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Väter in Balance! – Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter

Väter in Balance! – Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter. Präsentation für das Gremium – Hintergrundinformationen. AGENDA.

aletta
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Väter in Balance! – Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter

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Presentation Transcript


  1. Väter in Balance! – Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter Präsentation für das Gremium – Hintergrundinformationen

  2. AGENDA

  3. Das BEEG und damit verbunden die Möglichkeit für Väter, subventioniert Elternzeit zu nehmen, ermöglicht den Nutzern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erzeugt Handlungsbedarf für Arbeitgeber und Interessenvertretungen. Väter möchten … • … Beruf und Privatleben in Einklang bringen. • … entsprechend ihrer Qualifikation und der zeitlichen Einbringung fair vergütet werden. • … langfristig gesund bleiben. • … Perspektiven und Entwicklungschancen haben und nutzen. Handlungsbedarf für Interessenvertretungen Handlungsbedarf für Unternehmen • Interessen der Beschäftigten vertreten. • Mitbestimmungsrecht bei Arbeitsgestaltung • Arbeitsabläufen • Gesundheitsschutz • Vereinbarkeit Familie und Beruf • Anreize im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte schaffen. • Personalfluktuation verringern, Beschäftigte langfristig an das Unternehmen binden. • Krankheitsstand und verbundene Kosten senken. • Fehlzeiten der Beschäftigten reduzieren. HANDLUNGSBEDARF ZUM THEMA VEREINBARKEIT

  4. Bereits heute existieren in vielen Unternehmen Maßnahmen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern sollen, sie werden aber nicht genutzt. Ergebnisse im Rahmen einer Studie im Vorfeld zum Projekt „Väter in Balance!“: Beschränktes Repertoire an familienfreundlichen Maßnahmen für beide Geschlechter Die betrieblichen Angebote zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden vor allem von Männern wenig genutzt. Verschiedene „Hürden“ stehen der Nutzung der umfangreichen Maßnahmen entgegen. Ohne einen Wandel in der Betriebskultur reichen umfangreiche Maßnahmenpakete und gute Regelungen nicht aus. MASSNAHMEN VS. KULTURWANDEL

  5. Als wichtigste Gründe für die unzureichende Nutzung familienfreundlicher Angebote wurden die herrschende Betriebskultur bzw. Anwesenheitskultur, der damit verbundene Führungsstil und Informationsdefizite identifiziert. 1 • Betriebskultur* / Anwesenheitskultur 2 • Arbeitszeitvorstellungen der Führungskräfte / Führungsstil 3 • „Soziale Toleranz“ aktiver Väter abhängig von dem jeweiligen Vorgesetzten und dessen persönlicher Einstellung und Lebensplanung 4 • Keine festen Ansprechpartner beim Thema „Vereinbarkeit Beruf und Familie“, weder im Bereich Personal noch im Betriebsrat 5 • Keine Ansprachekonzepte der Vorgesetzten an die Belegschaft, die schon vor dem Kinderwunsch frühzeitig das Thema und die persönlichen Planung mit einbeziehen * Wirkt in verschiedenen Ebenen PROJEKTTHESEN FÜR DAS PROJEKT VÄTER IN BALANCE!

  6. Zur Überwindung dieser Hürden ergeben sich folgende erste Ansätze für die Verbesserung der Situation für (werdende) Väter. Hürde Ansatz 1 Betriebskultur / Anwesenheitskultur • Schaffung betriebsinterner guter Praxis und Veränderung der Kultur durch die Entwicklung und Begleitung von entsprechenden Rollenvorbildern („Role Models“). 2 Arbeitszeitvorstellungen der Führungskräfte / Führungsstil 3 Soziale Erwünschtheit aktiver Väter ist bisher abhängig von dem jeweiligen Vorgesetzten • Thematische Sensibilisierung und Training von Vorgesetzten und Führungskräften. 4 Keine festen Ansprechpartner beim Thema „Vereinbarkeit Beruf und Familie“, weder im Bereich Personal noch im Betriebsrat • Schaffung einer „unparteiischen“ und akzeptierten Anlaufstelle. 5 Keine Ansprachekonzepte, die schon vor dem Kinderwunsch frühzeitig einsetzen • Kommunikationskonzept für Männer anhand Lebensphasenansatz: vor dem Kinderwunsch, bei Kinderwunsch, bei Schwangerschaft der Frau, bei und nach der Geburt. ERSTE ANSÄTZE FÜR EINE VÄTERINITIATIVE

