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Elektrofachkraft I. Die Sicherheitsunterweisung. für die Elektrofachkraft. Teil 1. Vorwort. Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung. In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“.
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Elektrofachkraft I Die Sicherheitsunterweisung für die Elektrofachkraft Teil 1
Vorwort Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Übrigens, mein Name steht für LernManager In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Ihr LeMan
Elektrofachkraft I • INHALT: • Grundsätze • Begriffe gemäß den geltenden Vorschriften und Normen • Wirkung von Strom • Lichtbogenwirkung • Stromfluss durch den Körper • Schutzmaßnahmen • Schutz gegen elektrischen Schlag • Schutz gegen direktes und bei indirektem Berühren • Schutz gegen direktes Berühren oder Basisschutz • Schutz bei indirektem Berühren oder Fehlerschutz • Wichtiger Hinweis LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Elektrofachkraft I In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“ informiert! Quellen: BGV A3, BGI 548
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass: elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben werden. elektrische Anlagen und Betriebsmittel von Elektrofachkräftenoder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraftentsprechend den elektrotechnischen Regelnerrichtet, geändertund instand gehalten werden, der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden. Elektrofachkraft I Grundsätze Quellen: BGV A3, BGI 548
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie:Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Elektrofachkraft I Wichtiger Hinweis