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Ernst-Reuter-Schule 1

Ernst-Reuter-Schule 1. Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main. Informationen zur Oberstufe (gültig ab der Einführungsphase 2013/14). ERS 1, Pk, XI / 13. Anlass der Präsentation. Information über die gymnasiale Oberstufe für Schülerinnen und Schüler. Rechtsgrundlage.

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Presentation Transcript


  1. Ernst-Reuter-Schule 1 Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main Informationen zur Oberstufe (gültig ab der Einführungsphase 2013/14) ERS 1, Pk, XI / 13

  2. Anlassder Präsentation • Information über die gymnasiale Oberstufe für Schülerinnen und Schüler

  3. Rechtsgrundlage • OAVO (=Oberstufen- und Abiturverordnung...) vom 4.4.13

  4. Hinweis • In dieser Präsentation wird oft von der Jahrgangsstufe 11 gesprochen, weil sie dies für den allergrößten Teil unserer Schülerinnen und Schüler auch ist. Korrekt wäre die Bezeichnung „Einführungsphase“. • Analog dazu entsprechen die als Jahrgangsstufen 12 und 13 bezeichneten Jahre der „Qualifikationsphase“.

  5. Aufbau der Präsentation • Grundsätzliches • Einführungsphase:Klassenunterricht, Kurse,Leistungs-Orientierungs-Kurse • Qualifikationsphase(Jahrgangsstufen 12 und 13)Leistungs- und Grundkurse • Fächerwahlen zur Qualifikationsphase • Abitur

  6. AF I (sprachlich-lite-rarisch-künstlerisch) Deutsch (+PeP) Englisch Französisch Italienisch Spanisch Latein Kunst Musik Darstellendes Spiel AF II (gesellschafts-wissenschaftlich) Politik & Wirtschaft Geschichte kath. u. ev. Religion Ethik Wirtschaftswissenschaften Erdkunde Aufgabenfelder (1)

  7. AF III (mathematisch-naturwissenschaftlich) Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Sport Aufgabenfelder (2)

  8. Bewertung in Punkten

  9. Verweildauer • Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre. • Die Mindestbesuchsdauer beträgt 2 Jahre (direkte Versetzung von 10(9) nach Q1 oder von E1 nach Q2 als Ausnahmen). • Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem halben Jahr wird auf die Verweildauer NICHT angerechnet.

  10. DieEinführungsphase • Hinführung zur Arbeitsweise in der Oberstufe • Ausgleich der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen • Vorbereitung der Entscheidung für eigene Schwerpunktsetzung - z.B. inden LOKs

  11. Einführungsphase Pflichtfächer 1 (*=im Klassenverband) • Deutsch (3)* • Fremdsprache ab 5 oder 7 (3)(*) • weitere Fremdsprache (3/4)(Franz., Latein, Span., Ital.) • Kunst / Musik / Darst. Spiel (2) • PeP (4/3)* • Politik und Wirtschaft (2)* • Geschichte (2)* • Religion / Ethik (2)

  12. Einführungsphase Pflichtfächer 2 • Mathematik (4)* • Biologie (2)* • Chemie (2)* • Physik (2)* • Sport (2) */- • Tutorstunde (1)**) bedeutet: im Klassenverband

  13. Einführungsphase - zusätzliche freiwillige Fächer: • eine weitere (neue) Fremdsprache (3/4) Spanisch , Italienisch • Erdkunde (2) • Wirtschaftwissenschaften (2) • Informatik (2)

  14. Zahl der Unterrichtsstunden • In der Einführungsphase müssen es 34 Wochenstunden (verpflichtender) Unterricht sein. Das ist von der Organisation her so garantiert und muss nicht überprüft werden. • In der Qualifikationsphase soll den SuS „Gelegenheit gegeben werden“, insgesamt 66 Wochenstunden zu besuchen.

  15. Einführungsphase Zusatzstunden • Erstes Halbjahr: 4 Stunden PeP,zweites Halbjahr: 3 Stunden • Zwei Orientierungskurse (spätere Leistungskurse) erhalten zusätzlich im 2. Halbjahr je 1 Stunde

  16. Fremdsprachen • Zwei Fremdsprachen sind in der Stufe 11 verpflichtend. • Eine Fremdsprache aus der Mittelstufe (ab 5 oder ab 7) muss weitergeführt werden. • Wer in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache belegt hat, muss von Stufe 11 bis 13 eine neue Fremdsprache belegen und die Kurse aus 13 einbringen. An der ERS 1: Spanisch oder Italienisch, sind auch als Prüfungsfach möglich. • In der Qualifikationsphase (12/13) wird mindestens eine fortgeführte Fremdsprache beibehalten (=„verpflichtende FS“).

