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Das Programm Kleinere Städte und Gemeinden (KSP) ist eines von fünf aktuellen Programmen der

Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke. Das Programm Kleinere Städte und Gemeinden (KSP) ist eines von fünf aktuellen Programmen der Bund-Länder-Städtebauförderung, das sich an kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum richtet.

anneke
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  1. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Das Programm Kleinere Städte und Gemeinden (KSP) ist eines von fünf aktuellen Programmen der Bund-Länder-Städtebauförderung, das sich an kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum richtet. Jährlich erfolgt der Abschluss einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung über die Städtebauförderung (VV Städtebauförderung) mit dem Bund und den anderen Bundesländern Bewilligungen erfolgen je Programmjahr, d. h. die jährlichen Bewilligungen werden jeweils auf fünf Jahresscheiben aufgeteilt Rechtsgrundlagen für die Förderung in Sachsen: - SäHO • VwV Städtebauliche Erneuerung vom 20. August 2009 in Verbindung mit der jährlichen VV Städtebauförderung und der jährlichen Programmausschreibung. Hinweise zum Programm KSP und zur Städtebauförderung in Sachsen erhalten Sie auch auf der Internetseite des SMI Sachsen www.bauen-wohnen.sachsen.de Die Ausschreibung 2014 wird voraussichtlich im Dezember 2013 erfolgen SMI Referat 54

  2. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Programmziel: Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Kommunen als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge und in ihrer zentralörtlichen Funktion Adressaten: Kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum, die von Abwanderung oder vom demographischen Wandel betroffen sind Höhe der Förderung: 66 2/3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben SMI Referat 54

  3. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke • Fördergegenstände: • Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der • öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere • - investive Maßnahmen zur Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur der Daseinsvorsorge, wie z. B. in den Bereichen •  Soziales • Bildung • Mobilität • Freizeit • Erarbeitung oder Fortschreibung eines integrierten Entwicklungskonzepteszur Sicherung der Daseinsvorsorgeeinschließlich der überörtlichen Abstimmung bzw. bei großflächigen Gemeinden Abstimmung mit den Ortsteilen SMI Referat 54

  4. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Zuwendungsempfänger: - Städte und Gemeinden im ländlichen Raum, außer in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum, mit weniger als 15 000 Einwohnern - mit zentralörtlicher Funktion oder - ohne zentralörtliche Funktion, wenn sie im Verflechtungsbereich eines Zentralen Ortes liegen und auf Grund einer verbindlichen Vereinbarung Aufgaben dieses Zentralen Ortes übernehmen SMI Referat 54

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  6. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Zuwendungsempfänger - mögliche Antragskonstellationen • Zentraler Ort in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden u./o. Zentralen Orten (bei großflächigen Kommunen genügt auch Abstimmung mit den Ortsteilen) • Kommune ohne zentralörtliche Funktion in Abstimmung mit dem benachbarten Zentralen Ort • mehrere Kommunen, die arbeitsteilig zusammenarbeiten wollen (ein Zentraler Ort soll dabei sein), die jeweils einzeln Antragsteller mit einem jeweiligen Fördergebiet sind, jedoch ein gemeinsames Konzept haben SMI Referat 54

  7. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Antragsvoraussetzungen: • räumliche Abgrenzung des Fördergebietes durch Beschluss der Gemeinde oder Beschluss nach §§ 142, 141, 171b, e, 172 BauGB • Die Festlegung des gesamten Gemeindegebietes als Fördergebiet ist nicht zulässig • Erarbeitung oder Fortschreibung eines überörtlichen bzw. interkommunal abgestimmten integrierten Entwicklungskonzeptes zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, das zwischen den Kommunen bzw. zwischen Kommune und dem Umland wird/worden ist • auch die geplanten Einzelmaßnahmen innerhalb des Fördergebiets sind nachweislich mit den beteiligten Kommunen/Umland abzustimmen SMI Referat 54

  8. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Inhalt des Entwicklungskonzeptes zur öffentlichen Daseinsvorsorge (Das Konzept kann auch Bestandteil von bereits vorhandenen Konzepten sein) Das Konzept muss Aussagen enthalten • zur demographischen Entwicklung • zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und • zu gemeinsamen Entwicklungszielen der künftigen Infrastrukturversorgung der Gemeinden, wie z. B. hinsichtlich Bedarf, Organisation, Kosten SMI Referat 54

  9. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Gegenwärtiger Bewilligungsstand • Bisher seit Programmstart (2010) bewilligte Fördermittel: 12,1 Mio. EUR • bisher acht Programmkommunen (Bernsdorf, Colditz, Dippoldiswalde, Frohburg, Hohnstein, Königstein, Niesky, Pockau) • Im Programmjahr 2013 werden weitereBewilligungen von Bund-Länder-Finanzhilfen in Höhe von voraussichtlich 6,5 Mio. EUR erfolgen SMI Referat 54

  10. Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! SMI Referat 54

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