1 / 27

Wein und Tourismus

Wein und Tourismus. Im Rahmen der EU-Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarprodukte im Sektor Wein. Unser großes Ziel:. Wein soll als gemeinsames Kulturgut der Weinbau treibenden europäischen Nationen in den typischen Ausprägung ihrer Regionen erlebbar werden. Grundstein gelegt.

anise
Download Presentation

Wein und Tourismus

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Wein und Tourismus Im Rahmen der EU-Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarprodukte im Sektor Wein

  2. Unser großes Ziel: Wein soll als gemeinsames Kulturgut der Weinbau treibenden europäischen Nationen in den typischen Ausprägung ihrer Regionen erlebbar werden.

  3. Grundstein gelegt • Bereits im Mai 2001 legte die Arbeitsgruppe „Weinstrassen“ bei der IX AREV Vollversammlung in Logrono einen Bericht zum Status quo vor. Neben wertvollen formellen Infor-mationen beeindruckte schlicht die Zahl der in Europa etablierten Weinstrassen: -198 -

  4. Follow up • In Fortführung bestehender Ansätze möchten wir mit Ihnen gemeinsam ein Projekt zur Förderung des Önotourismus und des Bekannt-heitsgrades der europäischen Weinbauregionen initiieren. • Und das sind wir:

  5. Projektbüro Marketingservices • An dieser Stelle erscheint eine kurze Darstellung unserer Agentur

  6. Mit EU-Fördermitteln zum Ziel • Als förderfähig gelten Maßnahmen, die sich im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik bewegen (z. B. Informations-, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, Teilnahme an nationalen und europäischen Veranstaltungen etc...). • Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das Ansehen der in der europäischen Gemeinschaft erzeugten landwirtschaftlichen Produkte zu steigern und den Verbraucher über qualitative und ernährungswissenschaftliche Aspekte sowie die Sicherheit der Lebensmittel und ihre Produktionsweise zu informieren.

  7. Anforderungen • Im Rahmen der Informations- und Absatzförderungspolitik der europäischen Union können Branchen-, Berufs- oder Dachverbände Programme vorschlagen, die im Sinne der Verordnung ein zusammenhängendes Maßnahmenpaket umfassen, welches zur Information und Absatzförderung über die betreffenden Erzeugnisse beiträgt. • Die Programme können über einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten durchgeführt werden. • Sie müssen eine genaue Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen, eine genaue Kostenaufstellung zu den einzelnen Maßnahmen und einen Zeitplan über die geplante Durchführung enthalten (Antragsverfahren).

  8. Antragsvoraussetzungen • Zur Durchführung der Maßnahmen erar-beiten die Branchen- und Dachverbände der Sektoren gemeinsam mit einer Durch-führungsstelle, die später das Programm umsetzen soll, die Programmvorschläge. • Die Durchführungsstelle ist im Wege eines aktuellen, und auf den Programmvor-schlag bezogenen Wettbewerbsverfahrens aus mind. drei Anbietern auszuwählen.

  9. Und wie stehen die Chancen? Grundsätzlich wird folgenden Arten von Programmen Vorrang eingeräumt (Auszug): • Programme, die von mehr als einem Mitglieds-staat vorgeschlagen werden, mit koordinierten Strategien, Aktionen und Botschaften; • mehrjährige Programme mit einem ausreichen-den Anwendungsgebiet, um bedeutende Aus-wirkungen auf die Zielmärkte zu haben; • sie sollten vorzugsweise auf Märkten von mehr als einem Mitgliedsstaat durchgeführt werden.

  10. Ausserdem genießen Projekte mit touristischem Aspekt besondere Beachtung. Für die Weinwirtschaft liegt es damit nahe, Wein und Tourismus zu verbinden und zum Gegenstand eines förder-fähigen Paketes zu schnüren. Diese Verbindung ist in den einzelnen Weinbauregionen naturgemäß gegeben.

  11. Mit einem Bündel von Maßnahmen wie es seitens der EU gefordert wird, kann damit der Bekanntheitsgrad der Weinstraßen Europas gesteigert, und damit der Tourismus und der Weinabsatz in einem gemeinsamen Projekt gefördert werden.

