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Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF

Informationsveranstaltung zur Forschungsförderung der EU Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24. März 2009. Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF. Referat Internationale Zusammenarbeit.

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Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF

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  1. Informationsveranstaltung zurForschungsförderung der EUOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24. März 2009 Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF

  2. Referat Internationale Zusammenarbeit Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Aufgaben (Auswahl):  Pflege der Regionalpartnerschaften des Landes  Förderung von Projekten im Rahmen von Regionalpartnerschaften und Internationalen Kommunalpartnerschaften sowie des internationalen Jugendaustausches  Vorbereitung von Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Europaministers  Vorbereitung von Besuchen ausländischer Delegationen  Koordinierung der internationalen Kontakte des Landes  Förderung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit mit Landesmitteln bzw. EFRE-/ESF-Mitteln

  3. Internationale Verflechtungen Sachsen-Anhalts Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  ca. 125 Kommunalpartnerschaften  rund 300 Schulen unterhalten internationale Schulpartnerschaften  Internationaler Jugendaustausch  Fachkooperationen der Ministerien und nachgeordneter Einrichtungen (z. B. Landwirtschaft, Umwelt, Kunst/Kultur)  Außenwirtschaftliche Aktivitäten der Unternehmen des Landes  Internationale Wirtschaftskooperationen („Partner von morgen“)  Wissenschafts- und Forschungsaustausch  Regionalpartnerschaften des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv)

  4. Förderperiode 2007-2013 Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  Erstmalige Möglichkeit der Förderung interregionaler Zusammenarbeit aus EFRE und ESF  Eigene Förderlinie in den Operationellen Programmen Sachsen-Anhalts  5,2 Mio. € Fördermittel inkl. Landeskofinanzierung, davon 2,2 Mio. € aus EFRE und 3 Mio. € aus ESF

  5. Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“ Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  Thematisch offen  Rechtliche Grundlagen (Auswahl):  Haushaltsrecht (LHO)  Leitlinien zum Förderprogramm (zu EFRE bzw. ESF)  VO 1083/2006 (Allgemeine Bestimmungen zu EFRE und ESF)  VO 1080/2006 (EFRE-Verordnung)  VO 1081/2006 (ESF-Verordnung)  VO 1828/2006 (Durchführungs-Verordnung)

  6. Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  Schwerpunkte der EFRE-Förderung (Art. 4 der VO 1080/2006) Auswahl:  Forschung und technologische Entwicklung, Innovation und unternehmerische Initiative (inkl. Technologietransfer, Entwicklung von Unternehmens- netzwerken; öffentlich-private Partnerschaften und Cluster)  lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung von Strukturen für lokale Dienstleistungseinrichtungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze  Tourismus  Risikovermeidung, einschließlich: Ausarbeitung und Durchführung von Plänen zur Vermeidung und Bewältigung von naturbedingten und technologischen Risiken  Investitionen in den Kulturbereich

  7. Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  Schwerpunkte der ESF-Förderung (Art. 3 der VO 1081/2006) Auswahl:  die Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer zur besseren Vorwegnahme und Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels  Verbesserung des Zugangs von Arbeitssuchenden und nicht erwerbs-tätigen Personen zum Arbeitsmarkt und Verbesserung ihrer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt  Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen im Hinblick auf ihre dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt  Stärkung des Humankapitals, insbesondere durch Förderung von Netzwerk- tätigkeiten zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Technologiezentren und Unternehmen

  8. Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“ Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  Bedingung für interregionale Projekte EFRE:  Beteiligung mindestens einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft aus einem anderen EU-Land (Art. 37 Abs. 6 c der VO 1083/2006)  Bedingung für interregionale Projekte ESF:  Beteiligung lokaler, regionaler oder nationaler Behörden aus mindestens einem anderen EU-Land (Art. 37 Abs. 7 der VO 1083/2006)  Wünschenswert, aber keine Förderbedingung: Beteiligung von Partnern in den drei Partnerregionen des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv)

  9. Wichtig: Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF 1. Sachsen-Anhalts Finanzmittel müssen Nutzen in/für Sachsen-Anhalt bewirken!  Kosten der ausländischen Projektpartner müssen dort finanziert werden. 2. Eine Kombination mit anderen europäischen Fördermitteln ist nicht möglich!  Das betrifft auch die Kombination von EFRE- und ESF-Mitteln untereinander. 3. Antragsteller haben einen Eigenanteil an den Projektkosten einzubringen.

  10. Mögliche Inhalte von Projekten Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  Erfahrungsaustausch  Austausch von „Best practice“-Beispielen und deren Umsetzung in Sachsen-Anhalt  Erarbeitung und Umsetzung von Mechanismen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft (EFRE)  Erarbeitung und Umsetzung von interregionalen Aus-, Fort- und Weiter- bildungsprojekten (ESF)

  11. Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF  Möglich: überjährige Projekte  Antragsberechtigt:  Kommunen  sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und denen Gleichgestellte  natürliche und juristische Personen des privaten Rechts  Förderfähige Kosten:  nur dem Projekt zuzuordnende Ausgaben  Personalausgaben, soweit durch das Projekt neu entstanden (also nicht für Stammpersonal!)  Sachkosten, jedoch kein Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken

  12. Fördergrundlagen und Antragsunterlagen Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Landesportal Sachsen-Anhalt: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30712 „Politik+Verwaltung“  „Europa+Internationales“  „Internationales“  „Förderung der internationalen Zusammenarbeit“

  13. Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Verfahrensablauf (1) Antragsberatung Einreichung des Antrags (mind. 6 Wochen vor Projektbeginn) Antragsbearbeitung Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei Förderentscheidung

  14. Verfahrensablauf (2) Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Erteilung Zuwendungsbescheid (oder ggf. Ablehnungsbescheid) Mittelauszahlung Verwendungsnachweisprüfung und Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei Entscheidung über Entlastung/Rückforderungen Erteilung Entlastungs- oder Rückforderungsbescheid

  15. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Thomas Kelter Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel.: 0391-567 6568 E-Mail: thomas.kelter@stk.sachsen-anhalt.de

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