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Individuelle Lernzeit am Gymnasium

Individuelle Lernzeit am Gymnasium. 1. Individuelle Förderung am GCE. Frühwarnsystem . Englisch/Latein durch StRin Weigert. Mathematik/Lern-techniken durch StRin Brückner. 2. Flexibilisierungsjahr bietet zusätzliche individuelle Lernzeit. Variante I:

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  1. Individuelle Lernzeit am Gymnasium 1. Individuelle Förderung am GCE • Frühwarnsystem • Englisch/Latein • durch StRin Weigert • Mathematik/Lern-techniken durch • StRin Brückner 2. Flexibilisierungsjahr bietet zusätzliche individuelle Lernzeit • Variante I: • Freiwillige Wiederholung von Jgst. 8,9,10 • In Jgst. 8, 9 Reduzierung der Wochen-stunden um bis zu 6 Stunden in Nicht-kernfächern • In Jgst. 10 bis zu 8 Wochenstunden. Weglassen von Kernfächern, die in der Qualifikationsphase nicht belegt werden • Kein Zeugnis, sondern Information über Leistungen • Variante II: • Absolvieren von Jgst. 8,9 in zwei Schuljahren (Teildurchgängen) • Reduzierung der Wochenstunden in Nichtkernfächern um bis zu 6 Stunden • Jedes Pflichtfach muss in wenigstens einem Schuljahr belegt werden • Vorrückungsentscheidung und Zeugnis erst nach dem zweiten Teildurchgang

  2. Allgemeine Regelungen • Das Flexijahr ist nur nach Bestehen der vorausgegangenen Jahrgangsstufe möglich. • Es kann nur einmal in Anspruch genommen werden. • Keine Befreiung von der Belegung von Kernfächern. • Das Flexijahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer (10 Jahre) angerechnet, außer in Jahrgangsstufe 10 (vier Jahre in der Qualifikationsphase). • Antrag für ein Flexijahr in der Regel am Schuljahresende. Auch noch bis zum Halbjahr möglich. • Dem Antrag auf ein Flexijahr muss eine eingehende Beratung der Eltern vorausgehen. • Es besteht kein Anspruch auf die Nichtbelegung bestimmter Fächer oder auf das Angebot bestimmter Förderstunden.

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