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Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Thomas Baumgartner Landesschulrat Oberösterreich. Geschichte. GTS waren bis ins späte 19. Jahrhundert üblich Halbtagsunterricht zunächst an VS im ländlichen Bereich (weite Schulwege, Kinder als Arbeitskräfte…)
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Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Thomas Baumgartner Landesschulrat Oberösterreich
Geschichte • GTS waren bis ins späte 19. Jahrhundert üblich • Halbtagsunterricht • zunächst an VS im ländlichen Bereich (weite Schulwege, Kinder als Arbeitskräfte…) • im 20. Jhdt. an den meisten Schulen die Regel • In neuerer Zeit wieder Bedarf an GTS (Berufstätigkeit der Mütter …)
gesetzliche Grundlagen GTS • 1974 - 1994 Schulversuch • 1994 15. SCHOG Novelle; Führung von ganztägigen Schulformen - Grundsatzbestimmung • Lehrplanänderung 2005; Betreuungsplan für ganztägige Schulformen • SCHOG - § 8d, Grundsatzbestimmung • Oö. POG – Beschluss 1. Juni 2006gültig ab 1. September 2006
Ziel „Anpassung der Schulzeit an die neuen und flexiblen Arbeitsformen der Eltern“ ergeben - zwei Maßnahmen: n = 1000 (Eltern schulpflichtiger Kinder) 5-Tage-Woche 87% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche. 71% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche mit einfacher Mehrheit der Eltern und LehrerInnen (in den Schulgremien). Tagesbetreuung 77% der Befragten sind für eine freiwillige Tagesbetreuung mit bis zu 80 Euro monatlichem Elternbeitrag. 62% der Befragten sind gegen eine verpflichtende Ganztags-schule.
Was sagt die Zukunftskommission? • „Jedes Schulkind der Pflichtschulen in Österreich sollte die Möglichkeit auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus bekommen, wenn die Eltern diese Betreuung wünschen.“ • „Der Besuch einer Schule mit einer bestimmten Betreuungsform sollte prinzipiell freiwillig sein..“
Was ändert sich? (1) • Informationspflicht der Eltern durch die Schule • Durchführung einer Bedarfserhebung • Planung einer Tagesbetreuung bei 15 angemel-deten Schüler/innen • Der Schulerhalter plant und organisiert gemeinsam mit der Schule die Tagesbetreuung. • Widmungsgemäße Verwendung der 5 vom Bund zur Verfügung gestellten Lehrer/innenstunden (entspr. 10 Betreuungsstunden) → §§ 6 und 8j SchOG
Struktur- Betreuungsteil Gegenstandsbezogene Lernzeit GLZ (1:1) Finanzierung 5 vollwertige Stunden vom Bund UND/ODER Individuelle Lernzeit ILZ (halbwertig) Mittagspause Verpflegung Schul-erhalter Eltern-beiträge inklusive Freizeit
Die gegenstandsbezogene Lernzeit GLZ • umfasst drei Wochenstunden (Regelfall) • wird von Lehrer/innen gehalten • bestimmten Unterrichtsgegenständen zuzuordnen • Inhalte • Festigung, Förderung und Sicherung des Unterrichtsertrages • neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden • Arbeitsaufträge an die Schüler/innen sind unerlässlich • Hinführen zur ökonomischen Nutzung der Lernzeit • auf vollständiges und eigenständiges Arbeiten ist Wert zu legen Die GLZ ist somit als zusätzliche Übungsstunde zu betrachten, damit die Hausübungen selbstständig von den Schüler/innen gemacht werden können. Hausübungen dienen der Festigung von Unterrichtsinhalten und sollen daher eigenständig bewältigt werden können (ILZ).
individuelleLernzeit • umfasst vier Wochenstunden (halbwertig, Regelfall) • kann von Lehrer/innen gehalten werden (→Lehrverpflichtung) • kann auch von Erzieher/innen durchgeführt werden • Inhalte • Erledigung von Hausübungen • Wiederholung und Aneignung des Lehrstoffes • Vorbereitung auf Prüfungen, Tests, Schularbeiten, Referate, Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrer/innen oder Erzieher/innen durch individuelle Lernunterstützung zu fördern und bei ihrer bzw. seiner Lernarbeitfachlich zu unterstützen.
