100 likes | 204 Views
Wahlpflichtunterricht (WP I) in der Realschule. A. Roy-Werner – stellv. Schulleiter. §3 APO – SI. Belegung des gewählten Faches bis Ende der Sek I. In der Regel: einmaliger Wechsel bis Ende des ersten Jahres möglich. §15 APO – SI.
E N D
Wahlpflichtunterricht (WP I) in der Realschule A. Roy-Werner – stellv. Schulleiter
§3 APO – SI • Belegung des gewählten Faches bis Ende der Sek I. • In der Regel: einmaliger Wechsel bis Ende des ersten Jahres möglich
§15 APO – SI • Neben der fortgesetzten Fremdsprache (Französisch) kann die Schule Schwerpunkte in Naturwissenschaften/Technik, Sozialwissenschaften und Musik/Kunst mit jeweils einem Schwerpunktfach anbieten. • Das Angebot der ELSA: Französisch, Biologie, Physik, Chemie, Technik, Informatik, Sozialwissenschaften
§15 APO - SI • In den Schwerpunktfächern des Wahlplicht-unterrichtes werden Klassenarbeiten geschrieben.
§25 APO – SI • (1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klasse 7 bis 10 versetzt, wenn die Leistungen • a) in nicht mehr als nur einem Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlplichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch einen mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird.
§40 APO – S IMittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) • (1) Den mittleren Schulabschluss erwirbt eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule nach dem Abschlussverfahren der Klasse 10, wenn die Versetzungsbedingungen des §25 erfüllt sind.
§41 APO – SIBerechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe • Eine Schülerin oder ein Schüler (…) der Realschule erwirbt (…) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (…), wenn ihre oder seine Leistungen in allen Fächern mindestens befriedigend sind. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen mindestens durch gute Leistungen in einem anderen dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. (…)
Wahlverfahren an der ELSA • Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den nächsten Tagen Wahlzettel. • Diese sind ausgefüllt bis zum angegebenen Termin abzugeben. • Jede Schülerin/jeder Schüler muss drei Fächer angeben, den Erstwunsch, den Zweitwunsch und den Drittwunsch. • Schulorganisatorische Gründe geben den Ausschlag für die Besetzung der Kurse. • Die Wunschreihenfolge findet dabei selbstverständlich Berücksichtigung. • Es werden am Ende des Schuljahres Listen ausgehängt, auf denen die Wahlergebnisse aufgeführt sind. • Ein Kurswechsel ist nach der Wahl in der Regel nur bis zum Ende des ersten Jahres möglich.