  17. Fremdsprachen: besondere Bedingungen • Wurde die zweite Fremdsprache nur in den letzten beiden Jahren der Mittelstufe besucht, MUSS sie in der Einführungsphase weitergeführt werden. • Wurde eine Fremdsprache (die „erste“ oder „zweite“) von 5 oder 7(6) bis 10(9) besucht, und wird sie dann abgegeben, (und ist sonst keine 2. Fremdsprache belegt,) muss eine neue Fremdsprache begonnen werden, die dann auch bis zum Abitur belegt, aber nicht angerechnet werden muss.

  18. Leistungsnachweise - E • In der Einführungsphase sind in jedem Schulhalbjahr folgende Leistungsnachweise anzufertigen:1. in Deutsch, in jeder Fremdsprache und in Mathematik je zwei Klausuren,2. in den übrigen Fächern je eine Klausur bzw. im Fach Sport eine besondere Fachprüfung, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25% gewichtet wird.

  19. Zulassung zur Qualifikationsphase • in allen verbindlichen Fächern mindestens 05 Punkte • höchstens 2 verbindliche Fächer mit 01 - 04 Punkten (mit Ausgleich durch andere verbindliche Fächer); darunter nur ein Fach aus der Gruppe Deutsch / Fremdsprachen / Mathematik

  20. Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (1) Höchstens zwei verbindliche Fächer, davon nur eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik (HF) mit 01 bis 04 Punkten und kein verbindliches Fach mit 00 Punkten Alle verbindlichen Fächer mit mindestens 05 Punkten Ausgleich: Ein HF durch 1x10 oder 2 x 07 in HF pro VF durch 1x10 oder 2x 07 in VF bei max. 2 VF (siehe oben) Z U L A S S U N G

  21. Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (2) Keine Ausgleichs-möglichkeiten bei zwei verb. Fächern mit weniger als 05 Punkten Ein verbind-liches Fach mit 00 Punkten drei oder mehr verbindliche Fächer Zwei „Hauptfächer“ mit weniger als 05 Punkten K E I N E Z U L A S S U N G

  22. Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (3) • Die Zulassungskonferenz kann in begründeten Fällen bei einer/m SchülerIn, die/der die Bedingungen nicht erfüllt, zu der Auffassung gelangen, dass sie/er dennoch erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten kann. Für einen solchen Beschluss müssen besondere Gründe vorliegen, Leistungsfähigkeit und der Leistungswille müssen klar zu erkennen sein. Weiterhin ist für einen solchen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit nötig.

  23. Wiederholung der Einführungsphase • Wer von der Lehrerkonferenz nicht zur Qualifikationsphase zugelassen wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. Wer auch nach dieser Wiederholung die Zulassung nicht schafft, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. • Wer bereits die Jahrgangsstufe 10 wiederholt hat, weil er nicht nach Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, darf die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholen. • Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bzw. der Schülerin möglich (falls nicht schon wiederholt wird!). Über die Zulassung zur Qualifikationsphase wird dann aufgrund der Ergebnisse des Wiederholungsjahrs neu entschieden.

  24. Leistungskurse in der Qualifikationsphase • Ein Leistungskurs muss an der ERS1 aus der Gruppe Englisch, Französisch, Spanisch, Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik sein. • Der andere Leistungskurs kann sein:eines der obigen Fächer sowie Deutsch, Kunst, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Informatik

  25. Kurswahlen • Die Kurse des nächsten Schuljahres werden etwa im Mai gewählt. • Die Wahlen sind verbindlich; es werden oft Zweit- oder sogar Drittwünsche abgefragt. • Ein Fach kann nur dann als Leistungskurs belegt werden, wenn es während der gesamten Einführungsphase besucht und mit mindesten fünf Punkten abgeschlossen wurde (oder gleichartige Kenntnisse nachgewiesen wurden).

  26. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (1) Stunden Anzahl der Kurse • Deutsch 4 4 • Fremdsprache 3 4 • (2.Fremdspr.ab11:4 4) • Ku / Mu / DaSp 2 2

  27. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (2) Stunden Anzahl der Kurse • Politik und Wirtschaft 3 2 • Geschichte 3 4 • Religion / Ethik 3 4

  28. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (3) Stunden Anzahl der Kurse • Mathematik 4 4 • 1. Naturwissenschaft 3 4 • Sport 2 bzw. 3 4 • 2. Fremdsprache • 2. Naturwissenschaft • Informatik 3 bzw. 4 2

  29. Qualifikationsphase - Belegpflicht kompakt • Deutsch • eine Fremdsprache sowie die zweite, falls „Pflicht ab 11“ • zwei Halbjahre Kunst / Musik / Darstellendes Spiel • Politik & Wirtschaft in Q1/2 • Geschichte • Religion / Ethik • Mathematik • eine Naturwissenschaft • Sport • eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik in Q1/2

  30. Qualifikationsphase - Einbringungspflicht (Kurse) • 2 Leistungsfächer (je 5-stündig) mit jeweils 4 Halbjahreskursen 8 • 24 Grundkurseverteilt auf 4 Halbjahre 24 • Gesamtzahl einzubringender Halbjahreskurse 32

  31. Zusatzhinweise (1) • Die Belegverpflichtungen müssen in zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen erfüllt werden. • Kein belegpflichtiger Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen werden. • Es können maximal drei Sportkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (Ausnahme: Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach). Die Kurse müssen sich in Inhalten und Anforderungen der Leistungsüberprüfungen unterscheiden.