  7. Angestoßen durch das neue BEEG wandelt sich die Rolle der Väter. Immer mehr Männer wollen aktive Väter sein. Es gibt einen akuten Handlungsbedarf für Betriebe, Beschäftigte und deren Interessenvertretungen! Elterngeld - Beendete Leistungsbezüge 2008 Aktive Väter! • Väter wollen in der Kindererziehung immer aktiver werden • Das neue Elterngeld verstärkt diesen Trend • Festgefahrene Unternehmens-kulturen sind Stolpersteine für aktive Väter 15,6% - Väter Tendenz 751.941 Der Trend verstärkt sich: Inzwischen beantragt fast jeder fünfte Vater Elterngeld! 84,4% - Mütter Statistisches Bundesamt 2009. DER NEUE TREND: NEUE AKTIVE VÄTER

  8. Es gibt deutliche regionale Unterschiede für den Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld beziehen. In Berlin sind beispielsweise von 19,5% der im Jahr 2007 geborenen Kinder die Väter Elterngeldbezieher. Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld beziehen, an den im Jahr 2007 geborenen Kindern. ANTEIL KINDER MIT VATER ALS ELTERNGELDBEZIEHER

  9. Gute Arbeit, gutes Leben: Es gibt viele und von Betrieb zu Betrieb unterschiedliche Faktoren, die zu beachten sind, um die Situation der Beschäftigten zu verbessern. Work Life Balance – gutes Leben, gute Arbeit Arbeitszeit Entwicklungschancen Vereinbarkeit aller Lebensbereiche Arbeitsplatzqualität EINFLUSSFAKTOREN

  10. Die Arbeitszeitverteilung und -gestaltung ist wichtiger Bestandteil aller Regelungen im Themenkomplex „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Arbeitszeit Gestaltung Verteilung Lage • Wochenstunden <>38, 40 Std? • Vollzeit vs. Teilzeit • Arbeitszeitverkürzungen = • Lohnkürzungen • Überstunden bezahlt/unbezahlt? • Flexibilisierung als Trend • Mehr Zeitsouveränität für AG+AN • Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitkonten als Regelungssysteme • Sabbaticals • Zunehmende Ausweitung der Arbeitszeit durch vermehrte Sonntags- und Nachtarbeit (vgl. Neuregelung des Ladenschlusses) • Vermeidung von Nachtarbeit und von Sonntagsarbeit z. B. im Handel Ist weniger Arbeitszeit mehr? Führen flexible Arbeitszeit-modelle zur Entgrenzung? KundInnenfreundlichkeit = Work Life Balance für VerkäuferInnen? BV = Betriebsvereinbarung AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer EINFLUSSFAKTOR ARBEITSZEIT

  11. Die Gestaltung von Entwicklungschancen und der Abbau von Hürden sollte im Fokus der betrieblichen Interessenvertretung stehen. Entwicklungschancen Ausbildung Weiterbildung Wiedereinstieg • frühkindliche schulische  berufliche Ausbildung • Minderung von sozialen Unterschieden durch individuelle Förderung durch Kitas bis zur beruflichen Bildung • Qualifizierte Kinderbetreuung und Ganztagsschulen • Stärkung berufl. Weiterbildung durch individuellere Betreuung und qualitative Verbesserung des Angebots • Weiterbildung auch im Alter • Tarifliche Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen • Win-Win-Situation für Firmen und Beschäftigte (Fachkräftemangel!) • Optimaler Wiedereinstieg: Flexibilisierung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes, Schulungen • Ausbau von qualifizierter Betreuung für unter 3-Jährige Wiedereinstieg - je früher, desto besser für alle Beteiligten? Gleiche Bildung für alle vs. Leistungsdifferenzierung? Wie funktioniert lebenslanges Lernen? EINFLUSSFAKTOR ENTWICKLUNGSCHANCEN

  12. Die Qualität des Arbeitsplatzes beeinflusst maßgeblich das betriebliche Wohlbefinden des Beschäftigten und in der Folge auch sein privates. Arbeitsplatzqualität Gesundheitsprävention Arbeitsplatzbedingungen • Arbeits- und Gesundheitsschutz als Instrument, um Arbeitsqualität zu sichern • Prävention zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren (Verhältnisprävention) • Aktive Gesundheitsförderung (Verhaltensprävention) • Menschengerechte Gestaltung von Arbeit (ArbSchG) • Chancengleichheit für beide Geschlechter herstellen • Managing Diversity / AGG • Entwicklung von Maßstäben für eine humane Arbeit • Wert der Arbeit und Ausgestaltung von fairen Bedingungen • Arbeit beeinflusst Privatleben, sowohl positiv als auch negativ gesunde Arbeitsbedingungen = gute Arbeit? Verbesserung der Arbeitssituation als Ziel? EINFLUSSFAKTOR ARBEITSPLATZQUALITÄT

