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Das Praktikum in der 11. Klasse der FOS. Der Praktikumsvertrag (Entwurf des MBWJK). § 1 Dauer des Praktikums § 2 Inhalt des Praktikums § 3 Pflichten der Praktikumsstelle § 4 Pflichten des Praktikanten § 5 Pflichten der gesetzlichen Vertreter § 6 Auflösung des Vertrages
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Der Praktikumsvertrag(Entwurf des MBWJK) § 1 Dauer des Praktikums § 2 Inhalt des Praktikums § 3 Pflichten der Praktikumsstelle § 4 Pflichten des Praktikanten § 5 Pflichten der gesetzlichen Vertreter § 6 Auflösung des Vertrages § 7 Praktikumszeugnis § 8 Regelung von Streitigkeiten § 9 Sonstige Vereinbarungen
Das gelenkte Praktikum in Klassenstufe 11 • Dauer: 01.08 – 31.07 des Folgejahres • 3 Tage pro Woche im Betrieb, 2 Tage an der FOS • Arbeitszeit wie im Betrieb üblich • geregelt nach gesetzlichen / tariflichen Bestimmungen • mindestens 21 Stunden, aber nicht an Sonn- und Feiertagen • Anrecht auf 6 Wochen Jahresurlaub • dieser soll während der Schulferien genommen werden • ersten 8 Wochen = Probezeit
Zielsetzung Das Praktikum soll … … Erfahrungen beruflicher Praxis vermitteln. … spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten wie - Aufbau und Funktion des Betriebes - Sozialstrukturen des Betriebes - gesellschaftliche Konsequenzen betrieblichen Handelns vermitteln. betriebliche Erfahrungen
Das Praktikum im Bereich „Wirtschaft&Verwaltung“ Beschaffungs- und Lagerhaltungsprozesse Personalwesen betrieblicheErfahrungen sammeln Controlling der Geschäftsprozesse Marketing- und Absatzprozesse Planung, Durchführung & Steuerung betrieblicher Leistungserstellung Buchführung & Kostenrechnung
Vorgaben für die Schüler • mindestens 75% Anwesenheit im Betrieb • Verfassen von Monatsberichten (Betrieb) • Kontrolle / Prüfung durch Praktikumsstelle • Der Praktikumsbetrieb erstellt ein Zeugnis (versetzungsrelevant) • Abfassung & Präsentation eines Fachberichtes pro Halbjahr (FOS)
Pflichten der Praktikanten(nach § 4 Praktikumsvertrag) Der Praktikant verpflichtet sich • alle ihr/ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; • die ihr/ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; • die Betriebs- / Geschäftsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Einrichtungen, Werkzeuge, Geräte und Maschinen sorgsam zu behandeln; • die Berichte sorgfältig zu führen und jeden Bericht der Ausbildungsleitung der Praktikumsstelle vorzulegen; • die Interessen der Praktikumsstelle zu wahren und über Vorgänge in der Praktikumsstelle Stillschweigen zu bewahren; • bei Fernbleiben die Praktikumsstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Grundsätzliches • Das Praktikum findet unter Anleitung der FOS statt. • Der Ansprechpartner im Betrieb ist der für die Ausbildung Zuständige. • Die Schülerinnen und Schüler sind über die Schule unfall- und haftpflichtversichert. • Die Schülerinnen und Schüler müssen sich selbstständig um einen entsprechenden Praktikumsplatz kümmern. • Auswahl & Bewerbung bei geeigneten Betrieben • Unterstützung hierbei von Seiten der Schule