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27.11.2007. Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchpr?fer, Steuerberater. 2. Grundkonzept der Neuregelung. Besteuerung privater Kapitaleink?nfte mit niedrigem einheitlichem Steuersatz und Ab-geltungswirkung ohne Werbungskostenabzug soll der Vereinfachung dienenVerbreiterung der Besteuer
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1. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 1 UNTERNEHMENSSTEUER-REFORMGESETZ 2008 Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer
2. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 2 Grundkonzept der Neuregelung Besteuerung privater Kapitaleinkünfte mit niedrigem einheitlichem Steuersatz und Ab-geltungswirkung ohne Werbungskostenabzug soll der Vereinfachung dienen
Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage insbesondere durch Erfassung von Wertzuwächsen
3. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 3 Grundkonzept der Neuregelung Unterschiede hinsichtlich der Berück-sichtigung von Aufwendungen
Refinanzierte private Kapitalanlage/GmbH-Beteiligung im PV: kein WK-Abzug
Refinanziertes Gesellschafterdarlehen/be-triebliche Kapitalanlage: normaler WK-/BA-Abzug
Refinanzierte GmbH-Beteiligung im BV: Teileinkünfteverfahren = 60% BA-Abzug
4. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 4 Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Beteiligungen), Genussrechten und ähnlichen Beteiligungs- und Anwartschafts-rechten, z. B. Wandelschuldverschrei-bungen
5. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 5 Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen
Besteuerung der Abtretung von Forderung oder von Wertpapieren
Wertzuwächse aus partiarischen Darlehen und stillen Beteiligungen
6. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 6 Bemessungsgrundlage für Veräußerungsfälle Berechnung des Veräußerungsgewinns:
Einnahmen
./. Anschaffungskosten
./. Veräußerungskosten
Veräußerungsgewinn
7. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 7 Verlustverrechnung Es ist eine Verlustverrechnungs-rangfolge zu beachten
Verlustverrechnungsschema:
nach Art der Verluste zu unterscheiden
nach Verlustentstehungszeitraum zu unterscheiden
8. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 8 Verlustverrechnung Verlustverrechnungsschema
Summe positive Einkünfte aus Kapitalvermögen
./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Neuverluste
./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Altverluste
./. Verluste aus Kapitalvermögen des selben VZ
./. Verluste aus Kapitalvermögen des vorangegangenen VZ
9. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 9 Verlustverrechnung Verlustverrechnungsbeschränkung:
Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
Verluste aus Kapitalvermögen nicht verrechenbar mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten
10. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 10 Verlustverrechnung Weitere Besonderheiten der Verlustverrechnung
Ab 2009 kein Verlustrücktrag mehr
2. Keine Verlustverrechnungs-beschränkung auf Sockelbeträge
(T€ 1.000 bzw. T€ 2.000)
11. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 11 Verlustverrechnung Bescheinigung der Kreditinstitute über Höhe der noch nicht im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs verrechneten Verluste
12. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 12 Neuer Sparer-Pauschbetrag € 801,00 bzw. € 1.602,00
keine Werbungskostenabzug ab 2009
Ausnahme bei Berücksichtigung von Kosten
bei Veräußerungsgeschäften
bei Ermittlung von Anschaffungskosten
13. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 13 Gesonderter Steuertarif Abgeltungssteuersatz:
grunds. 25% der Bemessungsgrundlage
Subsidiaritätsregel ist zu beachten
Korrekturposten der Bemessungsgrundlage
anrechenbare ausländische Quellensteuer
Kirchensteuer
14. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 14 Gesonderter Steuertarif
15. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 15 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen von der Abgeltungswirkung des gesonderten Steuertarifs
(§ 32d Abs. 2 EStG)
Vorschrift zur Missbrauchsvermeidung
betrifft Einkünfte im Zusammenhang mit Darlehensvereinbarungen sowie mit einer stillen Beteiligung
16. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 16 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG
Gläubiger und Schuldner sind einander nahe stehende Personen
Kapitalerträge werden von Kapitalgesell-schaft an Anteilseigner gezahlt, der zu mindestens 10% beteiligt ist; dies gilt auch, wenn Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahe stehende Person ist
17. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 17 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG
back-to-back-Finanzierungen:
soweit ein Dritter die Kapitalerträge schuldet, der seinerseits Kapital an einen Betrieb des Gläubigers überlassen hat, wenn vereinbarte Zinssätze von den marktüblichen abweichen
18. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 18 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG
Leistungen aus Lebensversicherungen, bei denen nur die Hälfte der steuerbaren Kapitalerträge steuerpflichtig ist
19. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 19 Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG
Optionale Besteuerung zum individuellen Steuertarif, wenn
zu mindestens 25% an einer Kapital-gesellschaft beteiligt
oder
zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und für diese berufstätig
20. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 20 Gesonderter Steuertarif Folgen der Ausnahme von der Abgeltungssteuer
zwingende Veranlagung zum individuellen Steuertarif
Werbungskostenabzug ist zulässig
allgemeine Verlustverrechnungsregeln gelten
21. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 21 Gesonderter Steuertarif Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen gem. § 17 EStG: Teileinkünfteverfahren
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn Anteile vor dem 01.01.2009 erworben wurden; es gilt alte Spekulations-besteuerung
22. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 22 Gesonderter Steuertarif Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
neue Veräußerungsgewinnbesteuerung für Zertifikate nur, wenn Veräußerungsgewinn nach dem 30.06.2009 erzielt wurde für Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden
23. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 23 Gesonderter Steuertarif Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz im Rahmen der Einkommensteuer-veranlagung. Betrifft Fälle ohne Kapitalertragsteuerabzug:
Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen bei Beteiligung kleiner als 1%
ausländische Zinseinkünfte
Zinsen aus Privatdarlehen
24. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 24 Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz, soweit Kapitaleinkünfte dem Kapitalertrag-steuerabzug unterlegen haben:
Ziel ist die steuermindernde Berücksichtigung bestimmter Tatbestände:
nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag
25. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 25 Gesonderter Steuertarif Weitere steuermindernde Tatbestände
noch nicht berücksichtigter Verlust
ein Verlustvortrag
noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern
noch nicht berücksichtigte Kirchensteuerzahlung
bei Veräußerungsfällen noch nicht berücksichtigte Anschaffungskosten
26. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 26 Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz
Ziel: Übermaßbesteuerung vermeiden bei geringem individuellen Steuersatz
Verfahren ist antragsgebunden
wenn individuelle Besteuerung, dann für sämtliche Kapitalerträge
Günstigerprüfung durch das Finanzamt
27. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 27 Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz
i. d. R. kein Werbungskostenabzug, lediglich Sparer-Pauschbetrag
aber Werbungskostenabzug bei Gewinneinkünften oder Ausschlusstat-beständen gem. § 32d Abs. 2 EStG
28. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 28 Gesonderter Steuertarif Abzug der Abgeltungssteuer ist vermeidbar, wenn
Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt
Freistellungsaufträge erteilt sind
29. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 29 Handlungsempfehlungen Verlustverrechnung optimieren
Altverluste aus Veräußerungsgeschäften (solche bei Erwerb vor 01.01.2009) bis 2013 verrechenbar mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften und mit Wertzuwächsen aus Kapitalanlagen ab 2009. Hierzu z. B. Wertpapiere mit Wertzuwachspotential kaufen, z. B. Zero-Bonds
30. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 30 Handlungsempfehlungen Anschaffung von Wertpapieren vor dem 01.01.2009
Es gelten die alten Regeln der „Spekulationsgewinnbesteuerung“, d. h. steuerfreier Veräußerungsgewinn nach 12 Monaten
Für Zertifikate bestehen Sonderfristen
Anschaffung 14.03.2007
Veräußerung 30.06.2009
31. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 31 Handlungsempfehlungen
32. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 32 Handlungsempfehlungen Fondsinvestitionen
Fondsinvestments, die für Besteuerungs-zwecke unter das InvStG fallen und eine Thesaurierung aller Erträge incl. Veräußerungsgewinne vorsehen:
Nur die Rückgabe (Verkauf) der Fonds-anteile ist steuerpflichtig, bei Anteilskauf vor 01.01.2009 und mehr als 1 Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei
33. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 33 Handlungsempfehlungen Optimierung der Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags
Anlageprodukte wählen mit laufendem jährlichen Zufluss der Kapitalerträge
Verschiebung von Zinseinkünften nach 2009 und später
Steuersatzvorteil für Steuerpflichtige mit hoher Grenzsteuerbelastung
34. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 34 Handlungsempfehlungen Wirtschaftliche Wirkung der Abgeltungssteuer
Gewährung von Fremdkapital ist vorteilhaft gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung
Gesamt-Belastung
des ausgeschütteten Gewinns: 48,34%
von vereinnahmten Zinsen: 26,38%
35. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 35 Handlungsempfehlungen Problem Werbungskostenabzugsverbot
Finanzierungsstrukturen anpassen, d. h.
nur solche steuerlich relevanten Aktivitäten fremdfinanzieren, die zu voll steuer-pflichtigen Einkünften führen, z. B.
36. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 36 Handlungsempfehlungen Ausnahmetatbestände gem. § 32d Abs. 2 EStG (Darlehen nahestehende Personen)
Zuordnung von Kapitalerträgen zu Gewinneinkünften
durch Zwischenschaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
(GmbH & Co. KG)
37. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 37 Handlungsempfehlungen Zuordnung von Kapitalerträgen zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung:
vermieteten Grundbesitz fremdfinanzieren, um Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen zu können
verfügbares Barvermögen anlegen und laufende Kapitalerträge günstig mit dem Abgeltungssteuersatz versteuern
38. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 38 Handlungsempfehlungen Steuerlicher Effekt
bei Dividenden Teileinkünfteverfahren, im Übrigen volle steuerpflichtige Einnahmen/Gewinne
volle Berücksichtigung von Schuldzinsen möglich bzw. 60% beim Teileinkünfte-verfahren
Verlustverrechnung nach allgemeinen Regeln wird erreicht
39. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 39 Handlungsempfehlungen
40. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 40 Handlungsempfehlungen Dividendenpolitik 2007 bis 2009
die Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungskosten erhöht die Gesamtsteuerbelastung für Anteile im Privatvermögen, im Beispiel auf 48,34%
die geringe Gesamtsteuerquote 2008 resultiert auch aus der Tarifabsenkung der KöSt
41. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater 41 Handlungsempfehlungen Dividendenpolitik 2007 bis 2009
Ausschüttung von Gewinnen aus 2007 und 2008 (Vorabausschüttung) ist in 2008 günstiger als in 2009
Je geringer der Steuersatz des Dividendenempfängers, desto vorteilhafter in die Ausschüttung in 2008