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Elektrofachkraft II. Die Sicherheitsunterweisung. für die Elektrofachkraft. Teil 2. Vorwort. Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung. In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“.
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Elektrofachkraft II Die Sicherheitsunterweisung für die Elektrofachkraft Teil 2
Vorwort Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Übrigens, mein Name steht für LernManager In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Ihr LeMan
Elektrofachkraft II • INHALT: • Betrieb • Arbeitsmittel • Isolierende Schutzvorrichtungen, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstungen • Elektrotechnische Arbeiten • Die 5 Sicherheitsregeln • Freischalten • Gegen Wiedereinschalten sichern • Spannungsfreiheit feststellen • Erden und kurzschließen • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken • Freigabe zur Arbeit und Verhalten während der Arbeit • Unter-Spannung-Setzen nach beendeter Arbeit • Wichtiger Hinweis LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Elektrofachkraft II In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“ informiert! Quellen: BGV A3, BGI 548
Die Unfallver-hütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt, dass: der Unternehmer elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichten, ändern oder instand halten lässt, elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. Elektrofachkraft II Betrieb Voraussetzungen hierfür sind insbesondere die Auswahl geeigneter Personen und deren regelmäßige mindestens jährliche arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die Planung und Ausführung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100, sowie die Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen, persönlicher Schutzausrüstungen und Hilfsmittel. Quellen: BGV A3, BGI 548
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie:Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Elektrofachkraft II Wichtiger Hinweis