-Anteilen zur Integration in Fusionsstrategien- damit Wettbewerbsbeschränkungen zur Preisbereinigung und Renditesteigerung.
worst case: Privatisierung(1) • (Dr.Breuer, DB AG: „Die Sparkassen sind ein Krebsgeschwür“) • Sparkassen werden zu Fusionsopfern: • strategisches Interesse der Großbanken an Ballungsraum - Sparkassen. • Folge: Zerstörung Verbundprinzip und Regionalprinzip - die tragenden Säulen der Spkèn • Kleine Flächensparkassen nur zur Ausschaltung von Wettbewerb interessant • Abwehrstrategien liegen in Fusionen; das Fusionstempo wird erhöht.
worst case: Privatisierung(2) • „Rückzug aus der Fläche“ heißt Fusionen, Filialsterben, Personal/ Ausbildungsplatzabbau • wirtschaftlich schwache Regionen zuerst betroffen • Kleinere Sparkassen überwiegen im S- Verbund (über 400 Sparkassenmit weniger als 500 Beschäftigte; 116 Sparkassen weniger als 500 Mio EURO DBS) • Sparkasse in der Fläche oft wichtigster Arbeitgeber; (besonders betroffen: Frauen, Immobile, Azubis); • negative Rückwirkung auf regionale Kaufkraft u. Steuer- einnahmen (Sparkassen: 40-50% EST aller Kreditinstitute) • Azubi-Quote Sparkassen: 9% (21837 Bestand 2001) privates Bankgewerbe 5,8% = 12884 Bestand 1999)
worst case: Privatisierung(3) • Verlust an Kundennähe, Konditionen- Erhöhung - als Folgen der Renditemaximierung • Betroffen: immobile Kunden, Ältere, finanziell schwache Bevölkerungskreise, Mittelstand, • GBR: rd. 4 Mio Menschen ohne Konto (=9% der Bev) BRD: rd 0,5 Mio ohne Girokonto (= 0,6% der Bev) • GBR: deutliche höhere Konditionen, „bankfreie“ Regionen, • GBR: nur noch 4 Großbanken im Markt (80% Marktanteil)
worst case: Privatisierung(4) • Rechtsformänderungen: schwerwiegende Folgen für Beschäftigte, Personal- u.Verwaltungsräte • Verlust der Bindung an ZVKèn und VBL, • Verlust der Tarifbindung an den BAT/ offene Tarifbindung der jeweiligen Sparkasse • fehlende Rechtsgrundlagen für Übergang von LPVG zum BetrVG in wichtiger Phase für die Beschäftigten • getrennte, nicht übergreifende Interessenvertretung bei Teilprivatisierungen • Verlust der Unternehmensmitbestimmung bei ca. 400 Spk (BetrVG 1952 gilt erst ab 500 Beschäftigte)
ver.di - Aktiv: • Gespräche, Kontakte, • Musterbriefe Parteien, Verbände, Sparkassen • Argumentarium für Anhörungen • Gespräche VÖB, Kontakt AK Länder • Gespräch mit DSGV und Regionalverbänden • DGB und verdi fit machen für Anhörungen • Veranstaltungen, Seminare • Flugblatt • Broschüre • an Spk- PR, VR, Vorstände, Verbände