  13. Vereinbarkeit von Familie und Beruf heißt auch, die privaten Lebensbereiche neben den beruflichen gut organisieren zu können und dafür Zeit zur Verfügung zu haben. Vereinbarkeit aller Lebensbereiche Kinderbetreuung Öffnungszeiten Engagement/Ehrenamt Freizeitaktivitäten • Gut ausgebaute Be-treuungsinfrastruktur • Staatliche/ betriebliche Förderung notwendig • Freistellungsmöglich-keiten schaffen/erwei-tern • Kundensicht vs. Beschäftigtensicht • Telearbeitsplätze, um Anpassung an Öffnungszeiten (Kita, Schule, Arzt etc.) zu erreichen • Förderung von gesellschaftlichem Engagement (politisch, ehrenamtlich) • Leben ist noch viel mehr als Familie! • Gute Balance von beruflichen und privaten Aktivitäten • Nötige Abwechslung • Freizeitgestaltung kostet Geld – soziale Aspekte! Noch mehr Elternzeit? Work-Life-Balance im Praxistest? Selbstverwirklichung & Engagement stärken? Wie lässt sich Lebens-qualität für allesichern? EINFLUSSFAKTOR VEREINBARKEIT ALLER LEBENSBEREICHE

  14. AGENDA

  15. Der DGB-Index Gute Arbeit zeigt: Insgesamt 42% der Beschäftigten in Deutschland haben eine schlechte Work-Life-Balance! Je schlechter der Index-Wert, desto schlechter ist das Verhältnis zwischen „Beruf“ und „privatem Leben“! AUSWERTUNG DGB-INDEX GUTE ARBEIT

  16. Das Verhältnis zwischen „Beruf“ und „privatem Leben“ wird immer ausgewogener, je weniger Wochenstunden die Beschäftigten arbeiten! AUSWERTUNG DGB-INDEX GUTE ARBEIT

  17. Work-Life-Balance verbessert sich bei Frauen und Männern mit dem Index-Wert! Männer ohne Kinder Frauen ohne Kinder Väter Mütter AUSWERTUNG DGB-INDEX GUTE ARBEIT

  18. Nimmt Ihr Arbeitgeber Rücksicht auf die Anforderungen und Bedürfnisse von Familien? Durch welche Maßnahmen geschieht das? AUSWERTUNG DGB-INDEX GUTE ARBEIT

  19. Je mehr Rücksicht der Arbeitgeber nimmt, desto besser ist die Work-Life-Balance! Nimmt Ihr Arbeitgeber Rücksicht auf die Anforderungen und Bedürfnisse von Familien? Väter Mütter Ja, in sehr hohem Maß Ja, in hohem Maß Ja, in geringem Maß Nein AUSWERTUNG DGB-INDEX GUTE ARBEIT

  20. AGENDA

  21. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht seit dem 01.01.2007 und hat das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst. Steckbrief Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) • Neuregelung gilt nur für Kinder, die am 01.01.2007 oder später geboren wurden, für alle anderen Kinder gilt weiterhin das alte Bundeserziehungsgeldgesetz • Ziel: Verbesserung der Familiensituationen, verstärkte Einbindung von Vätern in Erziehung und Betreuung • Mit dem BEEG können Mütter und Väter bei Geburt eines Kindes eine Lohnersatzleistung beantragen bei vorübergehender Unterbrechung/Reduzierung ihres Berufs • Elterngeld beträgt 67% des bisherigen Nettoeinkommens, maximal 1.800 €; für Geringverdiener bis 1.000 € kann es bis zum früheren Verdienst angehoben werden, Eltern ohne Einkommen erhalten ein einkommensunabhängiges Mindestelterngeld von 300 € • Laufzeit bis zu 14 Monate wobei ein Partner max. 12 Monate in Anspruch nehmen kann (die restlichen 2 heißen „Partnermonate“) • Kann bis auf 28 Monate (inkl. „Partnermonate“) ausgeweitet werden, bei gleichmäßiger Verteilung der Gesamtsumme auf den Anspruchszeitraum • Elternzeit kann von beiden Elternteilen zur gleichen Zeit genommen werden STECKBRIEF BEEG

  22. Nach § 80 (1) Nr. 2b hat der Betriebsrat die Aufgabe, explizit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Welche Rechte und Pflichten haben Betriebsräte beim Thema Vereinbarkeit? Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 80 (1) Nr. 2a + b § 80 Allgemeine Aufgaben § 80 (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: § 80 (1) Nr. 2a die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern § 80 (1) Nr. 2b die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ

  23. Nach §68 (1) hat der Personalrat die Möglichkeit die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch bei Beschäftigung zu fördern. Welche Rechte und Pflichten haben Personalräte beim Thema Vereinbarkeit? Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) § 68 (1) Nr. 5a § 68 Allgemeine Aufgaben § 68 (1) Die Personalvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben § 68 (1) Nr. 5a die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ

  24. AGENDA

  25. Die vielfältigen Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen ergeben sich insbesondere aus dem BetrVG und dem BPersVG. Handlungsmöglichkeiten von Interessenvertretungen Allgemeine Aufgaben (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG) • Überwachung (§ 80 Abs. 1 BetrVG, § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) • Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG, § 68 Abs. 2 Nr. 5a BPersVG) • Anregungen von Beschäftigten aufnehmen (§ 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 68 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG) • Informationspflicht des/der ArbeitgeberIn (§ 80 Abs. 2 BetrVG, § 68 Abs. 2 BPersVG) • Regelmäßige Zusammenarbeit mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Betriebs- und Personalversammlungen • Einberufung von Betriebs-/Abteilungsversammlungen (§ 43 BetrVG, § 49 BPersVG) Mitbestimmung und Beteiligung (§ 99 Abs. 1 BetrVG, § 75 Abs. 1 BPersVG) • Personelle Einzelmaßnahmen • Mitbestimmung bei Änderung des Arbeitsverhältnisses in Teilzeit sowie bei Kündigungen (§ 102 BetrVG, § 79 BPersVG) Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen (§ 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 73 BPersVG) • Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen RECHTLICHE HANDLUNGSGRUNDLAGE BETRVG UND BPERSVG

  26. Am Beispiel des BetrVG werden die unterschiedlichen rechtlichen Handlungsgrundlagen, Regelungsbereiche und Beteiligungsrechte dargestellt. BetrVG Regelungsbereiche Beteiligungsrechte § 80 I Nr. 2a, b • Förderung der Durchsetzung der Gleichstellung • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit • Freiräume schaffen durch Betriebsvereinbarungen (vgl. § 87 I 2 BetrVG) § 87 I Ziffer 2 • Arbeitszeitregelungen • Mitbestimmungs-/Initiativrecht des Betriebsrats • Beispiel: Betriebsvereinbarung zu Familienzeit § 87 I Ziffer 5 • Urlaubsplanung • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats • Beispiel: Betriebsvereinbarung „Sabbatical“ o. ä. RECHTLICHE HANDLUNGSGRUNDLAGE BETRVG

  27. Am Beispiel des BetrVG werden die unterschiedlichen rechtlichen Handlungsgrundlagen, Regelungsbereiche und Beteiligungsrechte dargestellt. BetrVG Regelungsbereiche Beteiligungsrechte § 87 I Ziffern 10/11, § 88 • Lohngestaltung • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats • Beispiel: Freiwillige Betriebsvereinbarung über Zusatzleistungen zum Elterngeld § 92 I, III • Personalplanung • Initiativrecht des Betriebsrats • Beratung mit dem/der ArbeitgeberIn über Gleichstellung der Geschlechter § 92 a • Beschäftigungssicherung • Vorschlagsrecht des Betriebsrats § 96 II • Berufliche Bildung • Besondere Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten mit Familienpflichten § 45 • Betriebsversammlungen • Thema Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit RECHTLICHE HANDLUNGSGRUNDLAGE BETRVG

  28. Als ein betriebliches rechtliches Gestaltungsmittel gibt es für Interessenvertretungen die Möglichkeit des Abschlusses von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. Sie stellen eine wichtige Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts dar. Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen Betriebsvereinbarungen Dienstvereinbarungen • Betriebsvereinbarungen nach § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG • Betriebsrat kann die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte kollektiv gestalten und in deren Interesse Einfluss auf die betriebliche Organisation und Ordnung nehmen • Möglichkeit der Umsetzung und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte • Möglichkeit des Abschlusses von freiwilligen Betriebsvereinbarungen (§ 88 BetrVG) • Dienstvereinbarungen nach § 73 BPersVG • Bei entsprechend gesetzlich und tariflich geregelten Sachverhalten sind Dienstvereinbarungen ausgeschlossen • Daher werden Dienstvereinbarungen i. d. R. • zur Verteilung der Arbeitszeit, • zu Fragen der Lohngestaltung, • zur Auswahl der TeilnehmerInnen an Fortbildungsveranstaltungen, • zu Inhalten von Personalfragebögen • sowie zu Beurteilungsrichtlinien herangezogen. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN

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