  32. Zusatzhinweise (2) • Zweite Pflichtfremdsprache ab 11: angerechnet werden müssen (mindestens) die Kurse aus Q3 und Q4. • Die Anrechnung von Kursen aus einer (freiwilligen) Fremdsprache ab 11 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass mindestens ein Kurs aus Q3/4 in die Wertung eingebracht wird. • Pro Fach können maximal 4 Kurse angerechnet werden; themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal wiederholt werden, angerechnet wird aber dann das Ergebnis des Wiederholungskurses. (Dies gilt auch für Sportkurse!!)

  33. Zusatzhinweise (3) • Wenn in Kunst, Musik, Darstellendem Spiel oder Politik & Wirtschaft Kurse über die Mindestverpflichtung hinaus besucht wurden, können die beiden anrechnungs-pflichtigen Kurse aus allen besuchten Kursen gewählt werden. • Im AF II müssen 6 Kurse angerechnet werden, darunter 2 Kurse aus Politik & Wirtschaft sowie die beiden Geschichtskurse aus den Halbjahren Q3 und Q4.

  34. Zusatzhinweise (4) • Wer Religionslehre als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse in der Einführungs- und der Qualifikationsphase in derselben – in der Regel seiner – Religionslehre bzw. Konfession besucht haben. Lässt das Kursangebot der Schule diese Wahl nicht zu, können bis zu zwei Kurse einer anderen Konfession angerechnet werden. Die Gründe für Abweichungen sind in den Prüfungsunterlagen der Schule festzuhalten. • Zusätzlich zur Fremdsprache und einer Naturwissenschaft müssen 2 Kurse aus einer zweiten Fremdsprache, einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht werden.

  35. Zusatzhinweise 5 • Wenn Sport Abiturfach sein soll, müssen in der gesamten Qualifikationsphase dreistündige Sportkurse besucht werden. Achtung: Eine Befreiung vom praktischen Teil des Sportunterrichts auch in nur einem Halbjahr schließt die Teilnahme am Sportabitur aus – ggf. muss ein Ersatzfach gewählt werden! • Fand ein Auslandsaufenthalt von mindestens halbjähriger Dauer während der Qualifikationsphase statt, so können auf Antrag Leistungen der Pflichtfächer aus der Einführungsphase bei der Gesamtqualifikation angerechnet werden.

  36. Fehlerindices (1a) • Rechtschreibfehler und Verstöße gegen die Grammatik-regeln führen in Klausuren zu Punktabzügen: • Fehlerzahl x 100Fehlerindex = ----------------------- Zahl der Wörter • Deutsch und übrige FächerFach \ Punkteabzug: 1 2 3 4 Deutsch (bei Index:) 2,0 4,0 6,0 8,0 übrige Fächer (bei:) 3,0 6,0 - -

  37. Fehlerindices (1b) • In den Fällen, in denen der geforderte sprachliche Anteil der Arbeit weniger als die Hälfte beträgt, wird der Abzug folgendermaßen ermittelt: • Man ermittelt den tatsächlichen prozentualen sprachlichen Anteil der Aufgabe und- ab dem Fehlerindex 3 werden 5 % der Rohpunkte dieses Anteils,- ab dem Fehlerindex 6 werden 10 % der Rohpunkte dieses Anteilszum Abzug gebracht.

  38. Fehlerindices (2) • Für die Fremdsprachen werden die Fehlerindices anders berechnet und gehen zu einem gewissen Prozentsatz in die Gesamtnote ein: • Fach / Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 • Englisch (LK) 0,7 1,0 1,3 1,6 1,9 2,3 2,6 2,9 3,2 3,5 3,8 4,1 4,4 4,7 5,0 > 5.0 • Englisch (GK) 0,9 1,3 1,7 2,1 2,5 2,9 3,3 3,7 4,1 4,5 4,9 5,3 5,7 6,1 6,5 > 6,5 • Frz./Sp. (LK) 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 7,5 8,0 > 8,0 • Fr./It./Sp.(GK) 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,6 5,2 5,8 6,4 7,0 7,6 8,2 8,8 9,4 > 9,4 • Latein 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 9,5 10 11 13 14 16 >16

  39. Umrechnung von Prozentwerten in Notenpunkte • Folgende Tabelle gilt von 11 bis 13, falls Rohpunkte in Noten umgerechnet werden: • Notenpunkte 15 14 13 12 11 10 9ab Prozent: 96 91 86 81 76 71 66 • 8 7 6 5 4 3 2 1 061 56 51 46 41 34 27 20 < 20

  40. Prüfungsfächer im Abitur Unter den Prüfungsfächern müssen sich befinden: • Deutsch • Mathematik • Eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik • Diese Verpflichtungen können auch über eine Präsentation, nicht aber über eine besondere Lernleistung erfüllt werden!

