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Helga Thomann, Landesschulinspektorin. Der neue flexible Schuleingang. Gesetzlich in Kraft seit 1.9.1999 (SCHOG, SCHUG...). Volksschule (Grundschule). Schule für alle Kinder Keine Zurückstellungen möglich. Alle Kinder werden aufgenommen. Schulreife schulpflichtige Kinder
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Helga Thomann, Landesschulinspektorin Der neue flexible Schuleingang Gesetzlich in Kraft seit 1.9.1999 (SCHOG, SCHUG...)
Volksschule (Grundschule) Schule für alle Kinder Keine Zurückstellungen möglich
Alle Kinder werden aufgenommen • Schulreife schulpflichtige Kinder • nicht schulreife schulpflichtige Kinder - Vorschulstufe ist an jeder Schule anzubieten • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Lehrplan der allgemeinen Sonderschule, schwerstbehinderten Lehrplan ganz oder teilweise) • verhaltensschwierige bzw. verhaltensbehind. Kinder • nicht schulpflichtige Kinder („Dispenskinder“) - wenn schulreif! (Geburtstag zwischen 1.9. und 1.3.)
Alle Kinder werden aufgenommen • Schülereinschreibung beginnt mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien und endet mit dem Freitag, der frühestens auf den 4. Februar und spätestens auf den 10. Februar fällt • Sprachstandsfeststellung 15 Monate vor Schulbeginn im Kindergarten und bei der Schuleinschreibung (nicht bei Sprachbehinderung, nur bei Wortschatzdefiziten) • Schulreifefeststellung (falls nötig) erst im Mai/Juni • Erlässe siehe Homepage des LSR/ VS – aktuelle Erlässe Sprachheillehrer/innen sind in den jeweiligen Erlässen als hilfreiche ExpertInnen genannt. • Neu: Bildungsstandards zur Sprech-und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht
Bildungsstandards zur Sprech-und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht • Emotionen durch Sprache ausdrücken • Sprache bewusst wahrnehmen • Alltagssituationen sprachlich angemessen bewältigen • Verständlich erzählen und anderen zuhören • An der Standardsprache orientiert sprechen
Warum kam es zu einer gesetzlichen Änderung? • Früher gab es jährlich österreichweit etwa 1500 schulpflichtige Kinder, die durch Zurückstellungen ohne Kindergartenbesuch möglicherweise nicht entsprechend gefördert wurden. • Heute ist eine problematische Situation durch häuslichen Unterricht vorhanden (Der Kindergartenbesuch kann den häuslichen Unterricht nach Vorschullehrplan derzeit nicht ersetzen, Eltern sind dafür verantwortlich – Formblatt!) Folgende Statistik zeigt die Entwicklung auf: • Im Schuljahr 00/01: 107 Kinder in der Steiermark im häuslichen Unterricht (nach dem Vorschullehrplan!) • 2001/2002: 246 Kinder (Wien: nur 16 Kinder!) • 2002/2003: 196 Kinder im häuslichen Unterricht, davon nur 90 Kinder mit sonderpädag. Förderung im Kindergarten • 2003/2004: 239 Kinder (Erhöhung trotz geringerer Schülerzahlen.) • 2004/2005: 253 Kinder (fast 2 % der Schulanfänger) • 2005/2006: 269 Kinder (= 2,27 % der Schulanfänger) • 2006/2007: 270 Kinder (= 2,28% der Schulanfänger) • 2007/2008: 250 Kinder (= 2,19% der Schulanfänger) • 2008/2009: 231 Kinder (= 2,08% der Schulanfänger) • 2009/2010: 284 Kinder (=2,51% der Schulanfänger) • 2010 / 2011:376 Kinder (=3,34% der Schulanfänger) Stmk : über dem österreichischen Durchschnitt
Vorschulstufe an jeder Schule • Gemeinsame Führung der Grundstufe I: a)Vorschulstufe + 1. Schst b)Vorschulstufe + 1., 2. Schst. („Familienklasse“, jahrgangsübergreifende Kl.) • Getrennte Führung: c)Vorschulklasse wenn mind. 10 Kinder die Vor-schulstufe besuchen und Schulforum entscheidet
Organisationsformen im Schuleingangin der Steiermark (2010/11) %-Anteil der VS-Standorte
Wer entscheidet über die Schulreife? Der/die Schulleiter/in „Entscheidung“ mit Begründung (wenn nicht schulreif) in der Regel nicht vor Juni, aber vor Schulbeginn (Allgemeine Weisung „Vollziehung des Schulpflichtgesetzes“ 28.6.99) Eltern können bei der Schuleinschreibung Gutachten vorlegen: • Gutachten der SchulpsychologInnen • Gutachten der SchulärztInnen • Empfehlungen von anderen Ärzten bzw. ExpertInnen • Bei Einleitung eines Verfahrens in der Regel nochmalige Beobachtung im Juni/Juli
Sind Schulreifefeststellungen notwendig? • Grundsätzlich nicht vorgesehen (Treffsicherheit von punktuellen Tests ist zweifelhaft) • Wenn Zweifel an der Schulreife eines Kindes vorhanden ist, hat der Schulleiter ein Verfahren zur Feststellung der Schulreife einzuleiten. • An Schulen dürfen Schulreifetests nicht stattfinden - Beobachtung durch ExpertInnen am „Schnuppertag“ usw. • Gutachten können vorgelegt werden.
