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Selbständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfe aus einer Hand (IH-NRW). Zwischenbericht 2005 der wissenschaftlichen Begleitforschung. Ziele der Zuständigkeitsverlagerung. Bedarfsgerechter Ausbau ambulanter Hilfen. Verbesserung der Infrastruktur der Hilfen.
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Selbständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfe aus einer Hand (IH-NRW) Zwischenbericht 2005 der wissenschaftlichen Begleitforschung
Ziele der Zuständigkeitsverlagerung • Bedarfsgerechter Ausbau ambulanter Hilfen. • Verbesserung der Infrastruktur der Hilfen. • Integration und Selbstbestimmung. • Finanzielle Entlastung. • Effektive und Effiziente Versorgungsstruktur. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Realisierung der Ziele durch • Individuelle Hilfeplanung zur Steuerung von Einzelfällen. • Intensive Planung und Koordinierung örtlicher Angebote. • Einführung neuer Finanzierungsformen, insbesondere für ambulante Hilfen. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Grundlagen der Begleitforschung • Auftrag: Evaluation der Effekte der befristeten Zuständigkeitsverlagerung des „Selbständigen Wohnens“ auf die Landschaftsverbände in NRW. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Projektstruktur • Landesweite Erhebungen. • Auswertung von statistischen Daten zur Veränderung. • Vertiefende Untersuchungen in vier Projektregionen (Essen, Kreis Minden-Lübbecke, Münster und Rheinisch-Bergischer Kreis). Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Ist-Analyse • Erstellung von 54 Beschreibungen zu regionalen Strukturen der Behindertenhilfe: • Auswertung sozialstatistischer Daten, Berichte und Sozialplanungen. • Befragung der Planungsverantwortlichen. • Befragung der Freien Träger. • Befragung der Interessenvertretungen. • Auswertung von Statistiken der Landschafts- verbände und Kommunen. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Funktion der Ist-Analyse • Erfassung und Beschreibung der Ausgangsbedingungen in den Kommunen zum Beginn der Zuständigkeits-veränderung. • Grundlage zur Beobachtung und Beschreibung von Veränderungen. • Grundlage für die Zwischenauswertung der Hilfesysteme in NRW. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Ausgangslage 30.06.2003 • Insgesamt ca. 42.900 stationäre Plätze im Rahmen der Eingliederungshilfe. • Insgesamt gab es für etwa 11.000 Menschen Angebote des Ambulant Betreuten Wohnens. • Das Verhältnis stationärer zu ambulanten Hilfen beträgt damit etwa 80 : 20. • 80 % der Angebote werden von freien Trägern vorgehalten. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung(Stand 30.06.2003) • Durchschnittlich 1,74 Plätze pro 1.000 EW in stationären wohnbezogenen Einrichtungen in NRW (ins. 31.329 Plätze). • Durchschnittlich 0,15 Leistungsempfänger/innen pro 1.000 EW Hilfen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens in NRW (ins. 2.734 Nutzer/innen). • Landesweit große regionale Disparitäten: • Stationär: 0,54 – 5,53 Plätze pro 1.000 EW • Ambulant: 0 – 0,6 Nutzer/innen pro 1.000 EW • Verhältnis ambulant zu stationär im Landesdurchschnitt: 7,7 : 92,3 Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Kommunale Planungsstrukturen im Hilfebereich „Geistige Behinderung und Körperbehinderung“ • Planungsstrukturen sind in den Gebietskörperschaften unterschiedlich entwickelt. • Das Planungsgeschehen ist eher gering durch formalisierte Verfahren strukturiert. • Prägend sind von Trägern initiierte Planungsstrukturen. • Eine gut ausgebaute Planungsstruktur begünstigt in der Regel die Entwicklung des ABW. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen (Stand: 30.06.2003) • Durchschnittlich 0,67 Plätze pro 1000 EW in stationären wohnbezogenen Einrichtungen (ins. 12.390 Nutzer/innen). • Durchschnittlich empfangen 0,45 Nutzer/innen pro 1000 EW Hilfen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens (ins. 8.242 Nutzer/innen). • Landesweit große regionale Disparitäten: • stationär: 0,00 – 1,71 Plätze pro 1000 EW • ambulant: 0,11 – 0,81 Nutzer/innen pro 1000 EW • Verhältnis ambulant zu stationär im Landesdurchschnitt: 40 : 60 Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Kommunale Planungsstrukturen im Hilfebereich „Seelische Behinderung und Suchterkrankung“ (Stand: 30.06.2003) • Planungsstrukturen sind fast überall vorhanden. • Am umfassendsten sind Planungsstrukturen in den Regionen entwickelt, die über hoch differenzierte gemeindepsychiatrische Angebote verfügen (u.a. Beratungsangebote, Sozialpsych. Zentren, Tagesstätten). • Die Bereitschaft der Träger ist offenbar ein wesentlicher Faktor für den Ausbaugrad des ABW. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Angebotsstruktur • Die Träger haben stationäre Angebote überwiegend seit Anfang der 1980er Jahre geschaffen: • Hilfebereich „GB/KB“: 34% der Plätze von 70% der Träger • Hilfebereich „SB/SU“: 58% der Plätze von 75% der Träger • Bis in die 1990er Jahre wurden hilfebereichs-übergreifend im Wesentlichen stationäre Angebote geschaffen. • Der Aufbau des ABW erfolgte in den verschiedenen Hilfebereichen zeitlich versetzt: • Hilfebereich „GB/KB“: 60% der Angebote nach 2000 • Hilfebereich „SB/SU“: 75% der Angebote vor 1998 Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Angebotsstruktur (Stand: 30.06.2003) • Der Standard eines Einzelzimmers hat sich in stationären Einrichtungen noch nicht vollständig durchgesetzt: • Hilfebereich „GB/KB“: noch immer haben 25% Bewohner/innen kein Einzelzimmer • Hilfebereich „SB/SU“: noch immer haben 15% Bewohner/innen kein Einzelzimmer • Der Regionalisierungsgrad ist unterschiedlich entwickelt: • Hilfebereich „GB/KB“: 33% der Bewohner/innen kommen aus weiter entfernten Gebietskörperschaften • Hilfebereich „SB/SU“: 16% der Bewohner/innen kommen aus weiter entfernten Gebietskörperschaften • Die Träger des ABW treten überwiegend (GB/KB 60%; SB/SU: 70%) auch als Vermieter von Wohnungen auf Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Trägerplanungen • Hilfebereichsübergreifend bestehen Ausbaupläne sowohl im ambulanten wie im stationären Sektor. • Eine generelle Umsteuerung der Hilfeformen hin zu ambulanter Unterstützung bzw. kleineren Wohngruppen ist noch nicht erkennbar. • Unter quantitativen, konzeptionellen und strukturellen Gesichtspunkten stellt der Hilfebereich „Geistige Behinderung/ Körperbehinderung“ den eigentlichen Problembereich dar. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Entwicklungen vom 30.06.03 bis zum 31.12.04 • Starkes Anwachsen der Leistungs-berechtigten im ambulanten Bereich: • Deutlich höhere Zuwächse im Gebiet des LWL als im Gebiet des LVR. • Zielgruppenspezifische Auswertung war nur für das Rheinland möglich. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Entwicklungen vom 30.06.03 bis zum 31.12.04 • Geringe Zuwächse im stationären Bereich, aber noch kein deutlicher Trend zum Abbau. • Regionale Disparitäten wurden bislang nicht überwunden: • Die Entwicklung ambulanter und stationären Hilfen steht zueinander nicht in erkennbarem Bezug. • Der Ausbau ambulanter Hilfen findet schwerpunktmäßig nicht in den Regionen statt, in denen das Angebot vorher unterdurchschnittlich ausgebaut war. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Zielgruppenübergreifende Entwicklungen *Die Zahlen für 2003 beziehen sich für stationäre Plätze auf den Stichtag 31.12.03, für Leistungsberechtigte im ambulanten Bereich auf den 30.06.03. Die Zahlen für 2004 beziehen sich auf den Stichtag 31.12.04. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Zielgruppenspezifische Entwicklungen im Rheinland • Zuwächse im ambulanten Bereich zu zwei Dritteln im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung. • Insgesamt vergleichsweise niedrige Steigerung der Leistungsempfänger/innen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung. • Erhebliche Zunahme der Anbieter im ABW. • Ausbau bestehender Angebote des ABW. • Verhältnis ambulanter zu stationärer Hilfen am 31.12.04: 22 : 78 (zielgruppenübergreifend). Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Zielgruppenspezifische Entwicklung im Rheinland:Leistungsberechtigte in ambulanten wohnbezogenen Hilfen Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Zielgruppenspezifische Entwicklung im Rheinland:Plätze in stationären wohnbezogenen Hilfeformen Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Wechsel ins Ambulant Betreute Wohnen im Rheinland 2005 * Ohne LVR-eigene Einrichtungen Quelle: LVR-Vorlage 12/797 Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Zugelassene Dienste im Bereich des LVR • Anstieg von 210 auf 495 Anbieter des ABW seit Zuständigkeitsveränderung bis zum 31.12.2004 • Insgesamt: • 164 neue Anbieter im Bereich ‚geistige Behinderung‘ • 197 neue Anbieter im Bereich ‚seelische Behinderung‘ • 18 neue Anbieter im Bereich ‚Suchterkrankungen • 45 neue Anbieter im Bereich ‚Körperbehinderung‘ • Auswirkungen auf Hilfesystem noch nicht absehbar Chancen und Risiken des Ambulant Betreuten Wohnens
Herausforderungen für die Landschaftsverbände: - Aufklärung. - Regionale Verankerung. - Personenzentrierte Hilfen. - Qualifizierung der Verfahren. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Herausforderungen für Einrichtungen und Dienste: - Konzeptionelle Neuorientierung auf personenzentrierte Hilfen - Phantasie im Umgang mit Immobilien - Entwicklung regionaler Planungs- und Hilfestrukturen - Entwicklung und Durchsetzung fachlicher Standards für ABW Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Zentrale Fragen für die weitere wissenschaftliche Begleitforschung • Wie wirkt sich die neu geregelte Zuständigkeit auf bestehende kommunale Planungsstrukturen aus? • In welcher Form muss sich die örtliche Präsenz der Landschaftsverbände entwickeln? • Wie wirkt sich die Einführung von Wettbewerbs-elementen auf den Anbietermarkt aus? • Welche Entwicklungspfade ergeben sich aus der unterschiedlichen Ausgestaltung der Zuständig-keitsverlagerung? Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW
Die nächsten Aufgaben für die wissenschaftliche Begleitforschung • Dokumentation und Analyse der quantitativen Entwicklung. • Nachfrage im Hilfebereich „Geistige Behinderung“. • (Ergebnis-)Qualität im Ambulant Betreuten Wohnen. • Wirkungen der Hilfeplanverfahren. • Auswertung von Kostenverläufen. • Nach Trägerarten differenzierte Datenerhebung und Analyse. • Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Hilfen. Individuelle Hilfen zum selbständigen Wohnen in NRW