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Gutachten und Berichte gemäß AO-SF - Hinweise zur Erstellung. Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss. Pädagogisches Gutachten: Antragstellung. Antragsformular: Bisheriger Bildungsweg Bitte beachten:
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Gutachten und Berichte gemäß AO-SF - Hinweise zur Erstellung Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
Pädagogisches Gutachten: Antragstellung • Antragsformular: Bisheriger Bildungsweg Bitte beachten: Die Schuleingangsphase kann drei Jahre umfassen. Das dritte Jahr wird nicht als Schulbesuchsjahr gezählt! • Anlagen vollständig hinzufügen (Zeugnisse, Förderplan, Konferenzprotokolle, Dokumentation aller schulischen Fördermaßnahmen,…) • Anlagen bitte mit Schulkopf, Datum, Unterschrift und Dienstbezeichnung versehen
Pädagogisches Gutachten - Gliederung (Personaldaten auf dem Deckblatt) 1. Bisheriger Bildungsweg 2. Lernentwicklung und Leistungsstand 3. Arbeits- und Sozialverhalten 4. Lebensumfeld 5. Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen 6. Bisherige schulische Förderung 7. Wesentliche Inhalte des Gesprächs mit den Erziehungsberechtigten 8. Ressourcenanalyse und Resümee
Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 4: Lebensumfeld Familiensituation bitte sensibel und objektiv darstellen – Gutachten werden von Eltern beim Schulamt eingesehen!
Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 5: Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen – Migrationshintergrund • Sprachkundige Vermittler können beim Schulamt angefordert werden (Kontakt: z. Zt. Herr Hodißen) • bei Schülern italienischer Herkunft muss immer ein Übersetzer angefordert werden • Prüfen, ob Schwierigkeiten beim Gebrauch der deutschen Sprache in absehbarer Zeit behoben werden können. • Sprachfreie Intelligenztests einsetzen
Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 5: Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen Autismus: kann einen sonderpädagogischen Förderbedarf auslösen und muss dann einem adäquaten Förderschwerpunkt (GG, LE, ES etc) begründet zugeordnet werden.
Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 8: Resümee – Gemeinsamer Unterricht • Bei Antrag auf GU: Gutachten enthält Argumente für oder gegen den Förderort GU (Ressourcenanalyse). Keine ausschließlichen GU - Empfehlungen aussprechen! • GU-Plätze sind begrenzt – keine GU-Plätze in Aussicht stellen die Entscheidung trifft das Schulamt
Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise zu 8: Resümee • Dreischritt beachten: - Förderbedarf(e) - Förderschwerpunkt(e) - Förderort(Empfehlungscharakter - Formulierungsbausteine nutzen!) • Bei mehreren Förderschwerpunkten muss ein vorrangiger Förderschwerpunkt begründet empfohlen werden. • Keine konkrete Schule als Förderort benennen, nur den Förderschultyp (Integrative Lerngruppe, GU an GS bzw. nach Schulformempfehlung) • Votum der Eltern zur sonderpädagogischen Förderung/ zum Förderort immer erforderlich
Pädagogisches Gutachten zu 8: Resümee – unklare Fälle Formulierung bei unklaren Fällen: „Der sonderpädagogische Förderbedarf kann derzeit nicht eindeutig festgestellt werden. Die Gutachter schlagen eine weitere Beobachtungsphase in der zur Zeit besuchten Schule vor.“ (Im Gegensatz zur Probezeit auch länger als 6 Monate möglich) Das Verfahren wird von der Schulaufsicht ausgesetzt.
Pädagogisches Gutachten- Heftung • Deckblatt (Formblatt E1 oder E2) • Pädagogisches Gutachten • Ggfls. GU - Antrag der Erziehungsberechtigten • Schulärztliches Gutachten (bitte im Pädagogischen Gutachten vermerken, wenn das schulärztliche Gutachten noch nicht vorliegt) • Anlagen (Tests, Arztberichte, …) • Beauftragung bitte nichtanfügen.
Berichte • Formale Aspekte – siehe Pädagogisches Gutachten • Elterngespräch: Datum und Votum • Stellungnahme zur bisherigen Förderung und Resümee • Nach Ablauf der 6-monatigen Probezeit: eindeutige Aussagen zum „erprobten“ Förderschwerpunkt und Förderort (nur Förderschulen und GU - Schulen) • Bericht schließt mit begründeter Empfehlung zu sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderort (nur Förderschulen und GU - Schulen)
Berichte (nach Ablauf der Beobachtungszeit an der allgemeinen Schule) • Fazit:Bei positivem Ergebnis:„Der Schüler/ die Schülerin kann erfolgreich am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen. Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf.“Bei negativem Ergebnis:„Schüler kann wegen seiner Behinderung/ wegen seines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht erfolgreich am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen. Es besteht sonderpädagogischer Förderbedarf.“
Pädagogisches Gutachten/Berichte– formale Hinweise • Daten der Elterngespräche, Beobachtungen etc. aufführen • Unterschriften beider Gutachter (ggfls. auch Drittgutachter) mit Dienstbezeichnung sind erforderlich (Gutachten und Deckblatt) • Die Schulleitung kontrolliert und zeichnet gegen • Bitte Heftung beachten! • Bei Anhaltspunkten für anderen FSP: Co-Gutachter beim Schulamt anfordern (Kontakt: Frau Schiefer)
Wechsel Förderschwerpunkt/ Förderort Kann bei einem geplanten Wechsel des Förderschwerpunktes/ Förderortes keine Einigung mit den Eltern erzielt werden Bitte direkt Neuantrag AO-SF stellen!
Schulwechsel im laufenden Schuljahr Votum (Einverständnis) der aufnehmenden Schule und Angabe des Zeitpunkts ist erforderlich, wenn der Wechsel nicht zum 1.8. des folgenden Schuljahrs erfolgen soll.
Fristen • Anträge auf Verfahren nach AO-SF für Schulanfänger 15.12. • Anträge auf Verfahren nach AO-SF 15.02. • Förderortwechsel 15.02. • Förderschwerpunktwechsel ohne Förderortwechsel jederzeit • GU Klasse 4 Berichte (Förderortwechsel) 15.12. • Beendigung der sonderpädagogischen Förderung 31.01.(bei Absprache mit der allgemeinen Schule auch jederzeit, dann bitte Datum angeben)
Datenschutz • Datenschutzbestimmungen bitte beachten! • Elektronische Fassung des Gutachtens und der Testergebnisse dürfen nicht auf dem privaten PC verbleiben CD-Kopie in der Schule aufbewahren
Formulare, Checklisten, Arbeitshilfen immer aktuell zum Download unter:www.spf-rkn.de