Grundstufe I kann in 1, 2 oder 3 Jahren absolviert werden • Wechsel der Schulstufe von der Vorschulstufe in die 1. Schst. oder von der 1. in die 2. Schst. bzw. umgekehrt ist während des Schuljahres (bis Mai) möglich!!! • Grundsätzlich müssen Kinder beim Wechsel in die Vorschulstufe im 2. Jahr im Klassenverband mitgenommen werden! (Erlass) • Förderprotokoll vor Wechsel = Dokumentation des differenz. Unterrichts, Förderplan ebenfalls sinnvoll.
Wechsel der Schulstufenin der Steiermark 08/09 09/10 08/09 09/10 Getrennte Führung Gemeinsame Führung
Abmeldung zum häuslichen Unterricht • Mangelnde Schulreife muss vom Schulleiter durch schriftliche Entscheidung festgestellt werden - Keine Überprüfung am Schulschluss (häusl. Unterricht nach Vorschullehrplan) • Schulreif: häuslicher Unterricht mit Externisten-prüfung am Schulschluss • Abmeldung erfolgt beim Bezirksschulrat (Formblatt, siehe Homepage LSR) • Bezirksschulrat muss Gleichwertigkeit des häuslichen Unterrichts prüfen; gegebenenfalls Untersagung
Häuslicher Unterricht nach Vorschullehrplan-Kindergarten? • Behinderte Kinder können bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (zusätzlich zum häuslichen Unterricht) im Kindergarten bleiben (lt. Stmk. Kinderbe- treuungsgesetz) • Nicht behinderte schulpflichtige Kinder können den Kindergarten nur in Ausnahmefällen bis zum vollendeten 8 Lj. besuchen (z.b. gesundheitl. Gründe) • Schulunfähigkeit sehr selten!
Nachteile des häuslichen Unterrichts Auch bei optimaler Förderung im Kindergarten bzw. durch die Eltern, gibt es für den Schulanfänger Nachteile: • Es besteht keine Möglichkeit mehr, in die Vorschulstufe oder Vorschulklasse zu wechseln. • Nach 1 Jahr im häuslichen Unterricht, muss der Schüler die 1. Schulstufe besuchen (oder weiterhin im häusl. Unterr. bleiben) • Überspringen oder Wechsel der Schulstufe im häusl. Unterricht nicht möglich! • Pisa-Studie bestätigt die Bedeutung einer schulischen Förderung im Alter zwischen 6 und7 J.
Wie erfolgt die Förderung in der Vorschulstufe? • „Neue Lernformen“, offenes Lernen, Stationenbetrieb mit „vorbereiteter Umgebung“ - Individualisierung - Auftrag im LP seit 1999 • Einsatz des Computers als Lernstation - individuelle Lernprogramme • Zusätzliche „Stützlehrer“ für nicht schulreife Kinder, Kinder mit SPF und Kinder mit nicht dtsch. Muttersprache sind möglich • Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder - „Stärken stärken“(Schwerpunkt in der stmk. Lehrerfortbildung- PeTuKis, „Halt geben-Haltung finden“)
Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes Nicht „Kampf um jedes Kind“!!! Achtung: Datenweitergabe zwischen Kindergarten und Volksschule ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen! Kooperation mit Elterneinverständnis. Weitere Infos: www.lsr-stmk.gv.at/Pflichtschulen/Aktuelles VS
Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigtenbezügl. des Informationsaustausches zw. Kindergarten und Schule Name: _______________________________________ Anschrift: _______________________________________ Ich bin/wir sind damit einverstanden, nicht damit einverstanden, dass die Kindergartenleitung Frau/Herr __________________________________und die/der Kindergartenpädagogin/pädagoge Frau/Herr ___________________________________ im Rahmen einer Kooperation mit der Schule (gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrkräften) im Zusammenhang mit der Einschulung meines/unseres Kindes ________________________________ Informationen austauschen und diese gemeinsam beraten. Diese Kooperation ist gekennzeichnet durch: • die Beobachtung meines/unseres Kindes im Hinblick auf die Einschulung und den Austausch über die dabei gewonnenen Informationen zwischen Kindergartenleitung, KindergartenpädagogIn, LehrerIn und Schulleitung. • die Weitergabe von erforderlichen Informationen durch die Kindergartenleitung und KindergartenpädagogIn über den Entwicklungsstand meines/unseres Kindes und seine Entwicklung im Kindergarten, die für die bestmögliche Einschulung von Bedeutung sind, an die LehrerIn und die Schulleitung. • die Einbeziehung von mir/uns in den Kooperationsaustausch. Diese Erklärung gilt für den Zeitraum des Kindergartenbesuchs. Ich kann/wir können das Einverständnis verweigern oder jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung an die Kindergartenleitung widerrufen. _________________ _____________________ Ort, Datum Unterschrift(en)