  41. Abitur - Termine (1) • Meldung zur Prüfung: am Anfang von Q4mit Angabe aller Prüfungsfächer • Schriftliches Abitur: in den Wochen vor den Osterferien (bisher) • Unterrichtsende: zweite Woche im Mai • Mündliches Abitur: im Juni

  42. Abitur-Termine (2): Sonderfälle • Präsentationsprüfungen und Kolloquien zu einer besonderen Lernleistung und fachpraktische Prüfungen können bereits vor den mündlichen Prüfungen durchgeführt werden, jedoch nicht vor dem Ende der Kursphase. • Prüfungen in Mannschaftssportarten und Prüfungen im Fach Darstellendes Spiel, für die ein Ensemble benötigt wird, können bereits in den letzten beiden Wochen der Kursphase durchgeführt werden.

  43. Abitur - Termine (3) - Beratungstag • Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden spätestens 5 Unterrichtstage vor dem mündlichen Abitur (am „Beratungstag“) bekannt gegeben. Hier erfährt man auch, ob man eine zusätzliche mündliche Prüfung machen muss. Nun wählt man endgültig die Noten aus, die in die Abiturberechnung eingehen und wird zum (mündlichen) Abitur zugelassen. Hier kann man sich auch für freiwillige (mündliche) Zusatzprüfungen melden.

  44. Abitur-Termine (4) - Abiturzeugnis • Das Abiturzeugnis erhält man spätestens am 30. Juni.

  45. Abitur - Prüfungsfächer • Alle Prüfungsfächer müssen seit der Stufe 11 durchgehend belegt sein. • Es wird in 5 Fächern geprüft

  46. Abiturprüfungen • Schriftlich (1 und 2): beide Leistungsfächer • Schriftlich (3): beliebiges Fach, aber: mit den ersten drei Prüfungen müssen mindestens 2 Aufgabenfelder abgedeckt werden • Mündlich (4): beliebiges Fach, auch Sport • Mündlich (5): beliebiges Fach, (auch Sport,) auch Präsentation oder besondere Lernleistung • Die fünf Prüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken

  47. Zusatzinformationen • Eine besondere Lernleistung kann - nach Überprüfung - zur Abdeckung der Aufgabenfelder herangezogen werden.

  48. Meldung zur Prüfung • Bei der Meldung (zu Beginn von Q4) wählt die Schülerin und der Schüler auch die Prüferinnen und Prüfer in jedem der Prüfungsfächer unter den Lehrkräften, die sie oder ihn in mindestens einem vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen angerechneten Kurs eines Faches unterrichtet haben. • Stehen die Lehrkräfte, welche die Schülerin oder den Schüler vor der Prüfungsphase unterrichtet haben, als Prüferinnen und Prüfer nicht zur Verfügung, kann die Schülerin oder der Schüler eine andere Lehrkraft des betreffenden Faches, die an der jeweiligen Schule unterrichtet, als Prüferin oder Prüfer wählen. Diese Wahl erfolgt bei der Meldung.

  49. Zusätzliche Informationen • In den LKs schreibt man im schriftlichen Abitur jeweils 4 Zeitstunden • In den GKs schreibt man 3 Zeitstunden • Mündliche Prüfungen sowie das Kolloquium zur besonderen Lernleistung dauern in der Regel 20 Minuten • Bei der Präsentationsprüfung dauern die Präsentation und das Kolloquium in der Regel je 15 Minuten

  50. Präsentation • Medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium. • Schwerpunkt in einem (selbstgewählten) Fach. • Im Fach Sport kann die Präsentation als theoretischer Prüfungsteil nach Veranschaulichung sportpraktische Anteile aufweisen. (Analog dazu wahrscheinlich auch in DS.) • Die Meldung zu einer Präsentation muss bei der Meldung zum Abitur (Anfang Februar) mit abgegeben werden. • Die Aufgabenstellung erfolgt durch den/die LehrerIn nach der jeweils letzten schriftlichen Abiturprüfung. • Bearbeitungszeit: mindestens vier Wochen. • Abgabe der Dokumentation: eine Woche vor Kolloquium

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