  12. Die Maßnahmen • Erstellung, Produktion, Streuung eines “Guides zu den Weinstraßen Europas“ in dem die einzelnen Weinstraßen mit ihren gebietstypischen Prägungen, touristischen Ein-richtungen und weinwirtschaftlichen Angeboten vorgestellt werden.

  13. Die Etablierung eines “Tages der europäischen Weinstraßen“ bei dem zeitgleich unter Einbindung der regionalen Medien die Weinstraßen zu spezifischen Aktionen einladen.

  14. Gemeinschaftliche Präsentation • Entwicklung eines Klassifizierungssystems mit einheitlichem Anforderungsprofil in den jeweiligen Kategorien • Gestaltung eines gemeinsamen Logos/Signets • Gemeinsamer Auftritt der europäischen Weinstraßen auf Veranstaltungen wie Verbraucher- oder Touristikmessen.

  15. Einrichtung eines gemeinsamen Internetauftritt mit Verlinkung zu den web-sites der jeweiligen Weinstraßen sowie Entwicklung und Pflege eines gemein-samen Portals als zentrales Informationsmedium

  16. Gemeinsame Pressearbeit in Europa und im außer-europäischen Ausland mit dem Ziel, den Tourismus auf die europäischen Weinstraßen aufmerksam zu machen und zu einem Besuch anzuregen. Gleichzeitig soll durch die mit der Berichterstattung über die Weinstrassen verbundenen Thematisierung das Interesse für europäische Weine geweckt bzw. gestärkt werden.

  17. Zielgruppen Wein interessierte Konsumenten, Kultur- und Erlebnis-Reisende, Touristen, Medien • Projektlaufzeit: 2007/8-2010 • Antragstellende Organisationen: • AREV mit Weinbauregionen

  18. Projektbeteiligungen • AREV Antrag und ideeller Träger (ggf. mit VINTUR und RECEVIN) • gebietliche und gebietsübergreifende Weinmarketing-Organisationen bzw. Verbände • regionale Weinwerbeinstitutionen

  19. Nationale Tourismuszentralen • Tourismus-Organisationen und touristische Einrichtungen „vor Ort“ • kulturelle Einrichtungen - Print- und elektronische Medien

  20. Finanzierung Die Europäische Union beteiligt sich zu 50% an tatsächlichen Kosten der Maßnahmen. Die Antragstellenden Organisationen tragen mindestens 20% der tatsächlichen Kosten. Der restliche Teil wird von den Mitgliedsstaaten finanziert. Die Mittel zur Finanzierung des Anteils der Mit gliedstaaten und/oder Branchenverbände (An- trag stellende Organisation) können auch aus steuerähnlichen Einnahmen stammen.

  21. Budget • Gesamtaufwand 3 Jahre € 3.000.000 • davon EU-Mittel € 1.500.000 • davon Länder groß € 750.000 • davon Länder mittel € 500.000 • davon Länder klein € 250.000 • Teilung innerhalb der Länder über Beteiligung der Regionen • Return on investment möglich

  22. Eigenleistungen auf regionaler Ebene • Inhaltlicher Input • Personal- und Sachleistungen zur Durchführung von Aktionen • Partnerakquisition • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit • Vertriebsmaßnahmen • Messebeteiligung

  23. Organisationsstruktur

  24. Durchführung Das Programm wird von einer Durch-führungsstelle, die von den Antrag stellenden Organisationen im Rahmen des An- tragsverfahrens ausgewählt und benannt wurde, durchgeführt. Verantwortlich für die Durchführung ist jedoch der Antrag steller als Vertragspartner der BLE. Zwischen der BLE und dem Antragsteller wird ein Vertrag über die Programmdurchführung abgeschlossen. Voraussetzung ist die Stellung einer Sicherheit durch den Antragsteller bei der BLE.

  25. Die nächsten Schritte Meinungsbildung Festlegung der Federführung Erklärung der Beteiligungsbereitschaft Festlegung der Beteiligungsvolumina Ausschreibung

  26. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

More Related