Lehrplanverordnung – AHS/HS BGBl. II, Nr. 359/2005, 4. November 2005 „Die individuelle Lernzeit umfasst normalerweise vier Wochenstunden Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen selbstständiges Lernen (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
Freizeit • keine festgelegten Wochenstunden • kann (freiwillig) von Lehrer/innen übernommen werden und/oder von Erzieher/innen betreut • Inhalte gelenkte Freizeitangebote wie: Werken und Basteln, Eislaufen, Sozialprojekte, Wandern, Kochen/Backen, Lese-Schreib-Werkstatt, Fotokurse, Theaterspiel, Tanz, Ungelenkte Freizeit: freie Themenwahl –nur Beaufsichtigung der Schüler/innen • Zur Freizeit zählt auch die Mittagspause bzw. das Mittagessen. • Das Mittagessen muss nicht unbedingt in der Schule zubereitet und eingenommen werden (Nutzung der örtlichen Gastronomie, andere öffentliche Einrichtungen…). Es ist daher nicht nötig, alle Schulen mit Küchen und/oder Speisesälen auszustatten.
Was ändert sich? (2) • Einbindung von Vereinen (Sportvereine, Musikschulen etc.) im Freizeitbereich. • Die neu geschaffenen schulischen Tages-betreuungsangebote sollen nicht in Konkurrenz zu bestehenden Tagesbetreuungsangeboten stehen. • Die Wahlfreiheit der Eltern auf eine tageweise Anmeldung ist gegeben • Einhebung kostendeckende Elternbeiträge • soziale Staffelung und tageweise Abrechnung
Was ändert sich? (3) • „Koordinator“ in jedem Bundesland, der den Schulerhaltern bei der Errichtung einer Tagesbetreuung in der Gemeinde unterstützt. • Schulerhalter(in der Regel Gemeinden)können selbstqualifiziertes Personal (Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen) für die gegenstandsbezogene (→ nur Lehrer/innen) und individuelle Lernzeit einstellen.
Pflichten des Schulerhalters • Antrag vom Schulerhalter an die Landesregierung • Anzahl der Schüler (mindestens 15 Schüler) • raümliche Voraussetzung • Festlegung GLZ und ILZ (Schulforum– 2/3 beider Gruppen) • Erhebungder Lehrer für ILZ (Zustimmungserklärung) • Bewilligung durch Landesregierung • Festlegungder Dauer der Betreuung (mind. 16.00 Uhr) • Tageweise Erhebungam Schulanfang • Kostenplanung für den Freizeitbereich • Einhebung von Elternbeiträgen • Vorsorge für Mittagessen
Pädagogische Anliegen (1) Die Tagesbetreuung ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzeptes an der Schule: • Standortspezifische Überlegungen (individuelle Förderkonzepte/-pläne, Lernformen, Lerntech-niken, Leseförderung, Nahtstellenproblematik,…) • Anregungen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (Sport, Kulturelles, Neue Medien,…) • Integration (Soziales Lernen, muttersprachlicher Unterricht,…)
Pädagogische Anliegen (2) • Berufs- und Bildungsberatung • Steigerung der sozialen Kompetenz der Schüler/innen (Teamarbeit, Organisation, Kommunikation, Selbstdarstellung,…) • Bewusste und gezielte Mädchen- und Bubenförderung („Gender Mainstreaming“)
Pädagogische Anliegen (3) Verkürzung der gegenstandsbezogenen Lernzeit (§ 8j SchOG) zugunsten der individuellen Lernzeit (vgl. autonome Lernplanbestimmungen) – mögliche Angebote: • unterrichtsbezogen • themenbezogen • Förderung • Freizeit Die folgende Auflistung ist eine willkürliche Aufstellung von Möglichkeiten.
Schlussgedanke "Die Ganztagsschule ist ein Angebot und keine Verpflichtung!" Keine Ganztagsschule kann und will den Rückhalt in der Familie ersetzen, sie ist daher auch kein Ersatz für fehlende Erziehung." Dennoch sollte sie eine Chance für unsere Kinder sein, wobei wir alle gefordert sind, diese Chance unseren Kindern zu ermöglichen!