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UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008

27.11.2007. Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchpr?fer, Steuerberater. 2. Grundkonzept der Neuregelung. Besteuerung privater Kapitaleink?nfte mit niedrigem einheitlichem Steuersatz und Ab-geltungswirkung ohne Werbungskostenabzug soll der Vereinfachung dienenVerbreiterung der Besteuer

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UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008

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    1. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 1 UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008 Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer

    2. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 2 Grundkonzept der Neuregelung Besteuerung privater Kapitaleinkünfte mit niedrigem einheitlichem Steuersatz und Ab-geltungswirkung ohne Werbungskostenabzug soll der Vereinfachung dienen Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage insbesondere durch Erfassung von Wertzuwächsen

    3. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 3 Grundkonzept der Neuregelung Unterschiede hinsichtlich der Berück-sichtigung von Aufwendungen Refinanzierte private Kapitalanlage/GmbH-Beteiligung im PV: kein WK-Abzug Refinanziertes Gesellschafterdarlehen/be-triebliche Kapitalanlage: normaler WK-/BA-Abzug Refinanzierte GmbH-Beteiligung im BV: Teileinkünfteverfahren = 60% BA-Abzug

    4. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 4 Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Beteiligungen), Genussrechten und ähnlichen Beteiligungs- und Anwartschafts-rechten, z. B. Wandelschuldverschrei-bungen

    5. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 5 Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen Besteuerung der Abtretung von Forderung oder von Wertpapieren Wertzuwächse aus partiarischen Darlehen und stillen Beteiligungen

    6. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 6 Bemessungsgrundlage für Veräußerungsfälle Berechnung des Veräußerungsgewinns: Einnahmen ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten Veräußerungsgewinn

    7. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 7 Verlustverrechnung Es ist eine Verlustverrechnungs-rangfolge zu beachten Verlustverrechnungsschema: nach Art der Verluste zu unterscheiden nach Verlustentstehungszeitraum zu unterscheiden

    8. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 8 Verlustverrechnung Verlustverrechnungsschema Summe positive Einkünfte aus Kapitalvermögen ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Neuverluste ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Altverluste ./. Verluste aus Kapitalvermögen des selben VZ ./. Verluste aus Kapitalvermögen des vorangegangenen VZ

    9. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 9 Verlustverrechnung Verlustverrechnungsbeschränkung: Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechenbar Verluste aus Kapitalvermögen nicht verrechenbar mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten

    10. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 10 Verlustverrechnung Weitere Besonderheiten der Verlustverrechnung Ab 2009 kein Verlustrücktrag mehr 2. Keine Verlustverrechnungs-beschränkung auf Sockelbeträge (T€ 1.000 bzw. T€ 2.000)

    11. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 11 Verlustverrechnung Bescheinigung der Kreditinstitute über Höhe der noch nicht im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs verrechneten Verluste

    12. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 12 Neuer Sparer-Pauschbetrag € 801,00 bzw. € 1.602,00 keine Werbungskostenabzug ab 2009 Ausnahme bei Berücksichtigung von Kosten bei Veräußerungsgeschäften bei Ermittlung von Anschaffungskosten

    13. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 13 Gesonderter Steuertarif Abgeltungssteuersatz: grunds. 25% der Bemessungsgrundlage Subsidiaritätsregel ist zu beachten Korrekturposten der Bemessungsgrundlage anrechenbare ausländische Quellensteuer Kirchensteuer

    14. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 14 Gesonderter Steuertarif

    15. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 15 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen von der Abgeltungswirkung des gesonderten Steuertarifs (§ 32d Abs. 2 EStG) Vorschrift zur Missbrauchsvermeidung betrifft Einkünfte im Zusammenhang mit Darlehensvereinbarungen sowie mit einer stillen Beteiligung

    16. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 16 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Gläubiger und Schuldner sind einander nahe stehende Personen Kapitalerträge werden von Kapitalgesell-schaft an Anteilseigner gezahlt, der zu mindestens 10% beteiligt ist; dies gilt auch, wenn Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahe stehende Person ist

    17. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 17 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG back-to-back-Finanzierungen: soweit ein Dritter die Kapitalerträge schuldet, der seinerseits Kapital an einen Betrieb des Gläubigers überlassen hat, wenn vereinbarte Zinssätze von den marktüblichen abweichen

    18. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 18 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Leistungen aus Lebensversicherungen, bei denen nur die Hälfte der steuerbaren Kapitalerträge steuerpflichtig ist

    19. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 19 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Optionale Besteuerung zum individuellen Steuertarif, wenn zu mindestens 25% an einer Kapital-gesellschaft beteiligt oder zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und für diese berufstätig

    20. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 20 Gesonderter Steuertarif Folgen der Ausnahme von der Abgeltungssteuer zwingende Veranlagung zum individuellen Steuertarif Werbungskostenabzug ist zulässig allgemeine Verlustverrechnungsregeln gelten

    21. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 21 Gesonderter Steuertarif Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen gem. § 17 EStG: Teileinkünfteverfahren Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn Anteile vor dem 01.01.2009 erworben wurden; es gilt alte Spekulations-besteuerung

    22. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 22 Gesonderter Steuertarif Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer neue Veräußerungsgewinnbesteuerung für Zertifikate nur, wenn Veräußerungsgewinn nach dem 30.06.2009 erzielt wurde für Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden

    23. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 23 Gesonderter Steuertarif Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz im Rahmen der Einkommensteuer-veranlagung. Betrifft Fälle ohne Kapitalertragsteuerabzug: Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen bei Beteiligung kleiner als 1% ausländische Zinseinkünfte Zinsen aus Privatdarlehen

    24. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 24 Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz, soweit Kapitaleinkünfte dem Kapitalertrag-steuerabzug unterlegen haben: Ziel ist die steuermindernde Berücksichtigung bestimmter Tatbestände: nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag

    25. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 25 Gesonderter Steuertarif Weitere steuermindernde Tatbestände noch nicht berücksichtigter Verlust ein Verlustvortrag noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern noch nicht berücksichtigte Kirchensteuerzahlung bei Veräußerungsfällen noch nicht berücksichtigte Anschaffungskosten

    26. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 26 Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz Ziel: Übermaßbesteuerung vermeiden bei geringem individuellen Steuersatz Verfahren ist antragsgebunden wenn individuelle Besteuerung, dann für sämtliche Kapitalerträge Günstigerprüfung durch das Finanzamt

    27. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 27 Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz i. d. R. kein Werbungskostenabzug, lediglich Sparer-Pauschbetrag aber Werbungskostenabzug bei Gewinneinkünften oder Ausschlusstat-beständen gem. § 32d Abs. 2 EStG

    28. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 28 Gesonderter Steuertarif Abzug der Abgeltungssteuer ist vermeidbar, wenn Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt Freistellungsaufträge erteilt sind

    29. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 29 Handlungsempfehlungen Verlustverrechnung optimieren Altverluste aus Veräußerungsgeschäften (solche bei Erwerb vor 01.01.2009) bis 2013 verrechenbar mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften und mit Wertzuwächsen aus Kapitalanlagen ab 2009. Hierzu z. B. Wertpapiere mit Wertzuwachspotential kaufen, z. B. Zero-Bonds

    30. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 30 Handlungsempfehlungen Anschaffung von Wertpapieren vor dem 01.01.2009 Es gelten die alten Regeln der „Spekulationsgewinnbesteuerung“, d. h. steuerfreier Veräußerungsgewinn nach 12 Monaten Für Zertifikate bestehen Sonderfristen Anschaffung 14.03.2007 Veräußerung 30.06.2009

    31. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 31 Handlungsempfehlungen

    32. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 32 Handlungsempfehlungen Fondsinvestitionen Fondsinvestments, die für Besteuerungs-zwecke unter das InvStG fallen und eine Thesaurierung aller Erträge incl. Veräußerungsgewinne vorsehen: Nur die Rückgabe (Verkauf) der Fonds-anteile ist steuerpflichtig, bei Anteilskauf vor 01.01.2009 und mehr als 1 Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei

    33. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 33 Handlungsempfehlungen Optimierung der Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags Anlageprodukte wählen mit laufendem jährlichen Zufluss der Kapitalerträge Verschiebung von Zinseinkünften nach 2009 und später Steuersatzvorteil für Steuerpflichtige mit hoher Grenzsteuerbelastung

    34. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 34 Handlungsempfehlungen Wirtschaftliche Wirkung der Abgeltungssteuer Gewährung von Fremdkapital ist vorteilhaft gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung Gesamt-Belastung des ausgeschütteten Gewinns: 48,34% von vereinnahmten Zinsen: 26,38%

    35. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 35 Handlungsempfehlungen Problem Werbungskostenabzugsverbot Finanzierungsstrukturen anpassen, d. h. nur solche steuerlich relevanten Aktivitäten fremdfinanzieren, die zu voll steuer-pflichtigen Einkünften führen, z. B.

    36. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 36 Handlungsempfehlungen Ausnahmetatbestände gem. § 32d Abs. 2 EStG (Darlehen nahestehende Personen) Zuordnung von Kapitalerträgen zu Gewinneinkünften durch Zwischenschaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (GmbH & Co. KG)

    37. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 37 Handlungsempfehlungen Zuordnung von Kapitalerträgen zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung: vermieteten Grundbesitz fremdfinanzieren, um Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen zu können verfügbares Barvermögen anlegen und laufende Kapitalerträge günstig mit dem Abgeltungssteuersatz versteuern

    38. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 38 Handlungsempfehlungen Steuerlicher Effekt bei Dividenden Teileinkünfteverfahren, im Übrigen volle steuerpflichtige Einnahmen/Gewinne volle Berücksichtigung von Schuldzinsen möglich bzw. 60% beim Teileinkünfte-verfahren Verlustverrechnung nach allgemeinen Regeln wird erreicht

    39. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 39 Handlungsempfehlungen

    40. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 40 Handlungsempfehlungen Dividendenpolitik 2007 bis 2009 die Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungskosten erhöht die Gesamtsteuerbelastung für Anteile im Privatvermögen, im Beispiel auf 48,34% die geringe Gesamtsteuerquote 2008 resultiert auch aus der Tarifabsenkung der KöSt

    41. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 41 Handlungsempfehlungen Dividendenpolitik 2007 bis 2009 Ausschüttung von Gewinnen aus 2007 und 2008 (Vorabausschüttung) ist in 2008 günstiger als in 2009 Je geringer der Steuersatz des Dividendenempfängers, desto vorteilhafter in die Ausschüttung in 2008

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